Aktive Solidarität unter Juristen vermißt

Es ist ja nicht nur so, daß in der Türkei die Richter (im besten Fall) vor die Gerichtstür bzw. (im schlimmen Fall) hinter eine verschlossene Zellentür gesetzt werden.

Strafverfolgung von Verteidigerinnen und Verteidigern in der Türkei nimmt kein Ende
Anwältinnen und Anwälte weiter in Untersuchungshaft

So lautet die Überschrift des gemeinsamen Berichts der Vereinigung Berliner Strafverteidiger und des RAV über zwei Prozesse in Istanbul im Juni 2016. Gegenstand dieser Verfahren ist im weitesten Sinne der Umgang der türkischen Justiz mit eine vormals freien Advokatur.

Hier gibt es die Berichte und Erklärung als PDF.

Ich zitiere in diesem Zusammenhang mal den Frankfurter Richter a.D. Karsten Koch, der sich – zu Recht! – auf Facebook über seine Kollegen beschwert:

GLEICHGESCHALTETE JUSTIZ – SCHÄMT EUCH, IHR JURISTEN! Erdogan nutzt die Gelegenheit, auch die Justiz vollends auf seine Linie zu bringen. Und was ich unerträglich finde: Bislang habe ich von internationalen oder deutschen Juristenvereinigungen noch keine Äußerung dazu gehört. Ich finde das beschämend!

[…]

Ich denke dabei weniger an die Justiz, als an die Vereinigungen wie Richterbund, VERDI-Fachgruppe Richter und Staatsanwälte, NRV, MEDEL etc.

Auf meinen Einwand, Strafverteidiger reklamieren schon länger die unerträglichen Verhältnisse in der türkischen Jusitz, fordert Karsten Koch aber mehr:

Das ist ja außerordentlich löblich. Aber wo bleibt JETZT der Protest gegen die faktische Kaltstellung der gesamten Justiz?

Er hat Recht. Ich hoffe, es ist nur das Wochenende, das die Richter daran „hindert“, aktiv zu werden. Ich bleibe optimistisch, daß wir in der kommenden Woche entsprechende Reaktionen rechnen können.

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Unterm Gericht

In der letzten Woche hatten die Moabiter Justiz-Wachtmeister aus ihrer Raucher-Ecke in der Wilsnacker Straße den freien Blick auf die Wanne.

L1250626 Unter dem Gericht

Wir holen sie dann mal heute mal ab, beseitigen das Geschmiere auf der Windschutzscheibe und schauen, wo in der Stadt wir ein nettes Parkplätzchen für die kommende Woche finden.

Vorschläge für die darauf folgende Wochen werden gern entgegen genommen.

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Faszinierende Mitteilung der Anklageschrift

Bloggende Rechtsanwälte kennen diese Norm sehr genau: § 353d StGB. Diese Norm verbietet unter anderem, aus einer Anklageschrift wörtlich zu zitieren, bevor sie in öffentlicher Hauptverhandlung verlesen wurde. Dazu gibt es nun ein ganz interessantes Problem, dass an mich herangetragen wurde.

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Wilhelm Brause, Gottfried Gluffke, Bulli Bullmann und Mütterchen Mü. Alle vier Angeschuldigte sind der Reihe nach in der Anklageschrift aufgezählt. Sie sollen gemeinschaftlich irgenwelchen Unsinn gemacht haben, der irgendwie verboten sein soll.

Das Gericht stellt auf Hinweis der Verteidigung fest, dass Mütterchen Mü vorübergehend verhandlungsunfähig ist. Damit gegen die anderen drei aber verhandelt werden kann, wird das Verfahren gegen Mü abgetrennt und nach § 205 StPO vorübergehend eingestellt.

Gegen Brause, Gluffke und Bullmann eröffnet das Gericht und beginnt die Hauptverhandlung. Nach Aufruf der Sache verliest der Anklageverfasser, also der Staatsanwalt, die Anklage. Und zwar vollständig, bis auf den Namen und die Personalien von Mütterchen Mü.

Wenn man sich nun einmal den Gesetzestext vor Augen hält: Bestraft wird, wer …

… die Anklageschrift […], ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden […] ist.

… könnte sich der Staatsanwalt nach § 353d StGB strafbar gemacht haben. Denn schließlich hat er die Anklageschrift, in der Mütterchen Mü eine Straftat vorgeworfen geworfen wurde, bereits in der öffentlichen Hauptverhandlung gegen Brause, Gluffke und Bullmann verlesen. Und zwar größtenteils. Faszinierender Gedanke, nicht? 8-)

Ich frage für einen Freund. ;-)

Das ursprüngliche Bild (Bücherrücken) war von © Tim Reckmann via pixelio.de. Er verschickt aber auch Rechnungen für die Veröffentlichungen seiner Photos, deswegen habe das Bild vom Server genommen und entsprechend ersetzt.

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Die Zeugen der Anklage

zeugenDie Staatsanwaltschaft wirft dem Mandanten vor, eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten gebracht zu haben (§ 263 III 2 StGB). In der Summe sollen über 25.500 Personen geschädigt worden sein, fein säuberlich auf 689 Seiten in der Anklageschrift gelistet.

Tabelle

Das sind ja nun alles Zeugen, die eigentlich gehört werden müssen. Jedenfalls dann, wenn der Mandant bestreitet, besonders die eine oder andere Person nicht betrogen zu haben. Bei manchen Zeugen dürfte es allerdings etwas schwierig werden, sie ordnungsgemäß zur Vernehmung zu laden. Und das nicht nur, weil der Wohnsitz öfters mal gewechselt wurde.

Umzug

Ein nettes Beispiel dafür, daß manche Staatsanwälte ziemlich abgestumpft arbeiten, wenn sie in Umfangstrafsachen ins Detail gehen müssten. Um es mal höflich auszudrücken.

Aber wenigstens hat die Staatsanwaltschaft die Schadenssumme korrekt ausgerechnet, also auch die Beträge in den Gesamtschaden addiert, die unserem Führer entstanden sind.

Es gibt übrigens noch reichlich mehr solcher „Zeugen“ der Anklage von der gleichen Qualität. Beispiel gefällig? Bitteschön:

honey

Ich bin auf die Reaktionen der Zeugen auf ihre Ladungen zur Zeugenvernehmung gespannt. Und bei der Berechnung der Höhe des „Schadens“ gäbe es sicher auch noch das eine oder andere zu ergänzen (meint: zu streichen).

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Vorsicht mit den Vorurteilen

Die Reha-Steglitz gemeinnützige GmbH kommentiert auf ihrer Website die mutmaßliche Brandstiftung an einem ihrer Fahrzeuge. Der sarkastische Kommentar ist lesenswert. Erfrischend anders.

Aber ist er auch zutreffend?

Haben tatsächlich …

… Revolutionärinnen und Revolutionäre zu diesem effizienten Schlag gegen die unterdrückende Klasse …

… ausgeholt? Oder waren das Konterrevolutionäre, also solche aus der entgegen gesetzten dunklen Ecke?

Ich habe vor einigen Jahren Menschen verteidigt, der auch ein Auto angezündet hatte. Der Mensch war aber völlig unpolitisch, er hat keinen Kampf gegen Was-auch-immer geführt. Er war einfach „nur“ massiv psychisch krank. Und stand zusätzlich noch während der Tatzeit unter dem Einfluß von Betäubungsmitteln.

Vorsicht: Nichts ist so, wie es scheint. Jedenfalls nicht immer.

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Wanted: Dead or alive.

Wer war das?

schmierfink

Sachdienliche Hinweise nimmt jeder Kanzlei-Wannen-Fahrer entgegen. Hohe Belohnung.

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Auf vorsätzliche Wannenbeschmierung steht die Verurteilung zur Unterbodenreinigung mit der Zahnbürste. Ohne Hebebühne.

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Sehr geehrte Frau Anne Losensky

327959_web_R_K_B_by_Harald Wanetschka_pixelio.deVor etwas mehr als 2 Jahren hatte ich Ihnen, Frau Anne Losensky, schon einmal einen Brief geschrieben. Damals ging es um den Prozeß um „Jonny K.“, der geplatzt war.

Sie hatten am 6. Juni 2013 in der BZ über die Folgen für die Hinterbliebenen des Getöteten berichtet. Und zwar scheinheilig, unvollständig und wesentliche Informationen verschweigend.

Offenbar sind Sie eine von der Sorte, die entweder nichts dazu lernen möchten. Oder aber Sie hacken bewußt Falschmeldungen in die Tasten, um Stimmung zu machen. Jeweils aber auf Kosten anderer. Anders ist Ihr Bericht vom 13. Juni 2016 in der BZ nicht zu erklären.

Werner Siebers ist einer der Verteidiger in dem Verfahren gegen Mohamed „Momo“ A., das derzeit vor dem Landgericht Berlin verhandelt wird. Auch dieser Prozeß ist geplatzt. Und Sie berichteten am 13. Juni darüber.

Es paßt zu Ihrer scheinbaren Grundhaltung, einen „absurden Grund“ für den Fehlstart dieses Verfahren zu konstruieren. Ohne jede belastbare Information behaupteten Sie falsch und ins Blaue hinein, das Gericht habe keine Schöffen gefunden, die bereit gewesen wären, …

… an dem Prozess gegen das berüchtigte Mitglied einer arabischen Großfamilie teilzunehmen.

Das sei ein einmaliges Vorkommnis „in der Berliner Justizgeschichte„, behaupteten Sie. Als wenn Sie sich mit historischen Recherchen beschäftigen würden! Stimmungmache und Hetze, das scheinen Ihre Kompentenzfelder und Motive zu sein. Um damit den Kampf am Kiosk gewinnen zu können.

Nach Ihrem Bericht bedurfte es nur einer einzigen und kurzen Frage an einen der Prozeßbeteiligten, um den Unsinn, den Sie schrieben, als solchen zu entlarven. Von Druck auf die Schöffen konnte keine Rede sein. Grund war schlicht die Überlastung der Strafkammer und deren Geschäftsstelle: Eine zu späte Ladung der Schöffen führte zu deren Ausbleiben am ersten Verhandlungstag.

Der Verdacht liegt nahe, daß es Ihnen gar nicht darauf ankommt, einen sauber recherchierten Hintergrund zu schaffen, vor dem Sie einen Prozeßbericht schreiben. Statt dessen hacken Sie Erstunkenes, Erlogenes, Erfundenes und einfach Quatsch ins Gossenblatt, wie es Werner Siebers in seinem Blogbeitrag zutreffend darstellt.

Um Ihren Duktus aufzugreifen: Widerlich, was Sie da veranstalten! Sie sollten sich schämen, Frau Losensky!

Das hatte ich Ihnen bereits in meinem offenen Brief vom 7.Juni 2013 geschrieben. Ich habe es in diesen Beitrag kopiert. Denn das stimmt immer noch.

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Bild: © Harald Wanetschka / pixelio.de

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Ein relativ guter Versuch

Die Phisher und Schadsoftverbreiter werden immer besser. Bei dieser eMail habe ich etwas länger wie sonst gebraucht, um sie als gefährlichen Müll zu identifizieren:

Gefischt

Stutzig geworden bin ich zunächst wegen der fehlenden namentlichen Anrede. Dann habe ich den ersten Fehler entdeckt: Hinter dem „Hallo“ steht ein Komma und ein Ausrufezeichen. Und die (internationale) Telefonnummer hat eine Null zuviel, hinter dem +49. Eine 04er-Vorwahl gehört nach Norddeutschland, nicht zu einer 9er-Postleitzahl im Süden der Republik.

Ein Blick unter die Haube – also Textansicht statt hmtl-Darstellung – bestätigt den Verdacht: Der Link unter „Stornierung durchführen“ führt auf die Seite http://www.pay-forward.site, aber nicht auf eine Seite von Paypal.

Das Unternehmen Ludwig Schröder GmbH & Co KG gibt es tatsächlich, in Uetersen. Dort wird man sich bestimmt nicht darüber freuen, daß man deren guten Namen in solch einen üblen Zusammenhang bringt. Aber da ich ohnehin einen neuen Gürtel brauche (der letzte ist aus nicht nachvollziehbaren Gründen im Laufe der Zeit immer kürzer geworden), habe ich mich in dem Onlineshop mal umgeschaut.

Den Phishermen jedenfalls sei gratuliert zu der fast guten Arbeit, die aber immer noch erhebliche Mängel aufweist. Jungs, Ihr müßt noch ein wenig üben …

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Unterstützung gesucht.

626738_web_R_K_by_Stefan Bayer_pixelio.de

Wer neben dem Jurastudium noch Langeweile hat oder sich um seinen Lebensunterhalt selbst sorgen möchte bzw. muß, kann sich mal dieses Stellenangebot anschauen. Wir hätten hatten Bedarf nach einer Unterstützung unserer Assistentinnen.

Update 31.07.2016:
Wir haben eine kompetente Studentin gefunden, unser Stellenangebot hat sich also erledigt.

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Bild: © Stefan Bayer / pixelio.de

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Sonnige Grüße

Ein nachvollziehbarer Auftrag eines Mandanten an seinen Verteidiger:

SonnigeGrüße

Vor dem Hintergrund, daß der Überbringer schlechter Nachrichten vor nicht allzu langer Zeit stets geköpft wurde, werde ich selbstverständlich diesen Anweisung des Mandanten folgen.

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