Die Zeugen der Anklage

zeugenDie Staatsanwaltschaft wirft dem Mandanten vor, eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten gebracht zu haben (§ 263 III 2 StGB). In der Summe sollen über 25.500 Personen geschädigt worden sein, fein säuberlich auf 689 Seiten in der Anklageschrift gelistet.

Tabelle

Das sind ja nun alles Zeugen, die eigentlich gehört werden müssen. Jedenfalls dann, wenn der Mandant bestreitet, besonders die eine oder andere Person nicht betrogen zu haben. Bei manchen Zeugen dürfte es allerdings etwas schwierig werden, sie ordnungsgemäß zur Vernehmung zu laden. Und das nicht nur, weil der Wohnsitz öfters mal gewechselt wurde.

Umzug

Ein nettes Beispiel dafür, daß manche Staatsanwälte ziemlich abgestumpft arbeiten, wenn sie in Umfangstrafsachen ins Detail gehen müssten. Um es mal höflich auszudrücken.

Aber wenigstens hat die Staatsanwaltschaft die Schadenssumme korrekt ausgerechnet, also auch die Beträge in den Gesamtschaden addiert, die unserem Führer entstanden sind.

Es gibt übrigens noch reichlich mehr solcher „Zeugen“ der Anklage von der gleichen Qualität. Beispiel gefällig? Bitteschön:

honey

Ich bin auf die Reaktionen der Zeugen auf ihre Ladungen zur Zeugenvernehmung gespannt. Und bei der Berechnung der Höhe des „Schadens“ gäbe es sicher auch noch das eine oder andere zu ergänzen (meint: zu streichen).

Dieser Beitrag wurde unter Cybercrime, Staatsanwaltschaft, Wirtschaftsstrafrecht veröffentlicht.

13 Antworten auf Die Zeugen der Anklage

  1. 1
    Fragender says:

    25.500 die Zahl kommt bekannt vor. Also hat man den Geständnis Deal ausgeschlagen?

  2. 2
    WPR_bei_WBS says:

    Also wenn der Mandant bestreitet, die ein oder andere Person NICHT betrogen zu haben, machen Sie der Staatsanwaltschaft das Leben aber unnötig leicht ;-).

    • Bitte beruhigen Sie sich. Wir kennen noch ganz andere Tricks. Alles wird gut. crh
  3. 3
    Dr.Klusenbreuker says:

    Auf Abzockwebseiten melde ich mich auch gerne mal als Murkel oder Flintenuschi an…whatshalls?

    • Sie sind ein Fuchs! Echt. crh
  4. 4
    meine5cent says:

    Sind das wirklich von der StA benannte Zeugen in der Beweismittelliste oder ist das die Tabelle in der Anklage, in der die „Geschädigten“ aufgelistet sind?

  5. 5
    Meeeenzer says:

    Naja, das Gericht könnte bei den existierenden Personen auch ohne Vernehmung der Zeugen zu Ihrem subjektivem Empfinden zugunsten des Angeklagten von Versuch ausgehen.
    Dürfte (für den Fall der nachgewiesenen Täterschaft) einen ordentlichen Rabatt bringen und das Verfahren stark abkürzen…

  6. 6
    BV says:

    Müssen den Geschädigte immer namentlich bekannt sein, wenn der Schaden auch ohne Identifizierung festgestellt werden kann? Sollte aufgrund sonstiger Umstände klar sein, dass sämtliche Personen in der Liste geschädigt sind und man auch die Höhe des Schadens ermitteln kann, dürfte es doch für die Strafzumessung keinen entscheidenden Unterschied machen, dass manche unter einem Pseudonym aufgetreten sind.

  7. 7
  8. 8
    Thorsten says:

    Zu schade, dass die Staatsanwälte laut BGH solche Tabellen nicht mehr in der Hauptverhandlung mit der Anklage verlesen müssen! Das wäre doch ein Riesenspaß für Öffentlichkeit und Presse geworden. ;-)

  9. 9
    Ich says:

    Ich finde es ja süß, dass das Bild 2 honey.jpg heißt. Eine versteckte Liebesbotschaft an Herrn Honecker?

    • honey ist das englische Wort für Hoenig. crh
  10. 10
    lukas says:

    Wie lustig, ein deja-vu.
    Ich war vor vielen Jahren mal vorgeladen zu einer Ermittlung gegen eine Firma, bei der ich ein Praktikum gemacht hatte. Die Geschädigten dort hatten Namen wie Homer Simpson oder Jean-Luc Picard. Und ALLE wohnten in der Teststrasse 1 in Testhausen.
    Ich habe den Staatsanwalt nur noch gefragt, ob er mich verarschen will, bevor ich aufgestanden und gegangen bin. Kam auch nie wieder etwas.

  11. 11
    Betrugsopfer says:

    Wir sollten dieser Nebelwerferei nicht auf den Leim gehen. Ob die Betrüger 25.500 oder 25.000 Personen geschädigt haben, ist völlig irrelevant, desgleichen, ob der Schaden 1% höher oder niedriger war.

  12. 12
    doppelfish says:

    Ah, erstgenannter Herr ist erneut umgezogen. SIe finden ihn hier, die Treppe runter, und dann rechts.

  13. 13
    Ein Witz says:

    Soweit mir bekannt ist, gibt es keine Klarnamenpflicht. Auch wenn man sich hinter einem Pseudonym versteckt hat, kann man betrogen worden sein (E-Mail-Adresse beim Diensteanbieter prüfen, da evtl. maßgeblich?).

    Davon abgesehen könnten sich in der Akte Geschädigte finden, die angeben, sich nicht angemeldet zu haben. Dem Gericht könnte es aus naheliegenden Gründen zwar egal sein, aber grundsätzlich kann solch eine Personengruppe nicht – wenn es hier darum geht – über die Kostenpflichtigkeit der Angebote getäuscht worden sein, so wie es z.B. hier nach meinem Verständnis gegeben war: http://prntscr.com/btwlud

    PS. Hatten die Angeklagten mit der Website im verlinkten Screenshot zu tun? Ich hoffe, ihnen wird verboten jemals wieder Zeitungen zu verkaufen!