Eine kölsche Begebenheit, oder dat wahre Lääve

Ein Ford Fiesta verreckt…. Anruf beim Kfz-Fachbetrieb in Köln:

„Focht, wat is?“

Übersetzung: „Willkommen beim Ford Kundenservice Köln Nippes, mein Name ist Joseph Schmitz, was kann ich für Sie tun?“

„Ich bin mit meinem Fiesta auf der Inneren Kanalstraße liegengeblieben….“
„Un watt kann isch dafür?“

Übersetzung: „Ihr Missgeschick mit einem unserer Qualitätsprodukte tut mir aufrichtig Leid, doch für eine genauere Diagnose bedarf es weiterer Einzelheiten und einer genaueren Beschreibung des Problems.“

„Äh, der Motor ist einfach ausgegangen…“
„Dat hätt die Djrexkarre add ens!“

Übersetzung: „Dieses spezielle Problem ist unserem Technischen Dienst nicht unbekannt, es tritt mit zunehmenden Alter und hoher Fahrleistung zu unserem größten Bedauern immer mal wieder auf.“

„Und…und was soll ich jetzt machen?“
„Isch luur ens.“

Übersetzung: „Ich werde mich sofort um dieses Problem kümmern und überprüfen, ob sowohl Abschlepp- als auch personelle Kapazitäten frei sind.“ (5 Minuten später)

„Sin se noch do?“

Übersetzung: „Entschuldigen Sie bitte die kleine Verzögerung, die logistische Koordinierung eines Abschleppwagens hat etwas mehr Zeit in Anspruch genommen, als ich ursprünglich angenommen hatte. Darf ich ihnen die Lösung des Problems vorstellen?“

„Ja natürlich…“
„Da kütt einer russ!“

Übersetzung: „Wir haben ein für uns arbeitendes Abschleppunternehmen beauftragt, Sie schnellstmöglich aus Ihrer misslichen Lage zu befreien, und Ihren Wagen in unsere Fachwerkstatt zu überführen.“

„Und wie lange dauert das?“
„Wenn der do is sehnse dat dann!“

Übersetzung: Die genaue Zeitplanung des Fahrers kenne ich leider nicht, aber seien Sie versichert, er wird sich den Umständen und des Verkehrsaufkommens entsprechend beeilen!“

„Äh, danke.“
„Joot“

Übersetzung: „Es war mir ein Vergnügen Ihnen helfen zu können, ich hoffe Sie beehren uns bald wieder und empfehlen uns weiter. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.“

2 Kommentare

Lebenslang für Bankräuberin?

„70-jährige Bankräuberin festgenommen“, titelt der Berliner Tagesspiegel. Sie soll bei einem Banküberfall im März 2003 in Pankow rund 5000 Euro erbeutet haben – bewaffnet mit einer kleinen Pistole und dem Zettel „Geld her“.

Wie auch schon im Schöneberger Fall beschrieben, kann sich das hier auch nicht gelohnt haben. Wenn es tatsächlich so sein sollte, daß sie auch noch in einer Postfiliale ihre Pistole auf einen dort Beschäftigten gerichtet hat, dürfte das für eine zeitige, aber gleichwohl lebenslange Freiheitsstrafe reichen.

Das ist zu ernst, um darüber Witze zu machen.

Kommentare deaktiviert für Lebenslang für Bankräuberin?

O tempora! O mores!

Zu meiner Marburger Studentenzeit gab es regelmäßig das kleine französische Frühstück: Ein Pott Kaffee und eine Gauloises Caporal im Cafe Barfuß.

Auf dem Weg in die Kanzlei kamen mir heute morgen zwei Studenten auf der Straße entgegen: Jeweils in der einen Hand einen Pappbecher (Plastikdeckel mit Trinköffnung) und in der anderen Hand eine Filterzigarette. Bah!

Wo soll das bloß enden? Das kann doch nicht gutgehen!

7 Kommentare

Gutachten über die Glaubhaftigkeit unglaubhaft

Der Braunschweiger Strafverteidiger Werner Siebers hatte Zweifel an der Richtigkeit eines Sachverständigengutachtens, das die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen zu untersuchen hatte. Deswegen hat der Verteidiger beantragt, daß die Gutachterin die Tonbandkassetten von den Gesprächen mit den zu explorierenden Zeugen über das Gericht der Verteidigung zur Verfügung stellt.

Werner Siebers schreibt:

Beim Abhören der Tonbänder konnte festgestellt werden, dass die Gutachterin bei der Übertragung des angeblich Gesagten objektiv Aussagen ins Gegenteil verkehrt hat, Zusammenfassungen vorgenommen hat, die verfälschend wirken und massiv suggestiv agiert hat, ohne dass das später aus dem vorläufigen schriftlichen Gutachten erkennbar war.

Der dann konsequenterweise gestellte Befangenheitsantrag gegen die Gutachterin hatte Erfolg.

Was Werber Siebers sonst noch – Lesenswertes (!) – zu dem Fall schreibt, findet man hier und hier.

Glückwunsch, lieber Werner, und viel Erfolg im zweiten Durchgang!

2 Kommentare

SMS – Spamming

Eigentlich wollte ich ja schon die Abmahn-Keule auspacken, als mir mein „Funktelefonnetzbetreiber“ soeben eine SMS schickte. Denn Werbung per SMS hatte ich ihm ausdrücklich untersagt.

Aber angesichts des Inhalts der SMS will ich das mal ausnahmsweise bleiben lassen:

Ab sofort ist das Abfragen der Mailbox in Ihrem Tarif kostenlos.

Ist auch nur eine „Vertragsinformation“, keine Werbung. :-)

1 Kommentar

Das ultimative Argument des Verwaltungsrichters

Es ging um eine Fahrtenbuchauflage. Im Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht Berlin habe ich ein paar Urteile anderer Gerichte zitiert, die die Auflage für nur 6 Monate als angemessen durchgehen lassen wollten. Das Amt in Berlin hatte 12 Monate „verhängt“.

Dem Richter waren die Entscheidungen bekannt. Er wischte meinen Vortrag mit den Worten weg: „Hier in Berlin wurden schon immer 12 Monate für angemessen erachtet.

Das haben wir schon immer so gemacht! Da könnte ja jeder kommen! Wo kommen wir denn hin?

Kommentare deaktiviert für Das ultimative Argument des Verwaltungsrichters

Das lohnt doch nicht!

In den Lichtenrader Notizen berichtet Rolf Jürgen Franke über einen Raubüberfall im Gerichtssaal:

Drei bewaffnete und maskierte Täter haben vor etwa 50 Augenzeugen am 01.11.2005 vermutlich etwa vierigtausend Euro erbeutet.

40.000,00 EUR abzüglich Spesen von geschätzten 1.000,00 EUR. Da bleiben pro Räuber maximal 13.000,00 EUR. Oder noch weniger, wenn es da noch weitere Beteiligte geben sollte, was wohl wahrscheinlich sein dürfte. Demgegenüber stehen zwischen 5 und 15 Jahre Haft.

Wie schlecht muß es um einen Menschen gestellt sein, der so ein unverhältnismäßiges Risiko eingeht?

3 Kommentare

Die Bundespolizei im Einsatz

Raus aus der Bahn, rein in die BGS-Dienststelle titelt die taz am 2.11.05 :

Ein Student aus Kamerun wurde von der Polizei aus dem Zug geholt. Laut Zeugen war der Einsatz überzogen

Vorigen Samstag haben Bundespolizisten einen Studenten aus Kamerun in einem Interregio von Frankfurt nach Berlin schwer misshandelt. Das bestätigen der Geschädigte und ein Zeuge, mit dem die taz sprach.

Zu diesem lesenswerten taz-Artikel paßt folgender Fall, in dem ich derzeit verteidige.

Dem hochgradig betrunkenen 22-jährigen Mandant (1,6 Prom., schmächtig, 70 kg, 170 cm) wird vorgeworfen, gegen einen Bundespolizisten (nüchtern, trainiert, 90 kg, 195 cm) Widerstand geleistet und ihn dabei beleidigt sowie verletzt zu haben.

In der Ermittlungsakte lese ich:

Plötzlich schlug mir der Beschuldigte K. unvermittelt mit seiner Faust auf meine linke Brustseite. Ich verspürte einen stechenden Schmerz im Rippenbereich (siehe Attest Amtsarzt)
Zwecks Unterbindung weiterer Schläge bzw. eines erneuten körperlichen Angriff drückte ich den Beschuldigten K. mittels in meiner linken Hand befindlichen Maglite Taschenlampe auf Höhe des Brustbeins des K. an die Wand rechts neben der gläsernen Eingangstür zur Bahnhofshalle. Mit meiner rechten Hand drückte ich auf seinen Bauch, um ihn zu fixieren. Dabei stieß der K. seinen Kopf nach vorne unten und verletzte sich leicht die Lippe an der Taschenlampe. ( siehe Attest vom Polizeiarzt).
[Hervorhebungen vom Verfasser]

Dazu fällt mir die rechtfertigende Antwort eines Angeklagten ein: „Ja, nun, dann ist er mir eben dreimal mit seiner Brust ins Messer gelaufen …

1 Kommentar

Mit den Füßen wedeln in Italien

Schöne Moppeds können sie ja bauen, aber das mit den Verkehrsvorschriften sollten sie nochmal üben, unsere italienischen Freunde.

„Helle Aufregung in Italien: Heimlich, still und leise setzte Verkehrsminister Pietro Lunardi während der Sommerferien ein Dekret in Kraft, das bei Verkehrsverstößen von Motorradfahrern die Beschlagnahmung des Fahrzeugs erlaubt. Nun laufen die italienischen Biker Sturm, denn die drakonische Maßnahme droht nicht nur bei Fahren ohne Helm oder bei Wheelies, sondern sogar beim Fahren mit nur einer Hand am Lenker oder beim Aufstehen während der Fahrt – Dinge, die Motorradfahrer gerade auf längeren Strecken immer mal wieder tun, um ihre Muskeln zu entspannen.

„Autofahrer dürfen rauchen, die Hand aus dem Fenster baumeln lassen, und wenn sie den Gurt nicht anlegen, kriegen sie gerade mal eine kleine Geldstrafe,“ lautete der empörte Tenor im Internet. „Das Gesetz ist ungerecht. Es misst Verkehrsverstöße von Auto- und Motorradfahrern mit zweierlei Maß“, urteilte denn auch die Italienische Motorradfahrer-Föderation (FMI) in einem offenen Brief an den Verkehrsminister.

Was die Motorradfahrer besonders erbost: Eine Beschlagnahmung ist im italienischen Gesetz sonst nur im Zusammenhang mit Verbrechen der Mafia vorgesehen. „Es reicht offenbar nicht, dass wir im Vergleich zu Autofahrern diskriminiert werden“, schrieb das Wochenblatt Motosprint, „wir werden gleich noch behandelt wie Mafiosi.“ Lunardi, der schon vorher wegen profunder Unkenntnis des Motorradsektors aufgefallen war, windet sich inzwischen: Vage stellte er jetzt „mögliche Korrekturen“ an dem Dekret in Aussicht.“

Quelle:
MOTORRAD online

Gut, daß sich die Moppedfahrer in Italien schon immer nur mit dem linken kleinen Finger grüßen und nicht die ganze Hand vom Lenker nehmen. Aber was machen die Fahrer historischer Fahrzeuge, die keine Blinker haben, vor dem Abbiegen? Mit den Füßen wedeln?

1 Kommentar

Par. 153 a StPO: Nötigung oder nur ein gut gemeintes Angebot?

Der Kollege Jürgen Melchior aus Wismar berichtet hier über einen Fall, dessen Verlauf keinem erfahrenen Strafverteidiger unbekannt ist.

Der Beschuldigte braucht sehr gute Nerven und muß eine hohe Risikobereitschaft mitbringen, wenn er das Angebot eines Staatsanwalts nicht annehmen will, das Verfahren gegen Zahlung einer Auflage einzustellen.

Staatsanwälte wissen in aller Regel auch, daß Beschuldigte meist aus Vernunftgründen (und nach realistischer Beratung durch den vorsichtigen Verteidiger) „einknicken“. Ich habe dabei trotzdem oft heftige Bauchschmerzen.

Aber was ist das eigentlich, wenn der Staatsanwalt ankündigt, er werde den Beschuldigten nach allen Regeln der Kunst mit einem Strafverfahren überziehen, das mit einem hohen (Kosten-)Risiko für den Beschuldigten verbunden ist, wenn er nicht einwilligt, das Verfahren durch Zahlung der Auflage zu beenden? Ist das nicht die Drohung mit einem empfindlichen Übel?

Und wenn die Wahrscheinlichkeit der Verurteilung nicht gegeben ist, ist diese Drohung dann nicht auch verwerflich?

Wieviele Ermittlungsverfahren werden eigentlich gegen verfolgungswütige, aber einstellungsbereite Staatsanwälte eingeleitet und geführt? Bei mir hat sich noch kein Staatsanwalt gemeldet und mich um meine Unterstützung gebeten. Bislang habe ich „nur“ Rechtsanwälte verteidigt. Und „natürlich“ noch mehr Nichtjuristen. Aber ich bin ja vielleicht auch gar nicht repräsentativ. ;-)

Dem Kollegen Melchior gratuliere ich – mit Respekt für seinen Mandanten – zu dem Erfolg!

1 Kommentar