Die Internetwache Brandenburg informiert darüber, daß die Brandenburger Polizei seit kurzem über neue hochmoderne Lasergeräte zur gezielten Geschwindigkeitsüberwachung der Straßen und Wasserwege verfügt. Mit dem Gerät vom Typ „Riegl FG21-P“ kann nun aus einer Entfernung von bis zu 1 Kilometer gemessen werden.
Wieder einmal wird – obwohl es möglich wäre – darauf verzichtet, die mit diesem Gerät durchgeführten Messungen fotografisch zu dokumentieren, um damit einem – unabhängigen – Sachverständigen die Möglichkeit zu geben, prüfen zu können, ob die Messung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Dann bleibt dem Gericht also wieder nur der Meßposten als Sachverständiger, also der Polizeibeamte, der seine eigene Arbeit begutachtet. Der Beamte wird sich vor Gericht in aller Regel nicht mehr an die Messung erinnern können. Aber er hat die Messung sicherlich ordnungsgemäß durchgeführt, sonst hätte er es ja nicht in dem Meßprotokoll so geschrieben.
Das Gericht muß sich also wie zu Kaisers Zeiten entscheiden zwischen der Glaubhaftigkeit der Aussage des Polizisten und der des Betroffenen, der bestreitet, zu schnell gefahren zu sein. Wofür braucht man dann eigentlich noch dieses teure Equipment? Mit einer simplen Stoppuhr aus dem Grabbelkiste der Karstadt-Sport-Abteilung erreicht man dasselbe Ergebnis.