Dem Düsseldorfer Verteidiger Udo Vetter ging das wohl zu weit, daß man seine Kreditkarten dahingehend überprüft, ob er damit den Bezug von kinderpornografischen Bildern und Videosequenzen bezahlt hat.
Deswegen hat er gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen, um feststellen zu lassen, daß die Staatsanwaltschaft nicht einfach mal eben so in seine Grundrechte eingreifen kann, weil ihr augenscheinlich gerade nichts Besseres einfällt, als die halbe Menschheit unter Verdacht zu stellen. Die Antragsschrift hat Rechtsanwalt Udo Vetter in seinem LawBlog veröffentlicht.
Der Zweck – unzweifelhaft ein guter – heiligt aber nicht das Mittel der de-facto-Abschaffung des Rechtsstaates bzw. wesentlicher Teile von ihm – zum Beispiel das der Würde des Menschen (Art. 1 und 2 Grundgesetz) entwachsene Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Ich habe den Hinweis des Kollegen, seine Antragsschrift sei frei von seinen Rechten, verstanden und im eigenen Namen einen ähnlichen Antrag beim Amtsgericht Halle gestellt. Denn auch ich mag es nicht, wenn man mir de facto einfach mal so unterstellt, ich hätte eine Straftat begangen, um an meine Daten heranzukommen.
Ich habe daher beantragt,
im Rahmen einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht
festzustellen, dass die Datenabfrage der Staatsanwaltschaft Halle bei bundesdeutschen Kreditkarten und Abrechnungsunternehmen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens „Mikado“ rechtswidrig war.
Mir ist bekannt, daß das Prozeßrecht für diese Art der Verfahren grundsätzlich keine mündliche Verhandlung vorsieht. Unzulässig aber wäre eine öffentliche Gerichtsverhandlung sicherlich auch nicht. Vielleicht hat das Gericht ja den Mut dazu, dieses Thema in der Öffentlichkeit zu diskutieren. Dafür fahre ich dann auch gern einmal nach Halle.
Besten Dank an den Kollegen Vetter für die Vorlage.