Verwarnt

… und das nur, weil ich heute mal richtig früh in der Kanzlei sein wollte.
Verwarnt

Für 42 km/h in einer 30er-Zone.

Der Moppedfahrer mit seiner K 1200 RS, der mich kurz vorher überholt hatte, mußte/durfte nicht vor Ort zahlen. Bei 76 km/h gibt es Post vom PolPräs. Und eine Visitenkarte vom Leidensgenossen. :-)

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Zentralabitur für Fachanwälte

Aus dem aktuellen Newsletter des „DeutscherAnwaltVerein“:

Der für die Fachanwaltschaften zuständige Ausschuss der Satzungsversammlung hat konkrete Vorschläge für eine Qualitätsprüfung erarbeitet. Unter dem Schlagwort „Zentralabitur“ gibt es Pläne, eine Zentralprüfung mit bundeseinheitlichen schriftlichen Klausuren für den Fachanwalt zu fordern. Zugleich sehen die Überlegungen vor, auf einen obligatorischen Fachanwaltslehrgang zu verzichten. Für die Umsetzung des Konzepts müsste die BRAO geändert werden.

Ich finde auch, daß man es den jungen Kollegen nicht mehr so einfach machen sollte. Ein drittes Staatsexamen mit mehreren Klausuren und mündlicher Prüfung wäre da sicherlich sehr sinnvoll; Ausbildungs- und Prüfungsgebühren in vierstelliger Höhe; Zulassung nur nach 10-jähriger praktischer Ausbildungstätigkeit bei einem Fachanwalt. Es muß ja nicht gleich jeder … den Titel führen dürfen.

Nur gut, daß ich meinen Titel schon habe. Genau wie diejenigen Kollegen, die sich nun heftige Gedanken über die Zugangsbeschränkungen machen, nachdem man ihnen den Fachanwaltstitel hinterher geworfen hat.

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Berliner Strafverteidiger gegen Mikado-Rasterfahndung

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger hat eine Presseerklärung zum Thema Mikado herausgegeben:

Auch bei Ermittlungen im Bereich der Kinderpornografie darf der Zweck nicht die Mittel heiligen

Der als Schlag gegen die Kinderpornografie gefeierte Fahndungserfolg der Staatsanwaltschaft Halle begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Ich habe den vollständigen Wortlaut der Presseerklärung im Weblog der Vier Strafverteidiger zitiert.

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Ein Kuchenblech für die Harley

Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied im Mai 2006:

Kein Anspruch auf verkleinertes Saisonkennzeichen für Fahrer einer Harley Davidson

Der Halter einer Harley Davidson kann bei Platzmangel an seinem Motorrad keine Ausnahmegenehmigung für ein verkleinertes Saisonkennzeichen verlangen. Das Gericht verwies zur Begründung auf die vorrangige Pflicht des Halters eines Motorrades, an seinem Fahrzeug die erforderlichen Veränderungen vornehmen zu lassen, damit ein Kennzeichen vorschriftsmäßig angebracht werden kann. Nur wenn der hierfür erforderliche Aufwand unverhältnismäßig sei, könne eine Ausnahme von den vorgegebenen Mindestmaßen gemacht werden.

Das Urteil stammt vom 15.05.2006 und trägt das Az.: 4 K 1442/05.KO.

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Gerichtliche Überprüfung der Mikado-Rasterfahndung

Dem Düsseldorfer Verteidiger Udo Vetter ging das wohl zu weit, daß man seine Kreditkarten dahingehend überprüft, ob er damit den Bezug von kinderpornografischen Bildern und Videosequenzen bezahlt hat.

Deswegen hat er gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen, um feststellen zu lassen, daß die Staatsanwaltschaft nicht einfach mal eben so in seine Grundrechte eingreifen kann, weil ihr augenscheinlich gerade nichts Besseres einfällt, als die halbe Menschheit unter Verdacht zu stellen. Die Antragsschrift hat Rechtsanwalt Udo Vetter in seinem LawBlog veröffentlicht.

Der Zweck – unzweifelhaft ein guter – heiligt aber nicht das Mittel der de-facto-Abschaffung des Rechtsstaates bzw. wesentlicher Teile von ihm – zum Beispiel das der Würde des Menschen (Art. 1 und 2 Grundgesetz) entwachsene Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Ich habe den Hinweis des Kollegen, seine Antragsschrift sei frei von seinen Rechten, verstanden und im eigenen Namen einen ähnlichen Antrag beim Amtsgericht Halle gestellt. Denn auch ich mag es nicht, wenn man mir de facto einfach mal so unterstellt, ich hätte eine Straftat begangen, um an meine Daten heranzukommen.

Ich habe daher beantragt,

im Rahmen einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht

festzustellen, dass die Datenabfrage der Staatsanwaltschaft Halle bei bundesdeutschen Kreditkarten und Abrechnungsunternehmen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens „Mikado“ rechtswidrig war.

Mir ist bekannt, daß das Prozeßrecht für diese Art der Verfahren grundsätzlich keine mündliche Verhandlung vorsieht. Unzulässig aber wäre eine öffentliche Gerichtsverhandlung sicherlich auch nicht. Vielleicht hat das Gericht ja den Mut dazu, dieses Thema in der Öffentlichkeit zu diskutieren. Dafür fahre ich dann auch gern einmal nach Halle.

Besten Dank an den Kollegen Vetter für die Vorlage.

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Das lohnt sich für den Anwalt nicht …

Aus dem Urteil eines Landgerichts:

Die Kammer ist der Überzeugung, dass bei dem Angeklagten ein Betrugsvorsatz offensichtlich nicht in einer für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststellbar ist.

Dafür war für die Kammer zunächst maßgeblich, dass es sich das Gericht vernünftigerweise nicht vorstellen kann, dass der Angeklagte als eingesessener Rechtsanwalt und Organ der Rechtspflege für einen relativ geringen Geldbetrag von 94, – Euro einen (versuchten) Prozessbetrug vor dem Verwaltungsgericht begeht. Der Verteidiger hat dies etwas überspitzt, aber richtig, in der Hauptverhandlung dahin formuliert, dass dieser Geldbetrag etwa der Summe entspricht, den er für sein Anwaltsbüro mit allen laufenden Kosten in einer halben Stunde aufbringen muss.

Der Herr Staatsanwalt sieht das anders und ist ins Rechtsmittel gegangen.

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Die linke und die rechte Hand bei ARCOR

Die Dame mit dem (ersten) Formular hat heute hier noch einmal angerufen. Meine Änderungen beinhalteten nicht alle erforderlichen Angaben, sie hätte da noch die eine oder andere Frage …

Auf meine Gegenfrage, ob ihr denn bekannt sei, daß ich diese Fragen bereits auf dem zweiten Formular vor ein paar Tagen beantwortet hätte, teilte sie mir mit: „Das zeigt das System nicht an.“

Ich warte dann noch ein paar Wochen, bis sich die Spezialisten bei dem Dienstleister geeinigt haben, wer für was und wann zuständig ist. Vielleicht wird das ja noch was … das Jahr ist ja noch jung.

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Die Justiz in Essen

Am 2. Oktober 2006 habe ich beim Landgericht Essen einen Eil-Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Verfügung gestellt. Das Landgericht hielt sich wegen des Streitwerts für unzuständig und verweist die Sache auf die Ebene der Amtsgerichte. Dort gibt es interne Kompetenzrangeleien hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit.

Bis heute – mehr als ein Vierteljahr später – habe ich noch nichts wieder gehört. Über den Eil-Antrag wurde bislang nicht entschieden. Ich bin gespannt auf die Stellungnahme der Präsidentin des Landgerichts, die die Dienstaufsicht führt.

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Bedienung der Digitalkamera aus dem RTL Shop

Neues vom Teleshopping:

Wenn Sie sehen, dass jegendeinr Nachricht oder ein merkwürdiger Geruch aus die Kamera herauskommt, stellen Sie es sofort ab. Zunächst machen Sie es gut, entfernen Sie nicht mit Ihren Fingern die Batterie aus der Kamera oder Stecker der Energie von Wechselstrom herausziehen.

Quelle: STIFTUNG WARENTEST

Die Tester empfehlen:

Wer die Digitalkamera IVL 109 bereits im RTL-Shop gekauft hat, kann sie innerhalb von 30 Tagen nach Kauf ohne Angabe von Gründen an die RTL Shop GmbH in 44280 Dortmund zurückschicken. Das erstattete Geld reicht in jedem Fall für eine ordentliche Kamera …

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Wanne raus?

Jedes Ding hat zwei Seiten. Es stinkt schon manchmal recht heftig in der Stadt. Deswegen hätte ich einerseits gegen ein Fahrverbot für Stinker nichts einzuwenden. Eigentlich.

City wird zur Umweltzone

titelt die Welt am 06.01.2007.

Der Senat macht ernst: Innerhalb des S-Bahn-Rings dürfen Autos mit zu hohem Schadstoff-Ausstoß ab Januar 2008 nicht mehr fahren. Für tausende Autofahrer in der Hauptstadt schlägt damit die Stunde der Wahrheit.

Ich hoffe nur, daß es uns andererseits gelingt, eine Ausnahmegenehmigung für die Wanne zu bekommen. Aber es dürfte eng werden:

„Wir stellen gerade einen Katalog von Ausnahmekriterien zusammen“, sagt Marie-Luise Dittmar, Sprecherin der Senatsumweltverwaltung. Doch der wird nicht besonders dick werden. Denn Sondergenehmigungen sollen wirklich nur eine Ausnahme sein. „Denkbar ist eine Ausnahmegenehmigung zum Beispiel für einen Unternehmer, der mit einem Oldtimer Hochzeitspaare vom Standesamt in den Innenstadtbezirken abholt. Für den ist der Oldtimer die Existenzgrundlage und die werden wir ihm nicht entziehen.“

Naja, eine Existenzgrundlage ist die Wanne nun nicht gerade, gehört aber mittlerweile zum Markenzeichen unserer Kanzlei. Nur, stinken tut der Dieselmotor schon richtig ernsthaft. Ok, dann schau’n wer mal …

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