Schriftgröße

Soeben erreicht mich eine nette Anfrage per eMail:

Leider kann ich seit dem ‚Relaunch‘ die Schrift nur ganz schwer lesen, eigentlich unlesbar. Die Buchstaben sind so klein geworden – es ist zum verzweifeln…

Mein Augenarzt ist dennoch der Überzeugung das meine Sehkraft mehr als nur ausreichend ist, sprich bisher konnte ich alles ohne Brille oder Hilfsmittel lesen.

Das ist doch ein Einzelfall, oder?

Er verwendet

Microsoft IE 6.0, 23″ Monitor von Eizo kalibriert und justiert.

Liegt’s vielleicht daran?

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Die ultimative Abschlußfahrt

Freunde des Motorrads können in England jetzt auch ihre allerletzten Meter stilgerecht zurücklegen: Der Pfarrer Paul Sinclair lässt es bei Beerdigungen zu, dass der Sarg im Beiwagen bis zum Grab gefahren wird. Der Geistliche aus der mittelenglischen Grafschaft Derbyshire ist Gründer des Bestattungsunternehmens „Motorcycle Funerals“, das einige diskret gestaltete Beiwagen mit Wetterschutz im Einsatz hat. „Warum sollen Leute, die Motorräder lieben, zuletzt in einem Auto gesehen werden?“, meint der Beiwagen des Herrn.

Quelle: taz

Wer’s mag, kann sich über the final ride auf www.motorcyclefunerals.com informieren.

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Email Roboter

Diese Email wurde von einem unserer Email Roboter erstellt. Antworten Sie bitte nicht an folgende Email mit der Option “an Absender antworten“, senden Sie keine Emails an die Absenderadresse, da Ihre Email automatisch gelöscht wird.

Die Absender-Adresse ist Marvin@yrnet.com. Na, wenigstens haben die Spammer („Bis zu 5000 Euro Nebenverdienst„) ein bisschen Humor.

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Comedy-Podcast „Müde in Lübeck“

… geht jetzt in die zweite Staffel:

http://mil.podhost.de oder auch bei podster.de http://www.podster.de/view/2562

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Beinharte Sitten in Österreich

In einer Klage, die in Österreich geführt wird, stellt der Prozeßbevollmächtigte des Kläger folgenden Antrag:

Die klagende Partei beantragt daher, nachstehendes

URTEIL

zu erlassen:

Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution 30.000,00 Euro samt 4% Zinsen p.a. ab Klagsbehändigung zu zahlen sowie die Kosten des Verfahrens gemäß § 19a RAO zu Handen des Klagevertreters zu ersetzen.

Auch wenn ich als wenig zimperlich gelte: Das hätte ich mich getraut! Noch nicht einmal in Berlin. ;-)

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Die typische Gefahr des Umkippens

Wird ein Motorrad verbotswidrig auf dem Gehweg abgestellt, begründet dies für sich allein nicht die Annahme, das Motorrad sei noch „in Betrieb“ i.S.d. § 7 Abs. 1 StVG.

Ist das Motorrad jedoch unsicher abgestellt und nicht ausreichend gegen ein Umstürzen abgesichert worden, setzt sich die für den Betrieb eines Motorrads typische Gefahr des Umkippens auch nach dem Abstellen noch fort.

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 07.06.2005, Aktenzeichen: 112 C 3231/04

Also: Erst den Ständer ausklappen, dann loslassen. ;-)

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Bayern

...

Quelle: Kopfhoch Studio

Er will kämpfen

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Abstimmung über Dutschke

Wahlaufruf:

In acht Tagen ist es so weit. Am 21. Januar entscheiden die Friedrichshain-Kreuzberger BürgerInnen, ob die Kochstraße in Rudi-Dutschke-Straße umbenannt wird. Rund 2.000 haben das schon getan – per Briefwahl. Weitere 2.000 haben Unterlagen dafür beantragt. Die Abstimmung ist einfach: Wer wie die CDU die Dutschke-Straße verhindern will, muss mit Ja stimmen. Alle anderen kreuzen „Nein“ an, Nein für Rudi Dutschke. Unentschiedene können heute an Infoständen von Grünen und Linkspartei nachfragen, von 11 bis 13 Uhr zum Beispiel am Boxhagener Platz, am Kottbusser Tor und am Marheinekeplatz. Überzeugte hängen das ©TOM-Plakat auf, das sich in dieser taz findet, und pilgern Sonntag um 22 Uhr zur Party mit Dutschke-Film, zu der die Bergpartei in den Friedrichshainer „Klup der einsamen Herzen“ (Schreinerstraße 5) lädt. Weitere Infos unter dutschkestrasse.de.

Quelle: taz Berlin lokal vom 13.1.2007

Für die Nichtkreuzberger: Die Kochstraße verläuft in West-Ost-Richtung zwischen Wilhelm- und Oranienstraße. Am Übergang zur Oranienstraße zweigt nördlich eine kleine Straße ab. Die Axel-Springer-Straße (vormals Lindenstraße), die Adresse eines bekannten deutschen Presseunternehmens. Man kann sich vorstellen, daß die Umbenennung in bestimmten Kreisen nicht sonderlich freudig begrüßt würde. ;-)

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… im neuen Gewand

Es wird noch gewerkelt. Aber nach ersten Versuchen traue ich mich damit mal an die Öffentlichkeit.

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Gasgeben und Bremsen in der Fahrschule

Der Fahrlehrer hat dafür zu sorgen, dass dem Fahrschüler (hier: 1,59 m große Frau auf Motorrad) keine Aufgaben gestellt werden, die er nicht bewältigen kann, weil sie dessen Ausbildungsstand oder Fähigkeiten (noch) nicht entsprechen.

Diese Pflicht ist nicht schon dadurch verletzt, dass der Fahrlehrer in der 4. Doppelstunde ein anderes, etwas größeres Motorrad (Yamaha Virago statt bisher Honda Rebel) als Schulungsfahrzeug auf einem Übungsgelände einsetzt, dessen Bedienungshebel für Kupplung und Bremse kaum messbare Unterschiede in ihren Abmessungen aufweisen.

In einem solchen Fall muss es sich dem Fahrlehrer – auch nicht nach Mitteilung des Schülers, er komme mit den Hebeln der größeren Maschine schlechter klar – aufdrängen, dass der Schüler allein wegen der geringen Abweichungen nicht in der Lage sein würde, das Motorrad nach einer kurzen Fahrt (10m – 40m) das Motorrad ordnungsgemäß anzuhalten; er haftet daher nicht für die Folgen eines Sturzes, der dadurch verursacht wurde, dass der Schüler statt zu bremsen plötzlich Gas gegeben hat.

Kammergericht Berlin, Urteil vom 04.09.2006, Aktenzeichen: 12 U 224/04

Die Erfahrenen unter den Fahrern sollten nicht vergessen, wie aufregend die ersten Stunden auf dem Mopped waren. Daß man da schon mal versehentlich dreht statt zieht, kann passieren. Ein guter Fahrlehrer weiß das.

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