Messerattacke in der JVA Tegel

Zwei schwere Gewalttaten hat es innerhalb weniger Tage in der JVA Tegel gegeben. Der Mangel an Wachpersonal fördert offenbar die Exzesse. Gerade am Wochenende ist nach Berichten von Gefangenen kaum noch Personal im Dienst.

berichtet der Tagesspiegel.

In diesem Bericht ist weiter zu lesen:

Gerade am Wochenende ist nach Berichten von Gefangenen kaum noch Personal im Dienst, mehrfach hatte es in diesem Jahr Lautsprecherdurchsagen gegeben, Freistunden müssten ausfallen, weil keine Bewacher da seien. Der Personalrat der JVA bestätigte, dass wegen des Personalmangels „Gewaltexzesse und gegenseitiges Drangsalieren stark zugenommen“ hätten. Abhilfe erhofft sich die Justizverwaltung im kommenden Jahr. Dann sollen die Wachtürme nicht mehr besetzt werden, weil Videokameras die Mauer kontrollieren. Die Beamten sollen dann zur Betreuung der Gefangenen eingesetzt werden. Derzeit läuft unter Geheimhaltung ein einjähriger Test der Videoanlage. Ein Beamter aus der Alarmzentrale einer JVA bestätigte, dass moderne Kameras viel effektiver und sensibler seien als Wachpersonal.

Aber ob die Kameras im Ernstfall auch eingreifen können, wenn ein Gefangener „drangsaliert“ wird? Mir erscheinen gut ausgebildete und in ausreichender Anzahl beschäftigte Wachtmeister wesentlich sinnvoller.

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Keine Post

Aus einer eMail, die mich heute morgen erreichte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte nehmen Sie mich aus Ihren Verteiler! Ich wünsche keinerlei Post mehr.

Sowas schreibe ich dem Finanzamt jetzt auch mal.

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Party der Bandidos – gut besucht

Sogar Beamte des Landeskriminalamtes, der Bereitschaftspolizei und der Verkehrsdienste waren am Samstag in der Weddinger Provinzstraße zu Gast.

Einladungskarten konnten die 140 (!) Beamten aber nicht vorlegen. Aber dafür wurden die geladenen Gäste kontrolliert, als sie auf dem Clubgelände um Einlaß baten.

Aber nicht nur im Wedding waren die Kontrolleure aktiv:

An der Landesgrenze zu Brandenburg erwarteten Polizeitrupps die „Biker“ und achteten darauf, dass sie die Verkehrsregeln einhielten. Wie erwartet kam es zu einer verbotenen Konvoifahrt mit diversen Rotlichtverstößen, die an der See- Ecke Reinickendorfer Straße von den Einsatzkräften gestoppt wurde.

Nachdem die Ordnung auf der Straße wieder hergestellt worden war, ging es weiter:

Gegen 15 Uhr 15 betraten Fahnder überraschend für die dort Anwesenden das Gelände des Motorradclubs und durchsuchten die Räumlichkeiten. Insgesamt überprüften die Ermittler bis zum Abend 146 Personen und mehrere Fahrzeuge. Gegen zwei Personen bestanden Haftbefehle. Sie wurden festgenommen. Die Beamten stellten eine Vielzahl von Hieb- und Stichwaffen sicher.

Na, das ist aber auch nicht die feine englische Art, mit einer Vielzahl von Hieb- und Stichwaffen auf eine Geburtstagsparty zu kommen.

Vier Motorräder wurden sichergestellt, da sie wegen unzulässiger technischer Veränderungen einem Gutachter vorgestellt werden sollen.

Da freut sich der DEKRA-Gutachter in seiner Niederlassung in der Belziger Straße wieder über die neuen Aufträge.

Auch einem „VW-Bus“ wurde die Weiterfahrt wegen eines technischen Mangels untersagt. Die Beamten fertigten mehrere Strafanzeigen, darunter neun Verstöße gegen das Waffengesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Verkehrsstrafanzeigen.

Nun denn, alles in Allem ist nichts passiert, was nicht zu erwarten war.

Quelle der Zitate: Pressemitteilung der Polizei Berlin

Richtig zu tun hatte die Polizei auch an einer anderen Stelle in der Stadt:

Insgesamt haben die Polizeibeamten ab 1 Uhr 103 Personen kontrolliert, von denen 21 zunächst zur Identitätsfeststellung vorläufig in Gewahrsam genommen wurden. Neun Personen sind festgenommen worden, weil sie sich illegal in Deutschland aufhalten und für die Ausländerbehörde eingeliefert werden. Ferner fertigten die Beamten Anzeigen wegen Verstößen gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz sowie gegen das Arzneimittelgesetz.

Das war ein Großeinsatz in der Nacht zum Sonntag in einem Lichtenberger Großmarkt

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So geht es natürlich auch

Für unseren Mandanten regulieren wir einen Verkehrsunfall. In diesem Zusammenhang haben wir auch seinen eigenen Haftpflichtversicherer, die AXA, vorsorglich und umfassend über den Unfall informiert.

Heute erhalten wir eine Anfrage des Versicherers:

… anbei übersenden wir Ihnen die Anspruchsunterlagen der Gegenseite vom 29.08.07 mit der Bitte um Stellungnahme. Wie können die Angaben zum Unfallhergang widerlegt werden?

Manche Versicherer geben eine Menge Geld für die Ausbildung ihrer Schadenssachbearbeiter aus. Bei anderen Versicherer versuchen die Sachbearbeiter, auf preisgünstigere Weise an das notwendige know how heranzukommen. Versuchen kann man es ja mal.

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BVerfG: Contergan-Film darf ausgestrahlt werden

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Eilanträge des früheren Opferanwalts sowie des Pharmaunternehmens abgelehnt. Nun darf der „Contergan-Film“ des WDR ausgestrahlt werden.

Aus der Pressemitteilung des BVerfG:

Die Firma Chemie Grünenthal GmbH brachte zum 1. Oktober 1957 das Medikament Contergan auf den Markt. Im Jahre 1961 nahm sie dieses wieder vom Markt, als der Verdacht an sie herangetragen war, dass die Einnahme des Medikaments durch Schwangere bei Föten schwere Missbildungen hervorrufen könne. Ein Strafverfahren gegen mehrere Mitarbeiter des Unternehmens wurde 1970 eingestellt, nachdem das Unternehmen 100 Millionen DM zur Entschädigung der Contergan-Opfer bereitgestellt hatte.

Der WDR ließ einen Spielfilm erstellen, der an das historische Geschehen um Contergan unter Nennung dieser Arzneibezeichnung sowie der Herstellerin anknüpft. Im Mittelpunkt des Films steht die Figur eines Rechtsanwalts, der gegen das verantwortliche Unternehmen mit juristischen Mitteln vorgeht, um es zu Entschädigungszahlungen an Contergan-Geschädigte aus der Einnahme von Contergan zu veranlassen. Die Filmhandlung schildert vielfältige Bemühungen des Unternehmens, seine Inanspruchnahme auf Zahlung einer solchen Entschädigung sowie einer Bestrafung von Mitarbeitern zu verhindern.

Das Ende jenes Verfahrens war mein erster „Kontakt“ (ich war damals 14 Jahre alt) mit der Rechtsnorm des § 153 a StPO: Einstellung eines Strafverfahrens gegen Erfüllung einer Auflage. Schon als Teeny habe ich dieser Norm sehr kritisch gegenüber gestanden.

Auch wenn es sich dem „Contergan-Film“ nicht um eine Dokumentation handelt, sondern „nur“ um einen Spielfilm, scheint er mir sehenswert zu sein.

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Unfall ohne Fahrzeugberührung

Es ist ein „Klassiker“ der Motorradunfälle – der kontaktlose Unfall. Der Unfallgegner löst beim Motorradfahrer eine Schreckbremsung aus, das Vorderrad blockiert oder das Hinterrad steigt auf und es kommt zu Sturz, ohne daß sich Motorrad und Unfallgegner berühren. Dazu hat das Landgericht Berlin entschieden:

1. Auch bei einem Unfall ohne Fahrzeugberührung muss ein ursächlicher Zusammenhang des Unfallgeschehens mit dem Betrieb des Fahrzeugs in der Weise vorliegen, dass die Fahrweise oder eine von dem Betrieb dieses Fahrzeuges typischer Weise ausgehende Gefahr zu dem Entstehen des Unfalls beigetragen hat. Die bloße Möglichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs genügt nicht.

2. Die Darlegungs- und Beweislast für den erforderlichen ursächlichen Zusammenhang trägt der Geschädigte.

3. Ein Unfall, der sich infolge einer Abwehr- oder Ausweichreaktion ereignet, ist selbst dann dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges zuzurechnen, welches diese Reaktion ausgelöst hat, wenn diese objektiv nicht erforderlich war. Die Ausweichreaktion muss aber subjektiv vertretbar erscheinen (hier: bejaht bei Vollbremsung und Sturzunfall eines Motorradfahrer als Ausweichreaktion wegen einer Vorfahrtverletzung eines wartepflichtigen Abbiegers).

Landgericht Berlin, Urteil vom 04.04.2005, Aktenzeichen: 58 S 356/04; veröffentlicht in Schaden-Praxis 2005, 227-229 (red. Leitsatz und Gründe)

Diesen in Satz 2. geforderten Nachweis zu führen, ist im Einzelfall sehr schwer, wenn keine Spuren oder Zeugen vorhanden sind bzw. die Beweismittel nicht gesichert wurden. Hilfreich ist deswegen auf jeden Fall immer, die Polizei zum Unfallort zu rufen. Fotos – notfalls mit der Kamera im Telefon – möglichst aus mehreren Perspektiven sind dabei auch immer sehr sinnvoll.

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Die Wanne im Einsatz

maiEs ging hart zu, an den Maifeiertagen in Kreuzberg. Hart für die Demonstranten und hart für die Polizeibeamten. Aber auch die Wannen hatten zu leiden. Wie dieses und dieses Video auf YouTube belegen.

Heute ist alles viel ruhiger geworden: MyFest, Deeskalation und die Wanne als Anwalts-Fahrzeug. Alle haben überlebt, einige mit ein paar Beulen.

(Danke an Clara für die Hinweise auf die Videos)

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Gallisches Dorf

Friedrichshain hastet voran, Kreuzberg ruht selbstbewusst in sich selbst, doch beide seien, freut sich ihr Bürgermeister Franz Schulz (Grüne), „gallische Dörfer“ geblieben.

Quelle: Morgenpost

Der Vergleich paßt. Ich werde mir nun mal ein paar Gedanken machen, was man mit den Troubadixen vor unseren Straßencafes anfangen könnte. ;-)

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Keine gute Idee

Gestern gab es mal wieder einen Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität im öffentlichen Nahverkehr. Die Polizei überprüfte auf den Bahnhöfen Bernauer Straße, Rosenthaler Platz und Weinmeisterstraße elf Verdächtige. Beziehungsweise: Wollte überprüfen. Denn es

flüchtete ein 14-Jähriger aus Lichtenberg, der beim Rauschgifthandel beobachtet worden war, vom Bahnhof Weinmeisterstraße in den Tunnel in Richtung Alexanderplatz. Der Zugverkehr musste für 35 Minuten unterbrochen werden. Der Jugendliche wurde im Tunnel festgenommen.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Es wurde nicht mitgeteilt, ob die Beamten mit der U-Bahn unter Inanspruchnahme von Sonderrechten hinter dem Flüchtling hergefahren sind.

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Einstellung – wegen buffer overflow?

Der Staatsanwalt wollte meinen Mandanten partout nicht ungeschoren davon kommen lassen. Obwohl es ihm sehr schwer fiel, den technischen Sachverhalt überhaupt zu durchdringen. Ich habe versucht, ihn mithilfe eines Privatgutachtens auf’s Pferd zu bekommen. Ist mir dann auch so halbwegs geglückt.

Er wollte das Verfahren wegen Ausspähens von Daten einstellen, wenn der Mandant eine Auflage erfüllt: Zahlung von 1.500 Euro an die Justizkasse. Ich hatte zwei Wochen Zeit, dieses „Angebot“ mit dem Mandanten zu erörtern.

Bereits nach gut einer Woche bekam ich Post vom Staatsanwalt: „Das Verfahren gegen Ihren Mandanten habe ich nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.“ Keine Sanktion mehr, eingestellt, einfach so. Hat noch nicht einmal meinen verabredeten Anruf abgewartet.

Ob der Ermittler meine Verteidigungsschrift in einer ruhigen Stunde nun doch noch mal durchgearbeitet hat? Ich werde es nicht erfahren … dem Mandanten ist’s egal, der freut sich.

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