Kreuzberg vs. McDonalds

Auf die erste McDonald’s-Filiale in Kreuzberg sind in den vergangenen Wochen Farbbeutel und Steine geworfen worden. Das sagte ein Konzernsprecher. Am Wochenende sei ein Teil der neuen Leuchtschrift zerstört worden.

Quelle und mehr: Tagesspiegel

Und dabei hat das Restaurant noch gar nicht eröffnet. Das kann ja noch heiter werden …

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Endtschuligung

Seit einige zeit M. hat gelenKen-schmeRzen, mal ist das knie, mal ist das gelenk, kan sein das deR kind wekst und die knochen breitet sich.
Wier machen ein termin zum Artzt und werden wier sehen was das ist.

Die Mutter entschuldigt das Fernbleiben ihres Sohnes vom Sportunterricht.

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Der Blick in den Kaffeesatz

Aus dem Urteil des Berufungsgerichts:

Der Amtsrichter brachte jedenfalls in den schriftlichen Urteilsgründen in etwas verdeckter Formulierung zum Ausdruck, dass die Aussetzung der erkannten Strafe zur Bewährung nicht seiner innersten Überzeugung entsprach und er die dem Angeklagten zu stellende Prognose aufgrund dessen Persönlichkeit als zweifelhaft einschätzte.

Weitere Informationen zu diesem Punkt liefert das Urteil nicht. Ich denke, der Richter, der diese Formulierung in die Urteilsgründe geschrieben hat, verfügt über eine Kristallkugel und hat eine Tasse Filterkaffee dabei getrunken.

Ich bin gespannt, was das Kammergericht in der Revision zu dieser Belletristik, die eine Verurteilung zu einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung tragen soll, schreiben wird.

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„Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden“

Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wurde am 10.09.2007 vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen versuchten Betruges zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht setzte die Strafe nicht zur Bewährung aus. Wegen des Schutzes der Allgemeinheit.

Hintergrund war eine zivilrechtliche Auseinandersetzung mit der taz.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß dieses Urteil rechtskräftig wird.

Bericht in der taz.

Wieso finde ich eigentlich (um 8:00 Uhr) weder in der Bloggoshäre noch sonst in den Medien einen Hinweis auf diese Entscheidung? Es kann doch nicht sein, daß nur die taz darüber berichtet.

Update: Mittlerweile ist die Netzwelt erwacht. Heise berichtet um 9:11 Uhr. Meine Frage ist beantwortet.

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Polizeipräsident wurde über Drogen nicht informiert

Polizeipräsident Glietsch will erst am 3. September vom Schmuggel in der Jugendhaftanstalt erfahren haben.

[…]

Zwar wisse die Behörde seit vielen Jahren von der verbotenen Kontaktaufnahme von Angehörigen mit Insassen der JSA. Dass jedoch Drogen über die Mauer fliegen, sei bis dahin unbekannt gewesen. Die Justiz hatte dagegen seit Anfang März dieses Jahres Kenntnis vom zunehmenden Schmuggel.

Quelle und weiter: Tagesspiegel

Ich glaube, das Problem erledigt sich so schnell nicht von selbst.

Früheres zum selben Thema hier im Blog.

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Keine Fremdgetränke

Aus dem Mietvertrag eines Veranstaltungsorts in Kreuzberg

§ 1. Mietgegenstand

Die Veranstalter/innen nutzen die Ausstellungsräume …. am … Beginn der Veranstaltung (Doors Open) ist … Die Veranstaltung endet am …

Der Verkauf von Getränken ist alleinige Sache des Vermieters.

§ 3. Aufsicht

Die Veranstalter/innen stellen während der Öffnungszeiten der Veranstaltung Aufsichtspersonen für den Einlass.

Diese stellen vor allem sicher, dass:
a) keine Fremdgetränke, Waffen und verbotene Substanzen ins Haus kommen.
b) ….

§ 12. Miete

1. …

2.
Dieser Vertrag ist bindend. Im Falle einer Vertragsverletzung zahlen die Veranstalter/innen eine Konventionalstrafe von 2000.- Euro. Gerichtsstand ist Berlin.

Soweit der Einblick in die essentialia negotii eines „Teils linksalternativer Veranstaltungskultur„.

Aber vielleicht erbarmt sich ja mal ein kompetenter Zivilrechtler, und setzt den Linksalternativen mal einen wirksamen Mietvertrag auf. ;-)

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Vom Abgehörten zum Hehler

Im Vorfeld des G8-Gipfels wurde ein Antifaschist vom BKA verwanzt. An seinem Auto fand der Globalisierungskritiker einen mit Gaffaband umwickelten Batterieblock, eine Sendeeinheit und eine Antenne. Der Fund wurde im Berliner Kulturzentrum Kato am 7. Juli versteigert, 3800 Euro wurden für Globalisierungskritiker gespendet.

Im Vorfeld hatte das BKA zur Herausgabe des Senders aufgefordert. Nun wirft die politische Abteilung des Berliner LKA zwei Berliner Linken vor, sich der Hehlerei schuldig gemacht zu haben, der Sender sei Bundesbesitz und hätte nicht verkauft werden dürfen.

Quelle: Gulli

Nicht ganz uninteressant das Problem. Gulli spinnt den Gedanken weiter:

… macht sich, wer eine heimlich angebrachte Überwachungskamera in seiner Wohnung zerstört, womöglich der Zerstörung von Bundeseigentum schuldig? Und sollte es je doch zum Einsatz des sogenannten Bundestrojaners kommen – käme seine Entfernung vom heimischen System dann der Computersabotage gleich?

Nun ja, man kann ja mal ein Ermittlungsverfahren einleiten. Was am Ende dann dabei herauskommt, interessiert erst in zweiter Linie …

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Zunächst humane Rückführung

In Marzahn-Hellersdorf hat die NPD beantragt, dass aus der Migrationsbeauftragten eine Rückführungsbeauftragte werden soll. In der Antrags-Begründung wird die „zunächst humane Rückführung“ von Ausländern in ihre Heimatländer gefordert.

Was soll eigentlich folgen, nach der „zunächst humanen Rückführung“?

Dit kann ich Ihnen jar nich im Moment, det is nich mein Ressort.

Welchen intellektuellen Hintergrund der braune Antrag im übrigen hat, erfährt man in dem eindrucksvollen Interview, das die Berliner Abendschau mit dem Vorturner der Neonazis, Wolfgang-Dieter Chieduch, geführt hat.

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Verquaste Verteidigung

Mein Mandant hat mich mit der Verteidigung in der Revison beauftragt. In der ersten Instanz ist er von einer promovierten Rechtsanwältin „verteidigt“ worden. In der Gerichtsakte finde ich ein Schreiben von dieser Anwältin an das Gericht.

nehme ich Bezug auf die telefonische Ladung vom 29.11.2005 zum 16.12.2005, 09.45 Uhr. Mein Mandant teilte mir am 06.12.2005 mit, dass ihm bislang keine schriftliche Ladung zu diesem Termin zugegangen ist. Da mein Mandant diese Ladung zum Betreten des Gebäudes vorlegen muß, wird gebeten, diese kurzfristig zu übermitteln. Eine gesonderte Ladung für mich ist nicht erforderlich.

Ich frage mich, warum Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die sicherlich hervorragende Kenntnisse auf dem Gebiet des Zivilrechts haben können, nicht die Finger von Sachen lassen, die sie nicht verstehen.

    Wenn ein Angeklagter nicht (ordnungsgemäß) geladen ist, muß er nicht zum Termin erscheinen.

    Wenn ein Angeklagter nicht fristgerecht (ein Woche vor dem Termin) geladen ist, darf nicht verhandelt werden. Oder die Verteidigung verzichtet auf die Einhaltung der Ladungsfrist – wenn die Staatsanwaltschaft und das Gericht bereit sind, dieses Verhalten zu honorieren.

    Jeder Zuschauer, jeder Interessierter und erst Recht ein Angeklagter kommt in das Kriminalgericht. Mit oder ohne Ladung. Jederzeit während der Öffnungszeiten. Der Grundsatz der Öffentlichkeit in Strafprozessen hat Verfassungsrang und sollte jedem Verteidiger heilig sein. Wer das nicht kennt, hat in einem Strafprozeß nichts verloren.

    Wenn ein Verteidiger nicht geladen ist, muß die Hauptverhandlung auf seinen Antrag hin ausgesetzt werden.

    Ladungen werden nicht übermittelt, sie werden zugestellt.

Diese paar Zeilen der ehemaligen Verteidigerin meines Mandanten zeigen mir, von welcher Qualität die Verteidigung in der Instanz gewesen sein muß. Und ich darf nun die Scherben aufkehren.

Update – nach Lektüre des Hauptverhandlungsprotokolls:
Die Verteidigerin ist nicht zum Termin erschienen.

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Beratung erwünscht

Ein Anrufer aus Westdeutschland bittet mich um Rückruf. Aus der Telefonnotiz unserer Mitarbeiterin:

Er hat eine eMail von einer Firma erhalten, in der drin steht, dass er eine Zahlung erbringen soll. Er kennt diese Firma nicht und fragt, ob er trotzdem zahlen muß.

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