Noch eine Ausnahme vom Innenstadt-Fahrverbot

Am Anfang gab es eine Idee: Stinker raus aus der Innenstadt. Dann kam die Umsetzung. Am Ende stand ein Werk, an dem viele teure Juristen monatelang gebastelt haben. Über das gewaltige Ergebnis habe ich im Kanzlei-Wannen-Blog bereits berichtet.

Es wird immer mehr Ausnahmen von der Regel geben und wenn das Ganze sich dann ab Januar in der Praxis bewähren soll, wird das Regelwerk aussehen wie ein Schweizer Käse.

Der Berliner Rechtsanwalt Umut Schleyer hat für weitere notwendige Ausnahmen gesorgt, berichtet nun der Tagesspiegel:

Es gibt Sonderregelungen für Autohändler. Zu ihren Gunsten …

… hat die Berliner Verwaltung einen Freifahrtschein für jene Händlerautos beschlossen, die die Kriterien der Umweltzone erfüllen, also eine Plakette bekommen würden. Für sie – und nur für sie – dürfen die Händler ein sogenanntes Wechselkennzeichen (mit roter Schrift und den Anfangsziffern 07) benutzen, das an verschiedene Autos geschraubt werden kann und deshalb ein Fahrtenbuch erfordert. Das hat die Verwaltung dem Anwalt Umut Schleyer mitgeteilt, der nach Auskunft seiner Kanzlei 170 Berliner Autohändler juristisch vertritt.

Ich gratuliere dem Kollegen Schleyer zu seinem Erfolg. Zeigt er doch ein weiteres Mal auf, daß ein guter Wille allein nicht ausreicht, um einfach mal eben ein Gesetz zu machen. Vielleicht hätten die Herrschaften, die das Regelwerk geschaffen haben, sich vorher einmal ein paar Gedanken machen sollen, was sie damit anrichten.

Ob mit diesem Fahrverbot das angestrebte Ziel – nicht-stinkende Luft in der Innenstadt – überhaupt erreicht werden kann, ist ohnehin recht fragwürdig. Da kommt es dann auch nicht mehr darauf an, ob und wie viel Ausnahmen gemacht werden.

Deswegen bin ich auch guter Hoffnung, daß für die Wanne dann auch eine Ausnahme gemacht wird.

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Der Wert der Freiheit

Ein Mensch wird verhaftet und wird in die Untersuchungshaftanstalt eingeliefert. Später stellt sich heraus, daß ihm zu Unrecht seine Freiheit entzogen wurde. Er möchte eine Entschädigung.

Variante 1: Der Fall spielt in Deutschland.

    Die Entschädigung beträgt elf Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung.

Variante 2: Der Fall spielt in der Schweiz.

    Das Obergericht in Aargau wirft 200 Franken / 120 Euro pro Tag aus. Im Thurgau liegt die Höhe der „Genugtuung“ jeweils bei etwa 300 Franken / 180 Euro pro Tag. In einem Einzelfall wurden 10.000 Franken / 6.000 Euro für einen Tag als Genugtuung erstritten, in einem weiteren Fall für zwei Tage 1.000 Franken / 600 Euro und in einem anderen für 13 Tage 3.000 Franken / 1.800 Euro.

    … berichteten Schweizer Kollegen auf der „swiss law list“

Den Schweizern scheint ihre Freiheit irgendwie wertvoller zu sein als uns Deutschen.

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Kiffer im Krankenhaus

Immer mehr Berliner Kiffer landen im Krankenhaus. Nach Informationen der Techniker-Krankenkasse stieg die Zahl der Klinikeinweisungen von 15- bis 25-jährigen Cannabiskonsumenten zwischen 2000 und 2005 um 160 Prozent auf 269 Fälle pro Jahr an. Experten gehen davon aus, dass sich dieser Trend in den kommenden Jahren fortsetzt. Der Gesundheitsverwaltung ist das Problem bekannt. Experten vermuten, dass die Behandlungszahlen steigen, weil sowohl mehr junge Leute Cannabis nehmen, als auch größere Mengen konsumieren. […]

Quelle: Tagesspiegel

Eine weitere Möglichkeit sehe ich in der Qualität dieses Rauschmittels, die mangels konstanter Kontrolle zu unterschiedlich ist, als daß der Konsument sie einschätzen kann, bevor er die Tüte anzündet; wenn er es dann merkt, ist es dann zu spät.

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Kunst in Bad Saarow

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Gefunden im Garten der Heimbildungsstätte der Caritas in Bad Saarow, in der am Wochenende die Vereinigung Berliner Strafverteidiger eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Heimliche Ermittlungsmethoden“ hatten.

Ich frage mich, ob Frau Wieke im zweiten Beruf Gas- und Wasserinstallateurin ist. ;-)

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Fristen im Zivilrecht

Aus einer Anmerkung meiner Mitarbeiterin in unserem Fristenkalender:

[Mandant] / Kaskoschaden, 507-07, Antwort auf richterliche Fragen!! Zivilrecht – Fristen gelten!! Am 25.10.2007 fällig.

Sie hat wohl ‚mal schlechte Erfahrungen gemacht. ;-)

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eMail von der Bahn

Aktuelle DB Autozug Fahrzeiten

lautet der Betreff einer eMail, die ich heute morgen im Postfach hatte. Ende der kommenden Woche wollen wir mit dem Autoreisezug zum Mountainbiken in die Alpen fahren.

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Angesichts der aktuellen Fahrplansituation bei der Bahn habe ich einen Moment lang schon an alles Üble dieser Welt gedacht, das ich den Lokführern zufügen wollte.

Ich habe die eMail dann doch noch gelesen:

Sehr geehrter Herr Hoenig,

das DB Autozug Team bedankt sich für Ihre Onlinebuchung.

In ein paar Tagen ist es so weit und Sie treten Ihre Fahrt mit dem DB
Autozug an. Als Service erhalten Sie anbei den Fahrzeitenplaner mit der Übersicht aller aktuellen Fahr- und Verladezeiten für den DB Autozug.

Bitte überprüfen Sie Ihre Online-Reiseunterlagen mit diesen Angaben. Sollten die Zeiten auf Ihren Fahrkarten von denen des Fahrzeitenplaners abweichen, orientieren Sie sich bitte an den Zeiten der beigefügten PDF-Datei…

Eine angenehme und staufreie Fahrt im DB Autozug wünscht Ihnen das DB Autozug Team.

Streikfrei wäre auch nicht schlecht.

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Lauwarme Luft

Die Allianz – in ihrer Eigenschaft als Haftpflichtversicherer – schreibt:

Nur aus wirtschaftlichen Erwägungen und unter Zurückstellung erheblicher Bedenken übernehmen wir die Differenz von 28,56 EUR. Bitte beachten Sie, daß diese Zahlung ohne jegliche Präjudiz und Anerkenntnis erfolgt.

Das ist unserer Mandantschaft und mir völlig egal. Hauptsache die Allianz zahlt.

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Gedenkfahrt zum Saison-Abschluß

Mehrere tausend Biker werden Sonntag um 10 Uhr zur traditionellen Gedenkfahrt zum Abschluss der Motorradsaison erwartet. Bei dem Korso vom Olympischen Platz in Charlottenburg bis zur St. Hedwigs-Kathedrale in Mitte soll an die 36 Motorradfahrer erinnert werden, die in den vergangenen zwölf Monaten in Berlin und Brandenburg ums Leben kamen. In der St. Hedwigs-Kathedrale ist um 14 Uhr ein Gottesdienst geplant. Die vom Ring Berliner Motorradclubs, der Arbeitsgemeinschaft christlicher Motorradfahrer und der kirchlichen Arbeitsgruppe „Christ und Motorrad“ organisierte Veranstaltung unter dem Motto „Was ist der Tod?“ findet zum 34. Mal statt. […]

Quelle: Berliner Morgenpost

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Bahnstreik und Kinder

Die Peter-Jordan-Schule für Lernbehinderte in Charlottenburg bietet ausgewählten Schülern an, an einem Tag der Woche auf dem Jugendhof Brandenburg einen Einblick in’s Landleben zu bekommen.

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Der Kontakt mit der Natur, insbesondere mit den Tieren, hilft den kleinen Menschen, mit sich und ihrer Welt besser klar zu kommen. Einen Tag in der Woche haben sie die Möglichkeit, aus der Großstadt herauszukommen, um Schafe, Hasen und Pferde zu sehen, zu streicheln und im Stroh zu toben. Oder aus respektierlichem Abstand Wollschweine zu beobachten. Die Kinder freuen sich montags schon darauf, am Freitag mit dem Zug zum Jugendhof zu fahren. Ein authistisches Kind hatte auf diesem Wege wieder gelernt, mit Erwachsenen zu sprechen.

Aus diesem „therapeutischen Ausflug“ wird heute nichts. Die Lokführer fahren heute nicht von Charlottenburg nach Nauen. Die Kinder bleiben in Berlin.

Ich hätte gern einen Lokführer gesehen, der den Kindern gestern hätte mitteilen müssen, daß der Ausflug diesmal nicht stattfindet – persönlich und von Angesicht zu Angesicht.

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Der Rest

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Mehr ist mir hiervon nicht geblieben … Daraus bastel ich mir nun eine Uhr oder einen Blumenuntersetzer.

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