Geiselnahme

Warum geht mir der Begriff Geiselnahme heute morgen nicht mehr aus dem Kopf, seit ich die Nachrichten und die Verkehrshinweise im Radio gehört habe?

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Ein Richter schläft nicht

Allerdings sind Zeichen einer großen Ermüdung, Neigung zum Schlaf und das Kämpfen mit der Müdigkeit noch kein sicherer Beweis dafür, dass der Richter die Vorgänge in der Verhandlung nicht mehr wahrnehmen konnte. Auch das Schließen der Augen und das Senken des Kopfes auf die Brust, selbst wenn es sich nicht nur auf wenige Minuten beschränkt, beweist noch nicht, dass der Richter schläft. Diese Haltung kann vielmehr auch zur geistigen Entspannung oder zu besonderer Konzentration eingenommen werden. Deshalb kann erst dann davon ausgegangen werden, dass ein Richter schläft oder in anderer Weise „abwesend“ ist, wenn andere sichere Anzeichen hinzukommen, wie beispielsweise tiefes, hörbares und gleichmäßiges Atmen oder gar Schnarchen oder ruckartiges Aufrichten mit Anzeichen von fehlender Orientierung. Hochschrecken allein kann wiederum auch nur darauf schließen lassen, dass es sich um einen Sekundenschlaf gehandelt hat, der die geistige Aufnahme des wesentlichen Inhalts der mündlichen Verhandlung nicht beeinträchtigt.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 19. Juli 2007 (5 B 84.06)

Beim 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts sitzen offenbar Schlafmützen Richter, die sich mit den beschriebenen Zuständen bestens auskennen. Jedenfalls benötigte man dort keine Gutachten, sondern konnte offenbar aufgrund eigener Erfahrung urteilen.

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Heute vor 20 Jahren

Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort.

Genützt hat es nichts.

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Räuber und Gendarm

Die Polizistin berichtete, wie sie das Messer vom Dach der Bushaltestelle geholt hat:

Ich bin dann über eine Räuberleiter mithilfe des Kollegen da rauf.

Sowas haben die da bei der Polizei?

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Mißhandelt

Der Angeklagte reklamierte, daß er von den Polizeibeamten zu hart angefaßt wurde. Er habe Schläge und Tritte bekommen. Das wollte und mußte der Richter natürlich aufklären. Er fragt jeden der beteiligten Polizisten (wörtlich):

Haben Sie den Angeklagten mißhandelt?

Ich habe die Frage nicht beanstandet. Mein Mandant war der Nebenkläger.

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Drehstart für Psycho-Krimi

Am Dienstag, 9. Oktober 2007, beginnen in Berlin die Dreharbeiten zu dem Thriller „Braams“ (Arbeitstitel). Jan Gregor Kremp spielt darin Paul Braams, Professor für Kriminologie und Vater eines erwachsenen Sohnes (Adrian Topol), dessen Ehefrau, eine Ärztin, vor über einem Jahr auf mysteriöse Weise verschwunden ist.

Quelle: Presseportal

Ein (kleiner) Teil der Dreharbeiten findet in unserer Kanzlei statt. Wir sind gespannt.

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Telefonterror

1. Telefontermin: Der Angerufene hebt nicht ab.
2. Telefontermin: Der Anschluß ist besetzt.
3. Telefontermin: Der Angerufene hebt ab, teilt mit, daß er momentan keine Zeit hat. Er rufe zurück.
4. Telefontermin: Die Mitarbeiterin teilt mit, daß ihre Chefin gerade auf der anderen Leitung telefoniert.

Ich mache mir jetzt einen Caffè und dann nehme ich das Diktiergerät. Die Spracherkennung ist weder nicht da, noch besetzt oder hat keine Zeit. Und telefonieren kann das Zeug auch nicht.

Update:
So, jetzt geht es mir wieder besser.

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Da fehlt was

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Das ist vielleicht am falschen Ende gespart.

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Bewerbung wegen der Wanne

Heute erreicht mich die Bewerbung einer Heidelbergerin auf eine Mitarbeiter- bzw. Praktikantenstelle in unserer Kanzlei:

ich bin bei meinem letzten Berlin-Besuch durch Ihre großartige Idee mit der Polize-Wanne im Vorbeifahren auf Ihre Kanzlei aufmerksam geworden.

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Selbst bei Touristen macht die Wanne also einen guten Eindruck. :-)

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Haftung für’s Schnellfahren

Das Oberlandesgerichts Koblenz urteilte am 8. Januar 2007 (Aktenzeichen: 12 U 1181/05) über den folgenden (Un-)Fall:

Ein Motorradfahrer fuhr mit mindestens 190 km/h auf ein Fahrzeug auf, das auf der Autobahn in Höhe einer Auffahrt mit 110 km/h auf die linke Spur wechselte. Bei dem Unfall wurden alle Beteiligten verletzt und die Fahrzeuge beschädigt. Der Motorradfahrer hatte den Spurwechsel des Autofahrers als unachtsames Ausscheren wahrgenommen und verlangte vor Gericht Schadensersatz und Schmerzengeld in fünfstelliger Höhe. Seinen eigenen Haftungsanteil bezifferte er auf lediglich 25 Prozent.

Das sahen die Richter anders. Da keinem der Unfallbeteiligten ein Verschulden nachgewiesen werden könne, müsse die jeweilige Betriebsgefahr gegeneinander abgewogen werden. Als Betriebsgefahr wird im Straßenverkehr die Gefahr bezeichnet, die schlicht der Betrieb eines Kraftfahrzeugs mit sich bringt. Zu Lasten des Autofahrers gewichtete das Gericht den auf Autobahnen bei herannahendem Verkehr immer gefahrvollen Fahrspurwechsel, zu Lasten des Motorradfahrers die hohe Geschwindigkeit, mit der er auf der linken Spur fuhr. Eine derartige Überschreitung der Autobahn-Richtgeschwindigkeit von 130 km/h sei zwar erlaubt, wenn keine Begrenzung vorliegt. Der Mann habe aber nicht mehr rücksichtsvoll und unfallvermeidend fahren können, und so ein erhebliches Gefahrenpotential geschaffen. Zu dem Auffahrunfall wäre es nicht gekommen, wenn der Motorradfahrer die Richtgeschwindigkeit eingehalten hätte, betonten die Richter. Im Endeffekt muss der Kläger deshalb 50 % des Schadens tragen.

Quelle: Verkehrsanwälte

Einmal mehr sollte man im Hinterkopf behalten, daß nicht alles, was erlaubt ist, auch sinnvoll ist. Wenn man im ICE-Tempo über die Autobahn fährt, ist das zwar nicht verboten. Es könnte aber zur erheblichen Mithaftung führen, wenn man das – unverbindliche – Limit von 130 km/h überschreitet. Die Richter sind da manchmal zu wenig mitfühlend …

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