In einer Strafsache haben wir beim Amtsgericht Tiergarten Akteneinsicht beantragt. Und darum gebeten, uns die Akte zuzusenden; die Kosten für die Übersendung der Akte (12 Euro) werden wir zahlen, haben wir gleich mit unserer Bitte versprochen.
Das Gericht schreibt zurück, die Akten werden an Berliner Verteidiger nicht versandt, weil die Geschäftsstellen damit überfordert wären. Und außerdem – wurde vorsorglich unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Kammergerichts mitgeteilt – hätten die Verteidiger auch keinen Anspruch darauf. Wir mögen die Akte abholen.
Na wenigstens rief eine Mitarbeiterin des Gerichts in unserer Kanzlei an und teilte mit, daß, wann und wo die Akte abgeholt werden könne.
Zum angegebenen Zeitpunkt war unsere Mitarbeiterin dann auch auf der Geschäftsstelle des Gerichts. Jedoch war die Akte nicht dort. Wegen eines neuen Posteingangs sei die Akte kurzfristig der Richterin vorgelegt worden.
Schönen Dank auch! Offenbar ist das Gericht auch damit überfordert, mal eben bei uns anzurufen oder ein Fax zu schicken, um mitzuteilen, daß die Akte zu einem anderen Zeitpunkt abgeholt werden kann. Unsere Mitarbeiterin kommt gern noch ein paar Mal zum Gericht, vielleicht hat sie ja irgendwann einmal Glück.