Ich hatte in einer Strafsache, in der es um den möglichen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung ging, meine Bestellung als Pflichtverteidiger beantragt. Das Landgericht reagiert darauf mit folgenden verquasten Worten:
… zudem vermag ich keine Gründe für die Beiordnung zum Pflichtverteidiger erkennen; warum der Verurteilte unfähig sein soll, sich nicht selbst zu verteidigen ist nicht ersichtlich nach Aktenlage und nicht dargetan; die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage gebietet m.E. die Beiordnung nicht und zu Stellungnahme zu den Hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Richterin am Landgericht
Ich verstehe ja, was sie meint. Aber geht das nicht auch in einer Sprache, die man bei ersten Lesen sofort versteht?
Btw: Es handelt sich bei dem Gericht um das krajne sudnistwo Chosebuz. Vielleicht ist das die Ursache für die Sprachstörung? ;-)
