Neue Probleme

SZ: Löst Geld Probleme?

50 Cent: Nein, es bringt neue.

SZ: Welche?

50 Cent: Das Finanzamt!

Aus einem Interview der Süddeutschen Zeitung mit dem New Yorker Rapper „50 Cent“.

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Stinkende Rindviecher

Knapp 112 Kilogramm Methan emittiert eine Kuh jährlich. Umgerechnet in Kohlendioxid entsprechen die Abgase den CO2-Emissionen eines Kleinwagens, der 18.000 km im Jahr gefahren wird.

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Mitmachen beim Anwaltstag??

Ich habe eine Einladung bekommen, vom Berliner Anwaltsverein. Dort bin ich Mitglied. Seit 1996.

Machen Sie mit: „AnwaltsMarkt“ zum Deutschen Anwaltstag 2008

Anfang Mai 2008 ist der Deutsche Anwaltstag in Berlin zu Gast. Der Berliner Anwaltsverein wird aus diesem Anlass auch in der Öffentlichkeit ein Zeichen setzen und die anwaltliche Tätigkeit in verschiedenen Rechtsgebieten präsentieren.

Die vereinten Anwälte wollen ein Zeichen setzen. Aha. Das hört sich gut an. Weiter liest man in der Mitteilung des Berliner Anwaltsvereins an seine Mitglieder:

Bürgerinnen und Bürger sollen hier die Gelegenheit bekommen, sich über verschiedene Rechtsgebiete und über die anwaltliche Tätigkeit auf verschiedenen Gebieten zu informieren:

* Recht im Verkehr
* Ehe, Familie, Partnerschaft und Kinder
* Erben, Testament und Vorsorge
* Bürger und Staat
* Staatliche Unterstützung durch Sozialleistungen
* Miete und Immobilien
* Verträge und Rechte als Verbraucher
* Beruf und Arbeit

Mit Schuddelkindern aus der Strafrechtsecke will man aber bei den honorigen Verwaltungs- und Zivilrechtlern offenbar nicht spielen. Als Beitragszahler scheinen Strafverteidiger in dem Verein hingegen willkommen zu sein.

Alle Kolleginnen und Kollegen sind herzlich eingeladen, sich am „Anwaltsmarkt“ zu beteiligen.

Das scheint mir unzutreffend zu sein. Alle? Was soll ich denn dort?

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen und auch Ihre Kanzlei zu präsentieren.

Na wo denn bitte? Bei „Bürger und Staat“ – Straftäter und Strafverfolger? Oder bei „Staatliche Unterstützung durch Sozialleistungen“ – Hinweise auf die Möglichkeit einer Pflichtverteidigung?

Liebe Organisatoren des AnwaltsMarkts. Ich wünsche Euch allen ein richtig fettes Strafverfahren in eigener Sache, damit Ihr lernt, welche Rolle Strafverteidiger in der Strafrechtspflege haben. Dann werdet Ihr sicher das nächste Mal einen Stand „Strafrecht“ einrichten, der doppelt so groß ist wie alle anderen zusammen.

Quelle der Zitate: Berliner Anwaltsverein

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I have a dream

Heute vor 40 Jahren wurde Martin Luther King erschossen.

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Laptops jetzt auch in der JVA erlaubt

Nun informiert auch noch einmal die Rechtsanwaltskammer Berlin darüber:

Laptops in der JVA Moabit und im AG Tiergarten

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen ihre Laptops sowohl in der JVA Moabit als auch in mündlichen Verhandlungen beim Amtsgericht Tiergarten nutzen. Dies ergibt sich aus Mitteilungen der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. und des Präsidenten des AG Tiergarten.

Der Vorstand der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. hat am 20.03.2008 darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Notebooks mit integrierter Kamera in der JVA möglich ist, ohne dass die Kamera selbst genutzt werden darf. Darüber hinaus dürften Datenträger (CDs, DVDs und USB-Sticks), auf denen Daten zu Verteidigungszwecken gespeichert sind, zu Besprechungen in die JVA Moabit mitgebracht werden.

Der Präsident des AG Tiergarten, Alois Wosnitzka, hat durch Verfügung vom 03.03.2008 generell genehmigt, dass Rechtsanwälte und Sachverständige einen Laptop in der mündlichen Verhandlung nutzen dürfen, soweit Elektroanschlüsse vorhanden sind und keine Stolperfallen enstehen.

Quelle: RAK Berlin

Bislang hatte ich in der Untersuchungshaftanstalt Moabit auch noch keine Probleme mit meinem Notebook. Die Eingangskontrolle nimmt den Rechner zur Kenntnis, in den Besprechungszellen ist regelmäßig ein Stromanschluß vorhanden und keiner nimmt daran Anstoß, wenn ich den Stecker in die Dose stecke.

Nur bei Herrn (Verkehrs-)Richter K. mußte man vorher einen schriftlichen Antrag, mit einfacher und beglaubigter Abschrift, auf grünem, chlorfrei gebleichtem Papier über die Geschäftsstelle einreichen. Aber das scheint ja nun hoffentlich geklärt zu sein. Ich werde alsbald Gelegenheit haben, das zu überprüfen.

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Wahrnehmung durch Zeugen

Zeugen sind in Gerichtsverfahren das wichtigste Beweismittel. Und das unsicherste. Dieses kleine Video zeigt auf, wie gering der Wert von Aussagen ist, die Zeugen liefern, obwohl sie unmittelbar am Geschehen beteiligt oder direkt in der Nähe waren:

Na, überrascht?

Update: Hier gibt es noch eine deutlichere/drastischere Darstellung des Problems. Danke an Rechtsanwalt Christoph Brandau für den Hinweis auf diesen genialen „Kartentrick“ (und einen Gruß in die alte Heimat).

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Die dritte Sachverständige

Im Jahre 2005 wurde Monika M. vom Landgericht Berlin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, wobei die besondere Schwere ihrer Schuld festgestellt wurde.

Das Gericht …

… hielt es für erwiesen, dass die Arzthelferin ihren bettlägerigen, totkranken Vater Theo de M. (76) aus Habsucht und in Hinblick auf eine Versicherungssumme von 220.000 Euro am 18. September 2003 in seinem Bett anzündete, sodass der alte Mann qualvoll verbrannte. Der Bundesgerichtshof jedoch hob dieses Urteil mit Beschluss vom 11. Januar 2006 auf und gab den Fall zur Neuverhandlung an das Berliner Landgericht zurück. Jetzt erklärt eine sachverständige Zeugin des Bundeskriminalamtes mit Bestimmtheit, sie schließe eine Brandstiftung als Ursache der Katastrophe im Uhuweg 19 c aus.

Im ersten Durchgang haben die Sachverständigen des Landeskriminalamtes (LKA), Dr. Allin und Egon Burrasch, die 22. Strafkammer des Landgerichts davon überzeugt, daß die Angeklagte mit großen Mengen Brandbeschleuniger den Brand gelegt haben soll.

Die Neuverhandlung vor der 29. Strafkammer des Landgerichts führte zum gegenteiligen Ergebnis. Die Wiesbadener Brandsachverständige und Diplomingenieurin Silke Löffler (48) vom Bundeskriminalamt stellte überzeugend dar, daß die von den Vorgutachtern dargestellte Art der Brandentstehung sicher auszuschließen ist. Der Brand sei ein Unfall, verursacht vom Vater der Angeklagten selbst.

Die Angeklagte verbrachte also zwei Jahre und vier Monate als unschuldig verurteilte „Vatermörderin“ im Gefängnis.

Quelle des Zitats und weitere Details: Berlin Kriminell

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Nutzungsausfall für Motorräder

Immer wieder wird nach der Tabelle für den Nutzungsausfallschaden gesucht und gefragt, den Motorradfahrer geltend machen können. Hier ist eine aktuelle und komplette Übersicht:

Gruppe A: Tagessatz 10,00 Euro
für Mofa / Moped / Mokick / Roller bis 50 ccm Hubraum

Gruppe B: Tagessatz 15,00 Euro
für Leichtkrafträder und Roller bis 80 ccm Hubraum

Gruppe C und D: Tagessatz 18,00 Euro
für Roller und Motorräder bis 13 kW,

Gruppe E: Tagessatz 26,00 Euro
für Roller und Motorräder bis 20 kW

Gruppe F: Tagessatz 31,00 Euro
für Motorräder bis 37 kW

Gruppe G: Tagessatz 46,00 Euro
für Motorräder bis 57 kW

Gruppe H: Tagessatz 56,00 Euro
für Motorräder bis 72 kW

Gruppe J: Tagessatz 66,00 Euro
für Motorräder über 72 kW oder über 1200 ccm Hubraum

Achtung: Das sind grundsätzliche und pauschale Angaben. Im Einzelfall gibt es mehr oder weniger.

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Wildschweine in Berlin

Ein Wildschwein hat in der vergangenen Nacht einem Spaziergänger in Rahnsdorf ins Bein gebissen. […] Die Wildschweinrotte verschwand in unbekannte Richtung.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Es gibt nichts, das wir hier in Berlin nicht haben. Sogar Wildschweinrotten.

In diesem Zusammenhang gleich noch ein Zitat:

Schweine, ihr verdammten Schweine!

Uli Hannemann, Neulich in Neukölln (Ullstein Taschenbuch)

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Professioneller Richter

Es ging schon vor Beginn der Hauptverhandlung recht konfliktreich zur Sache. Der Richter hatte einen Unterbringungsbeschluß erlassen, der den psychisch kranken Mandanten ins Krankenhaus des Maßregelvollzugs brachte. Die von der Verteidigung intensiv genutzten Möglichkeiten des Prozessrechts waren nicht erfolgreich.

Vier Monate später begann dann die Verhandlung vor dem Schöffengericht. Es herrschte eine eisige Atmosphäre im Gerichtssaal. Sogar der Staatsanwalt war auf Krawall gebürstet. Die Beweisaufnahme mit reichlich Zeugen, einem Psychologen und der Jugendgerichtshilfe war keine Kuschel-Veranstaltung.

Mit viel Mühen war es dann doch irgendwann gelungen, zwischen dem Vorsitzenden Richter, dem Staatsanwalt und der Verteidigung eine Einigung zu finden, wie mit dem Angeklagten zu verfahren sei.

Die Beweisaufnahme wurde geschlossen, es folgten die Schlußvorträge und die Verteidigung schloß sich der Empfehlung der Jugendgerichtshilfe und den Anträgen des Staatsanwalts an. Dann zog sich der Vorsitzende Richter und seine zwei Schöffen zur Beratung zurück.

Im Normalfall dauert das dann noch ein Viertelstündchen und es wird das Urteil verkündet. Hier kam das Gericht nach knapp einer Stunde wieder aus dem Beratungszimmer zurück in den Saal.

Der Vorsitzende Richter verkündete kein Urteil, sondern stieg erneut in die Beweisaufnahme ein. Offenbar waren die Schöffen nicht bereit, die Einigung zwischen den (anderen) Verfahrensbeteiligten mitzutragen und haben wohl den Berufsrichter überstimmt. Allein dieser Umstand ist schon recht ungewöhnlich.

Der Richter gab dann der Verteidigung Gelegenheit, sich auf die geänderte Situation einzustellen. Er hätte auch einfach das Urteil verkünden können, das dann sicherlich weit über die Anträge der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung hinausgegangen wäre.

So hatte die Verteidigung die Möglichkeit, weitere Anträge zu stellen, die dann zur Verfahrensaussetzung führten. Der Richter teilte mit, sein Terminkalender sei voll, so daß erst in einigen Monaten erneut terminiert werden könne. Dem Antrag der Verteidigung auf Aufhebung des Unterbringungsbeschlusses gab er aber noch statt, so daß der Angeklagte direkt aus dem Saal in die Freiheit entlassen werden konnte.

Da nun ein paar Monate ins Land gehen werden, bis die Sache erneut verhandelt wird, ist es wahrscheinlich, daß bis dahin die Schöffen ausgewechselt wurden. Und dann kann die ursprüngliche Einigung dann (hoffentlich) doch noch in ein Urteil gegossen werden. Und der Angeklagte hat Gelegenheit, die bereits begonnene Therapie als freier Mann fortzusetzen.

Beste Aussichten also dafür, daß eine konfliktreiche Sache ein gutes Ende findet. Dank der Notbremse, die der erfahrene Richter mit seiner Aussetzung gezogen hat. Und dies, obwohl zwischen Richter und Verteidiger eine echt vergiftete Atmosphäre herrschte.

Das nenne ich professionelles richterliches Verhalten.

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