Eine kleine Bußgeldsache vor dem Amtsgericht hat sich „entwickelt“. Nach einigem Geplänkel, das sich nun schon ein paar Monate hinzieht und an dem nun das Landgericht wiederholt beteiligt ist, nach zwei Ablehnungsgesuchen und nach reichlich abgelehnter anderer Anträge der Verteidigung, wendet sich der Richter in einem persönlichen Brief an den Verteidiger:
Bemerkenswert – neben dem eigentlichen Inhalt dieses Briefes – ist an dieser Stelle, daß es sich nicht um die Bußgeldsache gegen Carsten R. Hoenig handelt. Der ist nämlich der Verteidiger in der Bußgeldsache gegen einen seiner Lieblingsmandanten, den er vor einem Fahrverbot bewahren möchte.
Was wären wir wohl ohne Herrn Freud?

