Nachschlag

Aus einer Anklageschrift, nach einem Besuch in einer Diskothek:

Im Rahmen der Auseinandersetzung nahm der Angeschuldigte F sein mitgeführtes Klappmesser, öffnete es und versetzte dem Geschädigten hiermit insgesamt zehn Stiche in dessen linke Rumpfseite. Der Angeschuldigte F erkannte, dass die von ihm geführten Messerstiche für sein Opfer tödliche Folgen haben könnten und fand sich damit ab.

Das ist eigentlich noch die ganz normale Härte, wenn man sich die Umgangsformen in manchen Kreisen anschaut. Aber es gibt noch einen Nachschlag:

Als der Geschädigte bereits am Boden lag, griff nunmehr auch der Angeschuldigte Sch in das Geschehen ein und versetzte dem Geschädigten dabei mindestens einen Tritt gegen dessen Körper.

Das war nicht sehr höflich gewesen.

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Gullideckel gesucht

Was Sammel-Leidenschaft alles anrichten kann:

Unbekannte haben in der vergangenen Nacht in Wedding und Pankow insgesamt 19 Gullydeckel gestohlen.

Polizeibeamte stellten gegen 1 Uhr 50 während ihrer Streifenfahrt in der Scheringstraße mehrere fehlende Schachtabdeckungen fest. Dort und in den angrenzenden Straßen fehlten insgesamt achtzehn Deckel. An der Kreuzung Brehme- Ecke Maximilianstraße in Pankow bemerkten Passanten den Diebstahl eines weiteren Gullydeckels. Hinweise auf die Täter gibt es nicht. Die Kriminalpolizei ermittelt nun wegen Diebstahls.

Quelle: Pressestelle der Polizei Berlin

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Zigaretten oder ich beiß Dich

Aus einem Haftbefehl:

Gegen 21.00 Uhr rannte der Beschuldigte F. in den Asia-Imbis R. und verlangt von dort sitzenden Gästen Zigaretten. Die dort als Bedienung tätige N. ging zu ihm und fragte ihn, ob sie ihm helfen könne. Der Beschuldigte ergriff als Antwort einen Stuhl und holte aus, um ihr diesen über den Kopf zu schlagen. Gleichzeitig forderte er von ihr Zigaretten oder Geld. Für den Fall der Weigerung drohte er damit, die Einrichtung zu zerschlagen.

Die Gäste versuchten nun, den Beschuldigten aus dem Imbis zu drängen. Dabei redete er auf sie ein, er sei Deutscher und bräuchte jetzt eine Zigarette. In der Nähe des Ausgangs nahm der Beschuldigte plötzlich sein Gebiß aus dem Mund und drohte den Gästen damit, in dem er Schnapp-Bewegungen in deren Richtung machte. Diese konnte gerade noch ausweichen.

Verbrechen strafbar gem. §§ 249, 250 II Nr. 1, 253, 255 StGB

Und was meint der werte Leser: Was bekommt der Beschuldigte, wenn dieser Vorwurf zutrifft, ihm die Tat nachgewiesen wird und er voll schuldfähig ist?

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Einer der letzten …

Die Dortmunder Staatsanwaltschaft will noch diese Woche Anklage gegen einen mutmaßlichen NS-Kriegsverbrecher erheben. Der 86-jährige Heinrich B., dessen Nationalität nicht einwandfrei geklärt ist, soll zwischen Juli und September 1944 drei Niederländer erschossen haben, berichtete gestern Oberstaatsanwalt Ulrich Maaß. Er leitet die „Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen“.

Quelle: taz vom 14.04.2008

Einmal abgesehen von der Beweislage – Zeugen gibt es bis auf einen keine mehr – stellt der Artikel auch die Frage nach Verhandlungsfähigkeit des Angeschuldigten. Die Antwort soll das Gericht geben, meint die Staatsanwaltschaft:

Dabei wird auch die gesundheitliche Verfassung des mutmaßlichen NS-Verbrechers eine Rolle spielen. Der Mann lebt mittlerweile in einem Altenheim am Rande der Eifel.

Ich denke darüber nach, ob es wirklich sein muß, einen Menschen in diesem Alter noch einem Verfahren vor dem Schwurgericht auszusetzen. Sicherlich: Wenn der Vorwurf zutrifft, ist das Verhalten des Alten vor 64 jahren sicherlich nicht entschuldbar und müßte eigentlich uneingeschränkt sanktioniert werden. Aber stünde es einem Rechtsstaat nicht auch ganz gut, auf die Verfolgung eines Greises zu verzichten?

Ich kann diese Frage nicht beantworten.

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Justizopfer: Alles wird gut.

Sie verbrachte zweieinhalb Jahre unschuldig hinter Gittern, galt zwei Jahre als verurteilte ‚Vatermörderin‘.

Die am 9. April 2008 als unschuldig freigesprochene und damit vollständig rehabilitierte Monika M. beantwortet Fragen von Berlin Kriminell über das Verfahren, den Knast, die Gutachten und den Freispruch.

Es gehört schon eine Menge Kraft dazu, das Lied von Monthy Python „Always Look on the Bright Side of Life“ zu trällern, wenn man unschuldig im realen Knast sitzt. Meine Hochachtung!

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Wirres Zeug

Aus dem Einsatzprotokoll der Polizei:

Am heutigen Tage wurden wir (PHM M., PHM G.) zur T-str. 19 alarmiert, weil hier der polizeibekannte Herr F. zum wiederholten Male Gegenstände aus seinem Wohnzimmerfenster auf den Innenhof des Hauses warf.

Als wir den Hinterhof betraten konnten wir div. Pers. Gegenstände, CD, Zigaretten, Möbel, kaputte Stühle, eine Aluminiumleiter, sowie andere zerstörte Gegenstände verstreut auf dem Hof feststellen.

Am Fenster im 3. OG befand sich eine männliche Person leicht herausgebeugt, welche eine Bratpfanne in der Hand hielt und wirres Zeug schrie.

Manchmal kann ich trotz des Ernstes der Angelegenheit das Aufkommen einer gewisse Heiterkeit beim Studium von Ermittlungsakten nicht ganz verhindern.

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Berliner Gefahr

Monika M. saß 888 Tage unschuldig verurteilt als Vatermörderin in Haft, bevor sie freigesprochen wurde. Ein wesentlicher Grund für die ursprüngliche Verurteilung war ein fehlerhaftes Brandgutachten.

Ihr Schwager Rudolf Jursic hat sich in mehreren offenen Briefen an Politiker und Juristen gewandt, um auf Mißstände in der berliner Brand-Sachverständigen-Szene aufmerksam zu machen. Die Briefe finden sich unter www.rudimarion.de im Netz. „Berliner Gefahr“ überschreibt Jursic die Seite.

In einer Linkliste hat Rudolf Jursic brandtechnische Einzelheiten und Dokumente veröffentlicht, die für all die interessant sein können, die sich ebenfalls mit Brandgutachten beschäftigen müssen.

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Liegevermerk

Tausende Akten blieben beim LKA (Landeskriminalamt) liegen. Im Dezember waren 4745 Vorgänge länger als drei Monate nicht bearbeitet worden.

berichtet die Berliner Morgenpost.

Bleiben die Akten drei Monate lang unbearbeitet, muß ein sogenannter „Liegevermerk“ gefertigt werden, in dem der Grund des Liegenlassens anzugeben ist.

Weiter heißt es in der Morgenpost:

Die liegen gebliebenen Akten haben auch direkt Auswirkungen auf die Erfolgsbilanz der Polizei. Denn in die polizeiliche Kriminalitätsstatistik werden nur diejenigen Fälle aufgenommen, die abgeschlossen und an die Staatsanwaltschaft übergeben wurden. Deswegen hatte in den vergangenen Jahren die Gewerkschaft der Polizei wiederholt auf die Problematik der Liegevermerke und der Polizeistatistik aufmerksam gemacht.

Das ist natürlich ein ganz besonders wichtiger Grund, die Akten zu bearbeiten. Schließlich soll die Polizei doch nach außen gut darstehen.

An die Beschuldigten der liegenden Akten denkt man – wenn überhaupt – nur an zweiter Stelle. Offene Strafverfahren sind für die Beschuldigten keine angenehme Veranstaltungen, erst recht nicht, wenn Computer, sonstige wichtige Unterlagen oder Bankguthaben sichergestellt wurden.

Deswegen ist die überlange Verfahrensdauer auch ein Grund, im Falle der Verurteilung die Strafe zu mildern. Darauf muß der Verteidiger achten.

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Kindergarten

Kanzlerin Angela Merkel hat sich für den Flughafen Tempelhof ausgesprochen. Prompt wirft ihr der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit „Einmischung“ vor.

Quelle: Tagesspiegel

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Wartenummer

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So sieht’s aus, beim Grundbuchamt im Amtsgericht Königs Wusterhausen. Ob der Wachtmeister die Nümmerchen per Hand verteilt, wurde nicht überliefert.

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