In der Bußgeldsache gegen
Graf Gottfried von Gluffke
– 290 OWi 9999/08 –
erhebe ich
D I E N S T A U F S I C H T S B E S C H W E R D E
gegen
Herrn Richter K. am Amtsgericht.
I.
Am 25. November 2008 fand in der vorstehend genannte Sache ein Hauptverhandlungstermin statt. Pünktlich um 12:45 Uhr erfolgte der Aufruf in den Saal, den der Betroffene und ich im Wartebereich hörten. Wir betraten dann ohne Verzögerung gemeinsam den Saal.
Herr Richter K. forderte meinen Mandanten auf, auf dem vorgesehen Stuhl Platz zu nehmen; der Betroffene legte seinen Helm auf den Tisch und tat wie ihm geheißen. Während ich noch im Begriff war, meinen Mantel auszuziehen, die Tasche zu öffnen, um meine Robe, den Laptop und die Akte herauszuholen, begann Herr Richter K. bereits mit der Verhandlung, in dem er den Betroffenen zu seiner Person befragte. Während der Angaben des Betroffenen zu seiner Fahrerlaubnis hatte ich es gerade geschafft, den Laptop ans Stromnetz anzuschließen und war im Begriff, meine Robe anzuziehen, als der Richter den Betroffenen bereits über die Freiwilligkeit hinsichtlich der Höhe seines Einkommens belehrte und ihn danach fragte. Noch im Stehen mußte ich auf diese Frage für meinen Mandanten eine entsprechende Erklärung abgeben. Erst dann war ich eigentlich verhandlungsbereit und habe Platz genommen.
Ich fühle mich durch dieses Verhalten des Richters zu einem störenden Objekt herabgewürdigt und gekränkt. Den Beginn der Verhandlung bei gleichzeitiger Ignoranz, daß der Verteidiger noch im Begriff war, sich einzurichten, empfinde ich als eine grobe Unhöflichkeit, die sich für einen seriösen Richter nicht geziemt. Ich bin der Ansicht, daß ich in dieser Hinsicht von einem Richter jedenfalls solange mir gegenüber Respekt verlangen kann, als daß ich nicht durch unangemessenes Verhalten den Beginn der Verhandlung verzögere. Das war hier nicht der Fall. Meine Vorbereitungen haben insgesamt weniger als ca. 60 Sekunden benötigt, die Herr Richter K. durchaus hätte sich gedulden müssen und können. Soviel Zeit muß sein.
Ich empfinde dies als eine Respektlosigkeit mir gegenüber, die ich nicht zu akzeptieren bereit bin.
II.
Dieses aus meiner Sicht unakzeptable Verhalten setzte der Richter während der Hauptverhandlung fort, indem er es nicht für nötig erachtete, einen Lutsch-Bonbon (oder ein Kaugummi?) aus dem Mund zu nehmen. Statt dessen lutschte er, während er zu dem Betroffenen, zu mir als Verteidiger, aber auch zu den beiden Polizeibeamten, die als Zeugen erschienen waren, sprach, das Bonbon ungeniert und bei weitem nicht geräuschlos weiter.
Ich achte als Strafverteidiger stets darauf, daß meine Mandanten, gleich aus welcher Schicht sie stammen, sich nicht durch ungebührliche Kleidung oder Auftreten unwürdig gegenüber dem Gericht verhalten; neben dem obligaten Hinweis, ein etwaiges Funktelefon vor dem Betreten des Saales auszuschalten, fordere ich insbesondere postpubertäre, mit Testosteron geschwängerte Halbstarke dazu auf, ihre Bonbons und Kaugummis aus dem Mund zu nehmen, wenn sie denn nicht schon von selbst darauf gekommen sind, diese Flegeleien zu unterlassen – was allerdings, das muß ich auch zur Ehrenrettung meiner jugendlichen Mandanten sage, meist der Fall ist.
Umsomehr waren mein Mandant, immerhin ein erfolgreicher und seriöser mittelständischer Unternehmer, und ich völlig entsetzt, Schmatz- und Schlürfgeräusche von einem Richter ertragen zu müssen, der den Bonbon beim Sprechen von einer Backentasche laut vernehmlich in die andere beförderte.
Auch dieses beschriebene Verhalten des Herrn Richters K. stellt sich für mich als eine üble Respektlosigkeit nicht nur mir gegenüber, sondern auch und insbesondere gegenüber den anderen Anwesenden dar, die dem Bild eines Richters nicht würdig erscheint.
So geht das nicht! Ich bitte die Dienstaufsicht, auf Herrn K. entsprechend einzuwirken.
Die richterliche Unabhängigkeit umfaßt nicht ein geräuschvolles Bonbonlutschen während einer Hauptverhandlung. Er mag sich zumindest bei meinem Mandanten, den beiden Polizeibeamten und der Protokollführerin für dieses Verhalten entschuldigen.
Ich wäre der Dienstaufsicht sehr verbunden, wenn mir die dienstliche Äußerung des Richters zur Veröffentlichung in meinem Weblog zur weiteren Stellungnahme übermittelt werden könnte.