Die Verteidiger in einem Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wollten sich nicht darauf verlassen, daß die Aschenputtel bei der Kriminalpolizei schon alles richtig gemacht haben. Wir wollten also nicht nur ins Töpfchen gucken, sondern auch ins Kröpfchen.
Ein solches Begehren wird nicht gern gesehen; denn welcher Ermittler läßt schon gern seine Arbeit von Strafverteidigern überprüfen. Aber diesmal hat’s funktioniert, ein entsprechender Antrag hatte Erfolg: Die Ermittler schickten eine CD mit der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) zum Gericht, die das LKA für nicht verfahrensrelevant gehalten wurden.
Soweit, so gut.
Nun schickt mir das Gericht diese Mitteilung:
Zur Information: Es sind insgesamt 12 Verteidiger in diesem Verfahren engagiert. Die sollen sich nun die eine CD „teilen“.
Ich bin versucht, an den Vorsitzenden zu schreiben:
… beantrage ich die Unterbrechung des Verfahrens für mindestens 12 mal drei Werktage.
Für die Abholung des Datenträgers benötige ich einen Tag, das Kopieren in unserer Kanzlei nimmt etwa auch einen Tag in Anspruch, so daß ich die CD am dritten Tag wieder auf der Geschäftsstelle abgeben kann.
Für den Fall, daß ich die CD nicht vorbeibringen kann, wird es wohl ein oder zwei Tage länger dauern, bis der nächste Verteidiger sich den Datenträger zum Kopieren abholen bei.
Bei 12 Verteidigern ist also davon auszugehen, daß schätzungsweise 36 Tage benötigt werden, bis jeder der Verteidiger eine CD zur Einsichtnahme erhalten hat.
Danach kann dann festgestellt werden, ob es gelungen ist, den sechs in U-Haft sitzenden Angeklagten den Inhalt der CD zur Kenntnis und Durcharbeitung zur Verfügung gestellt werden konnte. Gegebenenfalls wird dann eine weitere Unterbrechung der Hauptverhandlung erforderlich werden.
Wenn der Vorsitzende aber etwas weiter denken würde als vom Estrich bis zum Teppichfilz, könnte er ja auf die Idee kommen, fünf weitere Kopien der CD anzufertigen, um diese den Verteidiger-Pärchen im nächsten Termin zu übergeben. Dann wäre eine unplanmäßige Unterbrechung sicher entbehrlich.
Wenn die Jusitzkasse den Verteidigern schon die Auslagen für die Anfertigung von Aktenkopien mehr erstattet, dann können sie ja auch die Kopien der Datenträger selbst anfertigen. Nicht wahr?!
Armes Landgericht! (… wird man ja wohl noch sagen dürfen).
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Bild: © Gisela Peter / pixelio.de







Wir haben uns in der Mittagspause darüber unterhalten. Hier mal die Zusammenfassung unserer Gedanken.