Schulbuchmäßiger Polizeibericht

Der junge Polizeibeamte war noch in der Ausbildung. Und gerade „privat“ joggend unterwegs im Park, als zwei Frauen von einem Mann angegriffen wurden. Der Mann versuchte anschließend zu flüchten. Seiner zeugenschaftlichen Vernehmung fügte er einen Lageplan aus Google Earth bei, den er mit Erläuterungen, Hinweisen und Pfeilen dekoriert hatte.

Nun sah ich die männliche Person direkt an und befragte ihn zum Sachverhalt. Die männliche Person äußerte mir gegenüber daraufhin: „Das geht dich einen Dreck an, was willst du? Ich haue hier gleich ab, Ihr könnt mir gar nichts!“.

Aufgrund der Äußerungen der beiden weiblichen Personen lag für mich der Verdacht einer Straftat vor. Verbal gab ich mich den beteiligten Personen als Polizist zu erkennen. Der männlichen Person erklärte ich, dass er wegen dem Verdacht einer Straftat, vorläufig festgenommen ist.

Aufgrund seiner Äußerungen und zur Verhinderung der Flucht entschloss ich mich, die männliche Person mit einem Polizeigriff zu sichern. Dazu forderte ich die Person auf, sich mit der Körperseite einem nahestehenden Baum zuzuwenden und beide Hände gefaltet auf den Hinterkopf zu legen und die Beine schulterbreit zu spreizen.

Ich trat nun von hinten an die Person heran und griff mit meiner linken Hand in die Hände der männlichen Person. Gleichzeitig drückte ich mit meinem linken Knie in seine linke Kniebeuge, damit die Person in ihrer Körperhaltung instabil wird. Somit konnte ich verhindern, dass die Person sich los reißt und mich möglicher weise angreift.

Die männliche Person folgte meinen Anweisungen nur widerwillig, so dass ich immer wieder meine Maßnahmen erläutern musste. Nach ungefähr 10 Minuten trafen die von den beiden Frauen angeforderten Polizeibeamten ein. Dabei handelte es sich um Polizeibeamte in bürgerlicher Kleidung, die sich durch ihren Polizeidienstausweis auswiesen.

Nach kurzer Sachverhaltsschilderung übernahmen die drei Polizeibeamten die männliche Person …

Ganz ohne Ironie: Vorbildlich, wie auf der Polizeischule gelernt. Der Mann hat aufpaßt. Und er hatte eine Menge Geduld.

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So muß das!

Ohne Sie vorher konsultiert zu haben, sage ich keinen Ton.

schreibt mir der Mandant als Reaktion auf meinen entsprechenden Rat.

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Schadensminderungspflicht

Der Kollege hatte es nicht einfach mit seinem Mandanten. Der war bockig, uneinsichtig und beratungsresistent. Trotzdem gab der Verteidiger sein Bestes, um für „seinen“ Angeklagten zu retten, was noch zu retten war.

Mein Mandant war Nebenkläger. Er ist von dem Angeklagten ziemlich übel zugerichtet worden.

Es war spätabends, als mein Mandant zur Tankstelle ging, um Zigaretten zu kaufen. Aus sicherer Distanz sah er eine Gruppe angetrunkener Jugendlicher, die an der Tankstelle die Niederlage der deutschen Nationalelf „feierten“. Erst nach kurzem Zögern entschied sich mein Mandant gegen seinen Fluchtinstinkt und für seine Nikotinsucht.

Unmittelbar nach dem Kauf der Zigaretten wurde er von dem späteren Angeklagten – ebenfalls nikotinabhängig, angetrunken und vollgepumpt mit Testosteron, aber ohne Geld für eigene Zigaretten – zusammengeschlagen und beraubt.

Der bedauernswerte Verteidiger versuchte nun in seiner Not, auf der Glatze eine Locke zu drehen.

In seinem Schlußvortrag deutete er an, daß mein Mandant eine (geringe) Mitschuld an seinen eigenen Verletzungen trüge; jedenfalls habe er gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen, als er sehenden Auges an der Gruppe Jugendlicher vorbeiging, um für sich Zigaretten zu kaufen.

Dieses Argument kam nicht nur bei meinem Mandanten nicht gut an; auch den Schöffen (beide selbst Nikotinabhängige) sah man das blanke Entsetzen ganz deutlich an.

Der Kollege hat mir echt Leid getan. Das war nicht sein Tag …

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Absprache?

Am Mittwoch hört die Ehefrau eines Polizisten in einer Lankwitzer Bäckerei mit, wie sich zwei junge Polizisten über den Fall unterhalten. Wie sie von notwendigem Schusswaffengebrauch reden und dass sie sich absprechen würden vor Prozessen. Ist das typisch?

Quelle: Tanja Buntrock und Sandra Dassler im Tagesspiegel am 15.01.2009 über den Polizeieinsatz in Schönfließ.

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat, wie berichtet, die Zeugenaussagen von zwei weiteren Zivilpolizisten, die bei dem Einsatz am Silvesterabend dabei waren, als wenig hilfreich bewertet. Die Zeugen hätten „entweder nichts gesehen oder gehört haben wollen“, sagte Oberstaatsanwältin Lolita Lodenkämper.

Quelle: S. Beikler und S. Dassler im Tagesspiegel, an anderer Stelle, auch am 15.01.2009

Das wird noch ein spannendes Verfahren, in dem es sicherlich nicht nur um die Aufklärung eines möglichen Verbrechens geht.

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Zerbrechlich

Es ging um die Übersendung einer kompletten Modelleisenbahnanlage. Der Versender teilte mit:

Der Transport mit DHL ist immer noch der sicherste und zuverlässigste, das habe ich festgestellt bei ungefähr 50 Anlagen die ich in den letzten Monaten versendet habe. Den Zusatz „Zerbrechlich“ muss man dringend weglassen, sonst fliegt das Paket erst recht.

Toller Trick. Ich bin gespannt, ob er funktioniert.

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Mit der Bahn zurück nach Berlin

Mir ist bekannt, daß vor Mauerfall (Ost)Berliner in der DDR nicht besonders beliebt waren. Aber daß dieses Phänomen 20 Jahre später immer noch zu beobachten ist …

Ich war in Halle. Und wollte zurück nach Berlin. Mit dem Zug. Aber mit welchem?

halle443

Stralsund könnte die richtige Richtung sein. Versuche ich es mal? Vielleicht gibt es auf dem Bahnsteig am Gleis 5 ja detaillierte Informationen.

bahnsteig443

Nun ja. Das hilft nicht wirklich weiter. Ich will nicht nach Bitterfeld!

Nach einigem Suchen finde ich dann den konventionellen Fahrplan, auf Papier gedruckt in einem Glaskasten, gaaaanz weit weg von der Treppe, über die ich auf den Bahnsteig gekommen bin:

fahrplan443

Kann es sein, daß die Hallenser mit den Berlinern immer noch nichts zu tun haben wollen?

Jaja, ich weiß; ich hätte in der Bahnhofshalle am Informationsschalter nachfragen können. Aber:

  1. Dann hätte ich mich an’s Ende der Schlange mit 25 Wartenden anstellen müssen.
  2. Echte [tm] Männer fragen nicht nach dem Weg!
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Abwrack-Werbung

Zu dem Vorschlag des Kollegen Udo Vetter an einen Anrufer mit einem tollen Geschäftsvorschlag, eine „spezielle Kontaktbörse im Internet“ für die Vermittlung von Altautos zur Erzielung der Abwrack-Prämie einzurichten, ist mir eine Idee gekommen:

Vielleicht sollten Strafverteidiger auf dieser Seite Werbung für sich machen. Die Zielgruppe paßt jedenfalls.

Besten Dank übrigens an die Bundesregierung für diese Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Mit Schrott scheint man sich dort auszukennen.

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Voll lecker

Werbung, wie sie nicht funktioniert.

gruenkern443

Wen will die Bundesregierung mit dieser Werbung erreichen? Den Akademiker, der in der Oberstufe des Gymnasiums Deutsch als Leistungskurs gewählt hat? Dann paßt der Satzbau.

Im übrigen: Grünkernbratlinge schmecken Scheiße nicht so gut wie meine Lamm-Rind Bouletten! ;-)

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Die Berufung der Staatsanwaltschaft

Im hiesigen Bezirk laufen meiner Zählung ca. 20 Prozent des Verteidigerverhaltens” auf RVG … Echtes Highlight: Das Bestehen auf eine Hauptverhandlung alleine wegen der Tagessatzhöhe.

So lautete der Kommentar von AdvoDoc zu einem Beitrag, in dem ich ein konkretes staatsanwaltschaftliches Verhalten kritisiere.

Dem möchte ich mit einer Berufung entgegen treten, die die Staatsanwaltschaft eingereicht hat. Es geht um die gewaltige Frage, ob die Höhe des Tagessatzes bei 20 oder bei 33 Euro zu liegen hat. Das wird auch umfangreich begründet, nachdem die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft in der ersten Instanz es schon für erforderlich gehalten hat, über die Tagessatzhöhe zwei (!) Hauptverhandlungstage durchzusetzen. Nun wird zusätzlich die Sache noch einmal diskutiert vor der Berufungskammer des Landgerichts.

Es gibt schon eigenartige Kautze unter den Strafverfolgern, meinen Sie nicht, Herr Advodoc?

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Einer von Vier Strafverteidigern beleidigt?

Eigentlich kenne ich das nur von „Zivilisten“: Die Prozeßbevollmächtigten von Kläger und Beklagten beharken sich im Gerichtssaal, als wenn sie ihre eigenen Sachen vertreten würden. Auch schriftsätzlich hauen diese Kollegen sich häufig die Argumente mit reichlich Emotionen um die Ohren. Das hat schon oft etwas von einem Komödienstadel, wenn zwei in teures Tuch gekleidete Juristen sich wie Pubertisten aufführen.

Zwischen (professionellen) Strafverteidigern ist ein solches Verhalten eher unüblich. Davon gibt es Ausnahmen. Das sind dann die Fälle, in denen Geschädigte als Nebenkläger an dem Strafprozeß teilnehmen. Und vertreten werden von RechtsanwältInnen, die den Eindruck vermitteln, sie seien selbst das Opfer dieses angeklagten Schwerstverbrechers geworden.

Mit so einer Rechtsanwältin hatte es gestern wohl Werner Siebers, der Erste der Vier Strafverteidiger, zu tun. Die Kollegin Claudia Burgsmüller ist Nebenklägerinvertreterin. Als solche war sie mit einem Antrag von Werner Siebers, der einen Angeklagten verteidigt, nicht einverstanden. Statt sich damit auf Grundlage des ihr zur Verfügung stehenden Prozeßrechts sowie mit sachlichen Argumenten auseinander zu setzen, ließ Frau Burgsmüller ihren weiblichen Emotionen freien Lauf: Sie zeigt dem gestandenen Verteidiger einen Vogel.

Und? Ist Werner Siebers nun beleidigt? Ach was!! So, wie ich ihn seit Jahren kenne, ist er – auch von Statur – das Sinnbild einer Deutschen Eiche. Und wenn sich daran jemand kratzt … nun ja.

Aber ich kann mir sehr gut die Stimmung im Gerichtssaal vorstellen, die nach dieser Entgleisung dort herrschte. Denn immer dann, wenn Kerstin Rueber, die Zweite der Vier Strafverteidiger, anwesend ist, gibt es gute Laune. Daran wird auch die Miesepeterin aus Wiesbaden nichts geändert haben.

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