Eine neue Variante zum Thema Vollmachtsvorlage ist einer Berliner Staatsanwältin eingefallen. Ich habe darauf reagiert:
In dem Ermittlungsverfahren gegen
Wilhelm Brause
123 Js 456/08
erhebe ich in eigenem Namen
D I E N S T A U F S I C H T S B E S C H W E R D E
gegen Frau Staatsanwältin Bullmann.
Mit Schreiben vom 4. Mai 2009 teilte mir Frau Bullmann mit, daß die Ermittlungen abgeschlossen seien. Sie bat mich darum, mich an meinen Mandanten zu wenden, dem die Entscheidung mitgeteilt würde, wenn ich wissen will, welchen Inhaltes diese Entscheidung ist.
Ich erhielt dann erst von dem Betreuer meines Mandanten die Information über die Einstellung des Verfahrens nach § 170 II StPO, nachdem ich dort anfragen mußte.
Grund dafür, daß mich Frau Bullmann an meinen Mandanten verwies, um in Erfahrung zu bringen, wie das Verfahren ausgegangen ist, war augenscheinlich, daß ich nicht durch Vorlage einer schriftlichen Vollmachtsurkunde den Nachweis erbracht habe, daß ich ordnungsgemäß bevollmächtigt wurde.
Frau Bullmann wird – durch einen schlichten Blick in den Standard-Kommentar, spätestens aber nach meiner Mitteilung vom 3. April 2009 – wissen, daß die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht grundsätzlich nicht erforderlich ist, solange – wie hier – keine konkreten Zweifel an der Bevollmächtigung vorliegen. Ich habe sogar anwaltlich versichert, ordnungsgemäß bevollmächtigt zu sein.
Deswegen empfinde ich es als einen grob ungehörigen Affront meiner Person gegenüber – und selbstredend auch für einen Verfahrensverstoß –, wenn Frau Bullmann mich nicht durch Übersendung einer Abschrift der Einstellungsnachricht über den Verfahrensausgang informiert. Das Benehmen der Frau Bullmann ist nicht akzeptabel, ein solches Verfahren widerspricht auch den rechtlichen Regeln.
Ich bitte daher auf diesem Wege höflich darum, der Staatsanwältin eine Maßgabe für ihr künftiges Verhalten – zumindest mir gegenüber – auf den weiteren beruflichen Weg mitzugeben.
Dafür bedanke ich mich bereits im Voraus und verbleibe
mit freundlichem Gruße
Carsten R. Hoenig
Rechtsanwalt
Wer, wie die Staatsanwältin Bullmann, Retourkutschen fahren will, sollte vorher die Pferde zählen. ;-)