Tote Karnickel und Knackis

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Interessante Mischung da auf dem Schild in einer sächsischen Kleinstadt.

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Werkzeug für die praktische Hausfrau

In einem Design, das zu der Unterwäsche paßt, die weiter hinten im Katalog angeboten wird.

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Und wenn dann mit diesem Modeschmuck Handwerkszeug die Katastrophe angerichtet die Arbeit erledigt ist, gibt es erstmal einen richtig leckeren Kaffee. Vom selben Anbieter.

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Schönes Wetter beim AG Potsdam

In einer Bußgeldsache haben wir beim Amtsgericht Potsdam beantragt, den Mandanten von seiner Pflicht zum persönlichen Erscheinen zu entbinden. Unserem Antrag wurde stattgegeben.

Die freundliche Mitarbeiterin auf der Geschäftsstrelle teilt uns das formvollendet in einer eMail im hmtl-Format mit. Wir lesen solche eMails aber grundsätzlich (erst einmal) im „Nur-Text-Format“:

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Ich frage mich, ob die Mitarbeiterin statt Schönwetter.jpg einen anderen Hintergrund (z.B. Donnerwetter.jpg) gewählt hätte, wenn der Antrag abgelehnt worden wäre.

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Rocker in Wartenberg getötet

Gewöhnlich gut unterrichtete Kreise berichten von einem Vorfall heute Nacht in Berlin Wartenberg (Hohenschönhausen), bei dem ein 33 Jahre alter Rocker erschossen wurde. Angeblich soll der Mann erst dem einen MC, dann dem anderen angehört haben. Der Wechsel kurz vor der Tat gibt Anlaß zu der Spekulation, daß hier eine Retourkutsche gefahren wurde.

Wir werden sehen …

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Fachanwalt für alles

Durch das „Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht pp.“ wird es ab dem 01. September 2009 möglich, dass Rechtsanwälte künftig drei statt wie bisher maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen dürfen. Der Gesetzgeber trägt damit der Tatsache Rechnung, dass es inzwischen 20 Fachanwaltschaften gibt und sich auch sinnvolle Dreier-Kombinationen anbieten.

Aus dem Newsletter des DeutscherAnwaltVerein Nr. 31/09 vom 13. August 2009

Dann sind wir ja bald wieder dort, wo wir angefangen haben: Beim Generalisten, der von allem und jedem eine Ahnung hat. Es wird wohl eher die Ausnahme bleiben, daß eine Dreierkombination sinnvoll (und nützlich für den Mandanten) sein kann.

In unserer Kanzlei wird es dabei bleiben, daß wir jeweils nur von einer Sache etwas verstehen; das dann aber richtig. Rechtsanwalt Tobias Glienke ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und ich einer für Strafrecht. Wir gehen nicht in die Breite, sondern in die Tiefe.

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Kostenlose Impfung

dicke

Wozu so ein Sozialstaatsprinzip, Art. 20 I GG, auch noch gut sein kann.

Foto: Helga

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Besserwisser

Es sind mal wieder ein paar Autos angezündet worden. In der BZ wird aus einer Pressemitteilung der Polizei zitiert:

Ein politisches Motiv für den Brandanschlag könne nicht ausgeschlossen werden, so dass der Staatsschutz die Ermittlungen aufnahm.

Es könnten also auch ein paar besoffene Trittbrettfahrer gewesen sein. Aber nein, die Damen und Herren der BZ wissen es einen Satz weiter besser als die Polizei:

Damit sind in der Hauptstadt seit Jahresbeginn knapp 200 Fahrzeuge durch politisch motivierte Brandstiftungen beschädigt worden.

Diese Hilfsjournalisten, sind die eigentlich im wirklichen Leben auch so blöd?

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Tolle Idee um 14 Uhr im Bett

Eine Anfrage per eMail:

Übrigens ist mir heute um 14 Uhr im Bett eine neue Erfindung eingefallen mit einem irre simplen Wirkprinzip, das die Schwerkraft der Erde mechanisch in Elektrische Energie umwandelt…

… Nee bin nich bekloppt und weiss was ich rede …

Ich soll ihm unbedingt bei der Umsetzung dieser Idee helfen.

Na klar, kein Problem!

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Nazi-Richter?

Die rechtsextreme NPD will nach Informationen des ARD-Politmagazins «Fakt» gezielt Einfluss auf die Rechtsprechung gewinnen. Die Partei soll ihre Anhänger bundesweit dazu aufgerufen haben, sich an Schöffenwahlen zu beteiligen. Darin heiße es, ehrenamtliche Richter hätten die Möglichkeit, «das gesunde Volksempfinden in die Urteilsfindung einfließen» zu lassen. Zudem ließe sich «ein höheres Strafmaß etwa gegen kriminelle Ausländer und linksradikale Gewalttäter» durchsetzen. Brandenburg und Sachsen zeigten sich besorgt und wollen mit einer Gesetzesänderung reagieren.

Quelle: MDR.de via Beck Online

Die Verteidigung sollte stets wissen, wer genau denn da hinter dem Richtertisch sitzt. Die Strafkammern am Landgericht müssen (erstinstanzlich) rechtzeitig die Besetzung mitteilen. Bei den Schöffengerichten im Amtsgericht muß der Verteidiger sich kümmern.

In aller Regel hilft als erstes dann schon einmal die Google-Suche. Wenn man dann herausfindet, daß es sich um einen Nazi handelt, der da urteilen sollte, muß das eben thematisiert werden. Oft kennen die Vorsitzenden Richter die Hintergründe ihrer Schöffen nicht. Auch denen sollte man mitteilen, mit wem sie es gegebenfalls zu tun haben.

So ist etwa eine NPD-Kreistagskandidatin seit Anfang des Jahres als Schöffin am Amtsgericht Riesa tätig.

Solche Konsorten ermittelt man schnell: Ines Schreiber ist die Schöffin in Riesa (aber nicht die Ärztin aus MV)

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Dem Volk auf’s Maul geschaut

Nun hat es einen weiteren Randalierer erwischt:

Ein Moabiter Schöffengericht hat am Dienstag einen 26-jährigen Berliner, der bei den schweren Ausschreitungen am 1. Mai Flaschen auf Polizisten geworfen hatte, wegen schweren Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt.

berichten M. Mielke, M. Wittge und S. Pletl stimmungsvoll in der Berliner Morgenpost.

In ihrem eigenen Bericht korrigieren sie später allerdings diese unzutreffende Zusammenfassung:

Für die Taten am 1. Mai verhängte das Schöffengericht zwei Jahre und sechs Monate wegen schweren Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung.

Zusätzlich gab es noch eine Bestrafung für einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und für eine Brandstiftung. Und einen Zuschlag für ein paar Vorstrafen. Keinen Rabatt gab es aber im Zusammenhang mit der „Randale“ für die erhebliche Alkoholisierung des Verurteilten zur Tatzeit.

So sieht die Sache also schon wieder ganz anders aus: 30 Monate für 12 nachgewiesene Flaschenwürfe auf Polizeibeamte und den Versuch, sich nicht verhaften zu lassen. Der Rest hatte mit dem 1. Mai nichts zu tun.

18 Monate Haft ohne Bewährung. Für einen folgenlosen Wurf mit einer Flasche gegen ein protektoren-geschütztes Polizistenbein, im Zustand eines Vollrauschs.

Das war das Ergebnis eines anderen Falls, über den ich bereits berichtet hatte.

Weitere Berichte über dieses neue Verfahren finden sich auch in der taz, in Berliner Zeitung und im Tagesspiegel. Dummes undifferenziertes Zeug darüber steht hingegen mal wieder in der B.Z..

Insgesamt erkennbar ist aber die Tendenz, daß hier aus generalpräventiven Gründen mit heftigen Strafen reagiert werden soll, was dann natürlich auch von den Politikern, die wiedergewählt werden wollen, beapplaudiert wird.

Ich bin gespannt, was in den weiteren Verfahren noch herauskommt. Und: Ob die Richter am Land- und Kammergericht diese Strafzumessungen im Rechtsmittel halten werden. Nicht nur angesichts dessen, daß in beiden Fällen eine Verletzung von Polizeibeamten nicht nachgewiesen werden konnten, halte ich das Strafmaß jeweils für überzogen. Die Amtsgerichte orientieren sich eben lieber an Volkes Stimme als am Gesetz.

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