Fehlendes Verständnis

Offenbar nicht tot zu kriegen: Das Unverständnis mancher Journalisten von dem, worüber sie schreiben.

Andreas Wyputta, Inlandskorrespondenz der taz, berichtet über den Auftakt des Verfahrens um das Geschehen bei der Düsseldorfer Loveparade.

Schon die Überschrift signalisiert seine mangelnde Kenntnis des Prozeßrechts.

Das, was sich im Titel andeutet, setzt sich im Text fort:

Ihre angeklagten zehn Untergebenen werden von 32 AnwältInnen verteidigt. Schon am ersten Prozesstag setzten diese auf eine Verzögerungsstrategie:

Was erwartet das Publikum, was erwartet ein Prozeßberichterstatter von einem Verfahren dieses Umfangs? Das nicht im angestammten, aber zu kleinen Landgericht, sondern im Congress Center Düsseldorf Ost (CCD Ost) der Messe Düsseldorf stattfindet?

Aufruf -> Präsenzfeststellung -> Anklageverlesung -> Geständnisse -> Urteil?

Alles mal eben zwischen zweitem Frühstück und Mittagspause?

Verteidigung und Verteidiger
Welche Vorstellungen von der Aufgabe der effektiven Verteidigung in einem solchen Verfahren herrscht selbst bei einem solchen Medium wie der taz? Ich bin enttäuscht.

Lieber Andreas Wyputta, der Job der Verteidigung besteht darin, dafür zu sorgen, daß den Angeklagten ein rechtsstaatliches Verfahren gewährleistet wird. Düsseldorf ist nicht die Türkei, um vielleicht an dieser Stelle kurz an Deniz Yücel (und die anderen Inhaftierten) zu erinnern.

Antrags- und Erklärungsrechte
Das Recht, Anträge zu stellen und Erklärungen abzugeben, ist das wichtige Mittel der Verteidigung zur Umsetzung der Rechtsstaatsgarantie im Strafprozeß.

Rechte zur Beteiligung auf Augenhöhe
Zunächst einmal sind sie recht effektive Möglichkeiten, sich an dem Ablauf eines Strafverfahrens zu beteiligen. Statt als passives Objekt staatlichen Handelns untertänigst abzuwarten, was von oben angeordnet und ausgeurteilt wird, kann der effektiv verteidigte Anklagte als aktives Subjekt das mitgestalten, was ehedem kluge Köpfe z.B. in Art. 1 GG und Art. 6 EMRK formuliert haben. Ich ärgere mich darüber, daß gerade einem taz-Journalisten die Sensibilität für diese grundlegende Bürger- und Menschen-Rechte abhanden gekommen ist (oder nie vorhanden war?).

Eingeschränktes, weil störendes Recht
Andreas Wyputta ist allerdings nicht allein mit der in seinem Artikel verkörperten Ansicht, Verteidiger stören nur den kurzen Prozeß. Seit 1950 wurde das Verfahrensrecht, also die StPO, das GVG, die dazugehörige obergerichtliche Rechtsprechung u.v.m., immer wieder geändert.

Das Strafprozeßrecht ist (war?) ausgestaltet als Schutzrecht zugunsten des Beschuldigten, Angeschuldigten und Angeklagten. Damit werden solche hohen Rechte wie „Würde des Menschen“, „Freiheit der Person“, „Recht auf den gesetzlichen Richter“ und andere justizielle Grundrechte in einfaches Recht transportiert, damit sie im Alltag verwirklicht werden können. Und das ging den „Herrschenden“ immer wieder gegen den Strich, was dann zur zunehmenden Abnahme der Schutzrechte führte. Die Prozeßrechte des Angeklagten wurden (und werden immer weiter) zusammengekürzt.

Konsequenzen der Kürzungen
Und jetzt ist es insbesondere das, was Herrn Wyputta auf die Nerven geht, nämlich das „Eröffnungsfeuerwerk“ der Verteidiger zum Prozeßstart, die notwendige Konsequenz aus diesen sich ausweitenden Einschränkungen der Verfassungrechte eines Angeklagten.

Ein Ablehnungsgesuch (vulgo: Befangenheitsantrag) …
.. ist unzulässig, wenn es zu spät gestellt wird, §§ 25, 26a StPO. Will der Journalist wirklich zulassen, daß ein Verletzter zum Richter über den Schädiger urteilt? (Lesehinweis: § 22 StPO)

Zeugen …
… sind das wichtigste, aber zugleich auch das unzuverlässigste Beweismittel in einem Verfahren. Erscheint es dem Journalisten nicht sinnvoll, dieses Beweismittel zu stablisieren und die Erinnerung der Zeugen soweit wie jetzt noch möglich unbeeinflußt zu bewahren? (Lesehinweis: §§ 243 II, 58 StPO)

Die Anklageschrift …
… ist die Geschäftsgrundlage, auf der die Verhandlung geführt wird. Das ist die Stelle, an der die Vorwürfe exakt bestimmt und von anderen Geschehen abgegrenzt werden. Deswegen ist sie an sehr strenge Formen gebunden. Ist die Anklageschrift schon fehlerhaft, dann kann darauf kein fehlerloses Urteil begründet werden. Will der Gerichtsreporter Schlampereien an diesem Fundament zulassen? (Lesehinweis: § 200 StPO)

Verpflichtung der Verteidiger
Wenn ein Verteidiger davon ausgehen kann, daß das Gericht mit Richtern besetzt ist, die kraft Gesetzes oder wegen Befangenheit ausgeschlossen sind, oder die Anklageschrift Mängel aufweist, oder Zeugen beeinflußt werden (können), dann ist er verpflichtet (sic!), entsprechende Anträge zu stellen. Und stellt er sie nicht unmittelbar zu Beginn des Verfahrens, ist das nicht reparabel. Dann entscheiden ausgeschlossene und/oder befangene Richter mithilfe beeinflußter Zeugen über falsch erobenene Vorwürfe. Ich bin überzeugt davon, daß auch Andreas Wyputta das nicht will.

Ständiges Angebot
Es gibt genügend Strafjuristen, die einem um solide Berichterstattung bemühten Journalisten gern hilfreich zur Seite stehen werden. Das Angebot muß nur angekommen werden. Für eine solche Berichterstattung wie die hier zitierte fehlt mir daher das Verständnis.

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Strafverfahrensrecht für Zivilrechtler

Ich verteidiger zur Zeit einen Kollegen, der seinen Schwerpunkt im Zivilrecht hat. Ihm wird ein recht unangenehmer Vorwurf aus dem Bereich der Vermögensstraftaten vorgeworfen. Es geht also um die Wurst.

Deswegen ist der Kollege auch sehr engagiert dabei, mir zahlreiche Vorschläge für die Verteidigung zu machen und ganz tolle rechtliche Hinweise zu geben.

Nachdem ich mir den ganzen Sermon angeschaut habe, konnte ich es mir nicht verkneifen, den Oberlehrer zu geben und ihm die StPO aus Sicht der Strafrechtspraxis zu schildern:

Du hast Recht, wenn Du von der klassischen Arbeit der Strafjuristen an der Uni ausgehst, die schlicht einen feststehenden Sachverhalt subsumieren. Die Praxis sieht anders aus:

Der Staatsanwalt blickt nicht richtig durch. Er verfügt – wie alle erfahrenen Strafjuristen – aber über die Fähigkeit, jedes gewünschte Ergebnis mit einer vordergründig schlüssigen Argumentation zu erreichen.

Der Wunsch des Staatsanwalts in solchen Situationen besteht darin, die Akte von seinem Schreibtisch zu bekommen. Deswegen wird er seine Mühe darauf richten, eine einigermaßen am § 200 StPO orientierte Anklage zu schreiben und dem Angeschuldigten konkludent mitzugeben, er möge das dann doch in der Beweisaufnahme vor Gericht klären.

Der Richter, der sich nicht dagegen wehren kann, die Anklage auf seinen Tisch zu bekommen, hat dann auch keinen Bock, sich das zivilrechtslastige Zeug anzuschauen. Er erläßt (mehr oder minder ungeprüft) den Eröffnungsbeschluß und geht davon aus, daß er die Sache mit einem Deal später wieder von seinem Tisch bekommt.

So funktionieren die überwiegenden Wirtschaftsstrafsachen, wenn die Verteidigung nicht vorzeitig eingreift und dem Staatsanwalt Alternativen zur Anklageerhebung liefert, damit er sich wieder in Ruhe um Ladendiebe und Schwarzfahrer kümmern kann.

Der Kollege hat jetzt verstanden, wie es im richtigen Leben abgeht.

Obiter dictum:
Oft wird in Anwaltskreisen nur von Lehrern gesprochen, wenn es um schwierige Mandanten geht. Einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Zivilrecht als Mandanten zu haben, ist für einen Strafverteidiger jedoch die Höchststrafe.

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Bild: © M.E. / pixelio.de

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Unethischer Rechtschutz

Ein schönes Beispiel dafür, wie manche Rechtsschutzversicherer den Aufwand für Versicherungsleistungen reduzieren möchten, liefert im vergangenen Jahr die Rechtsschutz Union.

Der Verteidiger hat im Auftrag seines Mandanten dessen Versicherer angeschrieben. Es ging die Zusage der Rechtsschutz Union, die die Kosten der Verteidigung in einer Bußgeldsache übernehmen sollte. Genau dafür hat der Mandant einen Versicherungsvertrag abgeschlossen. Und seine Prämien bezahlt.

Die Kosten einer (engagierten) Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid können im Einzelfall schon einmal einen vierstelligen Betrag ausmachen.

Um einen solchen Aufwand möglichst zu vermeiden, also um die Kosten der Verteidigung zu „sparen“, machte die Rechtschutz Union dem Mandanten des Verteidigers ein unethisches Angebot. Der Versicherer schrieb den Mandanten direkt an, also am Anwalt vorbei:

Das ist in dieser Form in unserer Praxis noch nicht vorgekommen. Ich glaube auch nicht, daß die Rechtsschutz Union sich das bei uns getraut hätte.

Auf was für kranke Ideen so’n schlecht ausgebildeter und deswegen auch schlecht bezahlter Sachbearbeiter dieses Versicherer kommen kann … man glaubt es nicht.

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Die AfD und der Berliner Anwaltsverein

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,

der Berliner Anwaltsverein nimmt für sich in Anspruch, die Interessenvertretung der Anwaltschaft in Berlin zu sein. Ich werde dort Mitglied seit 1996 – dem Jahr meiner Zulassung als Rechtsanwalt – gewesen sein.

Warum ich hier und jetzt meinen sofortige Austritt aus dem Verein erkläre, teile ich Euch mit

in diesem offenen Brief.

In der Ausgabe Juli/August 2017 des Berliner Anwaltsblatts fand ich – nach dem Hinweis des Kollegen Alexander Bredereck auf einer Social Media Plattform – eine Stellenanzeige der AfD, genauer: Der „Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) im Abgeordnetenhaus von Berlin“.

Mit dieser einseitigen Anzeige sucht die AfD „Referenten für Rechtsangelegenheiten und Justiz„. Sie richtet sich damit an die über 4.200 Mitglieder des Berliner Anwaltsvereins.

Gebraucht werden Anwälte zur „qualifizierten Vorbereitung parlamentarischer Initiativen (u. a. Anfragen, Gesetzesentwürfe und -änderungen)“, zur „selbständigen Aufbereitung aktueller fachpolitischer Themen sowie zur Vorbereitung von Entscheidungsvorlagen für die Fraktion und Abgeordnete„, für die „Kontaktpflege und Kooperation mit Verfassungsorganen und gesellschaftlichen Interessensgruppen„.

Die Aufgabengebiete sind laut der Anzeige u.a. die „Erarbeitung fachpolitischer Positionspapiere im Bereich der Innenpolitik, inneren Sicherheit, des Polizei- und Asylrechts sowie das Schreiben von Reden in den genannten Bereichen„.

Neben Grundkenntnissen des parlamentarischen Betriebs und den üblichen Einstellungsvoraussetzungen werden Kenntnisse und Erfahrungen in den einschlägigen Politik- und Rechtsbereichen der Innenpolitik gewünscht.

Dazu gehören unter anderem Polizei und Sicherheit, Verwaltungsstrukturen, Dienstrecht und Asylrecht. Weiterhin können Sie fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der ausländerrechtlichen Bestimmungen und den entsprechenden Bestimmungen in den Sozialgesetzbüchern nachweisen.

Für diese Anzeige hat der Berliner Anwaltsverein von der AfD-Fraktion 2.600 Euro bekommen.

Allein aus diesen Informationen kann ich noch keine Rückschlüsse darauf erzielen, wer hier wen unterstützt: Zahlt die AfD an der Berliner Anwaltsverein, um dessen Arbeit zu unterstützen und zu versuchen, Einfluß auf die Vereinstätigkeit zu nehmen? Oder veröffentlicht der Verein die Anzeige, um die Ziele der AfD-Fraktion voranzubringen?

Das ist aus meiner Sicht aber auch völlig egal. Es läuft auf dasselbe hinaus: Rechtsradikale Rassisten zu unterstützen oder von Neonationalsozialisten unterstützt zu werden, ist aus meiner Perspektive gleichermaßen verwerflich; und daran werde ich mich nicht – auch nicht mittelbar – beteiligen. Der Berliner Anwaltsverein, bzw. dessen Vertreter, sind sich scheinbar nicht zu schade, sich für den Anzeigenpreis zu prostituieren und diejenigen zu unterstützen, die sich für die Abschaffung dessen einsetzen, deren Garanten die Mitglieder des Vereins eigentlich sind.

Wiedereinführung der Todesstrafe, De-Facto-Abschaffung des Art. 16a GG, Schußwaffengebrauch gegen Frauen und Kinder, Einschränkungen der Religionsfreiheit nach Art. 4 GG, Rücknahme des Atomausstiegs, Nein zu den Klimaschutzzielen usw. usf..

All das und noch viel mehr, wird sie machen, wenn die AfD an den Schaltstellen wär‘.

Dazu braucht diese Partei, die dafür angetreten ist, grundlegende Elemente unserer Verfassung abzuschaffen, kompetente Unterstützung, die von dem Berliner Anwaltsverein gegen Geld mit der Veröffentlichung dieser Anzeige geleistet wird.

Auf eine zu Recht empörte Reaktion der Kollegin Maria Elsbernd veröffentlicht die Redaktion des Berliner Anwaltsblatts die folgende Erklärung:

Die Anzeige ist im Inseratsteil als Stellenanzeige der Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) im Abgeordnetenhaus von Berlin gedruckt worden. Die Redaktion nimmt die Trennung von redaktionellem und Anzeigenteil ernst.

Ja, ne; is klar. Das kenne ich auch aus anderen Blättern, die nur mit Werbe-Anzeigen wirtschaftlich zu verbreiten sind. An welcher Stelle erkenne ich als zukünftiges Exmitglied, daß Ihr Euch den Umtrieben der Rechtspopulisten – trotz der Anzeige – entgegen stellt?

Ich kann noch ein weiteres Argument vorwegnehmen, das erfahrungsgemäß in vergleichbaren Diskussionen angeführt wird: Die AfD ist in Land- und Bundestagswahlen gewählt worden. Ja, das ist richtig; in freien und geheimen Wahlen. Aber das hat es auch schon mal gegeben:

Bei den Reichstagswahlen am 14. September 1930 wurde die NSDAP mit 18,3 Prozent der abgegebenen Stimmen zweitstärkste Partei hinter der SPD.

Das grausame Ende der Wahlerfolge dieser Alt-Nazi-Partei ist bekannt. Bekannt ist auch, wie eine Neu-Nazi-Partei mit dieser einmaligen und unsägliche Katastrophe heute umgehen möchte.

Ich unterstelle niemandem aus dem Redaktionsteam des Berliner Anwaltsblatts, sich dieses unerträgliche Gedankengut der AfD zu eigen gemacht zu haben. Aber ich kenne zuviele Leute, die noch in den siebziger Jahren behauptet haben, sie hätten von den Entwicklungen in den dreißiger Jahren angeblich nichts mitbekommen. Wer sich auch nur ganz oberflächlich mit der Zeit um die Mitte der 1920er Jahre bis 1933 beschäftigt hat, wird die Parallelen zu Entwicklung insbesondere der AfD und ihren Kameraden leicht feststellen.

Es ist nicht nur diese in dieser Anzeige zutage getretende Gleichgültigkeit des Redaktionsteams und des Vorstands des Berliner Anwaltsvereins gegenüber der aktuellen Entwicklung, sondern auch der aktive Support einer rechtsnationalistischen Bewegung, der für mich unvereinbar ist mit den Leitgedanken des Vereins, in den ich vor über zwei Jahrzehnten eingetreten bin.

Der Berliner Anwaltsverein gesellt sich mit dieser Anzeige in die gefährliche Nähe des Teufels. Und weil ich nicht auch irgendwann einmal nach Schwefel stinken will, ziehe ich mit aus dieser Nähe mit sofortiger Wirkung zurück.

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Die Ebene der Gauner

Ich hatte dem Mandanten einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen unterbreitet. Es sind ein paar Aufräumarbeiten nach einer erfolgreichen Verteidigung gegen einen 10 Jahre alten Tatvorwurf, über den die Wirtschaftsstrafkammer rechtskräftig und zugunsten meines Mandanten entschieden hat.

Wir haben über die verschiedenen Handlungsvarianten diskutiert und bin mir sicher, auf dem richtigen Weg zu sein. Allerdings geht der Mandant damit nicht konform.

Ausnahmsweise bin ich nicht Ihrer Meinung. Hier ist eine Veränderung der Betrachtungsweise erforderlich. Unter dem von Ihnen gewohnten Gesichtspunkt des redlichen Anwalts, so fürchte ich sagen zu müssen, kommen Sie zu einer Beurteilung der Vorgänge, die so nicht zu unserem Vorteil wäre. Fakt ist, streng genommen ist es offensichtlich, dass sich das Finanzamt auf unsere Ebene, nämlich nach Ansicht des Finanzamts auf die Ebene der „Gauner“ hinab begeben hat. Wenn Sie die Vorgänge unter diesem Aspekt betrachten, werden diese nicht nur verständlich, sondern es leuchtet auch ein, welche Massnahmen dazu passend zu setzen sind.

Ich räume ein, daß es dem Finanzamt schwer fallen wird, die Rechtslage zu akzeptieren. Denn nimmt man die Position des rechtlich ungebildeten Betrachters ein, macht der Mandant jetzt Ansprüche geltend, für die er vor ein paar Jahren gelyncht worden wäre, hätte ihn der Plebs erwischt. Es ist allerdings heute so, daß seine Forderungen rechtlich begründet sind, auch wenn man es unter rein ethischen Gesichtspunkten anders beurteilen möchte.

Aber ich bin Auftragnehmer, also mache ich nun dem Finanzamt einen Vorschlag …
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Bild: © bbroianigo / pixelio.de

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Troll des Monats November

Es gibt ein paar Leute, die stets für echt gute Unterhaltung sorgen. Silke gehört ganz bestimmt dazu, allerdings war sie vorübergehend abgetaucht. Aber es gibt einen schier unerschöpflichen Fundus an Nachfolgern. Einer davon ist der „1. November„, der mir irgendwann mal auf die Nerven gegangen ist.

Das führte ihn geradewegs in die Moderationsschleife, was er anfangs noch gar nicht so richtig einordnen konnte:

Am 25.11.2017 um 6:41 Uhr schrieb er zu zu diesem Beitrag

Test

Und stellte fest, daß der Test nicht so funktioniert hat, wie er sich das vorstellte. Statt mir nun einfach mal ne höfliche eMail zu schreiben, fing er an, unqualifiziert zu pöbeln:

Am 25.11.2017 um 6:47 Uhr schrieb er daher nochmal zu zu diesem Beitrag

RA Hoenig als Zensor

Das habe ich dann zum Anlaß genommen, einen ziemlich belanglosen Wochenendbeitrag zu schreiben.

Am 27.11.2017 um 2:32 Uhr schrieb er dazu:

Zumindest haben Sie das Foto gut gewählt. Da sieht man wirklich sehr gut, wie trollig eingeschnappt und verkniffen Sie auf Kritik reagieren.

Es ging um dieses Paßphoto des Trolls:

Kurz nach dem Aufwachen am 27.11.2017 um 5:56 Uhr schrieb er zu zu diesem Beitrag

Ach – jetzt auf einmal sollen die Leser Ihren Beitrag kommentieren. Dabei mögen Sie das doch anscheinend gar nicht, dass die Leser ihre Meinung sagen. Jedenfalls dann wenn diese Meinung sich von der Ihren unterscheidet.. also konträr ist.
Also duerfen hier jetzt wahrscheinlich nur die Leser kommentieren, die Ihnen unterwürfig zustimmen und diesen dummen, bösen Professor aufs Schärfste verurteilen.

Um die gerade erst aufgewachten Leser nicht zu erschrecken, dümpelte der Kommentar erst einmal in der Moderation herum (bevor er im Papierkorb verschwand).

Noch am 27.11.2017, aber um 14:53 Uhr schrieb der „1. November“ deswegen noch einmal zu zu diesem Beitrag

2. Versuch – der erste fiel der willkürlichen Zensur von RA Hoenig- zum Opfer.

Weil auch dieser Versuch nicht zur Veröffentlichung führte (ich weiß auch nicht, warum), zog er andere Saiten auf:

Am 27.11.2017 um 16:57 Uhr schrieb er wieder zu diesem Beitrag

… an cr Hoenig : wenn Sie wieder meinen Kommentar löschen und den anderen vorenthalten, könnte es sein, dass ich mich mal bei der RA-Kammer über Sie und Ihr rechtswidriges, willkürliches Verhalten beschwere.

… und versetzte mich damit in panische Angst und Schrecken. Dafür hat er sich redlich den Titel „Der Troll des (1.) November“ rechtschaffen verdient.

Lieber November-Troll, noch einen Keks dazu?

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Bild: © Georg Schemainsky / pixelio.de

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Terroristen, Chewbacca und das Mimimi der AfD

Bernd Höcke und seine Kameraden waren Ziel eines terroristischen Angriffs. Die Täter sind bekannt und werden die Konsequenzen(*) auf’s Schärfste zu tragen haben.

Sehr, sehr schön! Und politisch.
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(*) Die Mitglieder des Zentrums für Politische Schönheit (ZPS) werden fürchterlich leiden müssen. An dem Kater ihrer Lachmuskeln. Ich leide mit gratuliere ihnen.

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Hybrid-Akte ad acta gelegt

Vor vielen Jahren haben wir in unserer Kanzlei begonnen, die Handakten der Mandate zu digitalisieren.

Die berufsrechtlichen Anforderungen an die Aktenführung orientierten sich seinerzeit noch im Wesentlichen am Zivilprozeß des letzten Jahrhunderts; da galt es anfangs den einen oder anderen konservativen (im Sinne von: papiererhaltenden) Widerstand zu überwinden.

In einem ersten Schritt hatten wir von der Papierakte digitale Kopien angefertigt und damit jeweils zwei Akten pro Mandat angelegt:

Zum einen die führende analoge Akte zwischen zwei Pappendeckeln,
zum anderen die eAkten-Kopie auf dem Server.

Also eine klassische Hybrid-Akte.

Relativ flott haben wir die Rollen vertauscht: Vollständig und führend wurde die digitale Akte, die analoge Handakte war ab da nur noch das Abbild der eAkte, aber immer noch als hybrides Pärchen.

Die Papierakte verblieb dann im Laufe der Zeit immer häufiger im Schrank. Per Post eingehende Dokumente wurden eingescannt und zur Akte gespeichert, aber nach dem Eincscannen zunehmend selten als Original abgeheftet, sondern geschreddert. Der digitale Posteingang wurde gar nicht erst ausdruckt, sondern ohne Umweg zur eAkte gespeichert.

Der Pappdeckel diente fortan eigentlich nur als eine haptische Sicherungskopie für ausgewählte Dokumente. Und zur Beruhigung skeptischer Bedenkenträger.

Dieses analoge Backup haben wir nun auch noch abgeschafft. Die Bedenken haben sich aufgelöst, die Skepsis gegen die elektronische Akte wich dem Vertrauen in das elektronische Sicherungskonzept unserer Kanzlei.

Grundsätzlich gibt es jetzt nur noch das digitale Aktenstück. Für unverzichtbare Originale haben wir Sammelakten – pro Dezernat und Verteidiger jeweils einen Leitzordner. Mehr Pappe braucht hier kein Mensch.

Unsere großen schwarzen Aktenschränke waren bisher schon nicht ausgelastet. In ein paar Monaten stellen wir sie einem Kollegen zur Verfügung, der diese Entwicklung vom Papier zum Speicher-Chip noch vor sich hat.

Digitale(!) Vorbestellungen an Selbstabholer können bereits jetzt schon entgegen genommen werden.

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Ganz besondere Wiedereinsetzungsgründe

Der Chef legt sich für seinen Mitarbeiter ins Zeug. Letzterem ist nämlich in grauer Vorzeit ein behördliches Schreiben zugestellt worden, mit dem ein Griff ins Portemonnaie des Mitarbeiters verbunden ist. Selbstverständlich sind sämtlichen Messen bereits gesungen und alle Fristen abgelaufen.

Nun bekommt der Verteidiger eine Anfrage vom Chef:

Der Mitarbeiter wohnt zur Zeit bei seiner Freundin und scheint nur bei dicker Luft mal nach Hause zu fahren und dabei den Briefkasten zu lehren….. so dass, wie in diesem Fall, alle Einspruchsfristen abgelaufen sind. Gibt es da evtl. eine Trottelregelung für hormongesteuerte Jungmechaniker? :)

In diesem Zusammenhang fällt mir der alte Witz wieder ein: Kommt ein Mann mit einem halben Hähnchen zum Tierarzt …

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Schreistube?

Sehr geehrte Frau Riese,

warum schreien Sie mich so an? ICH BIN NICHT SCHWERHÖRIG!!!!

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