Persönlichkeitsverändung durch den Justizdienst

Ein befreundeter Kollege bittet uns um unsere Hilfe. Er verteidigt einen Mandanten vor dem Amtsgericht Tiergarten. Sein Kanzleisitz liegt in Sachsen. Er beantragt Akteneinsicht. Und bekommt vom Amtsgericht dieses Fax zurück:

Vor dem Hintergrund meiner Erfahrungen mit diesem Amtsgericht melde ich erhebliche Zweifel an, daß es sich dabei um ein Versehen handelt und die Geschäftsstelle schlicht übersehen hat, daß es sich um einen auswärtigen Verteidiger handelt.

Was geht in den Köpfen dieser Justiziellen vor? Was hat der Justizdienst aus den sicher ehemals noch normalen Menschen gemacht, die meinen, so ein arrogantes Zeug raushauen zu müssen, vermutlich nur deswegen, weil sie ihre eigene Arbeit ankotzt.

Zum gleichen Thema: „Akteneinsicht durch Verteidiger und das Verhalten der Berliner Justiz“ paßt auch dieser Blogbeitrag ganz gut.

Ich bin dem Schicksal sehr dankbar, daß ich nicht unter solchen armseligen Verhältnissen in der Justiz arbeiten muß, sondern einen Beruf habe, der immer wieder für gute Laune sorgt. Und der es genau deswegen auch ermöglicht, respektvoll und hilfsbereit mit den Kollegen umzugehen.

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Wenn das Silke liest

Das Wort zum Sonntag, heute via Twitter.

Wie es begann:

Und hier die Reaktionen:

Et nunc: Ludi incipiant …

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Atos: Createur de malheur

Atos hatte sich nach langer Zeit des öffentlichen Schweigens entschlossen, etwas zu dem beA-Chaos zu sagen.

Gestern Vormittag trudelte hier die „Stellungnahme zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)“ ein, per eMail an unsere Kanzlei-Adresse. Ich bin davon aus gegangen, nur einer der 165.000 Anwälte zu sein, die auf der unterdrückten Recipient List stand.

Da habe ich mich aber getäuscht, wie der Kollege André Feske seinem Kommentar zu der Atos-Stellungnahme heute Morgen schrieb:

Chapeau!
Dass der Createur de malheur an CRH persönlich schreibt, das ist echter Kundendienst!

Der lumpige Rest des Anwaltsvolks muss sich mit Sekundärberichterstattung – den Pressemitteilungen der BRAK – zufrieden geben, oder GOLEM lesen.
Auch ich möchte in Zukunft direkt informiert werden.

Darum ein Herzenswunsch:
Lieber Carsten, verrätst Du den 164.999 davon noch ungeküssten Berufskollegen bitte, wie man selbst auf den Verteiler von ATOS kommt, um in Zukunft brühwarm, direkt und persönlich über die neusten Errungenschaften dieses Elktroschrotthändlers informiert zu werden?

Lieber André, ich weiß es nicht. Vielleicht sind ja ein paar meiner Mandanten, die ich irgendwann mal mit mäßigem Erfolg in einem Cyber-Crime-Verfahren verteidigt habe, unter Bewährungsauflagen (z.B. um bei Atos zu programmieren) vorzeitig aus der Haft entlassen worden, und haben sich bei mir revanchieren wollen? Es könnten also Leute sein, die sich schon beim Begehen von Straftaten dusselig angestellt haben und dabei erwischt wurden.

Für die Nichtwissenden: Rechtsanwalt André Feske ist nicht irgendein dahergelaufener Berliner Anwalt so wie ich, sondern er gehört zum Vorstand der Berliner Rechtsanwaltskammer und versorgte (bisher jedenfalls) die Kollegen und deren Kanzleien mit dem notwendigen know how, das für die Installation und Benutzung des beA notwendig war.

Tja, wo der Wurm einmal drin is, isser drin.

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Bild: Screen Shot von der Seite Atos Deutschland

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Widernatürlicher Beweisantrag

Warum ich keine Nazis und andere Dumpfbacken aus dieser Richtung verteidigen will, werde ich manchmal gefragt.

Das hängt u.a. damit zusammen, daß die Art des Denkens dieser Menschen so zuwider ist, daß ich als Verteidiger einfach kein Vollgas mehr geben kann. Deswegen empfehle ich im Bedarfsfall andere Kollegen, die insoweit ein dickeres Fell haben.

Ein weiterer Grund liegt darin, daß ich nicht bereit bin, im Auftrag und zum Gefallen des Angeklagten vollkommen idiotische Beweisanträge zu stellen. Ein klassisches Beispiel für eine solche Prozeßsituation ist das Verfahren gegen Kay Nerstheimer, Mitglied der Berliner AfD und des Abgeordnetenhauses(!).

Nerstheimer ist der Volksverhetzung angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, gegen Homosexuelle gehetzt zu haben. Die Details kann man googlen.

Er wird verteidigt von dem Leipziger Strafverteidiger Roland Ulbrich. Medienberichten zufolge soll er in der Hauptverhandlung am 26.01.2018 vor dem Amtsgericht Tiergartgen beantragt haben, zum Beweis der Tatsache, daß Homosexualität „widernatürlich“ und dies eine „vertretbare wissenschaftliche These“ sei, ein „medizinisches Sachverständigengutachten“ einzuholen. Der Verteidiger soll dann noch vorgetragen haben, selbst „abwegige Thesen“ seien keine „Volksverhetzung“.

Nach Schluß der Verhandlung verstieg sich dieser Verteidiger auf dem Flur dann noch zu dem Vergleich seines Mandanten mit Galileo Galilei, der seinerzeit auch der herrschenden Meinung (Erde als Mittelpunkt, um den sich die Sonne dreht) entgegen getreten sei.

Um so einen arroganten Rassismus auch noch in die Form von Beweisanträgen gießen zu können und seine Fähigkeiten in den Dienst solcher Widerlichkeiten zu stellen, muß jemand schon ganz schon schmerzbefreit sein. Igitt!

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Bild: © S. Hofschlaeger / pixelio.de

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Atos: Stellungnahme zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)

Soeben erreichte mich eine eMail der Atos Presse:

Ich gebe sie mal zum Abschuß frei nachfolgend vollständig wieder:

München, 26. Januar 2018 – Atos, ein führender Anbieter für die digitale Transformation, ist von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mit der Entwicklung, der Implementierung und dem Betrieb des „besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA)“ beauftragt worden. Die Lösung besteht aus einer zentralen Anwendung, die sich in deutschen Atos-Rechenzentren befindet, einer Browserbasierten Web-Anwendung und einer lokal installierten Client-Anwendung. Darüber hinaus gibt es Schnittstellen zu den entsprechenden Systemen der Justiz, der Rechtsanwaltskammern sowie Kanzleisoftware-Anwendungen. Der Vertragsbeginn war Oktober 2014. Seit Projektbeginn Ende 2014 wurden in mehreren Zwischenschritten Entwicklungsstufen der Lösung eingeführt und Elemente weiterentwickelt. Die Umsetzung des beA erfolgte gemäß konzeptioneller Vorgabe der BRAK und berücksichtigte jeweils gültige gesetzliche Vorgaben. Am 28. November 2016 hat die BRAK als Auftraggeber die Lösung den Rechtsanwälten zur Verfügung gestellt.

Am 21. Dezember 2017 wurde durch externe IT-Experten eine Sicherheitslücke bei der sicheren Kommunikation zwischen Browser und Client-Anwendung festgestellt. Ein Zertifikat war zusammen mit dem zugehörigen privaten Schlüssel Bestandteil der installierten Client-Anwendung und wurde damit öffentlich gemacht. Hierdurch war die Sicherheit des Zertifikates nicht mehr gewährleistet und es wurde durch den Anbieter gesperrt. Es handelte sich allein um ein Problem in der Kommunikation des lokalen Browsers mit der Client-Anwendung auf dem Client des Anwalts – die Sicherheit der zentralen Anwendung in den Rechenzentren sowie der Schnittstelle zu den Kanzleisoftware-Anwendungen war hiervon nicht betroffen. Die sichere Kommunikation zwischen den beA-Postfächern war zu jedem Zeitpunkt gewährleistet.

Um sicherzustellen, dass das beA schnellstmöglich wieder verfügbar ist, hat Atos kurzfristig ein neues Zertifikat zur Verfügung gestellt. Am 22. Dezember 2017 hat Atos allerdings festgestellt, dass dieses neue Zertifikat mit zu weitreichenden Rechten ausgestattet war. Angreifer wären mit diesem Zertifikat in der Lage gewesen, Identitäten zu fälschen (Man-in-the-middle Attacken). Atos informierte den Kunden BRAK umgehend. Am gleichen Tag hat die BRAK das beA offline genommen.

Mittlerweile hat Atos dem Kunden BRAK eine neue Version der beA Client-Anwendung zur Verfügung gestellt. Diese Version ist wie folgt überarbeitet:

Die Client-Anwendung erstellt bei der Installation ein individuelles, lokales Zertifikat auf dem Rechner des Anwalts, welches die sichere Kommunikation zwischen Client-Anwendung und Browser ermöglicht. Dieses Zertifikat ist nur in der lokalen Installation bekannt und mit eingeschränkten Rechten ausgestattet. Hierdurch wird der Schutz gegen den missbräuchlichen Einsatz des Zertifikats massiv erhöht. Die Funktionstüchtigkeit und die Sicherheit der Lösung soll durch ein von Atos beauftragtes externes Security-Gutachten bestätigt werden.

Aus Sicht von Atos war mit der Bereitstellung der neuen Lösung die potenzielle Sicherheitslücke in der beA Browser-Anwendung geschlossen. Die Entscheidung über die erneute Inbetriebnahme des Systems liegt bei der BRAK. Die Rechte an dem Quellcode liegen ebenfalls bei der BRAK beziehungsweise bei den Herstellern der genutzten Standardsoftware-Komponenten.
Die identifizierten Sicherheitsprobleme betrafen ausschließlich die lokale Kommunikation zwischen dem Browser und der Client-Anwendung – weder die zentralen Anwendungen noch die Schnittstelle zu Fachanwendungen waren hiervon direkt betroffen.

Die Sicherheit und Integrität sind wiederhergestellt und das System ist in der aktuell vorliegenden Ausbaustufe voll einsatzfähig.

Über Atos
Atos ist ein weltweit führender Anbieter für die digitale Transformation mit circa 100.000 Mitarbeitern in 72 Ländern und einem Jahresumsatz von rund 12 Milliarden Euro. Als europäischer Marktführer für Big Data, Cybersecurity, High Performance Computing und Digital Workplace unterstützt Atos Unternehmen mit Cloud Services, Infrastruktur- und Datenmanagement sowie Business- und Plattform-Lösungen. Hinzu kommen Services der Tochtergesellschaft Worldline, dem europäischen Marktführer für Zahlungsverkehrs- und Transaktionsdienste. Mit innovativen Technologien, umfassender digitaler Kompetenz und tiefgreifendem Branchenwissen begleitet Atos die digitale Transformation von Kunden aus unterschiedlichen Marktsegmenten: Banken, Bildung, Chemie, Energie und Versorgung, Gesundheit, Handel, Medien und Verlage, Öffentlicher Sektor, Produktion, Telekommunikation, Transport und Logistik, Versicherungen und Verteidigung.
Der Konzern ist der weltweite IT-Partner der Olympischen und Paralympischen Spiele. Atos firmiert unter den Marken Atos, Atos Consulting, Atos Worldgrid, Bull, Canopy, Unify und Worldline. Atos SE (Societas Europaea) ist an der Pariser Börse als eine der 40 führenden französischen Aktiengesellschaften (CAC40) notiert.

www.atos.net

Na denn. Dann ist ja alles wieder gut.

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Fragwürdig unproffesionell

Die Kanzlei Bendlin und Partner aus Schwerin, also die Kanzlei, die ich mal grenzüberschreitend und frech als Gemischtwarenladen bezeichnet habe, hat die Pferde gesattelt und ist eine Retourkutsche gefahren.

Das geht auch völlig in Ordnung, bei so einem professionellen Auftreten wie das des Herrn Andreas Bendlin. Ich werde unseren Webdesignern einen entsprechenden Auftrag geben, damit unsere Seite umgestaltet wird. Darf ich Ihre Seite als Vorbild und Muster angeben, sehr geehrter Herr Bendlin?

Es ist immer wieder erheiternd, welch edle Charakterzüge eines Rechtsanwalts in einem Zivilprozeß zutage treten. Und wenn Streitgegenstand eine Abmahnung (wegen eMail-Spam) ist, laufen manche seriös auftretende Schlipsträger dabei zur Höchstform auf. Eine unterhaltsame Abwechslung im ansonsten drögen Leben eines kleinen Strafverteidigers aus dem Ghetto in SO36.

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Rosenkrieg zwischen Görlitz und Weißwasser

Es geht um ein Problemchen innerhalb einer auslaufenden Beziehung. Rosenkrieg wäre so ein Stichwort, das mir dazu einfällt.

Ein Teil der Auseinandersetzung landet auf dem Tisch der Staatsanwaltschaft Görlitz. Die legt eine Akte an, auf deren Deckel steht „Unterschlagung“ und der Name der Mandantin. Rückabwicklung eines angeblichen Darlehens. Alles stark emotional eingefärbt.

Nun beantragt die Staatsanwaltschaft Görlitz den Erlaß eines Durchsuchungsbeschlusses, den das Amtsgericht Görlitz erläßt. Durchsucht wird die Wohnung der Mandatin in Weißwasser, also etwa eine halbe Stunde Autofahrt entfernt.

Die Mandantin erträgt die Durchsuchung mit Fassung, gefunden wurde nichts.

Anfang April beauftragt sie ihren Verteidiger, der sich zunächst bei der Ermittlungsbehörde in Weißwasser meldet und später dann die Akteneinsicht bei der Ermittlungsführerin, also bei der Staatsanwaltschaft Görlitz, beantragt.

Seitdem, also seit April 2017, versucht der Verteidiger, die Akteneinsicht zu bekommen. Nota bene: Das ist keine Wirtschaftsstrafsache im Format „Ackermann und die Deutsche Bank“. Ich erwarte eine filmdünne Akte mit einem flammenden discours incendiaire des künftigen Exgatten.

Was im weitere Verlauf geschah, kann man dieser Übersicht aus unserer eAkte entnehmen:

Auf die letzte Erinnerung an die Akteneinsicht haben wir diese Reaktion aus Görlitz erhalten:

Ich übersetze das mal:
Die Staatsanwaltschaft Görlitz fordert vom Amtsgericht Weißwasser wiederholt die Rücksendung der Ermittlungsakte. Das Amtsgericht reagiert darauf nicht. Jetzt ruft die Staatsanwältin den Verteidiger um Hilfe bei der Durchsetzung der Aktenrückforderung.

Dazu habe ich mir folgendes Schreiben an die Staatsanwaltschaft Görlitz ausgedacht:

Liebe Frau Staatsanwältin,

vielen Dank für Ihren verzweifelten Hilferuf vom 18.01.2018, in dem Sie mich bitten, dem Amtsgericht Weißwasser vor’s Schienbein zu treten, damit man dort in die Puschen kommt. Das kann ich gern machen; böse Zungen sprechen, ich sei für solche katalysatorische Aufgaben genau der Richtige.

Aber mal was anderes: Wenn ich mir den Metatext, also Ihre Botschaft zwischen Ihren Zeilen, etwas genauer anschaue, möchte ich Ihnen anbieten, Sie bei Ihrer Suche nach einem vernünftigen Job zu unterstützen. Sofern Sie also demnächst eine eigene Strafverteidigerkanzlei gründen möchten, melden Sie sich bei mir. Gemeinsam schaffen wir das!

Ach, da fällt mir noch ein: Vor einigen Jahren hatte ich einen Kollegen verteidigt. Ihm wurde eine Urkundenunterdrückung zur Last gelegt. Weil er die ihm überlassene Ermittlungsakte nicht rechtzeitig an die Staatsanwaltschaft zurückgeschickt hat. … nur so ein Gedanke, ins Unreine gesprochen.

Wenn Sie nun Lust auf einen leckeren Caffè in Kreuzberg haben: Unsere Mandanten sagen, er sei der Beste der Stadt! Sie sind herzlich willkommen.

Ich bin auf die Reaktion gespannt.

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Bild: © Nicolai Steinkamp / pixelio.de

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20 Millionen Euro für die Desozialisierung

Unser Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne), eigentlich ein ganz vernünftiger Mann, ist stolz.

Und zwar auf den Ausbau der JVA Tegel. Bis 2021 soll dort die Teilanstalt III saniert sein.

Das wird mit Nachdruck vorangetrieben!“ sagte Justizsenator laut einem Bericht des rbb24.

Das denkmalgeschützte Haus stehe seit Jahren leer und verfalle. Nun werde die Modernisierung in Angriff genommen. Nach ersten Schätzungen beliefen sich die Kosten auf mindestens 20 Millionen Euro.

heißt es weiter in dem Bericht.

Da steckt der Senat nun einen achtstelligen Betrag in ein archaisches System, statt diesen Betrag in die Hand zu nehmen, um eine effektive und erfolgversprechende Resozialisierung unserer Mandanten zu betreiben. Als wenn jemals ein Mann, der in der JVA Tegel gesessen hat, gebessert wieder entlassen wurde.

Regelmäßig ist es doch so, daß die Straftat einen Mangel bei dem Straftäter offenbart. Statt nun diesen Mangel zu beheben, steckt man ihn zusammen mit anderen Mangelbehafteten in den Knast und hofft darauf, daß sich dadurch alle Mängel irgendwie von selbst beheben. Das kann doch einfach nicht funktioneren.

Und trotzdem werden Millionenbeträge dieses kaputte System investiert, mit dem versucht wird, eine Resozialisierung durch Desozialisierung zu erreichen. Vernünftig ist das nicht.

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Bild: © Marco Barnebeck(Telemarco) / pixelio.de

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Mandanten und die Rechtsschutzversicherung

Die Mandantin hatte uns mit ihrer Verteidigung in einer Bußgeldsache beauftragt. Keine große Sache, aber immerhin drohte ein Eintrag ins Fahrerlaubnisregister.

Eigentlich nicht wirtschaftlich
sind solche Mandate sind für einen Betroffenen. Wenn allerdings ein Rechtsschutzversicherer die Verteidigervergütung und die Gerichtskosten (teilweise inkl. vierstelliger Sachverständigenhonore) übernimmt, kann – und sollte – man sich gegen einen Bußgeldbescheid verteidigen. Eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsteilnehmer ist also eine sehr sinnvolle Sache, denn irgendwann erwischt es jeden einmal. Und die Erfolgschancen einer Verteidigung sind nicht schlecht.

Grundsätzlich gern
übernehmen wir dann auch die Regulierung des Rechtsschutz-Versicherungsfalls. Also wir besorgen die Zusage des Versicherers, daß er die Kosten übernimmt. Wir rechnen dann unsere Vergütung mit ihm ab und leiten Kostenrechnungen der Justizkasse an den Versicherer weiter, damit von dort aus die Überweisung erfolgt. Der Mandant bzw. der Versicherungsnehmer hat also nichts mit dem Versicherer zu schaffen. Diese Arbeit nehmen wir ihm ab, und zwar, ohne ihm dafür etwas zu berechnen. Das machen die meisten Rechtsanwälte auch so.

Ärgerlich
ist es aber dann, wenn wir auf die Deckungsanfrage eine solche Rückmeldung des Versicherers bekommen:

Was sollen wir von so einer Mandantin halten,
die uns die Daten eines Versicherungsvertrages mitteilt, der seit 8 Jahren nicht mehr besteht? Solchen Leuten empfehle ich noch nicht einmal unseren kostenlosen Selbstverteidigungskurs. Denen schicken wir eine Rechnung über die (erfolglose) Regulierungshilfe im Rechtsschutzversicherungsfall, aus erzieherischen Gründen.

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Silke und die Zensur

Meine Güte, was hat mich Silke ausgeschimpft, wenn ich mal den einen oder anderen Blödsinn von ihr gelöscht an anderer Stelle (z.B. gesammelt und kommentiert) in einem Sonntagsblogbeitrag veröffentlich hatte. Und jetzt kommt sie auf diese Tour:

Silke hatte eine Frage zu John Wayne. Die konnte ich ihr nicht beantworten. Deswegen habe ich die Frage vergangenen Sonntag an die Crowd weitergeleitet. Das Schwarmwissen hat dann differenzierte Ergebnissen geliefert.

Augenscheinlich ist Silke aber nur schwer zufrieden zu stellen. Jedenfalls mokiert sie sich über eine dieser werthaltigen Antworten auf ihre Frage. Am vergangenen Mittwoch trudelte hier eine eMail von ihr ein.

Im html-formatierten Fließtext fordert sie mich „hiermit“ auf, einen Kommentar zu zensieren (sic!). Also zu löschen. Den hier:

Weil – meint sie samuraischwertscharf analysierend – dieser Kommentar beleidigend und menschenverachtend sei. Und nicht nur das, sondern darüberhinaus auch vörsätzlich beleidigend und menschenverachtend. Der Kommentar verletze sie in meiner Ehre.

Hui, starkes Stück!

Zuverlässig wie immer geht Silke auch davon aus, daß so ein Blogger wie ich nur über eingeschränkte Kenntnisse der Rechtslage verfügen kann. Deswegen folgt – na was? Richtig: – ihre Rechtsbelehrung:

Gemäß den gesetzlichen Vorschriten sind Sie als Webseiten-Betreiber dazu verpflichtet offensichtlich rechtswidrige Inhalte, insbesondere beleidigende Inhalte von Ihrer Internetseite zu löschen, spätestens jedenfalls nach Kenntnis bzw. ausdrücklicher Aufforderung zur Löschung.

Hmm. Das ist jetzt aber ganz schön schwierig. Auf der einen Seite gibt es ja diese viel zitierte Meinungsfreiheit. Andererseits haben wir da dieses Blogwerkdurchsetzungsgesetz. Habe ich was vergessen? Ach ja, die Zensurvorschriften, ich weiß grad nicht, wo die nun schon wieder geregelt sind. Und dann war da noch diese Silkesehrverletzungsverbotsverordnung. Ist aber auch verwirrend …

Aber Silke kennt sich aus und schreibt jetzt den ultimativen Satz:

Daher also fordere ich Sie zur unverzüglichen (!) Löschung dieses Kommentares auf.

Damit das Ganze auch ein richtiges Gewicht bekommt, unterschreibt sie die eMail mit vollem Rubrum:

Und jetzt??

Was macht man mit dieser Persönlichkeitsanalyse?


     

 

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Gern nehme ich weitere Vorschläge in den Kommentaren entgegen.
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Bild „John-Wayne-Double vor der Wanne„: © Mike Wolff (TSp), 2006

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