
Es geht um ein Problemchen innerhalb einer auslaufenden Beziehung. Rosenkrieg wäre so ein Stichwort, das mir dazu einfällt.
Ein Teil der Auseinandersetzung landet auf dem Tisch der Staatsanwaltschaft Görlitz. Die legt eine Akte an, auf deren Deckel steht „Unterschlagung“ und der Name der Mandantin. Rückabwicklung eines angeblichen Darlehens. Alles stark emotional eingefärbt.
Nun beantragt die Staatsanwaltschaft Görlitz den Erlaß eines Durchsuchungsbeschlusses, den das Amtsgericht Görlitz erläßt. Durchsucht wird die Wohnung der Mandatin in Weißwasser, also etwa eine halbe Stunde Autofahrt entfernt.
Die Mandantin erträgt die Durchsuchung mit Fassung, gefunden wurde nichts.

Anfang April beauftragt sie ihren Verteidiger, der sich zunächst bei der Ermittlungsbehörde in Weißwasser meldet und später dann die Akteneinsicht bei der Ermittlungsführerin, also bei der Staatsanwaltschaft Görlitz, beantragt.
Seitdem, also seit April 2017, versucht der Verteidiger, die Akteneinsicht zu bekommen. Nota bene: Das ist keine Wirtschaftsstrafsache im Format „Ackermann und die Deutsche Bank“. Ich erwarte eine filmdünne Akte mit einem flammenden discours incendiaire des künftigen Exgatten.
Was im weitere Verlauf geschah, kann man dieser Übersicht aus unserer eAkte entnehmen:

Auf die letzte Erinnerung an die Akteneinsicht haben wir diese Reaktion aus Görlitz erhalten:

Ich übersetze das mal:
Die Staatsanwaltschaft Görlitz fordert vom Amtsgericht Weißwasser wiederholt die Rücksendung der Ermittlungsakte. Das Amtsgericht reagiert darauf nicht. Jetzt ruft die Staatsanwältin den Verteidiger um Hilfe bei der Durchsetzung der Aktenrückforderung.
Dazu habe ich mir folgendes Schreiben an die Staatsanwaltschaft Görlitz ausgedacht:
Liebe Frau Staatsanwältin,
vielen Dank für Ihren verzweifelten Hilferuf vom 18.01.2018, in dem Sie mich bitten, dem Amtsgericht Weißwasser vor’s Schienbein zu treten, damit man dort in die Puschen kommt. Das kann ich gern machen; böse Zungen sprechen, ich sei für solche katalysatorische Aufgaben genau der Richtige.
Aber mal was anderes: Wenn ich mir den Metatext, also Ihre Botschaft zwischen Ihren Zeilen, etwas genauer anschaue, möchte ich Ihnen anbieten, Sie bei Ihrer Suche nach einem vernünftigen Job zu unterstützen. Sofern Sie also demnächst eine eigene Strafverteidigerkanzlei gründen möchten, melden Sie sich bei mir. Gemeinsam schaffen wir das!
Ach, da fällt mir noch ein: Vor einigen Jahren hatte ich einen Kollegen verteidigt. Ihm wurde eine Urkundenunterdrückung zur Last gelegt. Weil er die ihm überlassene Ermittlungsakte nicht rechtzeitig an die Staatsanwaltschaft zurückgeschickt hat. … nur so ein Gedanke, ins Unreine gesprochen.
Wenn Sie nun Lust auf einen leckeren Caffè in Kreuzberg haben: Unsere Mandanten sagen, er sei der Beste der Stadt! Sie sind herzlich willkommen.
Ich bin auf die Reaktion gespannt.
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Bild: © Nicolai Steinkamp / pixelio.de