Ein Rechtsanwalt wollte in die Untersuchungshaftanstalt (UHA). Neben seinen Akten hatte er auch ein Pfund Kaffee dabei, das er seinem Mandanten mitbringen wolte – so teilte er es dem Justizwachtmeister bei der Eingangskontrolle mit.
Jeder Verteidiger, der auch nur ein einzges Mal in der UHA Moabit war, weiß genau, daß das nicht zugelassen ist. Daß dieser Rechtsanwalt offenbar keine Kenntnis davon hatte, zeigt bereits seine Professionalität.
Dieser Rechtsanwalt hat dem Wachtmeister auf dessen entsprechenden Hinweis das Päckchen Kaffee zur Aufbewahrung gegeben. Dem Wachtmeister fiel allerdings auf, daß das Päckchen etwa 300 bis 400 Gramm schwerer war als ein Pfund. Neugierig, wie so Wachtmeister sind, schaut er mal nach.
Nach der Rückkehr dieses Rechtsanwalts hat man ihm weder die Tüte mit dem Kaffee, noch die drei darin enthaltenen Mobilfunktelefone ausgehändigt. Sondern ein entsprechendes Verfahren gegen ihn eingeleitet.
Welche Konsequenzen das für alle Verteidiger haben kann, wird aus diesem Rundschreiben der Rechtsanwaltskammer deutlich.
Daß das Verhalten dieses Idioten Rechtsanwalts zusätzlich ganz erhebliche Nachteile für seinen – hoffentlich ehemaligen – Mandanten haben wird, steht auf einem anderen Blatt. Der Mandant wird an den täglichen Durchsuchungen seiner Zelle, an der Streichung sämtlicher Lockerungen und an der Trennung von allen anderen Gefangenen seine helle Freude haben.
Die unbefristete Sanktion „Hausverbot“ für den Rechtsanwalt halte ich vor diesem Hintergrund für völlig angemessen.