Idiotischer geht’s nicht

Ein Rechtsanwalt wollte in die Untersuchungshaftanstalt (UHA). Neben seinen Akten hatte er auch ein Pfund Kaffee dabei, das er seinem Mandanten mitbringen wolte – so teilte er es dem Justizwachtmeister bei der Eingangskontrolle mit.

Jeder Verteidiger, der auch nur ein einzges Mal in der UHA Moabit war, weiß genau, daß das nicht zugelassen ist. Daß dieser Rechtsanwalt offenbar keine Kenntnis davon hatte, zeigt bereits seine Professionalität.

Dieser Rechtsanwalt hat dem Wachtmeister auf dessen entsprechenden Hinweis das Päckchen Kaffee zur Aufbewahrung gegeben. Dem Wachtmeister fiel allerdings auf, daß das Päckchen etwa 300 bis 400 Gramm schwerer war als ein Pfund. Neugierig, wie so Wachtmeister sind, schaut er mal nach.

Nach der Rückkehr dieses Rechtsanwalts hat man ihm weder die Tüte mit dem Kaffee, noch die drei darin enthaltenen Mobilfunktelefone ausgehändigt. Sondern ein entsprechendes Verfahren gegen ihn eingeleitet.

Welche Konsequenzen das für alle Verteidiger haben kann, wird aus diesem Rundschreiben der Rechtsanwaltskammer deutlich.

Daß das Verhalten dieses Idioten Rechtsanwalts zusätzlich ganz erhebliche Nachteile für seinen – hoffentlich ehemaligen – Mandanten haben wird, steht auf einem anderen Blatt. Der Mandant wird an den täglichen Durchsuchungen seiner Zelle, an der Streichung sämtlicher Lockerungen und an der Trennung von allen anderen Gefangenen seine helle Freude haben.

Die unbefristete Sanktion „Hausverbot“ für den Rechtsanwalt halte ich vor diesem Hintergrund für völlig angemessen.

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Vertragsstrafen-Lyrik

Soeben erreichte mich die eMail eines Kollegen:

Der Schebitz mit einem Cold-Call ringt,
die Vertragsstrafe in der Kasse klingt.

Und wieder sind 5.001 € fällig.

Es gibt Menschen, die können es einfach nicht lassen. Christian Schebitz, der Geschäftsführer der Arenonet GmbH, scheint dazu zu gehören. Zu der Gruppe der unbelehrbaren Spammer und Cold Caller.

Naja, solange er die Vertragsstrafen und Kosten für die Abmahnungen noch zahlen kann, kann’s den Bespammten Recht sein.

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Polizeigewalt

Polizisten, die sich nicht im Griff haben und etwa gegen Demonstranten „mit unangebrachter Härte“ vorgehen, stehen oft im Rampenlicht der Medien. Weniger beachtet hingegen ist die Gewalt, mit der sich Polizeibeamte tagtäglich konfrontiert sehen. Vier Beamte aus dem Freiburger Polizeirevier Nord erzählen …

Fudder, Neuigkeiten aus Freiburg, berichtete über Probleme, die Polizeibeamte im – von Kreuzberg aus betrachtet – friedlichen Südwestdeutschland haben. Offenbar gärt es auch dort unter der Oberfläche.

Ob die Gewalt gegen Polizeibeamte in einer Wechselbeziehung steht zur Gewalt durch Polizeibeamte? In beide Richtungen?

Danke an den Freiburger Kollegen Lars Ritterhoff für den Link.

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God Bless America!

Das Thema WikiLeaks ist ein gutes schönes beredtes Beispiel dafür, welche Qualität Bürgerrechte in den USA haben. Also in der USA, die sich für Freiheit und Gerechtigkeit in aller Welt, z.B. in Afghanistan, einsetzt. So weit, so gut irgendwas.

Der demokratische Abgeordnete und ehemalige Wahlkampfmanager der Demokraten, Bob Beckel, zum Beispiel nimmt ein solches Recht für sich in Anspruch, als er über den WikiLeaks-Mitbegründers Assange im Fernsehen spricht:

„Dieser Mann ist ein Feind der Vereinigten Staaten. Und wie man mit denen umgeht zeigen jeden Nacht unsere Spezialkommandos in Afghanistan.“

So spricht ein amerikanischer Demokrat, ein Abgeordneter! Oder auch so:

„Man sollte den Typ …“

Über die Stellungnahme dieses US-Amerikaners schreibt Ralph Sina, WDR-Hörfunkstudio Washington, für die Tagesschau weiter:

Er sei zwar kein Befürworter der Todesstrafe. Aber im Fall von Assange kenne er keine Gnade, tönt Beckel. Es gebe nur einen Weg, mit WikiLeaks fertig zu werden: nämlich den Hurensohn Assange illegal zu erschießen.

Möge der Liebe Gott die Amerikaner vor solchen Strolchen wie diesen Bob Beckel schützen.

Link gefunden bei KaDe@Niederrhein.

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Weihnachtsbaum mit Migrantenhintergrund

Auch in diesem Jahr wieder:

Besser als im letzten Jahr und viel schöner als in 2008. Die Integration schreitet voran, unaufhaltsam.

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Kommunikation der Finanzverwaltung

Es gibt einen wichtigen und sinnvollen Leitsatz für zwischenmenschliche Beziehungen:

Kommunikation ist das, was ankommt!

Entscheidend ist also am Ende nicht, was der Sagende sagen will, sondern was der Hörende gehört hat.

Soweit erst einmal die Theorie im normalen Umgang des Volkes (i.S.d. Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG) untereinander. Und jetzt tritt die Finanzverwaltung auf den Plan.

Irgendwas hat sich im Normengestrüpp geändert. Diese Änderungen müssen nun dem Volk mitgeteilt werden, da dieses nicht nur betroffen ist, sondern bei der Umsetzung mitwirken soll oder muß.

Also wird ein Mitarbeiter der Finanzverwaltung ausgewählt, diese Änderungen bekannt zu machen. Dieser Mitarbeiter hat irgendwann einmal studiert und ist dann in der Finanzverwaltung versunken. Ich stelle mir vor, daß er seit 30 Jahren nichts anderes macht, als die Finanzen zu verwalten.

Jetzt hat dieser Beamte (oder noch schlimmer: ein „Team“ von typgleichen Beamten) die Aufgabe, sich an richtige Menschen zu wenden und denen zu erklären, was sie tun müssen, wenn sie eine Lohnsteuerkarte haben oder nicht mehr haben.

Und das ist nun dabei herausgekommen:

Ich bin ja nun wirklich nicht unerfahren im Umgang mit juristisch formulierten Texten. Aber nach der ersten Hälfte der ersten Seite habe ich Tränen in die Augen bekommen und das Pamphlet dieses Kommunikations-Atheisten beiseite gelegt.

Vielleicht ist jemand unter den Lesern, der mir erklären kann, was der Kerl von den Lohnsteuerkartenpflichtbesitzern will.

Den Herrschaften in den Verwaltungen untersage ich hiermit, sich darüber zu wundern, daß immer mehr Menschen (i.S.d. Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG) den digitus impudicus in die Höhe halten.

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Winterreifen auf’s Mopped!

Die Winterreifenpflicht gilt seit dem 4. Dezember 2010.

Diese Regelung gilt für alle Kraftfahrzeuge. Dazu gehören auch Motorräder.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverkehrsministeriums (BMVBS) vom 16.12.2010

Sieht bestimmt geil aus, so eine 1198er Duc mit Stollenreifen.

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Klappe halten

Es geht um eine fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr. Der Mandant fährt, seine Frau und seine 3-jährige Tochter sitzen auch im Auto, als es zu Kollision mit dem Radfahrer kommt.

Der Mandant bekommt Post von der Polizei. Ihm wird diese Straftat zur Last gelegt und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (§ 163a StPO). Damit meldet er sich bei mir.

Wir teilen der Polizei mit, daß wir erst einmal Akteneinsicht beantragen und danach entscheiden, ob eine Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft abgegeben wird.

Wenig später bekommt auch die Ehefrau Post von der Polizei, sie soll als Zeugin aussagen. Der Mandant fragt, wie seine Frau darauf reagieren soll.

Ich antworte ihm per eMail:

Sie ist nicht verpflichtet zu reagieren, also sollte sie es auch nicht.

Entweder hat sie etwas gesehen, was Dir schadet – dann soll (und darf) sie schweigen (weil sie als Zeugin nicht lügen darf). Oder sie hat etwas gesehen, was Dir nützt. Dann kann sie das auch später noch liefern.

Später heißt: Nachdem wir die Akte gesehen haben und steuern können, in welche Richtung die Verteidigung gehen soll.

Wenn sie unbedingt etwas tun möchte, kann sie Eurer Tochter den Zeugenfragebogen zum Ausfüllen geben und ihn anschließend an die Polizei zurückschicken. ;-)

und bitte ihn, seine Frau entsprechend zu instruieren.

Ein halbe Stunde später erreicht mich die Kopie der eMail an seine Frau:

Hallo Schatz,

mein Anwalt sagt, du sollst die Klappe halten und dem Kind was zum Spielen geben. (sag ich ja auch immer) 8-)

Gruß Walter

Ich sollte daraus vielleicht einen Textbaustein für die Beratung von Beifahrerinnen meiner Mandanten basteln.

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Winterreifenpflicht in der Praxis

So sieht es also aus mit der Winterreifenpflicht für Moppeds:

Und das alles nur, weil Metzeler keine Winterreifen in den Größen 120/70 ZR17 und 180/55 ZR17 anbietet.

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Hart nur in der Sache

Die Verteidigung hatte einen etwas längeren und schlecht handhabbaren Beweisantrag verlesen und Abschriften des Antrags an alle Beteiligten verteilt. Das Gericht gab der Staatsanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Staatsanwältin hielt es für sinnvoll, diese Stellungnahme ebenfalls schriftlich zu formulieren und ihr Antrag auf Unterbrechung der Hauptverhandlung fand allseitige Zustimmung.

Nach etwa einer Stunde kam die Staatsanwältin zurück, ihren Laptop unter’m Arm und las ihre Stellungnahme vom Monitor ab. Sie lies kein gutes Haar an dem Beweisantrag der Verteidigung und begann, ihn nach allen Regeln der Kunst zu zerpflücken.

Am Ende machte die Strafkammer echt dicke Backen, denn die Entscheidung über den Antrag war nun wirklich nicht einfach.

Der Vorsitzende bat die Staatsanwältin, ihre Stellungnahme dem Gericht doch nun auch schriftlich zur Verfügung zu stellen. Die Strafverfolgerin teilte unter Bedauern mit, daß sie leider „hier im Hause“ keine Möglichkeit habe, die Word-Datei von ihrem Laptop auf ihren Arbeitsplatzrechner zu übertragen und auszudrucken. Und vertröstete die Beteiligten auf „übermorgen“, da sei sie wieder im Gericht.

Der Verteidiger reichte der Staatsanwältin einen USB-Stick, auf den sie die Stellungnahme kopierte. Die Datei konnte dann vom Verteidiger im Anwaltszimmer auf dem dortigen Rechner kopiert und ausgedruckt werden.

Für die Unterschrift unter ihre Stellungnahme lieh sich die Staatsanwältin dann den Kugelschreiber des Verteidigers aus …

So stelle ich mir das Arbeiten im Gericht vor: Streiten in der Sache wie die Kesselflicker, höflich im Umgang mit der Person.

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