Mit ohne Finger

Schlechte Nachrichten für den Mandanten. Die Forderung des Vermieters wird er wohl bedienen müssen. Keine Chance.

Also lautet der anwaltliche Rat: Zahlen!

Datt will ich sehen, wie der datt Geld zählt … mit ohne Finga!

lautet die Reaktion des Mandanten.

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Erhellte Richter und das skurrile Internet

In der aktuellen Ausgabe (1/2011) der Deutschen Richterzeitung wirft der Berliner Richter Buermeyer einen „Blick ins Netz“ und beschreibt „Attraktive Internet-Angebote für Juristinnen und Juristen“.

Nachdem er die Vor- und Nachteile von Dejure.org und Gesetze-im-Internet.de gegeneinander abwägt, wendet er sich erwartungsgemäß auch der „Juristischen Blogosphäre und jurablogs.com“ zu:

Neben klassischen, oftmals relativ statischen Internetseiten bestimmen seit einigen Jahren sogenannte Blogs das Bild des WWW: Insbesondere zu aktuellen rechtspolitischen Fragen bietet diese Form der Publikation im »Web 2.0« mit besonders intensiver Vernetzung und gern genutzten Kommentarfunktionen einen echten Mehrwert gegenüber klassischen Seiten.

Die Anwaltschaft hat diese Vorteile offenbar erkannt, sodass viele Kanzleien inzwischen einen »Blog« anbieten, auf dem sie zu aktuellen Rechtsfragen Stellung beziehen oder auch bisweilen skurrile Erlebnisse aus ihrem Berufsalltag aufgreifen. Gerade für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz kann es sehr erhellend sein, sich vor Augen zu führen, wie die eigene Arbeit auf der »anderen« Seite wahrgenommen wird. Beispielhaft für viele lesenswerte Anwalts-Blogs seien die meinungsstarken und zugleich humorvollen Seiten kanzlei-hoenig.info sowie lawblog.de genannt.

Es ist erfreulich, daß wir Anwälte auf diesem Weg also ein wenig Gehör finden und dazu beitragen können, die Richterschaft zu erhellen. Es bleibt zu wünschen, daß auch die Richterschaft uns Anwälten (und natürlich auch dem weiteren interessierten Publikum) einen Blick hinter die Kulissen gewähren würden. Der Erfolg des Blogs von „Richter Ballmann“ hat gezeigt, daß ein entsprechender Bedarf durchaus vorhanden ist.

Ich bedanke mich bei Frau Eberhardt, Richterin am Landgericht Bayreuth, für den Hinweis auf diesen Artikel.

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Geht nicht!

Aus einer Ermittlungsakte, die das Ergebnis einer gescheiterten Beziehung beinhaltet:

Nach erfolgter Anzeigenaufnahme rief Herr Bullmann von zu Hause aus an und teilte nachträglich mit, von Frollein F. eine SMS erhalten zu haben, in der sie ihm mitteilte, sein Vertragshandy Samsung, das er ihr ebenfalls zur Nutzung überlassen hatte, verkauft zu haben.

Zu dem Handy benannte er folgende Daten:
Samsung Soul SGH-U900
schwarz / silber
IMEI-Nr. 123456789012345

Eine Fahndungseingabe zu diesem Handy erfolgte nicht, da es sich bei der von Herrn Bullmann angegebenen IMEI-Nr. um eine fünfzehnstellige Zahl handelt, vom System aber eine vierzehnstellige IMEI-Nr. gefordert wird.

Wo gibt’s denn sowas. Da stellt die Industrie Telefone her, deren Nummern nicht in den Polizei-Computer passen. Tja …

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JuraBlogs.com gesperrt

Folgende Nachricht habe ich auf Twitter gefunden:

Ich hoffe, hetzner.de hat einen guten Grund für diese Aktion. Unter den Jurabloggern gibt es mit Sicherheit den einen oder anderen Spezialisten, den Matthias Klappenbach nun um Rat fragen könnte.

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Wieder einmal: Datenschleuder Facebook

Facebook hat ein neues Datenschutzproblem. Wie der Internet-Konzern nebenher in seinem Entwickler-Weblog ankündigte, können Partnerfirmen, die eigene Anwendungen auf Facebook anbieten, künftig auf mehr und sensiblere Nutzerdaten zugreifen als zuvor.

Die entsprechenden Variablen heißen „user_address“ sowie „user_mobile_phone“. Das bedeutet: Wer bei Facebook seine vollständige Postanschrift und seine Mobilfunknummer hinterlegt hat und unachtsam ist, überträgt mit einem Klick seine Informationen an Drittanbieter. Facebook informiert seine Nutzer über das Gefahrenpotenzial kaum.

berichtet Ben Schwan in der taz.

Wer seine (privaten) Daten bei Facebook hinterlegt, muß eben damit rechnen, daß sie weitergegeben werden. Facebook ist keine Rechtsanwaltskanzlei.

Alternative: Man benutzt – wie wir – den Facebook-Account, damit die Daten Werbung weiter gegeben wird.

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Handy-Blocker für den Knast

In einem Berliner Jugendknast soll ein Handy-Blocker unerlaubte Telefonate der Gefangenen verhindern. Doch das System ist umstritten – Anwohner, aber auch Rechtsanwälte und Beamte fürchten um ihre Erreichbarkeit.

Über die Versuche, den Gefangenen der Berliner Haftanstalten das Telefonieren unmöglich zu machen, berichtet Anne Backhaus auf SPON. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das funktionieren wird.

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Wertschätzung

Bei dem Mandanten steht die gesamte berufliche und außerberufliche Existenz auf dem Spiel. In einer sehr persönlich geführten Auseinandersetzung zwischen ihm als Angeklagten und seiner Exfrau als Nebenklägerin wurde er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die für ihn das Aus bedeutet, wenn sie rechtskräftig würde.

Die Strafaussetzung zur Bewährung verhinderte zwar die Inhaftierung, aber wenn diese Vorstrafe in sein Register eingetragen würde, wäre seine akademische Ausbildung ein Fall für die Pinwand. Und sein ausländerrechtlicher Status würde sich ebenfalls schlagartig verändern.

Der Mandant beauftragt mich nun mit der Verteidigung in der Berufungsinstanz. Ich vereinbare mit ihm ein angemessenes Honorar, er schickt mir die unterschriebene Vergütungsvereinbarung zurück, wir besorgen die drei Bände Gerichtsakten und stellen ihm die Kopien als PDF in unserer WebAkte zur Verfügung

Auf meine Vorschußkostenrechnung teilt er mir mit:

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt! Ich habe zur Zeit viele Raten zu bezahlen, überweise Ihnen zunächst einen Teil des Honorars und werde in den nächsten Tagen anrufen, um einen Besprechungstermin zu vereinbaren. Mit freundlichen Grüßen.

Heute geht seine Teilzahlung ein. 80 Euro.

Offenbar ist ihm die Verteidigung seiner Lebensgrundlage nicht mehr wert. Ich bin mir sicher, daß er für diesen Betrag keine halbe Stunde arbeiten würde. Und bin gespannt auf das, was er von mir für diese Teilzahlung erwartet.

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Nebenklage im Betrugsverfahren

Der Prozeßbevollmächtige hatte Schaum vor dem Mund, als er die Strafanzeige schrieb. Über drei Seiten teilte er der Polizei mit blumigen Worten mit, daß der Beschuldigte ein Betrüger sei.

Irgendwann muß der Anwalt auch schon einmal etwas von einer Nebenklage gehört haben; vielleicht in der Kantine vom Landgericht im Tegeler Weg. Oder in einer Nachtbar. Den Schluß seiner Strafanzeige garnierte er jedenfalls noch mit folgendem Antrag:

Ein Blick ins Gesetz oder wenigstens in das Laienlexikon – statt ins Glas – hätte ihm gezeigt, daß so ein Antrag genauso ein Blödsinn ist wie seine ganze Strafanzeige auch.

Warum können Zivilrechtler eigentlich nicht die Finger vom Strafrecht lassen? Strafverteidiger stochern doch auch nicht im zivilrechtlichen Nebel herum.

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Durch Arbeitslast bedingt verzögerte Antwort

Wir hatten die Bußgeldstelle gebeten, uns die Gründe für die Einstellung des Verfahrens mitzuteilen. Und erhielten diese verschwurbelte Antwort:

Verzögert war aber nicht nur die Beantwortung unserer Anfrage, sondern auch die Bearbeitung der Bußgeldsache. Das freut den Mandanten, für den es hier um seine Fahrerlaubnis ging.

Entschuldigung angenommen!

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Presseerklärung: Bewährungsstrafe für Jugendlichen

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. hat die folgende Presseerklärung veröffentlicht:

Am 13.1.2011 wurde ein Jugendlicher wegen Drogenhandels zu einer längeren Bewährungsstrafe verurteilt. Der Fall erfuhr größere öffentliche Aufmerksamkeit, da die Altersbestimmung des jungen Mannes schwierig war. Dem Gericht lag ein Gutachten vor, dem das Gericht wegen erheblicher qualitativer Mängel nicht folgen wollte. Das Gericht ging zugunsten des Angeklagten davon aus, dass er zur Tatzeit 17 Jahre alt war. Das Urteil wird in der Öffentlichkeit als zu milde kritisiert. Der Innensenator spricht von ?falsch verstandener Humanität?. Der Bund der Kriminalbeamten sieht die Arbeit der Polizei konterkariert. Die verstorbene Richterin Heisig muss postum als Kritikerin herhalten.

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. bemerkt hierzu Folgendes:

Ein wesentliches Element eines Rechtsstaates ist die Gewaltenteilung. Niemals dürfen die Feststellungen oder Bewertungen der Polizei an die Stelle gerichtlicher Feststellungen treten. Es ziemt sich nicht für eine Polizeigewerkschaft mit Kritik an Urteilen an die Öffentlichkeit zu treten, selbst wenn im Wege eines Lippenbekenntnisses auf die richterliche Unabhängigkeit verwiesen wird.

Aus selben Grunde nehmen wir die Äußerungen des Innensenators mit großer Verwunderung zur Kenntnis. Ebenso verwundert, dass der Innensenator der ihm nicht untergeordneten Staatsanwaltschaft ein Rechtsmittel gegen das Urteil nahe legt.

Die Behauptung, der Jugendliche sei als Sieger aus dem Verfahren getreten, da er nur eine Bewährungsstrafe erhalten habe, ist nicht nur ungehörig, sondern auch falsch. Der Jugendliche ist unbestraft. Er befand sich über zwei Monate in Untersuchungshaft. Er erfuhr als Ersttäter mithin eine scharfe Sanktion.

Die Forderung nach generalpräventiver Wirkung einer Jugendstrafe ist dem Gesetz nahezu fremd. Generalprävention hat in dem vom Erziehungsgedanken geprägten Jugendstrafrecht nur äußerst nachrangige Bedeutung.

Die Altersbestimmung wurde unter Missachtung jeglicher wissenschaftlicher Mindeststandards vorgenommen.

Dies kann nicht zu Lasten des Beschuldigten gehen.

Rechtsanwalt Peter Zuriel
1. Vorsitzender

Die Reaktion der Berliner Strafverteidiger auf die Einmischung des Innensenators in fremde Angelegenheiten ist sehr moderat ausgefallen. Dr. Ehrhart Körting scheint die Grenzen, die ihm das Recht setzt, entweder nicht zu kennen, oder aber er setzt sich bewußt darüber hinweg. Daß es sich dabei um den im (Vor-)Wahlkampf üblichen Populismus handelt, erscheint mir jedenfalls naheliegend.

Hier gibt es die Quelle der Presseerklärung.

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