Der Strafverteidiger empfiehlt – 22

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Humor bei der Vollstreckungsstelle

Es war eine kleine Sache, eine Prügelei im besoffenen Kopf. Mußte alles nicht sein, erst Recht nicht der Ruf nach der Polizei. Das hätte man alles „unter sich“ klären können.

Die Polizisten machten ihren Job und notierten die Personalien, die dann auf einigen Umwegen den Strafrichter erreichten.

Der Richter wollte den Körperverletzer gar nicht erst sehen und unterschrieb daher einen Strafbefehl, der dann auch rechtskräftig wurde.

Dem derart Verurteilten war’s Recht, nur die Geldstrafe konnte er nicht stemmen. Jedenfalls nicht auf einen Hub. Deswegen beantragte er bei der

die Geldstrafe in Raten zahlen zu dürfen, weil er derzeit nicht liquide sei. Die Vollstrecker meldeten sich auch umgehend:

Das ist doch echt nett:

Verurteilter:
Ich kann nicht alles auf einmal zahlen, weil ich kein Geld habe.

Staatsanwaltschaft:
Weil Du kein Geld hast, mußt Du alles auf einmal zahlen.

Das war nun etwas, das der Verurteilte nun überhaupt nicht verstand. (Ich versteh’s auch nicht.) Deswegen kam er zu uns und bat um anwaltlichen Rat und Beistand.

Es gibt für den Mandanten nun grob gesagt drei Möglichkeiten.

  1. Er zahlt, obwohl er kein Geld hat. Dann wäre die Sache erledigt.
  2. Er zahlt nicht, weil er kein Geld hat und sitzt eine Ersatz-Freiheitsstrafe in der JVA Charlottenburg ab.
  3. Er beantragt, die Geldstrafe in freier Arbeit zu tilgen.

Ich habe ihm zu Variante 3 geraten und ihn zur

geschickt.

Mir scheint, bei der Vollstreckungsstelle der Staatsanwaltschaft sitzen Menschen, die Humor haben. Nur kann über diesen Humor kein anderer Mensch lachen.

 

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 21

Heute:

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Erpressung per DDoS-Attacke

Der Online-Shop des Elekronik-Fachmarkts Conrad meldete am 21.12.2011 – also mitten im Weihnachtskonsumterrorgeschäft – Land unter. Gegen das Unternehmen wurde eine DDoS-Attacke gefahren und damit der Shop-Server in die Knie gezwungen.

Dahinter steckt eine neue Geschäftsidee. Nicht die von Conrad, sondern von Leuten aus der Cybercrime-Szene.

Das beginnt zunächst damit, daß die Website des Anbieters für eine kurze Zeit lahmgelegt wird. Danach meldet sich ein freundlicher Mensch und „bittet“ um einen Geldbetrag, zahlbar sofort und per Western Union oder Ukash. Zahlt der Website-Betreiber den erbetenen Betrag, ist die Sache meist erledigt; zahlt er nicht, setzt eine DDoS-Attacke ein, die mehrere Stunden bis Tage dauern kann. In dieser Zeit geht auf der Website gar nichts mehr.

So eine DDoS-Attacke funktioniert recht bequem über ein Bot-Netz. Man mietet sich die erforderlichen Serverkapazitäten (Attacker/Handler) – allerdings eher nicht in Europa. Durch einen Trojaner oder Wurm infiziert man mehrere (sehr viele) Computer (Zombies), verbindet sie mit den Servern und steuert sie von dort aus. Der Steuermann ist dann Herr über tausende Rechner, die alle gleichzeitig und massiv bei Conrad einkaufen wollen. In aller Regel führt das zum Endes des Weihnachtsmarkts.

Bereits im März hatte das Landgericht Düsseldorf (Urteil v. 22.03.2011 – Az.: 3 KLs 1/11) entschieden, daß so eine Attacke strafbar ist.

Gewerbsmäßige Erpressung (§§ 253 Abs. 1, Abs. 4 StGB) ist ein Stichwort, an dem man nicht vorbei kommt. Die DDoS-Attacke stellt nach der Entscheidung des Düsseldorfer Landgerichts eine Computersabotage im Sinne der §§ 303b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StGB dar. Maximal und im Paket gibt es dafür 15 Jahre Freiheitsentzug. Also eine Geschichte, die sich nur begrenzt für einen Kindergeburtstag eignen.

Siehe dazu auch: Kanzlei Dr. Bahr – LG Düsseldorf: DDoS-Angriffe sind strafbare Computersabotage

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Presseerklärung und Interviews der Verteidiger von Beate Zschäpe

Gerade an solchen Extrem-Fällen zeigt sich, von welcher Qualität der Rechtsstaat ist.

Die Ermittler stehen unter einem enormen Erfolgsdruck. Das bisherige Versagen ist offenkundig, irgendein Ergebnis muß vorgelegt werden. Daß in so einer Lage oftmals Rechte des (bzw. hier der) Beschuldigten geschliffen werden, scheinen die dafür Verantwortlichen als Kollateralschaden hinzunehmen. Dagegen wehren sich die Verteidiger der Beate Zschäpe mit einer öffentlich mitgeteilten Haftbeschwerde.

Nach den uns vorliegenden Akten besteht kein dringender Tatverdacht wegen Gründung beziehungsweise Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

ist der am heutigen Dienstag veröffentlichten Presseerklärung der Verteidiger Heer und Stahl (PDF) zu entnehmen.

Reklamiert wird unter anderem die verweigerte Einsicht in Teile der Ermittlungsakten, während der Generalbundesanwalt (GBA) und das Bundeskriminalamt (BKA) genau aus diesen Aktenteilen Informationen an die Medien – und nicht an die Beschuldigte – weiter leiten.

Ein weiterer Kritikpunkt scheinen die Haftbedingungen zu sein. Beate Zschäpe soll in einer Einzelzelle sitzen, in der Tag und Nacht das Licht brenne. Dies sind „übliche“ Vorsichtsmaßnahmen der Haftanstalt, sofern eine Suizid-Gefahr besteht. Dafür gäbe es aber keinerlei Anhaltspunkte, ist von den Verteidigern zu hören.

Ich halte es für richtig, daß die Verteidiger mit dieser Erklärung eine Gegenöffentlichkeit herzustellen versuchen. Damit auch Außenstehende, seien sie nun Fachpublikum oder juristische Laien, nachvollziehen können, wie der Staat mit Verdächtigen umgeht.

Aus der Würde des Mandanten als Prozessubjekt folgt, dass ihm alle gesetzlichen Möglichkeiten zuzugestehen sind, sich mit den ihm und seinem Verteidiger richtig erscheinenden Maßnahmen gegen die drohende strafrechtliche Sanktion zu wehren.

schreibt Rechtsanwalt Heer auf seiner Website. Dazu gehört auch die Verteidigung in der Öffentlichkeit.

Als wenig hilfreich empfinde ich allerdings den (öffentlichen) Hinweis der Verteidiger auf persönliche Charakterzüge ihrer Mandantin. Das mag aber auch damit zusammen hängen, daß ich von Vorurteilen gegen diese Nazi-Szene geprägt bin.

Update:
Hier gibt es ein lesenswertes Interview mit dem Verteidiger.

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4 Millionen neue Mandanten täglich

Das Amtsgericht Leipzig sorgt für Nachschub. Bis zu vier Millionen Menschen sollen sich strafbar gemacht haben. Täglich! Das sind 46,3 Straftäter pro Sekunde.

Der dortige Richter am Amtsgericht (RiAG) schreibt mit einer am Mittwoch, den 21.12.2011, verkündeteten Entscheidung Rechtsgeschichte. Er verurteilte einen „Film-Piraten von Kino.to“ (Berliner Kurier) zu drei Jahren und fünf Monaten Haft. Er habe „nach Überzeugung des Gerichts“ die Serverinfrastruktur im Ausland für das Portal organisiert und einen eigenen Filehoster betrieben.

Geschenkt, das war keine Aufgabe, an der ein Richter wachsen konnte; der Verurteilte hatte zuvor ein Geständnis abgelegt, der Rest steht im Gesetz, das man auch ohne Prädikats-Examen verstehen kann.

Deswegen ließ sich der RiAG bei der Urteilsverkündung etwas Spektakuläres einfallen, um dann doch noch in die Zeitung zu kommen: Die Nutzer von Kino.to, also die vier Millionen täglichen Filmegucker, sollen sich auch strafbar gemacht haben:

Mit dem Begriff „vervielfältigen“ habe der Gesetzgeber „herunterladen“ gemeint, erläuterte Richter […] der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zufolge. Dazu gehöre auch das zeitweilige Herunterladen, das beim Streaming stattfinde: Es würden Datenpakete sukzessive heruntergeladen, was eine sukzessive Vervielfältigung sei. Jeder Nutzer illegaler Streaming-Portale müsse sich bewusst sein, dass dahinter eine Vervielfältigungshandlung stehen könne.

liest man in der Süddeutschen Zeitung und so ähnlich in anderen „Blättern“. Eine höchst eigenwillige Interpretation der – außerhalb des Leipziger Gerichtssprengels – geltenden Rechtslage.

Die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit in diesem Zusammenhang könnte § 106 UrhG liefern. Darin geht es um das besagte „Vervielfältigen“ von urheberrechtlich geschützten Werken.

Wie der RiAG zu der Annahme kommt, „Vervielfältigen ist gleich Downloaden“, weiß ich nicht. Vielleicht hat er auch nur die Ansicht „Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen“ verinnerlicht. Warten wir die schriftlichen Urteilsgründe ab.

Wenn man sich den Vorgang des Streamings bei Lichte betrachtet, handelt es sich wie bei jeder Datenübertragung im Grunde um einen Kopiervorgang. Der Film wird häppchenweise im Zwischenspeicher des eigenen Rechners abgelegt. Im technischen Sinne liegt dort also für einen kurzen Moment eine Kopie herum.

Technik hat aber nur am Rande etwas mit Recht zu tun. Insbesondere das Strafrecht hat da ganz eigene Regeln. Zum Beispiel das Übermaß- und Analogieverbot. § 106 UrhG will verhindern, daß geschützte Werke dauerhaft kopiert werden. Dies läßt sich zwanglos aus § 16 Abs. 2 UrhG ableiten, der von einer “wiederholbaren Wiedergabe“ spricht.

Dieses technisch bedingte Zwischenspeichern beim Strömen dient aber eben nicht der Herstellung eines Vervielfältigungsstücks. Den vier Millionen Filmeguckern kam es nicht auf die wiederholbare Wiedergabe von Bild- oder Tonfolgen an. An dieser Stelle jetzt mit einer Analogie zu arbeiten und den Begriff des Vervielfältigens im Sinne des Urheberrechtes gnadenlos auszudehnen, widerspricht dem Analogieverbot; die Regeln des Strafrecht als ultima ratio sind stets restriktiv auszulegen. Auch in Leipzig.

Es gibt noch die eine oder andere Dunkelnorm, die gern an dieser Stelle mal diskutiert wird (§ 44a UrhG zum Beispiel); einschlägig sind sie jedoch alle nicht.

Der Leipziger Richter bedient sich eines Instruments, das nicht nur Strafverteidigern bekannt ist. Ein bestimmtes Verhalten ist nicht erwünscht. Also sucht man solange, bis man irgendwas gefunden hat, das so ungefähr passen könnte. Und dann beginnt das große Auslegen nach der Methode:

„… es kann doch nicht sein, daß das nicht strafbar ist. Da könnte ja jeder kommen. Wo kommen wir denn da hin?“

Ich freue mich auf die 4 Millionen neue Mandanten und die Freispruchverteidigungen.

Danke an Thomas H. für den Hinweis auf den Artikel in der SZ. crh

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Schon wieder ein Polenböller in Kreuzberg?

Diesmal war es keine Telefonzelle, sondern Mülleimer:

Unbekannte Täter haben in der vergangenen Nacht einen Mülleimer in Kreuzberg gesprengt. Ein Mitarbeiter eines Kiosks alarmierte gegen 23 Uhr 10 die Polizei in die Urbanstraße, nachdem er einen lauten Knall vernommen hatte und wenig später eine Scheibe seines Geschäftes zu Bruch ging. Ursächlich war eine circa 25 Meter entfernter Mülleimer der BSR, der mittels noch unbekanntem Sprengmittel derart beschädigt worden war, dass er sich aus der Halterung gelöst und vier Meter weiter liegengeblieben war. Aus dem Behälter hatte sich außerdem ein Metallrohr gelöst, welches in der Scheibe des Geschäftes auf der anderen Straßenseite einschlug. Menschen kamen glücklicherweise nicht zu Schaden.Die Kriminalpolizei ermittelt.

ist in einer Pressemeldung der Polizei Berlin zu lesen.

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Zensur im lawblog!

Unter einem Gastbeitrag, den ich für das law blog geschrieben habe, fand sich eine Beschwerde von „rura“ ein:

Zensur im lawblog! Mein Kommentar wurde gelöscht! Da scheine ich wohl den Nerv getroffen zu haben…

In mehreren (Gast-)Beiträgen hatte ich als Aushilfsblogger aus einem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg berichtet, in dem ich derzeit einen der Angeklagten verteidige. Man wirft den acht Angeklagten vor, eine sogenannte „Abofalle“ betrieben zu haben. Es gefiel diesem Kommentator nicht, daß der Angeklagte, also mein Mandant, engagiert verteidigt wird.

Den „gelöschten“ Kommentar habe ich aus dem Netz genommen, den Kommentator angeschrieben und ihn gefragt, ob er mir seinen Kommentar nicht auch noch einmal per eMail schicken möchte. Leider hat er auf diese eMail noch nicht reagiert. Aber vielleicht kommt das ja noch, später, wenn er dazu noch einmal die Gelegenheit erhält.

Viele Kommentare unter den Beiträgen im Law Blog drücken Unmut aus, manche mehr, manche weniger geschickt formuliert. Die Aufgaben eines Strafverteidigers in einem rechtsstaatlich geführten Strafverfahren ist nicht für jeden gleich nachvollziehbar. Das ist ja auch verständlich, viele Verfahren wecken starke Emotionen, die nach schnellen Reaktionen verlangen. Dieser Effekt ist in zivilisierten Kreisen bekannt und gefürchtet.

Manche Alternativ-Vorschläge „kritischer“ Lawblog-Leser kenne ich aus alten Western und aus meiner Beschäftigung mit der deutschen Justiz-Geschichte. Offenbar hatte sich dieser „rura“ auch ein wenig mit der Justiz der vergangenen Zeiten auseinander gesetzt:

Sie sind also der Meinung die Nutzlosbranche braucht Ihre Verteidigung? […] „Sie sind ja ein gemeingefährlicher niedriger Lump“ schrieh Ihr „Kollege“ Freisler vor über 70 Jahren. Dem möchte ich mich anschliessen.

Es ist noch ein gutes Stück Aufklärungsarbeit zu leisten, um einer verirrten Seele wie diesem „rura“ zu erklären, was passiert, wenn man das zulassen würde, was er und seine Co-Autoren in den Blog-Kommentaren und Forenbeiträgen vorschlagen.

Bundesarchiv, Bild 151-39-23 / CC-BY-SAAnmerkung:
Roland Freisler (Bild Mitte) war ab vom 20. August 1942 bis 3. Februar 1945 Präsident des Volksgerichtshofs. In dem Saal, in dem der von rura zitierte Anwurf des „Richters“ fiel, habe ich während meiner Ausbildung Klausuren geschrieben.

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Update: Infos zum Motorradrecht

Um an diesem verlängerten Feiertagswochenende nicht den Eindruck entstehen zu lassen, unsere Kanzlei gibt sich dem Müßiggang hin, haben wir unsere Informationen über das Rechtsgebiet „Motorradrecht“ aufgearbeitet.

Es ist zwar immer noch eine Bleiwüste, aber auch ohne bunte Bilder (die ohnehin nur vom Wesentlichen ablenken ;-) ) können sich die Seiten sehen lassen. Meine ich.

Was meint das verehrte Publikum?

Die Seiten zum Tätigkeitsbereich "Motorradrecht" ...


     

 

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Polenböller in Kreuzberg

Polenböller?

Unbekannte haben am Mittwochmorgen in Kreuzberg eine Telefonzelle gesprengt. Laut Polizei wurden durch die Wucht der Explosion die Trümmer bis zu 40 Meter weit im Umkreis verstreut. Der Staatsschutz des Landeskriminalamtes übernahm die Ermittlungen wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion.

berichtete die Berliner Zeitung.

Der Verkauf der „Deutschenböller“ erfolgt erst ab dem 29.12.2011. Aber daß es deswegen Sprengstoff aus Polen sein muß? Egal, gewirkt hat er offenbar.

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