Im Zusammenhang mit unserem neuen Internet-Auftritt war auch die Werbung über Google-AdWords angedacht. Um ein altes Konto zu reaktivieren, das wir vor einigen Jahren im Zusammenhang mit einem abgeschlossenen Projekt genutzt hatten, stand ich in (sehr freundlichem) Kontakt mit Google; es ging um ein paar organisatorische Fragen, die die Finanzbuchhaltung betrafen. Während die Sache noch in Bearbeitung war, erhielt ich von „adwords-noreply“ folgende Mitteilung:
Sehr geehrte AdWords-Kundin, sehr geehrter AdWords-Kunde,
wir haben bei Ihrem Google AdWords-Konto gravierende Verstöße gegen unsere Nutzungsbedingungen bzw. unsere Werberichtlinien festgestellt. Aus diesem Grund wurden Ihr Konto und alle weiteren von Ihnen erstellten zugehörigen Konten deaktiviert und Ihre Anzeigen werden nicht mehr bei Google geschaltet. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie ab sofort weder ein AdWords-Konto besitzen noch ein neues erstellen dürfen.
Das fordert natürlich zur Frage heraus, was denn bei uns anstößig sein sollte. Der höfliche Googler antwortete:
… , ich habe einen Überprüfungsantrag für Ihre Zielseite gesendet. Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen, dass Ihre Zielseite den Richtlinien zur Zielseite und zur Website entsprechen, werden Sie eine E-Mail von uns erhalten. […] Sollte sich herausstellen, dass Ihre Website weiterhin gegen die Richtlinien zur Zielseite und zur Website verstößt, werde ich mich bei Ihnen melden.
Drei Tage später bekam Post, vom selbem Mitarbeiter des Google AdWords-Teams, mit dem ich bereits Kontakt hatte:
Google nimmt Verletzungen der AdWords-Richtlinien sehr ernst. Ihr Konto wurde deaktiviert, nachdem unser System einen Verstoß gegen eine oder
mehrere unserer Richtlinien festgestellt hatte.
Nach sorgfältiger Prüfung haben unsere AdWords-Spezialisten jedoch festgestellt, dass kein Richtlinienverstoß vorliegt, und haben Ihr Konto
wieder aktiviert. Ich wünsche Ihnen viel Glück mit Ihren Kampagnen.
Einige unserer Mandanten sind waren Werbetreibende, die sich darauf spezialisiert hatten, diese Nutzungsbedingungen zu umgehen. Ob für Google unsere Mandatsbeziehung zu diesen Leuten der Anlaß war, unsere Website zu „diskriminieren“, ist eine bloße Vermutung, die durch nichts belegt ist. ;-) Aber einen konkreten Hinweis, unter welchem Blickwinkel die Website eines Kreuzberger Strafverteidigers gegen die AdWords-Spielregeln verstoßen haben soll, habe ich leider nicht bekommen.
„You can make money without doing evil“. So lautet ein – überzeugender – Leitspruch der Google-Philosophie. Ist es „böse“ und „schlecht“, böse und schlechte Menschen zu verteidigen? 8-) Ich rege die Feinjustierung Eurer Filter an, liebe Googler!