Fundstück in einer Toilette des Landgerichts Hamburg.
Ich hoffe nicht, daß das ein Vorsitzender Richter irgendeiner Strafkammer gewesen ist, der diese Untersagungsverfügung formuliert hat.
Fundstück in einer Toilette des Landgerichts Hamburg.
Ich hoffe nicht, daß das ein Vorsitzender Richter irgendeiner Strafkammer gewesen ist, der diese Untersagungsverfügung formuliert hat.
Deutsche Finanzämter und Sozialbehörden prüfen offenbar immer häufiger die Konten der Bürger. Im vergangenen Jahr haben Fahnder in einem automatisierten Verfahren 63.000 Mal Stammdaten wie Namen, Geburtsdaten oder auch Anschriften bei Banken abgerufen, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. 2010 habe die Zahl der Abrufe hingegen noch bei 58.000 gelegen. Daraus ergibt sich eine Steigerung um nahezu neun Prozent.
berichtet das Handelsblatt.
Ich verstehe nicht, warum Beschwerden erhoben werden, wenn Bürger ihre Bankkonten ins Ausland verlegen. Das „Bundeszentralamt für Steuern“, über das diese Daten-Zugriffe laufen, ist doch die institutionalisierte Aufforderung dazu.
An siebter Stelle der auf rund 30 Seiten vorgestellten Vorhaben der rot-schwarzen Regierung kündigt Wowereit ein „landesweites gebührenfreies Wlan“ an.
berichtet der Tagesspiegel.
Vielleicht gelingt es ja dem neuen Justizsenator Thomas Heilmann, den einen oder anderen WLAN-Access-Point auch im Kriminalgericht zu installieren. Ich werde ihn das heute Abend mal fragen, wenn er das Grußwort auf der Mitgliederversammlung der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger spricht.
Der Mandant hat seine eigene Rechtsanwaltskanzlei und wir kennen uns seit vielen Jahren. Der Umgangston zwischen uns ist entsprechend freundlich und persönlich. Auch nach Feierabend.
Nun hat es ihn erwischt, die Staatsanwaltschaft erhebt einen unangenehmen Vorwurf und ich verteidige ihn vor dem Amtsgericht.
Irgendwie mißfällt es der Richterin und dem Staatsanwalt, daß er sich mit einem Einspruch gegen einen Strafbefehl wehrt, weil er den Vorwurf für falsch hält. Noch bevor ich den Mund aufgemacht hatte, war die Stimmung bereits auf dem Nullpunkt und die Luft im Saal zum Schneiden. An mir konnte es diesmal nun wirklich nicht gelegen haben; außer dem Einspruch und einem Akteneinsichtsgesuch „habe ich nichts getan“.
Die Richterin begann in eisigem Ton, die Personalien abzufragen. Ich hatte dann noch ergänzende Fragen an den Mandanten zur Person – es gab ein paar Probleme mit der wirksamen Zustellung des Strafbefehls und der Ladung zum Hauptverhandlungstermin.
Seid wann wohnst Du dort und seit wann bist Du dort behördlich angemeldet?
Bevor der Mandant antworten konnte, richtete sich die Richterin an mich:
Herr Verteidiger. Können Sie bitte den Angeklagten Siezen, wie es sich hier bei Gericht gehört?!
Wie reagiert man eigentlich auf so eine Rüge einer Richterin? Mir hat’s erst einmal die Sprache verschlagen, bevor ich einen Unterbrechungsantrag gestellt habe. Habe ich irgendwas nicht richtig mitbekommen?
Ach so: Wir sind hier nicht irgendwo auf dem schwäbischen Dorf, sondern beim größten deutschen Strafgericht. Und die Richterin ist mal locker 10 Jahre jünger als ich.
Die US-Bundespolizei FBI hat im November 2011 ein Botnetz entdeckt und gut hundert Server sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Mit den Servern wurde ein Botnet betrieben, in das auch reichlich deutsche Rechner „integriert“ sein sollen. Darüber berichten heute die Tagesschau, die NZZ-Online und andere Medien.
Ob der eigene Rechner Teil dieses Netzes geworden ist, kann man mit Hilfe der Bundesregierung auf der Seite www.dns-ok.de prüfen. Der Rechner, auf dem ich diesen Beitrag schreibe, ist sauber.
Daß manche Journalisten beim Griff in die juristisch-technischen Begriffe häufiger schon mal daneben liegen, ist man gewohnt. Ist ja auch nicht schlimm. Es sind ja eben keine Juristen.
Wenn allerdings ein Portal, das sich sich Rechtsberatung auf die Fahne geschrieben hat, den Unterschied zwischen einer zivilrechtlichen Klage und einer strafrechtlichen Anklage nicht kennt, läßt das Rückschlüsse auf die Beratungsqualität zu.
Vielleicht sollte der Herr Berater – statt rechtszuberaten – sich lieber wieder auf seinen Schlitten setzen.
Den Berg runterrutschen konnte er hier ja mal ganz gut.
Ein Mann hat am Mittwochnachmittag während eines Prozesses am Amtsgericht Dachau einen Staatsanwalt erschossen. Dies teilte das Justizministerium in München mit. Zuvor hatte der Angeklagte nach Polizeiangaben auch auf den Richter geschossen.
berichtet der Tagesspiegel
Offenbar gab es in Dachau keine Eingangskontrollen wie beispielsweise im Moabiter Kriminalgericht. Das wird sich ändern. So lästig diese Kontrollen auch erscheinen, notwendig sind sie offenbar doch.
Und zwar nicht nur in Fällen sogenannter „Rockerkriminalität“, bei der die Staatsgewalt per definitionem von erhöhter Gefährlichkeit ausgeht. In Dachau handelte es sich den Berichten zufolge um eine grundsätzlich emotionslose Wirtschaftsstraftat (§ 266a StGB), die man dem angeklagten Transportunternehmer zur Last gelegt hatte. In solchen Fällen erwartet man eigentlich keine Attentate im Gerichtssaal.
Nebenbei: In der Haut seiner Verteidigerin möchte ich jetzt auch nicht stecken.
Weitere Infos gibt es bei der Süddeutschen Zeitung.
Die ARAG hat mich verklagt. Und bereits im ersten Durchgang gewonnen.
Ich bin zur Zahlung verurteilt worden. 28,56 Euro.
Aber so leicht habe ich nicht aufgegeben. Es kam zum Showdown. Ich hatte jedoch nicht den Anflug einer Chance gegen diese Übermacht. Und bin dann gnadenlos ein zweites Mal zur Zahlung verurteilt worden. :-(
Die Kollegen, die die ARAG so hervorragend – das muß ich neidlos anerkennen – und engagiert vertreten haben, werden sicherlich echt Spaß an diesem Mandat gehabt haben … sofern mit dem Versicherer ein Zeithonorar vereinbart wurde.
Die Hauptforderung habe ich natürlich sofort bezahlt. Mit Zinsen. Und Trinkgeld. Ich bin jetzt gespannt auf das Kostenfestsetzungsverfahren. 8-)
Nebenbei:
Was die ARAG sonst noch so treibt mit dem Geld ihrer Versicherungsnehmer, kann man hier nachlesen; sie hat sich auf Antrag der Kanzlei Dr. Bahr eine Einstweilige Verfügung wegen Kommentar-Spamming gefangen. Der Gegenstandswert lag geringfügig über den 28,56 Euro.
Entweder ist der Inlandsgeheimdienst überflüssig, wenn der Verfassungsschutz von den Neonazi-Morden nichts wusste, oder gefährlich, wenn er davon nichts hören oder sehen wollte.
Quelle: Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg auf Beck Online, unter Bezugnahme auf Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung.
Irgendjemand hat kürzlich gesagt, daß die NPD ganz gut geeignet sei, auf den Verfassungsschutz aufzupassen.
Der typische anwaltliche Allrounder – der Feld-, Wald- und Wiesenanwalt – hat es eigentlich hinter sich. Für einen „Rechtskundigen“ ist es nicht mehr leistbar, in allen Ecken des Rechts gleichermaßen kompetenten Rat zu erteilen. Deswegen gibt es Spezialisten, gut erkennbar sind in diesem Zusammenhang die Fachanwälte für ein bestimmtes Rechtsgebiet.
Nun gibt es beispielsweise den Fachanwalt für Strafrecht, also den Strafverteidiger. Schaut man sich den Teich mal an, in dem ein derart spezialisierter Rechtsanwalt angelt, muß man sich fragen, ob ein strafrechtlicher Allrounder für jede Strafverteidigung der Richtige ist.
Deutlich wird es, wenn man die Straftaten einmal genauer betrachtet, die der Normalbürger heute so begehen kann. Eine Sexualstrafsache – ich erinnere an das Kachelmann-Verfahren – stellt an den Verteidiger ganz andere Anforderungen als eine Wirtschaftsstrafsache – ich grüße Herrn Josef Ackermann. Oder man vergleiche die Verteidigung eines Magnus Gaefgen mit der eines Erich Honecker. Die Gemeinsamkeiten dieser Verfahren sind beschränkt. Ebenso die der Qualifikationen der Verteidiger.
Aber auch noch innerhalb eines strafrechtlichen Schwerpunkts gibt es Differenzierungen, das bedeutet: Raum für weitere Spezialisierungen. Gesellschaftliche oder technische Entwicklungen führen zu Veränderungen innerhalb eines Teilbereichs.
Vor noch gar nicht sooo langer Zeit wurde der Hauseigentümer wegen einer Sexualstraftat bestraft, wenn er seine Wohnung einem unverheirateten Paar überlassen hatte.
Auch und gerade die Entwicklung der Technik ist es, die Fragen der Strafbarkeit immer wieder neu stellt. Jura-Studenten werden erklären können, warum der „Stromdiebstahl“ im Jahre 1900 eine eigene Rechtsnorm bekommen mußte.
Aktuell etabliert sich das Ressort um das sogenannte „Cybercrime“. Hinweisen möchte ich in diesem Bereich auf eine neue Entwicklung. Wer die Zeit des Fido-Netzes und der Mailboxen erlebt hat, wird sich an die Problematik der Dialer erinnern. Es hat eine lange Zeit gebraucht, bis die Strafjuristen diese Unter-Abteilung der Wirtschaftskriminalität im Griff hatten.
Seit wann gibt es die sogenannten Abo-Fallen im Internet? Mir sind die ersten im Jahre 2005 untergekommen. Bis heute – sieben Jahre danach – ist die strafrechtliche Beurteilung der einschlägigen Download-Portale immer noch nicht abschließend geklärt. Rechtskräftige Entscheidungen gibt es nicht. Jedenfalls keine zitierfähigen. Die meisten Entscheidungen waren ohnehin Einstellungen durch die Staatsanwaltschaften. Daß wir keine grundlegenden Urteile der Obergerichte haben, mag auch daran liegen, daß sich die Straf-Juristen mit einer Spezial-Materie herumschlagen müssen, die viele von ihnen nur begrenzt verstehen.
Das Problem mit den Download-Portalen ist aus wirtschaftlichen Gründen nahezu gelöst. Es rechnet sich für die Betreiber schlicht nicht mehr. Deswegen sind sie vom Markt fast vollständig verschwunden. Strafrechtlich hängt man mit der Beurteilung der Uraltfälle immer noch hinterher. (Und ohne unsaubere Methoden scheint man die Sache auch auf Ermittler-Seite nicht in den Griff zu bekommen.)
Aber es gibt bereits etwas Neues, was die Strafjuristen dann in den kommenden 10 Jahren beschäftigen wird.
Holger Bleich beschreibt auf Heise Online das „Inkasso auf Fingertipp“ und warnt vor „Tükischen Abofallen in iPhone- und Android-Apps“.
Allerneuestes Cybercrime. Wieder einmal aufgehängt an der Prämisse, daß sowas doch gar nicht geht und daß das doch verboten – bestraft – gehört. Aufmacher ist der putzige Kater Tom, Geschädigte sind hilflose Kinder und es wird nicht lange dauern, bis „das Volk“ Strafen fordert, die früher einmal an Frauen für die Weitergabe von Kräutertees vollstreckt wurden.
Ich freue mich auf den neuen Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei.
Die aktuelle Website von Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig finden Sie unter
www.hoenig.de.
Die Seiten unter www.kanzlei-hoenig.de sind auf dem Stand von 2019 und wurden/werden seitdem nicht mehr aktualisiert.
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