Sascha R. aus D. in einem schwäbischen Landkreis hat sich beschwert. Über mich. Bei der Rechtsanwaltskammer Berlin.
Ich hatte im Juni 2011 in einem Blogbeitrag auf eine Liste von Nazis Finanziers der Nazi-
onaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) hingewiesen, die im Netz veröffentlicht wurde.
Das gefiel diesem Sascha nicht. Und das, obwohl ich meine besondere Abscheu über diesen eklatanten Rechtsbruch ausdrücklich mitgeteilt hatte:
Das ist natürlich zu verurteilen als eine unzulässige Persönlichkeitsverletzung.
„Eine eindeutige, fast schon unseriöse Sprache“ warf Sache R. mir trotzdem vor. Und textete weiter:
Ich gehe davon aus, dass die RAK Berlin durchaus daran interessiert ist, dass ihre Mitglieder sich in einer Art und Weise verhalten, die das Ansehen des Berufsstandes bewahrt und fördert und zweitens keinen Zweifel daran lässt, dass diese in jedem Fall sich für den Rechtsschutz ohne Vorbehalt einsetzen werden.
Meine öffentlichen Vorbehalte gegen die Unterstützer dieser künftigen Expartei scheint Sascha R. nicht zu gefallen. Ob er selbst mit vollständigem Rubrum in dieser Liste auftaucht? Ich habe nicht nachgeschaut. Die Liste ist nicht mehr an der verlinkten Stelle erreichbar.
Lieber Sascha R. aus D., solange mir ein Rechner mit Kabel zum Internetz zu Verfügung steht, werde ich mir von irgendwelchen Denunzianten, die Nationalsozialistendemokraten für Demokraten halten, nicht den Mund verbieten lassen.
Die RAK Berlin hat die Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen. Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz gilt auch für Nazigegner.