Reporter für Rechtsbeugung gesucht

Das Stichwort „Rechtsbeugung“ wirkt auf manchen Zeitgenossen elektrisierend. Es vergeht kein Monat, in dem sich nicht mindestens ein Mensch bei uns meldet und uns einen Auftrag erteilen will, weil er sich über irgend einen Richter geärgert hat.

Am Freitag erreichte uns über einen Kommentar zu einem Blogbeitrag aus 2009 die folgende Anfrage:

Suche einen Reporter der Über Rechtsbeugung Und…. §339 Berichtet? Bin selbst gerate betroffen. Bei meiner Verurteilung, haben die Schöffen, während der Urteilverkündung dem Gerichtssaal den Rücken gekehrt. Finanzgericht Mühlhausen

Wer hilft dem Mann? Unsere Kanzlei ist zur Zeit mit der Verfolgung von Rechtsbeugungen völlig ausgelastet.

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Lieblingshonorar

Das Ziel war ein möglichst schnelles und schonendes Ergebnis. Wie immer eigentlich. Allerdings war das Verfahren hier nicht ganz einfach. Der Mandant brachte eine schlimme Vita mit und eine „Bibliothek“ im Bundeszentralregister. Lauter Kleinzeug, das dem Kundigen auf den ersten Blick zeigte: Das ist kein Problem, das mit den Mitteln des Strafrechts zu lösen wäre.

Mit viel Glück sind wir an eine verständnisvolle Richterin geraten und die Staatsanwältin war nach einigen freundlichen Worten vor Aufruf der Sache bereit, das Messer zwischen den Zähnen in dem Jutesack unter’m Tisch zu verstauen. Am Ende kam dann doch noch eine Geldstrafe heraus, die der Mandant im Rahmen seiner eingeschränkten Möglichkeiten nun abarbeiten kann.

Das Honorar für die glückliche Begleitung durch das Verfahren, was ich nach dem Termin von ihm bekommen habe, war riesig, genau wie meine Freude darüber:

Danke dafür und für den weiteren Weg alles erdenklich Gute!

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Straßenköter

Dieser Schmierfink, der auf unserem Kanzleischild sein Revier abzustecken versucht, sollte berücksichtigen, daß wir eine Reihe von dankbaren Mandanten haben, für die Folterkonventionen nur einen unverbindlichen Empfehlungscharakter haben.

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Welchen Wert hat ein Menschenleben?

Diese Frage wurde nun von einem Nebenklägervertreter in einer Strafsache geklärt. Er …

… forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie einen Geldbetrag von 500 Euro je Todesopfer.

Quelle: Berliner Morgenpost

Ich werde mich besser auch hier

nicht dazu äußern.

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Gut gemachter Versuch

Diese eMail landete in unserem gut gepflegten Spam-Filter:

Der Klick auf die Bilder liefert eine vergrößerte Darstellung und führt nicht auf die Phishing-Seiten!

Einen kleinen Moment lang – ein wenig länger als sonst – habe ich über die Echtheit nachgedacht. Der Link in dieser eMail sieht – oberflächlich – ja gut aus. Schaut man aber mal unter die Haube der hmtl-Darstellung, kommt das wahre Ziel zum Vorschein: „P0STBANK.blo.pl“, das dann schon gar nicht mehr nach der guten alten Postbank aussieht.

Nebenbei:
Haben Sie gemerkt, daß das „O“ in dem Wort „P0STBANK“ gar kein „O“ ist, sondern eine „0“? Siehste!

Folgt man diesem Link – und ignoriert die Warnungen der Browser-Software, landet man auf einer Seite in Polen, die so aussieht:

Spätestens jetzt sollte der mittelmäßig wache Onlinebanker stutzig werden: Die Adresse (URL) und die Abfrage der PIN an dieser Stelle sind (weitere) sichere Indizien für die Falle, die hier gestellt wird.

Gibt man dann die Kontonummer „123456789“ und die PIN „Doof!“ ein, gelangt man auf eine Seite, die die Kreditkartendaten abfragt:

Die Eingabe irgendwelcher – aber um Himmels Willen keine korrekten – Daten führt dann zur Abmeldung:

Die Links unten auf dieser Seite führen dann wieder zur Werbung auf den Originalseiten der Postbank.

Man sollte also recht sensibel sein, wenn man per Online-Banking unterwegs ist. Die Methoden der Mandantschaft von Strafverteidigern werden immer besser! Also: Informiert die DAUs, liebe Nerds, wenn Ihr mir mein Geschäft verderben wollt!

Die Phisher können sich hier unter anderem über den Gang des Strafverfahrens informieren, das sie erwartet, wenn sie erphisht werden.

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Wunderbare Regeln

Es ist nicht verwunderlich und wohl eine notwendige Erscheinung, daß es auch in diesem Bereich keine Regelungslücken geben darf:

Damit kein Scharlatan mehr behaupten kann, er habe eine Erscheinung der Jungfrau Maria gesehen, hat der Vatikan klare Regeln formuliert, was denn als Wunder definiert werden kann und was nicht.

lautet heute eine Agenturmeldung in der Berliner Morgenpost.

Ich finde es wunderbar, daß wir anhand der Normen für das Verfahren zur Beurteilung mutmasslicher Erscheinungen und Offenbarungen seit dem 25. Februar 1978 genau feststellen können, wann ein verstorbener Heiliger oder die Jungfrau Maria nun in echt erschienen sind und wann es nur ein Fake ist.

Wir leben in einer wundersamen Welt.

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Tätowierter Topp-Jurist

Eine immer wieder gern an den Strafverteidiger gestellte Frage lautet:

    Wie viel kriege ich dafür?

Solange der Mandant mir diese Frage in unserer Kanzlei stellt, kann ich ihm eine ziemlich zuverlässige Antwort geben. Darauf bzw. auf unser unverzichtbares Instrument zur Beantwortung von solchen Zukunftsfragen hatte ich bereits vor längerer Zeit einmal hingewiesen. Das klappt bis heute sehr gut.

Etwas schwieriger, was die Prognosen angeht, wird es, wenn der Mandant in Untersuchungshaft sitzt und auf die Entscheidung des Gerichts wartet. Kristallkugeln werden bei der Einlaßkontrolle nicht gern gesehen, sie müssen leider draußen bleiben.

Aber auch eine Justizvollzugsanstalt hat Einrichtungen, auf die sich der Gefangene hundertprozentig verlassen kann. Davon berichtet mir ein derzeit inhaftierter Mandant:

Der Knast ist voll von solchen Topf-Juristen, die sicherlich alle topf verteidigt werden und die genau Bescheid wissen.

Daß sie trotzdem noch drin sitzen, muß also an irgendwem (Justizsenator?) oder irgendwas (Wetter?) anderem liegen.

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Kim Dotcom: Wie Du mir …

Die amerikanischen Ermittlungsbehören verweigern dem Megaupload Gründer Kim Dotcom den Zugang zu den 135 Computer, die im Januar während der Haus- und Wohnungsdurchsuchung bei ihm beschlagnahmt wurden. Die Argumente seiner Verteidiger, man brauche die Daten für die Verteidigung des Beschuldigten, dringen nicht durch.

Nagut, dann eben nicht, wird sich Kim Dotcom wohl gedacht haben. Aber dann bekommt das FBI von ihm aber auch nicht die Passwörter zu den verschlüsselten Datenträgern.

Weitere Einzelheiten zu diesem Ping-Pong-Spiel findet man auf Torrentfreak.

Was die die Herausgabe von Zugangsdaten angeht, ähneln sich die Prozeßrechte in den USA und bei uns. Die Frage, ob die Frage der Ermittler nach den Zugangsdaten beantwortet werden sollte oder gar müßte, ist hier wie dort ganz einfach zu beantworten:

Müssen muß man nicht, dürfen darf man aber; über das sollte, sollte man sich beraten lassen.

Wenn Kim Dotkom gut beraten wird – und davon gehe ich aus, wird es nun zu Verhandlungen zwischen den Verteidigern und den Ermittlern kommen. Je nachdem, was sich auf den Rechnern befindet, könnte das zu einer Pattsituation führen.

… to be continued.

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Schnapsidee

Prost Herr Henkel

Prost Herr Henkel

Die CDU sorgt wieder einmal für Mandanten-Nachschub bei Berliner Strafverteidigern:

Der Senat will Kiffern an die Tüte. Die CDU-Senatoren Frank Henkel (Inneres), Mario Czaja (Gesundheit) und Thomas Heilmann (Justiz) planen, den straffreien Eigenbedarf von Cannabis von 15 auf 6 Gramm zu senken. Der Koalitionspartner SPD und die Opposition wollen das Vorhaben in Rauch auflösen.

berichtet Konrad Litschko in der taz.

Unbestätigten Berichten zufolge sollen die drei Herren Senatoren am Biertisch auf diese Idee gekommen sein.

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Vorsitzender Richter am Landgericht, halbnackt

Mit dem Urteil hatte sich das Gericht echte Freunde gemacht:

Richter Lorenz [war] angenehm überrascht. „Es ist in meiner Karriere auch nicht so oft vorgekommen, dass man mich auf Händen trägt“, sagte der stolz ein Bengalo schwenkende Jurist mit freiem Oberkörper.

Quelle: Welt Online

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