Erpressung durch Rechtsanwälte?

In den meisten Zivilsachen werden Rechtsanwälte von ihren Mandanten beauftragt, Geldforderungen bei einem unwilligen Gegner durchzusetzen. Geht es mal nicht um eine Geldforderung, spielen die Rechtsanwaltskosten eine Rolle.

So oder so, es geht ums Geld.

Erste Stufe:
Nun fordert der Anwalt den Gegner auf zu zahlen. Da auch unter Anwälten bekannt ist, daß „Bezahlen“ irgendwie in der Nähe einer Amputation liegt, machen sie Druck: „Wenn Du nicht zahlst, verklage ich Dich eben.“ Es wird mit der Kostenkeule gedroht: Verlorene Prozesse führen zu noch größeren Amputationen.

Zweite Stufe:
In ausgewählten Fällen droht der verhinderte Zahlungsempfänger gern auch mal mit einer Strafanzeige. „Ich zeige Dich an, wenn Du nicht zahlst; denn Du hast mich/meinen Mandanten betrogen!“ Hier bewegt sich der Rechtsanwalt schon auf glitschigem Boden. Es gibt vereinzelt Ansichten, die das schon als eine strafbare Nötigung beziehungsweise Erpressung betrachten. In der Regel ist eine solche Drohung mit einer Strafanzeige aber gerade noch so eben im grünen Bereich.

Dritte Stufe:
Eher auf der Kante einer Rasierklinge ist die Drohung mit auslegungsbedürftigen Formulierungen und Ankündigungen, bestimmte Informationen im Internet zu veröffentlichen. Dazu hatte sich Anfang des Jahres das Kammergericht bereits ausgelassen.

Absprung:
Noch ein Stückchen weiter bewegt sich meiner Ansicht nach das Verhalten einer Rechtsanwaltskanzlei, die den Gegnern in völlig verschwurbeltem Juristendeutsch „mitteilt“, voraussichtlich ab dem 01.09.2012 eine Liste von

Gegnern aus offenen und anhängigen Mandatsverhältnissen, gegen die uns Mandat erteilt wurde oder Mandat erteilt ist zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit

ins Netz zu stellen.

Für sich genommen, könnte man meinen, daß gehe noch in Ordnung. Wenn man aber der Gegner ist und die Rechtsanwaltskanzlei beziehungsweise deren Auftraggeber öffentlich behaupten, man hätte sich unerlaubt Pornofilme runtergeholtgeladen, könnte bereits der angedrohte Pranger durchaus zu einem Mandat bei einem Strafverteidiger führen.

Welche zivilrechtlichen Konsequenzen dieser unwürdige Auftritt der verhinderten Bayern haben kann, beschreibt Udo Vetter im Lawblog.

Bild: w.r.wagner / pixelio.de
Zitat: URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

3 Kommentare

Attacke auf Steuerfahnder

Ja, Steuern sind wichtig. Deswegen ist Besteuerung notwendig. Und Steuerhinterziehung ist (meistens) zu Recht verboten. Soweit der Kopf mit seiner Vernunft.

Trotzdem liest man den Bericht des Spiegels über wütende Griechen, die ein paar Steuerfahnder attackieren und einen halben Tag lang auf einer kleinen Insel festsetzen, mit großem Interesse.

Bild: Beek100 via Wikipedia

13 Kommentare

Mizaru, Kikazaru und Iwazaru statt Richter

Zeugen müssen vor ihrer gerichtlichen Vernehmung belehrt – „zur Wahrheit ermahnt“ – werden, so will es § 57 StPO. In der Regel erfolgt diese Belehrung durch den Vorsitzenden Richter, sobald die Zeugen nach Aufruf der Sache im Saal erschienen sind.

Beim Amtsgericht Tiergarten mit seiner Filiale in der Kirchstraße hat man die Richter von dieser Aufgabe entlastet. Die Zeugen werden bereits im Wartebereich vor dem Gerichtssaal belehrt.

Und weil Berlin eine multikulturelle Stadt ist, in der viele verschiedene Sprachen gesprochen werden, hat die Verwaltung schlicht ein Bild aufgehängt, das die Zeugen auf das Wesentliche hinweist:

Es ist erfreulich, wenn die Moabiter Justiz sich nun auf bewährte buddhistische Grundsätze besinnt:

Nichts Böses sehen, nichts Böses hören, nichts Böses sagen.

Dann gibt es auch keine bösen Urteile mehr.

Künstlerin: Anni Schroeder / Fotos: Herr Dr. Jocko

4 Kommentare

Qualitätsjournalismus, oder?

Der Tagesspiegel erteilt Rechtsrat:

„Wer ein gestohlenes Fahrrad kauft, macht sich der Hehlerei strafbar“, heißt es bei der Polizei, auch wenn man nicht gewusst habe, dass das Rad geklaut war. Die Polizei ermittele in jedem Fall – von Amts wegen. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“

Das ist natürlich dummes Zeug, das die Journalistin dort schreibt (das „warum“ wird einer der jurastudentischen Kommentatoren sicherlich noch breiter ausführen). Aber auch dafür gibt es mehrere Erklärungen: Sie (die Journalistin) hat es (das dumme Zeug) sich selbst ausgedacht. Oder aber – und das kann ich auch nicht ausschließen – die Polizei hat dummes Zeug erzählt. Aber es hindert niemand einen Reporter daran, sauber recherchieren, auch wenn die Polizei etwas erzählt. Das sind Wachtmeister und keine Rechtsgelehrten.

Also: Doch, Unwissenheit schützt hier vor Strafe! Wenn der Käufer nämlich nicht weiß und auch nicht wissen konnte, daß das Rad geklaut wurde, macht er sich eben nicht strafbar. Auch dann nicht, wenn die Polizei ermittelt. Ermittlungen sind keine Urteile.

Nicht wissen konnte …“ – das ist in der Praxis einer Strafverteidigung bei einem Hehlereivorwurf das stets diskutierte Problem.

Wer ein gut gepflegtes und 10 kg leichtes Mountainbike mit Carbon-Rahmen auf der Kottbuser Brücke für 50 Euro kauft, dem wird unterstellt, daß es es hätte wissen müssen. Solche Räder kosten neu hoch vierstellig, die bekommt man auch in 100 Jahren gebraucht nicht legal für 50 Euro.

Aber eine rostige Gurke mit Torpedo-Dreigang, Rücktritt und 2 gebrochenen Speichen über eBay für 50 Euro zu ersteigern? Warum muß der Ersteigerer damit rechnen, daß das Ding dem Verkäufer nicht gehört? Klar kann das Diebesgut sein. Genauso wie jedes der Millionen anderer Teile, die über eBay gebraucht verkauft werden. Muß aber nicht.

Es kommt also immer auf den Einzelfall und die konkreten Umstände an, ob der polizeiliche Blick in die Kristallkugel zum zutreffenden Hehlereivorwurf führt oder nicht. Die pauschale Behauptung, daß jeder, der ein geklautes Fahrrad kauft, sich strafbar macht, ist genauso falsch, wie die Annahme, daß alles, was in der Zeitung steht, auch zutreffend ist.

Für die Recherche, liebe Frau Jahberg:
Die Hehlerei ist in § 259 StGB geregelt, die Nicht-Strafbarkeit trotz Diebesgut in §§ 15, 16 I StGB.

19 Kommentare

Keinen Punkt, koste es was es wolle

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, innerhalb geschlossener Ortschaften 21 km/h zu schnell gefahren zu sein. Das führte zu einem Bußgeldbescheid, der tarifgemäß einen Betrag von 103,50 Euro auswarf.

Das Problem war nicht das Geld, sondern bestand in dem einen Flens, das nicht die erste Eintragung im Verkehrszentralregister sein sollte. Das Verteidigungsstrategie stand also fest: Keinen neuen Punkt in Flensburg, solange nicht wenigstens ein paar der Vortragungen zumindest tilgungsreif sind. Das geht nicht mehr mit unserem kostenlosen Selbstverteidigungskurs, sondern nur mit geballter anwaltlicher Kompetenz.

Aber es war nicht der Verteidiger allein, der das erwünschte Ziel erreicht hatte: In dieser Bußgeldsache war ein Sachverständiger erforderlich. Denn ein Strafrichter glaubt einem Strafverteidiger auch dann kaum ein Wort, wenn der Rechtsanwalt exakt dasselbe (vorher-)sagt, was der Sachverständige dann später in der Beweisaufnahme als Gutachten liefert.

Egal, der Mandant war glücklich, daß alle drei sich einig waren und das Ergebnis paßte – 35 Euro Bußgeld, keine neuen Punkte. Die Stimmung wurde aber kurz eingetrübt, als dann ein paar Wochen später die Kostenrechnung der Gerichtskasse beim Mandanten eintraf:

Gut 900 Euro hat der Kampf ums Recht um die Fahrerlaubnis gekostet. Dazu kommen dann noch die Kosten der Verteidigung in vergleichbarer Höhe.

Der Mandant hat nochmal Glück – in Gestalt eines Rechtsschutzversicherers, der die Zusage erteilt hatte, diese Kosten zu übernehmen.

Rechtsstaat funktioniert eben nicht ohne Geld. Entweder eigenes, oder eben das einer Versicherungsgesellschaft, die es von ihren Versicherungsnehmern kassiert.

17 Kommentare

Feiger Verteidiger

Mein Brief an den Mandanten ist ja nun gar nicht gut angekommen. Ich hatte ihm geschrieben, daß ich für eine Handvoll Euros keine Straftat begehen möchte und auch ihm davon dringend abrate.

Leider ist es mir nicht gelungen, ihm verständlich zu machen, daß eine beim Finanzamt eingereichte gefakte Rechnung zu höchst unangenehmen Konsequenzen führen kann. Wobei die Bestrafung nur eines von mehreren empfindlichen Übeln wäre.

Als ich dann auch noch einmal das recht große Entdeckungsrisiko thematisierte, warf er mir erst Feigheit vor dem Feind vor und dann die Mandatskündigung vor die Füße.

Halbwegs zu seiner Ehrenrettung kann ich allerdings berichten, daß er quasi in Minutenschnelle die bis dahin entstandenen Kosten für die „Verteidigung im Ermittlungsverfahren“ überwiesen hat.

Und mutig war er auch. Oder wie nennt man es, wenn so ein Kandidat mich dann noch nach einer Empfehlung eines Kollegen fragt. Auch wenn es sich um eine recht umfangreiche Sache mit einem entsprechenden Umsatz gehandelt hat: Weder ich, noch die Kollegen, die ich empfehlen könnte, sind bereit, ihre Seele zu verkaufen.

Bei aller Solidarität von Strafverteidigern mit ihren Mandanten: Wenigstens in Details sollte man die beiden unterscheiden können. ;-)

Bild: knipseline / pixelio.de

8 Kommentare

Lügender Sonnyboy

Gottfried Gluffke wurde in der Kleingartenkolonie festgenommen. Die Polizei fand bei ihm ein paar Tütchen Gras, die er in den Hosentaschen bei sich trug. Irgendwas so um die 25 Gramm. Also eigentlich nicht die Welt. Naja, eine Feinwaage hatte er auch noch dabei. Und ein knappes Dutzend 5-Euro-Scheine.

Bulli Bullmann, Polizeibeamter vom Typ Miami Vice für Neuköllner, hat Gluffke „gestellt“ und ihm ein paar Vorhalte gemacht. Und ihn nachts um 2 Uhr ausführlich über § 31 BtMG und § 46b StGB belehrt.

Gluffke fabuliert irgendwas von „Das Gras habe ich vor ein paar Minuten bei Wilhelm Brause gekauft„. Die Bleibe von Brause war gleich um die Ecke, so daß man dort auch sofort mal nachschauen konnte. Die Spontandurchsuchung („Gefahr im Verzug“ stand im Protokoll) führt zu … nichts.

Brause lag tiefschlafend im Bette, als Bulli „Sonny“ Bullmann und seine Mannen vom „Neukölln Vice Police Squad“ mit der Tür ins Haus fielen. Kein Krümmel Gras und auch sonst nichts, was für irgendwas reichte.

Trotzdem: Die Aussage von Gluffke reichte der Staatsanwaltschaft … und zwar zur Erhebung der Anklage gegen Brause, der schließlich ein gut gefülltes Strafregister hatte – allerdings stammt die letzte Eintragung aus dem Jahr 2005.

Zur Hauptverhandlung war Gluffke als Zeuge geladen, erschien jedoch nicht. Die Vorführung klappte auch nicht, weil kein Mensch wußte, wo er sich denn herumtrieb. Deswegen wurde der Sonnyboy als Vernehmungsbeamter geladen.

Stolz auf seinen spektakulären Fang wollte er sich natürlich den Erfolg auch nicht streitig machen lassen. Er berichtete episch von der Zuverlässigkeit des Gluffke, der schon mehrfach zutreffende Hinweise gegeben habe. Gluffke habe mehrfach erfolgreiche Aufklärungsgehilfe geleistet. Mehrfach sei er als „polizeifreundlicher“ (O-Ton Sonny!) Zeuge hilfreich gewesen.

Meine Frage nach Einzelheiten blockte er ab. Mehrfach. Darüber wolle er jetzt nicht berichten. Meine Fragen möchte er aus ermittlungstaktischen Gründen nicht beantworten.

Mein recht lautstark und stehend vorgetragener Antrag an das Gericht auf Verhängung einer Ordnungshaft gegen ihn, wenn er sich weigert, meine Fragen zu beantworten, hat ihn dann aber doch deutlich erkennbar beeindruckt. ;-)

Kleinlaut und sehr zäh beantwortete er ausweichend und schwammig von einem einzigen Verfahren („Ob es vor dem Landgericht oder vor dem Amtsgericht war, weiß ich nicht.„), in dem zwar er nicht als Ermittler unterwegs war, wohl aber sein Kollege („Nein, der ist nicht mehr bei der Berliner Polizei. Ich glaube, der ist nach Bayern umgezogen.„).

Irgendwann war jedem, aber auch jedem im Gerichtssaal klar, daß Gluffke vielleicht „polizeifreundlich“ ist, aber mehr auch nicht. Und Bullmann wohl doch nicht ein geeignetes Beweismittel.

Ich wollte dem goldkettchenbehängten Sonnengesicht noch eine (peinliche) Pause gönnen, die der Vorsitzende jedoch unterbrach und sich an mich wandte: „Haben Sie noch eine Frage, Herr Verteidiger, oder können wir den Zeugen jetzt entlassen?

Nein, Herr Vorsitzender, es reicht. Ich stelle keine Fragen mehr. Sie können den Lügner jetzt des Saales verweisen, bevor die Deckenbalken brechen.

Bullmann machte dicke Backen, schaute mich eine lange Sekunde bitterböse an, stand dann aber auf und verließ gruß- und entschädigungslos den Saal.

Ich bin mir sicher, Bulli Sonnyboy Bullmann ist zu feige für einen Strafantrag wegen Beleidigung.

Bild: Katharina Wieland Müller / pixelio.de

PS @Werner:
Das Wörtchen „dreist“ habe ich mir verkniffen. 8-)

11 Kommentare

Freispruch in 20 Minuten

Das sind Verteidigungen, die so richtig Spaß machen:

Aufruf der Sache gestern um 10:15 Uhr. Kurz einen Polizeibeamten erschrecken und dann um 10:35 Uhr die Urteilsverkündung: Freispruch im Eilzugstempo!

Na gut, ich erklär’s: Es war der 8. Hauptverhandlungstermin in einer BtM-Sache, die Rechtsanwalt Tobias Glienke verteidigt hatte. Er war gestern verhindert, ich habe ihn vertreten.

Der Polizeibeamte war bereits mehrmals als Zeuge geladen, fehlte aber stets (entschuldigt). Er wurde aber benötigt, um ein Detail abzurunden, das die Entscheidung des Gerichts – eben diesen Freispruch – wasserdicht machen sollte. Ein Elfmeter ohne Torwart und ich wurde zum Verwandeln eingewechselt.

Die Mandantin ist mir um den Hals gefallen, obwohl ich nun am wenigsten für diesen Freispruch getan hatte. Aber: Wenn es mir nach ginge, würde jeder Tag so aussehen.

Bildquelle: Karl-Heinz Laube / pixelio.de

3 Kommentare

Haftbefehl gegen den Finanzminister!

Jetzt scheint es wohl sogar in der Spitze unserer Bundesverwaltung angekommen zu sein. Der Handel – das heißt, sowohl der Verkauf als auch der Ankauf – mit geklauten Daten ist kriminell:

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) warf seinem NRW-Kollegen vor, mit Kriminellen zusammenzuarbeiten.

schreibt heute morgen der Tagesspiegel.

Dieser Norbert Walter-Borjans, Digitalhehler und zugleich auch NRW-Finanzminister, zeigt sich von diesem Vorwurf (noch) unbeeindruckt.

Vielleicht sollten die Schweizer Strafverfolger auch insoweit mal über ein Ermittlungsverfahren nachdenken. Ein Haftbefehl (auch) wegen Wiederholungsgefahr scheint – jedenfalls nach deutscher Rechtslage – locker begründbar.

Bild: Alexander Dreher / pixelio.de

10 Kommentare

Befangener Richter

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, eine ziemlich unappetitliche Vergewaltigung zulasten einer professionellen Dienstleisterin begangen zu haben. Eine gynäkologische Spurensuche kam zum Ergebnis: Nichts zu sehen. Das mag daran gelegen haben, daß die angebliche Tat erst drei Tage nach dem Bordellbesuch angezeigt und untersucht wurde.

Einziges Beweismittel war also die Aussage der Frau. Das reichte dem Schöffengericht aber für die Verurteilung des nicht vorbestraften Angeklagten.

Die Hauptverhandlung in der Berufungsinstanz begann auf meine Bitte mit einem Vorgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Ich wollte den Umfang der Beweisaufnahme erörtern und über das Glaubhaftigkeitsgutachten sprechen, das das Amtsgericht für entbehrlich („eigene Sachkunde„, „ureigenste Aufgabe des Gerichts“ usw.) hielt.

Der Vorsitzende eröffnete das Rechtsgespräch mit einer Frage: „Vergewaltigung einer Prostituierten … geht das eigentlich überhaupt?

Diese Frage reichte mir, um auf das Gutachten verzichten zu können. Mir fielen dabei die Argumente des Strafrichters beim Amtsgericht ein.

Was ich nur nicht verstehe: Warum sind Staatsanwälte mit Ablehnungsgesuchen (§ 24 Abs. 3 S. 1 StPO meist so zurückhaltend? In diesem Falle hätte ich nicht viel dagegen halten können.

Es hat trotzdem noch drei Hauptverhandlungstermine gedauert, in denen reichlich illustre Zeuginnen gehört wurden; dann erfolgte aber der Freispruch und ich hatte einen sehr erleichterten Mandanten.

Bildquelle: Henning Hraban Ramm / pixelio.de

9 Kommentare