Über unseren Notruf meldete sich ein ehemaliger Mandant. Bei ihm stünde gerade die Polizei vor der Türe. Es solle ein Haftbefehl gegen ihn vollstreckt werden.
Auf meine Frage, ob er den Haftgrund kenne, teilte er mir ohne Zögern mit, daß es sich dabei um eine Geldstrafe aus Anfang 2012 handele, die er nicht bezahlt habe.
Exkurs:
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Wenn jemand zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, sagen wir mal zu 30 Tagessätzen á 20 Euro, und er zahlt diese 600 Euro nicht, wird die Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt. Dann muß er die 30 Tage absitzen. Bis das aber passiert, bekommt der Verurteilte regelmäßig mehrere Karten, deren Farbe sich allmählich von ganz hellem Gelb zu ganz Dunkelgelb entwickelt.
Tiefdunkelgelb ist dann die Ladung zum Haftantritt für die Ersatzfreiheitsstrafe. Dabei fehlt aber nicht der Hinweis, daß diese Freiheitsstrafe nicht verbüßt werden muß, wenn die Geldstrafe jetzt noch und zwar sofort gezahlt wird.
Zahlt der Bestrafte dann immer noch nicht und folgt er obendrein auch nicht der Ladung, dann passiert das, weshalb mich der Mandant gestern Abend anrief. Ihm wird die rote Karte, sprich: der auf rotem Papier gedruckte Haftbefehl, präsentiert.
Dieser Mandant fragt mich jetzt, ob ich eine Idee hätte, wie er der Verhaftung entgehen könne. Natürlich weiß ich das. Ich habe ihm vorgeschlagen:
- Er bezahlt erst einmal seine offene Rechnung bei uns, so wie er es seit 2010 schon hundertmal angekündigt hat.
- Er bezahlt die Geldstrafe.
Dann ist er mit einem Schlage alle Sorgen los. So einfach geht kompetente anwaltliche Beratung.