Der Notruf des ehemaligen Mandanten

Über unseren Notruf meldete sich ein ehemaliger Mandant. Bei ihm stünde gerade die Polizei vor der Türe. Es solle ein Haftbefehl gegen ihn vollstreckt werden.

Auf meine Frage, ob er den Haftgrund kenne, teilte er mir ohne Zögern mit, daß es sich dabei um eine Geldstrafe aus Anfang 2012 handele, die er nicht bezahlt habe.

Exkurs:

    Wenn jemand zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, sagen wir mal zu 30 Tagessätzen á 20 Euro, und er zahlt diese 600 Euro nicht, wird die Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt. Dann muß er die 30 Tage absitzen. Bis das aber passiert, bekommt der Verurteilte regelmäßig mehrere Karten, deren Farbe sich allmählich von ganz hellem Gelb zu ganz Dunkelgelb entwickelt.

    Tiefdunkelgelb ist dann die Ladung zum Haftantritt für die Ersatzfreiheitsstrafe. Dabei fehlt aber nicht der Hinweis, daß diese Freiheitsstrafe nicht verbüßt werden muß, wenn die Geldstrafe jetzt noch und zwar sofort gezahlt wird.

    Zahlt der Bestrafte dann immer noch nicht und folgt er obendrein auch nicht der Ladung, dann passiert das, weshalb mich der Mandant gestern Abend anrief. Ihm wird die rote Karte, sprich: der auf rotem Papier gedruckte Haftbefehl, präsentiert.

Dieser Mandant fragt mich jetzt, ob ich eine Idee hätte, wie er der Verhaftung entgehen könne. Natürlich weiß ich das. Ich habe ihm vorgeschlagen:

  1. Er bezahlt erst einmal seine offene Rechnung bei uns, so wie er es seit 2010 schon hundertmal angekündigt hat.
  2. Er bezahlt die Geldstrafe.

Dann ist er mit einem Schlage alle Sorgen los. So einfach geht kompetente anwaltliche Beratung.

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Gefährlicher Small Talk

Es ist für einen Beschuldigten schwierig, sich bei einer förmlichen Vernehmung auf sein Recht zu beziehen, sich nicht vernehmen zu lassen. Gut geschulte Polizeibeamten wissen, wie sie auf diese Verteidigung durch Schweigen zu reagieren haben, um dann doch an begehrte Informationen zu gelangen.

Noch schwieriger, schon fast unmöglich eigentlich, ist es für einen Untersuchungsgefangenen, sich einem vermeintlich lockeren Gespräch (über „blonde Strähnchen“ und „Fehmarn-Urlaube„) mit einem Polizisten zu entziehen: 23 Stunden auf der Hütte und 1 Stunde Hofgang am Tag, kaum Kontakt zu Gesprächspartnern. Das führt zu einem enormen Druck beim Häftling, einfach mal ein paar Worte zu schwätzen.

Das wissen auch Ermittler. Über einen solchen Angriff auf das Schweigerecht berichtet Holger Schmidt in seinem Beitrag Der “Zschäpe-Flüsterer” vom BKA.

In diesem Beitrag klingt die Freude durch, daß es einem Small-Talk-Spezialisten des BKA gelungen ist, der Beschuldigten Beate Zschäpe an ihrem Schweigerecht vorbei Informationen zu entlocken. Daß „die Verteidiger von Beate Zschäpe schäumten“, ist nachvollziehbar. Denn mit dem Einsatz eines Vernehmungsspezialisten des Bundeskriminalamts als Ausflugsbegleiter wurde gezielt versucht, das durch die Verteidigung begleitete Aussageverhalten der unter Mordverdacht stehenden Beschuldigten zu unterlaufen.

Selbstverständlich hatten die Verteidiger die Ermittler vor dieser Ausantwortung darauf hingewiesen, daß „Beate Zschäpe weiterhin nicht aussagen wolle und werde.“ (Dafür gibt es in jeder gut eingerichteten Strafverteidiger-Kanzlei entsprechende Textbausteine.) Insoweit haben sie ihren Job erwartungsgemäß gut gemacht.

Man könnte den Verteidigern allenfalls vorwerfen, sie hätten auf die Fairness der Ermittler vertraut. Aber müssen wir Verteidiger wirklich immer davon ausgehen, daß Ermittlungsbeamte das Vertrauen in ihr rechtsstaatliches und faires Verhalten mißbrauchen?

Das Motiv der Vernehmungstrickser ist nachvollziehbar. Ganz besonders in diesem Fall. Aber trotzdem: Nein, auch dieser Zweck heiligt nicht den Einsatz perfider und hinterhältiger Vernehmungsmethoden.

Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ist das von Holger Schmidt beschriebene Verhalten der Ermittlungsbehörden

Denn EKHK B. packte seine Fähigkeiten als “Zschäpe-Flüsterer” aus und entlockte ihr allerhand Informationen.

nichts anderes als eine Täuschung unter Ausnutzung einer Drucksituation, um ein Ziel zu erreichen, an das man mit handwerklich sauberer Arbeit nicht oder kaum gelangt. Die Methode Daschner war schlicht und dumpf, die hier angewandte sportlich-gelassene Strategie ist gefährlich hinterfotzig.

Daß der Beamte dann dabei und damit auch noch versucht, einen Keil zwischen die Angeklagte und ihre Verteidiger zu treiben, macht es wirklich nicht besser.

Ob diese Methoden durch die der Angeklagten zur Last gelegten Taten gerechtfertigt sind oder ob das Niveau der Straftaten mit dem Niveau der Ermittlungsmethode in einer Wechselbeziehung zu stehen scheinen, muß jeder für sich selber entscheiden.

Anlaß zur Freude oder gar Häme bieten diese Taschenspielertricks der Bundesbeamten aber sicher nicht.

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Neue Wanne

Also nicht die Wanne ist neu; Pardon, wenn die Überschrift nicht ganz zutreffend ist. Aber eine neue Postkarte haben wir. Eigentlich haben wir derer zwei. Die andere veröffentlichen wir aber erst später, deren Erstveröffentlichung findet in schmucklosen Zimmern statt.

Diese hier kommt erst einmal in freundliche, helle Gaststätten, für nüchterne und betrunkene Gäste, die Freundlichkeit und Hilfe brauchen:

DeinFreundUndHelfer

Besten Dank an die Grafiker der COM.POSiTUM Multimedia-Agentur in Fulda, die auch schon für die Gestaltung unserer Website verantwortlich zeichnet.

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650 x Besuch in Sachsen und Brandenburg

Unter anderem in Berlin und und Brandenburg lief heute morgen ein umfangreiches Besuchsprogramm. 650 Polizeibeamte schauten in Wohnungen und Vereinsheimen von Rockerclubs vorbei.

Der Bundesinnenminister hatte zuvor den „Regionalverband Gremium Motorcycle Club (MC) Sachsen“, dem die „Gremium MC Dresden“, „Gremium MC Chemnitz“, „Gremium MC Plauen“, „Gremium MC Nomads Eastside“ und „Härte Plauen“ angehören, sowie in Brandenburg den „Hells Angels Motorcycle Club (MC) Oder City“ – und dabei den „Oder City Kurmark“ gleich mit – verboten.

In allen Fällen wurde das Verbot mit einer „schwerwiegende Gefährdung für individuelle Rechtsgüter und die Allgemeinheit“ begründet, die von den Rockern ausgehen soll.

Weitere – sogenannte offzielle – Details werden wir heute Nachmittag vom Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und seinesgleichen aus Brandenburg und Sachsen, Dietmar Woidke (SPD) und Markus Ulbig (CDU) noch mitgeteilt bekommen. Das kann man dann sicher alles sehr schön in den Boulevard-Blättern nachlesen.

Mir reichen hier erst einmal die inoffiziellen Informationen, die ich aus zuverlässiger Quelle bekomme.

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Verkehrstaugliches Stehen

Aus dem Protokoll eines Polizeieinsatzes, nachts um 1 Uhr, in einer Wohnung im noblen Westend:

Aufgrund seines stark alkoholisierten Zustandes und des damit einhergehenden Verhaltens (der Betr. warf u.a. in unserem Beisein eine glimmende Zigarettenkippe auf den Boden, welche nur zufällig in einem Wassereimer landete) konnte eine erhebliche Eigengefährdung nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund wurde er zwecks Ausnüchterung der GeSa City zugeführt und verbleibt dort bis zur Wiederherstellung seiner Verkehrstauglichkeit.

Mit Verkehrstauglichkeit war nicht das Führen von Kraftfahrzeugen gemeint. Sondern das freihändige Stehen auf zwei Beinen.

Der Mann hat sich später bei den beiden Polizeibeamten, seinen Freunden und Helfern, diesmal aber wirklich, bedankt.

Ein vorbildlicher Einsatz, der nicht darauf abzielte, den hilflosen Mann in die Pfanne zu hauen, nur weil er im besoffenen Kopf mal den Notruf angerufen hat.

Aufgrund der realistischen Beschreibung seines Zustandes durch die Polizisten mußte die Verteidigungsschrift nicht sehr umfangreich argumentieren. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen Mißbrauch von Notrufen (§ 145 StGB) nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, und das, ohne die Blutalkohol-Konzentration zu messen. Der Eindruck der Beamten reichte dem Staatsanwalt.

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Amt des Information Technology & Communication (ITC)

Frisch aus dem Spam-Ordner, vom Webmail Support [c2104@utem.cl]:

Lieber Benutzer Konto,

Diese Nachricht wurde aus dem Amt des Information Technology & Communication (ITC) für alle Webmail-Konto Inhaber. Durch die unaufhörliche von Spam wir derzeit Wartungsarbeiten

und up-Gehalt alle Webmail-Konten sowie die E-Mail-Servers für Ihre Bequemlichkeit. Alle E-Mail-Dienste werden während dieser Zeit unterbrochen werden, um Ihr Konto vor der Schließung zu verhindern während dieser

Übung werden Sie haben, um es unten zu aktualisieren, um seinen Status als derzeit verwendete Konto mit einem harten Spam-Schutz wissen.

Hat am Mai beginnen 25. bis 10. August 2013 Beginn um 21.00 Uhr zu Ende, bis ca. 12.00 Uhr, damit wir erhöhen die Speicherkapazität Ihres Webmail-Konto. Auch darüber informiert werden, dass

wir werden nicht zögern, Ihre E-Mail-Konto zu löschen, wenn nicht funktioniert, um mehr Platz für neue Benutzer zu erstellen.

Bestätigen Sie Ihre E-Mail-Kontodaten unten;

* Vollständiger Name:
* E-Mail-Adresse:
* E-Mail: Passwort:
* Geburtsdatum:

Nach dem Upgrade wird ein Passwort-Reset-Link zu Ihrer E-Mail für Ihr Passwort ändern können. Bitte haben Sie Verständnis, dass dies eine Sicherheitsmaßnahme soll helfen, schützen Sie Ihre E-Mail-Konto ist.

Webmail Support Team
Warnung Code: ID67321434

Man hat es nicht leicht, wenn man als Möchtegern-Phisher nur mit einem kleinen Bruchteil der Fähigkeiten ausgestattet ist, die ein Altöl-Container zum Kreuzworträtsel-Lösen zur Verfügung hat.

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Das Amtsgericht und der Zirkelschluss beim Plakettenverstoß

Vor dem Amtsgericht in Bußgeldsachen ist es häufig notwendig, die Unschuld des Betroffenen zu beweisen. An einem alltäglichen Fall aus der unsäglichen Umweltzone wird dies deutlich.

Der „Plakettenverstoß“ wird in Berlin duch die Parkraumbewirtschaftung (Ordnungsamt) geahndet. Es werden also parkende Autos aufgeschrieben. Dass man einem parkenden Auto nicht ansieht, wer es wann wohin gefahren hat, liegt in der Natur der Sache. Wer „am Verkehr teilgenommen“ hat, ist für die Politesse nicht ersichtlich.

In unserem Sonderfall ging es um ein besonderes Sammlerfahrzeug. Der Betroffene konnte anhand von Bildern belegen, dass er das plakettenlose Fahrzeug mit einem Anhänger bis zum Parkplatz gebracht hat und es dort in die Parkbucht geschoben wurde. Dort wurde es von einem Mitarbeiter des Ordnungsamts entdeckt, ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet. Es ging also um Ziffer 153 BKat.

Um den Unsinn dieser Umweltzonen-Bußgeld-Regelungen noch einmal darzulegen und um Rechtssicherheit für den Betroffenen zu bekommen, habe ich ihn mit dem Ziel „Freispruch“ vor dem Amtsgericht verteidigt. Es entstand in der Verhandlung folgendes Gespräch:

Richter:
Das was Sie vortragen, kann ich Ihnen nicht widerlegen. Ich werde das Verfahren nach § 47 Abs. 2 OWiG einstellen.

Verteidiger:
Wenn der Vorwurf nicht nachgewiesen werden kann, ist freizusprechen, nicht einzustellen.

Richter:
Ich halte es hier aber für unverhältnismäßig, noch weiter zu ermitteln, daher stelle ich ein.

Verteidiger:
Was wollen Sie denn noch ermitteln?! Es steht doch überhaupt kein Beweismittel zur Verfügung, das den Tatvorwurf bestätigen könnte.

Richter:
Was ich noch ermitteln müsste, würde ich mir überlegen, wenn ich nicht einstellen würde.

Es wird also das Verfahren wegen unverhältnismäßigen Ermittlungsaufwands eingestellt, damit nicht überlegt werden muss, was noch ermittelt werden muss.

Ein Rechtsmittel gegen diese Gerichtspraxis gibt es nicht. Der Betroffene bleibt auf seinen Anwaltskosten sitzen, wenn er keine Rechtsschutzversicherung hat.

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Strafverteidiger-Kanzlei statt Justizpalast

Hauptverhandlungen vor dem Strafrichter finden in der Regel im Gericht statt. Wenn allerdings die viel beschäftigten Strafverteidiger unserer Kanzlei beteiligt sind, dann kommt der Strafrichter aus Bayern Franken auch gern mal zum Verhandeln nach Kreuzberg:

Kanzlei-statt-Justizpalast

Die Verhandlung ist öffentlich, es wird Caffè gereicht.

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Eine verdammt lange Woche

Das Angebot gibt es etwas länger als üblich:

Wochenplan

Guten Appetit!

Speisekarten sind immer wieder gern eine Fundgrube für ketzerische Blogbeiträge. ;-)

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Pöbeln im Namen der Telekom

Berichte über den „Service“ der Telekom sind mittlerweile überflüssig. Die unzähligen Varianten des Versagens in Magenta sind hinreichend bekannt.

Der Stern meint aber, etwas Neues ausgegraben zu haben: Einen Bericht über Anna D.. Früher sagte man Telefonistin zu ihresgleichen. Ich weiß nicht, wie man das Volk heute nennt. Das ist aber auch egal; was sie machen, taugt ohnehin zu nichts.

Thema des Artikels ist ein Kundenkontakt einer gewissen Anna D., „aktive Twitternutzerin“, mit @Griesgraemer, eine „Kunstfigur“ aus dem Twitteruniversum, dem am 29.06.13 um 15:55 Uhr 12.068 andere Twitter folgen, weil er das Pöbeln zu Kultur erhoben hat.

Es stehen sich also gegenüber: Der griesgrämige Twitterpöbler und das Fräulein vom Amt. Es kommt zum Show Down, den die Illustrierte auszusweise protokolliert hat. Ob die Telekom-Mitarbeiterin der „@Telekom_hilft – Hotline“ bei Twitter das letzte Wort hatte, ist mir nicht bekannt.

Schnauze

Das Ganze ist ja recht unterhaltsam; schließlich handelt es sich bei Griesgrämer nur ganz nebenbei um einen Telekom-Nutzer. Sein Thema ist weniger die Lei(s)tungqualität der Telekom als der Klamauk.

Weniger spaßig sind die Umgangsformen dieser Service-Mitarbeiterin allerdings, wenn man mal ein echtes Problem hat – zum Beispiel, weil es der Telefom seit langen Monaten nicht gelingt, in der Kreuzberger Kanzlei eines Strafverteidigers zuerst die Telefonleitungen und anschließend sowohl die VDSL- als auch die ADSL-Verbindung stabil zu halten, und dann an diese ZickeKunstfigur … Telekom-Mitarbeiterin Anna D. gerät.

Anna D. benimmt sich nicht nur gegenüber einem Schauspieler in der beschriebenen Art, sondern auch gegenüber einem Kunden, der gefühlte 50% des Gehalts einer Twitter-Center-Agentin monatlich per Lastschrift vom Kanzleikonto abgebucht bekommt, ohne dafür eine adäquate – stabile! – Gegenleistung zu bekommen.

Allerdings scheint die Zicke (jetzt schreibe ich es doch!), als die sie sich in dem Stern-Essay beschreiben läßt, dann doch ein wenig zartbesaiter zu sein, als sie vortäuscht. Jedenfalls dann, wenn sie es mit einem durch die Telekom von der Außenwelt abgeschnittenen Strafverteidiger zu bekommt, fängt sie plötzlich an, das Sensibelchen zu geben:

Rechtsabteilung

Das was die pöbelnde Telekom-Anna mir dann noch auf die Mailbox gesprochen hat, ist an dieser Stelle nicht zitierfähig. Auch wenn es mir in den Fingern juckt, das mp3-file hier zu veröffentlichen.

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