Kein Eigenlob im Focus

Top-AnwälteEs passiert immer mal wieder, daß mich potentielle Mandanten danach fragen, ob ich denn wirklich ein guter Strafverteidiger sei. Eine Frage, die mir stets ein wenig peinlich ist, da eine Antwort oft einen gewissen Geruch mit sich bringen kann.

Ich mogel mich daher gern an einer konkreten Beantwortung vorbei und verweise dann auf die Meinungen anderer Mandanten und Kollegen, um mich nicht selbst loben zu müssen.

Mein Kollege Herbert Posner aus Plauen, Fachanwalt für Strafrecht, unterrichtete mich soeben auf Facebook über ein ganz besonderes Lob:

Lieber Carsten, herzlichen Glückwunsch zum Sprung in die TOP 120 allgemein, TOP 20 im Strafrecht und TOP 5 Strafrecht im Osten im gestrigen Focus!!

Sowas höre und lese ich natürlich gern. Der Focus hat eine Tabelle angefertigt, die die Bundesliga der Strafverteidiger enthält. Da schwillt dem Strafverteidiger durchaus mal die Brust.

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Die DATEV und die Technik

Die DATEV in Nürnberg hätte da gern mal ein Problem:

DATEV

Gestern Abend, kurz vor 20 Uhr, also mehr als 24 Stunden später, hatten es die grünen Techniker wieder im Griff. Die Technik arbeitet wieder, wie sie soll. Jedenfalls, was den DATEV-Server anlangt.

Was geht uns das an? Wir arbeiten mit der Kanzleisoftware „DATEV Anwalt classic pro“. Und diese Software hat nicht nur mit dem Server aus demselben Hause massive Probleme. Dazu später noch mehr …

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Der nackte Biker

Unser Mandant fand sich nach dem Zusammentreffen seiner Aprilia mit einem Pkw auf dem Straßenbelag wieder. Seine Motorradhose hatte darunter etwas gelitten und einige Prellungen waren auch zu beklagen.

Die in Anspruch genommene Versicherung des Unfallgegners meint, überhaupt nichts zahlen zu müssen, der Unfallhergang ist im höchsten Maße streitig. Insoweit Standard.

Wir klagen also neben dem Fahrzeugschaden auch Ersatz für die beschädigte Hose und Schmerzensgeld ein.

Nun überraschte uns der von der Versicherung beauftragte Kollege mit einer sehr kreativen Rechtsansicht, warum unserem Mandanten insbesondere kein Schmerzensgeld zustehe:

Der Kläger hat doch nach seinem eigenen Vortrag Schutzkleidung getragen. Bei ordnungsgemäßer Schutzkleidung konnten (…) die behaupteten Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht entstehen. Der Kläger muss sich schon entscheiden: Entweder Schmerzensgeld oder Ersatz für Schutzkleidung.

Also dass fehlende Schutzkleidung ein Mitverschulden des Bikers bei bestimmten Verletzungen begründen kann, war uns bekannt. Aber dass ein Zuviel an Schutzkleidung ein Schmerzensgeld per se ausschließt, ist uns neu.

Wir raten trotzdem davon ab, nackt Motorrad zu fahren.

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Der Wahrheitsbeweis bei § 185 StGB

In einem Nachtrag zur Wahl berichtet Die PARTEI:

Die Staatsanwaltschaft prüft immer noch intensiv, ob unsere MERKEL IST DOOF!-Plakate strafbar sind. Vermutlich muß sich Merkel in diesen Stunden einem Intelligenz-Test unterziehen.

Das ist einer der wenigen Momente, in der man sich die Anklageerhebung und eine Hauptverhandlung mit entsprechender Beweisaufnahmen dringend herbeiwünscht.

Liebe PARTEI-Bonzen, gern stelle ich dann ein geeignetes Verteidiger-Team für Euch zusammen! 8-)

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Eine Verkehrskontrolle in Krefeld

Die Krefelder Polizei möchte sich einen 17-jährigen Rollerfahrer näher anschauen. Nach dem Einsatz von drei Streifenwagen ist das am Ende auch ganz gut gelungen.

Ich finde, das hätte die Herren von der Rennleitung auch einfacher haben können. Oder tragen Verkehrspolizisten keine Schußwaffen?

Weitere Details im Stern

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Billig sitzen bei der Air Berlin

Ich bin nach Köln und wieder zurück nach Berlin geflogen. Mit der Air Berlin. Das hat 368,01 Euro gekostet. Soweit, so gut. Ein bisschen heftig der Preis, aber das ist eben so, wenn man von jetzt auf gleich durch die Gegend fliegen muß.

Auf der Kreditkarten-Abrechnung tauchte aber eine zweite Position zugunsten der Air Berlin auf, der Betrag in Höhe von 11,99 Euro.

Sitzplatz

Ich habe mir dann doch nochmal die Rechnung dieser Fluggesellschaft vorlegen lassen. Wofür sind diese knappen 12 Euro, wollte ich wissen.

Air Berlin Leistung

Die „Leistung“, die mir Air Berlin mit 11,99 Euro in Rechnung gestellt hat, bestand darin, mir einen Sitzplatz zu organisieren! Zu gütig, daß der Computer dieses Billigfliegers da dran gedacht hat. Sonst hätte ich – grauseliger Gedanke – ja den ganzen Flug dumm im Gang herumstehen müssen.

Das Risiko werde ich künftig ausschließen und wieder mit einem seriösen Anbieter durch die Luft fliegen. Wer weiß, welche Zaubertricks diese Air Berliner sonst noch drauf haben, um an das Geld anderer Leute zu kommen. So’n Gebaren muß ich mir nicht antun, nicht für schlappe 400 Euro; das bekomme ich in jeder Neuköllner Eckkneipe günstiger.

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 52

Strafverteidiger,Berlin,,Kreuzberg,Paul-Lincke-UferHeute:

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S&K – Schlägt nun die Stunde der geprellten Anleger?

Am 10.09.2013 veröffentlichte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main im Bundesanzeiger eine illustre Liste (PDF, 46 Seiten) der in dem Verfahren gegen die schrillen Immobilienbetrüger vorläufig sichergestellten Vermögenswerte.

Bundesanzeiger

Geprellte Anleger der S&K Unternehmensgruppe können nun hoffen, doch noch zumindest einen kleinen Teil der in sicherem Betongold geglaubten Investitionen zurück zu erhalten. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, haben die Anwälte der Geschädigten eine gute Ausgangsposition, um die Verwertung der Überreste des großspurigen Auftretens der Märchenonkel in Angriff zu nehmen.

Vielleicht ruft die Meldung auch noch einige Anleger auf den Plan, die ihr Geld bislang als Totalverlust abgeschrieben hatten. In diesem Zusammenhang beauftragte „Inkassoprofis“ und zumeist rein zivilrechtlich tätige Anlegeranwälte sollten spätestens jetzt auch mal einen Blick in die StPO werfen und prüfen, ob man sich dem Verfahren als Adhäsionskläger anschließt oder zu diesem Zweck besser einen strafrechtlich versierten Kollegen hinzuziehen sollte.

Für Anleger, die durch die Tat von besonders schweren Folgen (z.B. wirtschaftlichen Existenzbedrohung) betroffen sind, besteht grundsätzlich sogar die Möglichkeit, als Nebenkläger zugelassen zu werden, um dann sogar Einfluss auf die Beweisaufnahme nehmen zu können.

Auf den Spuren von Hochstaplergrößen wie Jürgen Harksen, Jürgen Schneider, Gebrüder Schmider etc. wurde mit grellem Prunk und übertriebenem Luxus geblendet. Die Masche mit der Mischung aus dem zur Schau gestelltem Erfolg einerseits und vermeintlicher Seriosität durch aufgeblähte vom „TÜV zertifizierte Wertgutachten“ sowie schicken Immobilienfotos in durchgestylten Hochglanzprospekten andererseits funktionierte offenbar prächtig und lockte unbedarfte Anleger zur Finanzierung des Schneeballsystems an. Ein paar Einzelheiten sieht man hier im Spiegel-TV:

Die protzige Fassade verdeckte die Widersprüche und vermied kritische Nachprüfungen. Vollmundige Renditeversprechen zerstreuten die Zweifel nach dem Prinzip „Gier frisst Hirn„. Das vorläufige Ergebnis ist die nicht abschließende Liste der eingefrorenen Vermögenswerte.

Die Vorteile für geschädigte Anleger, ihre Ansprüche in einem strafrechtlichen Adhäsionsverfahren geltend zu machen, liegen auf der Hand. Wie das am besten funktioniert, kann auf unserer Website hier und hier noch einmal nachlesen.

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Witzige Bewachung durch den Hilfspolizisten

Arbeitsrecht gehört nun nicht gerade zum Kernangebot unserer Kanzlei. Eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg (27 Ca 207/13) hat es trotzdem verdient, hier vorgestellt zu werden.

Es gibt da einen humorvollen Polizisten, dessen Arbeitsplatz in einem Container liegt. Böse Zungen sprechen von einer „Wachtel“. Denn er soll als Angestellter im Polizeidienst aufpassen, daß der Schule der Jüdischen Gemeinde in Rotherbaum nichts passiert. Das ist nun nicht gerade ein abwechslungsreicher Job: Tagein, tagaus die Vögelchen zu zählen, die ihre Runden über das Schulgelände ziehen. Da kommt man schon mal auf andere Gedanken.

Um – natürlich nur in den Pausen – für Ablenkung zu sorgen, hat der Wachtmeister ein Spielzeug in den Container mitgebracht. Einen Totenkopf. Damit der Schädel nicht friert, hat er ihm seine Mütze aufgesetzt. Das Arrangement wird – mit der jüdischen Schule im Hintergrund – abgelichtet und den „Freunden“ bei Facebook zur Verfügung gestellt.

Die Freie und Hansestadt Hamburg nahm dies zum Anlaß, den Wachmann vor die Tür zu setzen. Zu Unrecht, wie die Witzbolde beim Arbeitsgericht nun meinten. Die Richter folgten der Argumentation des Polizeidienstlers: Der Totenkopf mit Polizeimütze vor einer Jüdischer Schule stehe in überhaupt keinem Bezug zu den SS-Totenkopfverbänden. Es sei nur ein Scherz-Foto gewesen.

Nach Auffassung des Arbeitsgerichts hat die Polizei nicht dargelegt und nachgewiesen, dass Herr W. das Foto aufgrund einer rechtsradikalen Gesinnung aufgenommen und in das Internet gestellt hat. Maßgeblich sei, dass der fotografierte Totenschädel nicht zwangsläufig Ausdruck einer rechtsradikalen Gesinnung ist, sondern dass der Totenschädel vielfach auch in anderen Zusammenhängen, etwa bei einem Fußballverein, als Symbol verwendet werde. Auch sei nicht ersichtlich, dass es einen Zusammenhang mit dem Totenschädel und der nur im Hintergrund zu sehenden Schule gäbe, die auf dem Foto nur Ortskundige erkennen könnten.

heißt es in einer Pressemitteilung des Arbeitsgerichts (via Juris)

Ja, klar. Und Käse ist ein witziges Gemüse.

Hinweis auf diese Entscheidung gefunden bei der Kanzlei Dr. Bahr, auch kein Arbeitsrechtler.

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Der Vorstand der ARAG lässt mitteilen,

dass unsere u.a. wegen diesem Blödsinn erhobene Beschwerde geprüft wurde, eine unkorrekte Bearbeitung aber auch nur in diesem einen Fall festgestellt werden konnte.

Natürlich erstrecke sich die Deckungszusage auch auf die Verteidigung gegen den Bußgeldvorwurf an sich. Die zuständige Mitarbeiterin, also Frau Assessorin D., sei irrtümlich davon ausgegangen, dass unsere Deckungsanfrage sich nur auf die Akteneinsicht bezog.

Zm besseren Verständnis. Wenn wir die Verteidigung gegen einen Bußgeldvorwurf übernehmen, teilen wir das der Polizei mit einem kurzen netten, stets gleichlautenden Anschreiben mit. Selbstverständlich beantragen wir mit dem Schreiben auch, dass uns die Akte übersandt wird und kündigen gegebenenfalls eine spätere Stellungnahme zum Vorwurf an.

Die Polizei versteht unsere Schreiben. Da arbeiten ja auch Profis. Man wird als Verteidiger notiert und bekommt die Bußgeldakte. Noch nie ist jemand bei der Polizei auf die Idee gekommen, dass wir nach der Akteneinsicht nicht mehr weiter mitspielen wollen. Nur Frau Assessorin D. von der ARAG denkt das.

Es gibt ein Sprichwort. „Dümmer als die Polizei erlaubt!“ Wer hier einen Zusammenhang findet, darf ihn für sich behalten.

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