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Unerwünschte Werbung
Abmahnung droht
Um lästige Abmahnungen zu vermeiden, sollte der Herr Sedlaczek es unterlassen, seinen Müll auf fremder Leute Faxnummern abzuladen.
Update:
Es könnte sein, daß es nicht Herr Sedlaczek ist, der hier den Müll abkippt, sondern jemand, der ihm schaden möchte. Danke an die hinweisenden Kommentatoren.
Herr Venten von der Protection One
… hat sich augenscheinlich verwählt. Die Sache wurde einvernehmlich geklärt.
Kommentare deaktiviert für Herr Venten von der Protection One
Flaggenmast
Wir sind es gewohnt, mit idiotischer Werbung zugemüllt zu werden. Diese Schlichtgestalt scheint jedoch ein Spammer von der ganz besonderen Sorte zu sein:
Mal den unwahrscheinlichen Fall angenommen, ich würde mich entscheiden, dort das Kofferset und die Schuhputzmaschine bestellen: Was – um Himmels Willen – soll ich hier in Kreuzberg mit einem 6,20 Meter langen Flaggenmast anfangen?
Wir sind fur Sie da, damit Sie kein Mangel an Geld haben!
Für den, der Mangel an Geld hat, ist diese eMail vielleicht interessant, die ich heute Morgen aus der Grube gehoben habe:
Hallo lieber Bewerber,
Bist du auf der Suche nach einer Nebenbeschaftigung oder einem Zusatzverdienst? Das brauchst du ab sofort nicht mehr zu tun!
Denn die Moglichkeit, sich Geld dazu zu verdienen, kommt zu dir. Und der Verdienst ist nicht schwer, aber wurdig!
Du verfugst uber ein Paar Stunden Zeit taglich, und mochtest diese Zeit nicht vergolden? Dann wende dich an uns, wir helfen dir!
Wir bitten dich bei bestehender Interesse uns eine kurze Mail zu schreiben. Bitte gib in der Mail auch deine Telefonnummer an.
Unsere Mail-Adresse lautet: RosasAOdeerskin@yahoo.com
Danke im Voraus!
MfG, Thomas Friedman!
Ich hätte hier noch eine alte Tastatur mit deutschen Umlauten …
Strafbare Faxwerbung
Es gibt Spammer, die es nicht lassen können und die Welt mit ihren Werbefaxen zumüllen. Und dann gibt es noch solche hier:
Wenn es nur die eine Seite wäre, die diese Idioten versenden, wäre es nicht weiter wild. Aber die Seiten 2 bis 10 dieses Faxes macht aus dem Spam durchaus eine Aktion, für die sich grundsätzlich auch eine Straf-Ermittlungsbehörde interessieren könnte.
Bei uns richtet so eine Sendung keinen Schaden an: Ob wir eine Fax-Datei mit nur einer Seite in den Orkus schicken oder eine solche mit zehn Seiten, macht keinen Unterschied.

Die Empfänger, die allerdings ihre Faxe noch ausdrucken, haben an sowas richtig Freude.
Vertragsstrafen-Lyrik
Soeben erreichte mich die eMail eines Kollegen:
Der Schebitz mit einem Cold-Call ringt,
die Vertragsstrafe in der Kasse klingt.Und wieder sind 5.001 € fällig.
Es gibt Menschen, die können es einfach nicht lassen. Christian Schebitz, der Geschäftsführer der Arenonet GmbH, scheint dazu zu gehören. Zu der Gruppe der unbelehrbaren Spammer und Cold Caller.
Naja, solange er die Vertragsstrafen und Kosten für die Abmahnungen noch zahlen kann, kann’s den Bespammten Recht sein.
Das Portemonnaie des Spammers
Wer spammt, muß damit rechnen, daß es teuer wird.
Gern und stets schicke ich vorher eine kurze eMail, eine kostenlose Abmahnung sozusagen. Wer dann darauf mit weiterer Werbung reagiert, statt eine halbwegs gut gemachte Unterlassungserklärung abzugeben, muß mit den Konsequenzen leben. Manche Leute lernen eben nur auf dem Umweg über’s Portemonnaie.
Spam-Abmahnung in einer Minute
Auf vielfachen kollegialen Wunsch stelle ich gern den Textbaustein zur Verfügung, mit dem ich Spammer wie diese hier, da und dort schlicht per reply an’s Arbeiten und zum Nachdenken bringe:
Zur oben genannten Zeit ging in unserer Kanzlei auf meiner eMail-Adresse hoenig@kanzlei-hoenig.de eine eMail ein, in der für $Werbeinhalt geworben wurde. Ich habe mit einer derartigen Werbung kein Einverständnis erklärt.
Ich fordere Sie daher auf, die Durchführung bzw. Mitwirkung an weiterer unerwünschter Werbung per eMail zu unterlassen und zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr innerhalb der unten genannten Frist eine dazu geeignete strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung in Schriftform abzugeben.
Zudem fordere ich Sie auf, Auskunft gem. § 34 BDSG zu erteilen, welche personenbezogenen Daten zu meiner Person bei Ihnen gespeichert sind, auch soweit sie sich auf Herkunft und Empfänger beziehen, welcher Zweck mit der Speicherung dieser Daten verfolgt wird und an welche Empfänger oder Kategorien von Empfängern die Daten weitergegeben werden. Zudem fordere ich Sie auf, diese Daten nach vollständiger Auskunftserteilung in vorbezeichnetem Umfang zu löschen und diese Löschung verbindlich zu bestätigen.
Ich fordere Sie schließlich auf, die oben dargelegten und jeweils gem. § 271 I BGB sofort fälligen Ansprüche innerhalb einer Frist bis zum $FRIST (Erklärungen hier eingehend) zu erfüllen und drohe für den Fall fruchtlosen Fristablaufs gerichtliche Schritte an.
Die „gerichtlichen Schritte“ wären dann der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung, der hier in Berlin in aller Regel glatt durchgeht.
Gern nehme ich noch Verbesserungs- und Ergänzungsvorschläge entgegen.

Den juristischen Laien, die sich dieses Bausteins bedienen möchten, sei warnend auf den Weg gegeben:
Mit einem Messer kann man Zwiebeln schneiden, wenn man weiß, wie man mit dem scharfen Eisen umgehen muß. Weiß man das nicht, ist das Risiko recht groß, sich damit böse in die Finger zu schneiden. Genauso funktioniert das auch mit der praktischen Rechtsanwendung.
An dieser Stelle noch einmal meinen besten Dank an Rechtsanwalt Stefan Richter für dieses schöne Zwiebelmesser.
Foto: BirgitH via Pixelio.de
Eure Durchlaucht im Wespennest
Es ist erstaunlich, welche Wirkung so ein kleiner Textbaustein haben kann, wenn er auf einen bestimmten Charakter trifft. Einmal mehr geht es um unerwünschte Werbung, um Spam.

Bereits zum dritten Mal erhielt ich per eMail Post vom VdSRA – Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V.; als wenn die Herrschaften dort nichts zu tun haben, als andere Leute von der Arbeit abzuhalten.
Und damit man ganz sicher sein kann, daß ich keine Langeweile bekomme, heftet man dem Triple-Spam jeweils noch vier Dateien hinten dran:
VdSRA_Beitrittsformular.pdf – 97k
VdSRA_Fortbildungveranstaltungen_2010.pdf – 99k
VdSRA_Infobroschuere.pdf – 107k
VdSRA_Revers_Fortbildungsveranstaltung.pdf – 98k
Erst kommt der Hinweis auf die Gründung des Vereins, zwei Wochen später dann der Hinweis, daß ein paar Kollegen sich haben beschwatzen lassen und schließlich noch die Mitteilung:
Wir können Ihnen heute bereits die erfreuliche Mitteilung machen, dass unser Verband auch weiterhin kräftig anwächst
Selbstverständlich fehlt dem Spam dann auch nicht der übliche sinnlose Disclaimer:
Bitte betrachten Sie diese Email nicht als unzulässige Werbung, sondern als kollegiale Kontaktaufnahme unter beruflichen Gesichtspunkten.
Ich vertrete eine andere Ansicht über die Betrachtung von Spam und das habe ich dem Präsidenten und geschäftsführenden Vorstandsmitglied des Vereins dann auch per eMail mitgeteilt, nachdem die dritte Spam-Penetration die Grenze des Jetzt-geht’s-los überschritten hatte.
Die „Kollegen“ bekamen meinen Ärger einmal in allgemein verständlicher Form mitgeteilt und gleichzeitig noch mit meinem Standardtextbaustein (für die Minute zwischen durch). Man weiß ja nie, mit wem es zu tun hat …
Das war allerdings ein Stich ins Wespennest. Nicht der Präsident des Vereins reagiert, sondern gleich der Oberpräsi, der „Ehren-Präsident„. Aber das ist noch nicht alles. Dieser Herr Ehrenpräsident ist
auch Präsident der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V..
Whow!
Gleichwohl: Herr Doppel-Präsi reagiert, wie alle Spammer, die stets alles besser wissen. Ein Klassiker. Allerdings diesmal noch mit einer besonderen Note. Doch der Reihe nach:
Dass Sie von 14.000 Empfängern nun mit nur einem weiteren Kollegen die Einzigen sind, die meinen, diesen Weg gehen zu müssen, während alle anderen Kolleginnen und Kollegen nur darum bitten, aus dem Verteiler genommen zu werden, spricht schon für sich selbst und Ihr mangelndes kollegiales Verständnis.
Das ist wirklich bedauerlich. Wer war eigentlich der andere Genervte?. Egal …
El Presidente duplo hat aber dennoch versprochen, mir eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu senden zu lassen. Soweit so gut.
Aber dann bespannt das Ehrenvorstandsmitglied die Retour-Kutsche:
Dass eine Abmahnung aber gerade von Ihnen kommt, wo Sie sich offensichtlich selbst rechtswidriger Werbung bedienen, ist denn doch mehr als erstaunlich, wie ich einem Besuch Ihrer eigene Homepage entnommen habe.
Anschließend schreibt er gefühlte 20 Seiten mit Belehrungen zur neuen Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, gegen die unsere Website verstoßen würde. Naja, das mit der unerlaubten Werbung hat er ja auch nicht so richtig verstanden.
Da es Ihnen hier offenbar mit der Abmahnung nicht nur darum geht, aus dem Verteiler genommen zu werden, …
Doch, doch! Nur darum. Ganz ehrlich.
… sondern offensichtlich andere Ziele verfolgen, …
Nö. Welche offensichtlich anderen Ziele denn? Der Minuten-Textbaustein enthält keine Rechnung und auch sonst nichts außer ein wenig heißer Luft.
Aber jetzt fährt er schweres Geschwätz Geschütz auf:
.. habe ich in meiner gleichzeitigen Eigenschaft als Präsident der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. soeben meine auf Berufsrecht spezialisierten Kolleginnen und Kollegen auf Ihre Homepage aufmerksam gemacht, den wir nun gemeinsam und ggfs. unter Zuhilfenahme der für Sie zuständigen RAK auf etwaige Verstöße gegen das Berufs- oder Wettbewerbsrecht näher durchleuchten werden.
Die Doppel-Präsidenten-Durchlaucht droht mir nun eine nähere Durchleuchtung an. Ich bin gespannt, was die Spezialisten im Auftrag des durchlauchten Herrn „Verleger/Rechtsjournalist“ entdecken werden.
Ich rege an, die Popcorn-Vorräte aufzufüllen und das Bier kalt zu stellen.
Beglückungsterrorist
Die Reaktion eines Kollegen auf meine eMail, in der ich seine unerwünschte Werbung als das bezeichnet hatte, was sie ist.
Ich bedauere, dass Sie Information als „Spam“ betrachten, da wir uns die Mühe gemacht haben ein kostenloses Portal allen Kollegen zwecks Terminsvergabe zur Verfügung zu stellen. Ihren Drohungen sind mir unverständlich, aber sei´s drum.
Zu Ihrer Beruhigung gebe ich nachfolgende Unterlassungserklärung ab und betrachte die Angelegenheit damit als erledigt.
Genau darum hatte ich ihn gebeten. Jetzt bin ich beruhigt.
An alle anderen Beglückungsterroristen: Ich brauche keine kostenlose Portale.
Und Spam schon mal gar nicht, erst Recht nicht auf meine eMail-Adresse, die der Spammer offenbar aus einem Anwaltsformum geklaut hat.



