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Unerwünschte Werbung
Ein innovativer Finanzdienstleister
… ist er nach eigenem Bekunden auf seiner Website. Da stimme ich ihm zu. Denn dieser Spam hier ist nicht nur innovativ, sondern echt mutig und kreativ:
Hallo Herr Hoenig,
ich habe Ihre email Adresse online recherchiert und heute eine Anfrage mit folgendem Inhalt an die HA MC Berlin gesandt.
Wär es denn denkbar wirtschaftlichen Interessen Eurer Mitglieder in Deutschland unter einem Dach zu bündeln?
Ich spreche hier vom Abschluss der MRD Versicherung über Investmentfonds und Kapitalanlagen bis zur Beteiligung. Sowie Kapitabeschaffung für Immobilien, Leasingverträge für Fahrzeuge usw..
Die Einnahmen jedenfalls aus den (Bestands- und Abschluss -) Provisionen könnte man sich teilen, somit würde ordentlich Kapital zurück fließen, dass für Anschaffungen oder Investitionen, o.ä. verwendet werden kann. Bündelnachlässe von Banken, Versicherungen und weiteren Gesellschaften, sind ein zusätzlicher Vorteil. Gibt es bspw. Verbesserungsmöglichkeiten von vorhandenen Verträgen (Bank, Versicherung, etc.)?
Zugegeben, die Idee hört sich etwas ungewöhnlich an. Falls jedoch Interesse besteht, würde ich mal die Leistungen und Möglichkeiten präsentieren, gerne im Beisein mit Eurem StB und / oder Anwalt.
Bin Versicherungsfachmann (BWV), Fachberater für Baufinanzierungen (FS) und Investmentberater und seit rd. 15 Jahren im Finanzbusiness. Das Leistungsspektrum ist auf meiner Website ersichtlich.
Kapitalbeschaffung für Anschaffungen, Investitionen oder ähnliches der Angels. Ähnliches, ahja! Provisionsteilung mit Rockern. Chapeau!
Aus der Werbung auf der Website des Spammers:
Sie formulieren Ihre Ziele, wir bieten Ihnen die Beratung und finden passende Lösungen – damit Sie Ihre finanziellen Entscheidungen mit gutem Gefühl treffen können. Entdecken Sie uns.
Hoffentlich geht das mal nicht ins Auge.
A. Becker-Spam droht mit Moskau-Inkasso
Über die Droh-eMails des Absenders mit dem Namen A. Becker habe ich bereits zweimal berichtet: Ausstehende Zahlung – Androhung von Vollstreckungsmassnahmen – Ihr kommender Schufa-Eintrag und A. Becker geht in die 2. Runde. Mittlerweile haben einige andere Genervte, die den Müll ebenfalls erhalten haben, Strafanzeige gestellt erstattet.
Der Spammer legt jetzt noch einen nach – heute mit der Adresse im Header:
From: „Moskau Inkasso“
In der eMail heißt es dann:
Betrifft: Ausstehende Zahlung – Androhung von Vollstreckungsmassnahmen und
SCHUFA-Eintrag
Gerichtlicher Streitwert unserer Forderung inkl. Zinsen mittlerweile Euro
1131693 Euro
Ihre Forderung wird bald an Moskau-Inkasso-Team weitergeleitet:
www.moskau-inkasso.com
Ich finde es sehr mutig, wenn auf diese Weise Druck gemacht wird. Nicht deswegen, weil die Staatsanwaltschaft dies als Nötigung oder Erpressung ansehen könnte. Nein. Aber wenn die Jungs vom Inkasso-Team-Moskau das mitbekommen, daß man ihren guten Namen für sowas mißbraucht, könnte es richtig Mecker geben.
Lieber A. Becker. Seien Sie vorsichtig.
Ausstehende Zahlung – Androhung von Vollstreckungsmassnahmen – Ihr kommender Schufa-Eintrag
Eine nette Zuschrift erreichte mich heute abend noch, kurz vorm Feierabend. Die möchte ich dem geneigten Publikum nicht vorenthalten.
Betrifft: Ausstehende Zahlung – Androhung von Vollstreckungsmassnahmen
Bitte lesen Sie sich diese Mail VOLLSTAENDIG und GRUENDLICH durch.
Sehr geehrter Kunde,
vor laengerer Zeit wurde unter IHRER EMAIL-ADRESSE ein Jahreszugang zu dem Erwachsenenservice Livecamflatrate.com bestellt. Ihre Zugangsdaten sowie eine Rechnung erhielten Sie daraufhin per Mail. Eine Wiederholung Ihrer Zugangsdaten finden Sie weiter unten in dieser Mail hier.
Durch die Auswertung unserer Logfiles mit Hilfe einer neuen Software und der Verknuepfung mit unseren Buchungsdaten konnten wir nun feststellen, dass TROTZ MEHRFACHER NUTZUNG unseres Angebotes bislang keine Zahlung zu Ihrem Account vorliegt.
Bei JEDER BESTELLUNG und JEDEM ZUGRIFF AUF UNSERE MEMBERSEITEN protokollierten wir die IP-Nummer sowie den Zugangsknotenrechner (bei Ihrem Provider) mit. Mit Hilfe dieser Daten und der zugehoerigen Zeitstempel ist eine EINDEUTIGE IDENTIFIZIERUNG aller Besteller jederzeit moeglich, unabhaengig von den bei der Bestellung gemachten Angaben.
Wir werden diese ueberpruefung nun aufgrund der ausstehenden Zahlung auch fuer die unter Ihrer Email-Adresse durchgefuehrte Bestellung einleiten. Mit Hilfe dieser Daten werden wir gerichtliche Vollstreckungsmassnahmen gegen Sie bzw. den tatsaechlichen Besteller veranlassen.
Sollten SIE SELBST die Bestellung zu livecamflatrate.com duchgefuehrt und bislang noch nicht bezahlt haben, empfiehlt es sich fuer sie nun UMGEHEND – spaetestens bis zum 07.06.2006 – die Bezahlung zu veranlassen. Alle hierfuer benoetigten Daten finden Sie weiter unten in dieser Mail.
Sollte die Bezahlung ausbleiben und unsere Recherche ergeben, dass von IHREM COMPUTER AUS die Bestellung durchgefuehrt wurde, kommen weitere Kosten fuer die Adressrecherche SOWIE die dann sofort eingeleiteten gerichtlichen Vollstreckungsmassnahmen auf Sie zu. Falls Sie bei der Bestellung zusaetzlich falsche Angaben (Name, Adresse…) gemacht haben, stellen wir bei fortbestehendem Zahlungsverzug ZUSAETZLICH Anzeige wegen Betruges.
Sollten Sie bestellt und nicht bezahlt haben und uns NICHT glauben, dass Ihre Identitaet ermittelbar ist, dann warten Sie einfach ab…
Mit freundlichen Gruessen,
A. Becker
xxx-censored.com Billing-TeamIHRE ZUGANGSDATEN:
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Bitte gehen Sie auf http://www.xxx-censored.com, klicken Sie ganz unten auf MITGLIEDEREINGANG und verwenden Sie als Userdaten:
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Unsere Bankverbindung:
Kontonummer 101 661 312
Bankleitzahl 570 501 20
Sparkasse Koblenz
Inhaber A. BeckerBetreff: 2007 / 58545 – AR
Fuer kostenguenstige Ueberweisungen aus dem Euro-Ausland:
IBAN: DE60 5705 0120 0101 6613 12 , SWIFT-BIC: MALADE51KOBBetrag: 39 Euro Mitgliederbeitrag zzgl. 10 Euro Mahn- und Schufa-Meldegebuehren: 49 Euro
SIE GLAUBEN, DIESE MAIL UNBERECHTIGT EMPFANGEN ZU HABEN?
Wenn Sie der Meinung sind, diese Mahnung zu Unrecht erhalten zu haben, kann dies die folgenden Gruende haben:
1.) Falls Dritte Ihre Emailadresse zur Bestellung unseres Dienstes verwendet haben, werden wir dies mit Hilfe der Adressrecherche ueber die mitprotokollierten IP-Nummern, Knotenrechner und einige weitere Daten feststellen. Wenn die Bestellung also weder von Ihnen selbst, noch von einer Person in Ihrem Umfeld VON IHREM COMPUTER AUS durchgefuehrt wurde, muessen Sie auf diese Mail hier NICHT reagieren. Wir wenden uns nach der Recherche direkt an den eigentlichen Besteller.
2.) Falls Ihnen in einem frueheren Schriftwechsel eine Stornierung der Forderung zugesagt wurde, senden Sie uns unser Bestaetigungsmail an Sie bitte noch einmal zu.
3.) Falls Sie bereits bezahlt haben, konnten wir offenbar die Bazahlung bisher nicht zuordnen. Dies kommt aufrund von unvollstaendig uebermittelten Betreffangaben bei ueberweisungen aus dem In- und Ausland leider hin und wieder vor. Bitte MAILEN Sie uns in diesem Fall kurz das Datum Ihrer Bezahlung sowie den verwendeten Namen und den Betreff.
:-)
… und ab damit in den Orkus!
Neu: Katholisch-Inkasso

Quelle: telego!-News Februar 2007
Bei uns in Deutschland gibt es sowas natürlich nicht! Das mit dem „Katholisch-Inkasso“ erledigen die Finanzämter. Ist für die Kirchen auch preiswerter als der Versand von SMS.
LexisNexis spammt
Eigentlich dachte ich, daß zumindest die Unternehmen, die sich mit dem Vertrieb juristischer Informationen beschäftigen, seriöse Werbung betreiben.
Nachdem ich aber heute einen cold call von LexisNexis erhielt, der sich mit falschen Angaben zum Anlaß seines Anrufs an meiner Mitarbeiterin verbeigemogelt hat, weiß ich:
Selbst ein Verlag wie LexisNexis, der sich eigentlich eines achtbaren Auftritts in der Öffentlichkeit rühmen will, begibt sich auf das Niveau von nervenden Spammern.
Neues Weblog zum Thema eMail- und Fax-Spam
In aller Bescheidenheit möchte ich mitteilen, daß ich unter der Adresse http://www.aktiv-gegen-spam.de/ das Themen-Blog „Aktiv gegen Spam“ veröffentlicht habe. Es geht um die Abwehr von eMail- und Fax-Spam, der mit den üblichen Filtern nicht zu fassen ist.
Adäquates Mittel ist die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen. Das dazu notwendige know how und die Rechtsprechung zum Thema werde ich dort sammeln und veröffentlichen. Mittäter und Gehilfen sind willkommen.
Kommentare deaktiviert für Neues Weblog zum Thema eMail- und Fax-Spam
Keine Zustimmung zum eMail-Spam per cold call
Der auf Unterlassung vor dem Landgericht Berlin in Anspruch genommene Spammer berief sich in seiner Klageerwiderung darauf, daß er in dem Büro des Klägers angerufen und sich dort die Zustimmung abgeholt habe, die Werbung per eMail zu senden. Dafür bot er einen Zeugenbeweis an.
Dabei übersah der Spammer allerdings, daß er dadurch einräumte, eine Kalt-Akquise – sog. „cold calling“ – betrieben zu haben; diese cold calls verstoßen jedoch gegen Wettbewerbsrecht.
Vor diesem Hintergrund teilt das Landgericht dem Spammer mit, daß die Ladung des Zeugen entbehrlich sei,
weil eine durch wettbewerbsrechtlich unzulässige Telefonate erlangte Zustimmung zur Übersendung von eMail-Werbung nicht deren Zulässigkeit begründen kann.
Die Mitteilung des Gerichts habe ich hier veröffentlicht.
Der Beklagte hat daraufhin den Unterlassungsanspruch anerkannt.
