
Quelle: telego!-News Februar 2007
Bei uns in Deutschland gibt es sowas natürlich nicht! Das mit dem „Katholisch-Inkasso“ erledigen die Finanzämter. Ist für die Kirchen auch preiswerter als der Versand von SMS.

Quelle: telego!-News Februar 2007
Bei uns in Deutschland gibt es sowas natürlich nicht! Das mit dem „Katholisch-Inkasso“ erledigen die Finanzämter. Ist für die Kirchen auch preiswerter als der Versand von SMS.
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Dies schließt sich in 20Sekunden
Na, besonders schwer machen wir’s der Kirche auch nicht: deren „Rückstandsausweise“ sind, bei Einhaltung gewisser Formalitäten, ohne weiteres vollstreckbar. Mitgliedsbeiträge ordinär einklagen müssen nur andere Vereine. Ach ja, und die Mitgliedslisten werden de facto von den Personenstandsbehörden geführt.
Es soll da ein relativ einfaches Gegenmittel geben, um solche Übergriffe – jedenfalls für die Zukunft – ziemlich sicher zu verhindern. Bei uns in Deutschland wäre dies der Weg zum Amtsgericht, wo das auf die beschriebene Art „mißhandelte“ Kirchenmitglied seien Austritt aus der spammenden und vollstreckenden Gemeinde erklären könnte.
Angesichts gleichbleibend hoher Kirchenaustrittszahlen ein ausnehmend beschränktes Problem mit Neigung zur Selbstlösung …
An der Sache vorbei (kommentarbezogen gesehen). Bei der Unabhängigkeit des Staates von Kirche…. schon bemerkenswert, welche Position das Finanzamt einnimmt.
Zur Ergänzung:
Hobbytechnisch könnte man sich mal damit befassen, welche Gelder vom Staat jährlich an die Kirche fliessen aus alten Rechten etc. ES wird überraschend sein!!