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Unerwünschte Werbung
Der Briefkasten des Spammers
Post für Christian Schebitz, Geschäftsführer der ArenoNet GmbH, Spammer und Wannenbeleidiger. Aber nicht in, sondern auf seinen Briefkasten.
Irgend ein schlimmer Finger hat sich da wohl einen Scherz erlaubt. ;-)
Vorsorglich:
Aus meiner Kanzlei werden keinerlei Aufkleber auf Briefkästen vorgenommen! (*)
Erneute Beleidigung der Wanne

Und was ist es denn sonst, wenn nicht „Straßen-Spam“ – wenn ein Anwalt ein Schrottfahrzeug (siehe Fotos auf der der Website von RA Hoenig) auf die ohnehin zugeparkten Straßen Berlins stellt, weil sonst niemand zu ihm kommen möchte?!
Quelle: Christian Schebitz, ArenoNet GmbH, www.rechtsanwalt.com
Unglaublich! Ich fasse es nicht.
Der Spammer stellt richtig
Christian Schebitz, der Geschäftsführer der ArenoNet GmbH versucht sich zu rechtfertigen. In einem Kommentar hier im Blog. Er trägt jedoch unwahr vor.
Das verspricht ja heiter zu werden. ;-)
Spam per Cold Call durch die ArenoNet
Aus einem Kommentar zu dem Beitrag Der Spammer reagiert:
Die Firma ArenoNet ist permanent durch telefonische Kaltaquise aufgefallen.
Bezeichnend auch, daß mir am 17.9.05 anläßlich eines von mir gehaltenen Vortrages zum Thema „Spam und unerlaubte Werbung – anwaltliches Vorgehen und Stand der Rechtsprechung“ vor Rechtsanwaltskollegen in den Räumen der Rechtsanwaltskammer Berlin u.a. mehrfach die Fa. ArenoNet als besonders penetrante Kaltaquiriererin benannt wurde, wobei das Vorgehen jedesmal identisch war: die Domain Rechtsanwalts.com wurde umfangreich vorgestellt und der Besuch des Außendienstmitarbeiters für den nächsten Tag angekündigt.
Es gibt mehrere Beiträge von Rechtsanwaltskollegen, die sich an einer Mailingliste der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg beteiligen, die ebenfalls derartig belästigt wurden. Es gibt über 20 weitere Beiträge der Kollegen, die sich in geradezu sarkastischer Weise mit der Leistung und den Preisen der Fa. ArenoNet beschäftigen.
Wir haben sowohl einstweilige Verfügungen auf Unterlassen gegen die Firma AreniNet erwirkt, die im Widerspruchsverfahren von Herrn Christian Schebitz als endgültige Regelung anerkannt worden sind.
Zudem hat von Herr Christian Schebitz sich auch strafbewehrt meiner Kollegin gegenüber zur Unterlassung verpflichtet.
Wegen eines Verstoßes gegen das Unterlassungsgebot der einstweiligen Verfügung wurde im Jahre 2005 ein Ordnungsgeld gegen ihn vom LG Berlin beschlossen.
Aktuell (April 2009) hat er abermals gegen das Verbot verstoßen und mußte an meine Kollegin eine Vertragsstrafe i.H.v. 5.001,00 € zahlen.
Treffenderweise sollte also die Firma areNOnet heißen…
Ich glaube, da hat sich Herr Christian Schebitz von der ArenoNet GmbH ganz böse verspekuliert. Macht man aber auch nicht, einen Rechtsanwalt erst zuspammen und dann auch noch anlügen. Das ist unhöflich, meinen Sie nicht, sehr geehrter Herr Schebitz?
Übelste Beschimpfung, ganz ganz übel
Da schreibt mir doch ein unhöflicher Zeitgenosse eine eMail:
Ihr Vorgehen ist insgesamt höchst unprofessionell! Sie motivieren mich sehr, Ihnen mal zeigen zu lassen, was wirklich unrecht ist (und was das kosten kann). Unsachliche Besserwisser mit juristischem Halbwissen braucht die deutsche Rechtsberatung nicht.
Das ist die normale Reaktion eines hilflosen Gegners, so wie ich sie aus den vielen Fällen kenne, die ich früher einmal bearbeitet habe, wenn es um die Abwehr von Spam ging. So etwas packe ich weg und gut ist.
Aber das hier, hier das hier, das hat mich nun wirklich umgehauen:
Oder wollen Sie etwa behaupten, dass ihr plakatives Polizeischrottfahrzeug … keine Werbung darstellt!?
Das hat mich ja nun völlig fertig gemacht. Die arme Wanne …
… als Schrottfahrzeug zu bezeichnen … also nein, das ist ja schon fast … Ne, mir fehlen die Worte.
Wer das war? Der hier, der bei anderen Rechtsanwälten als Spammer nicht unbekannt ist: Christian Schebitz, der Geschäftsführer der ArenoNet GmbH, die das Portal unter www.rechtsanwalt.com betreibt.
Was mache ich denn nun mit dem Kerl?
Der Spammer reagiert
Es ist ein Klassiker – Spammer weisen alle Schuld von sich.
Ich hatte über den Kommentarspam betreffend www.rechtsanwalt.com bereits berichtet. Nun kommt eine Reaktion via eMail von Christian Schebitz, dem Geschäftsführer der ArenoNet GmbH, die das Portal unter www.rechtsanwalt.com betreibt. Ich hatte ihn aufgefordert, (weiteres) Spammen auf unseren Weblogs zu unterlassen.
Sehr geehrter Herr Hoenig,
leider ist uns nicht klar, wen oder was Sie mit Ihrer Drohung meinen. Aus meinem Unternehmen werden keinerlei Einträge in Weblogs vorgenommen!
Sonnige Grüße aus Mannheim-Lindenhof
Christian Schebitz
Dipl.-Kfm. / Geschäftsführer
Neuester Service: [Spam gelöscht. crh]ArenoNet GmbH
Bürohaus Lindenhof
Steubenstr. 46
68163 Mannheim
T. +49 (621) 97 69 29 50
F. +49 (621) 97 69 29 59
Amtsgericht Mannheim: HRB 9382 – Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Christian Schebitz
So sind’se, diese Unternehmer. Es gibt immer wieder welche, die mit Tricksereien ihr Geld zu verdienen versuchen, statt ehrliche Leistung zu bringen.
Kommentar-Spam von Rechtsanwalt.com
Wiederholt wurde versucht, über sinnentleerte Kommentare in unseren Weblogs, links auf die Seite www.rechtsanwalt.com zu setzen.
So sieht er aus, der Kommentarspam von Rechtsanwalt.com:
Ich habe daher die ArenoNet GmbH, die verteten wird von Christian Schebitz, aufgefordert, dieses Spamming zu unterlassen. Ob der Geschäftsführer Dipl.-Kfm. Christian Schebitz der Verantwortliche dieses Kommentarspams von www.rechtsanwalt.com ist, weiß ich nicht.
Aber: Cui bono? Der Spam nützt allein ArenoNet GmbH, die www.rechtsanwalt.com betreibt. Also liegt der Verdacht nahe, daß Christian Schebitz und die ArenoNet GmbH hinter dem Spam, der für www.rechtsanwalt.com wirbt, stecken.
Wer auf diesem Weg Werbung für sich und sein Angebot machen muß, scheint es nötig zu haben. Wenn die Leistung nicht stimmt, wird eben gespammt. Oder, sehen Sie das anders, Herr Christian Schebitz von der ArenoNet GmbH?
Meinen Namen jedenfalls findet man auf diesem Spammer-Portal unter www.rechtsanwalt.com nicht.
Freche Spammer
Heute morgen bekomme ich die erste eMail, mit der ein Herr Jörg Halm, der als „Leiter Vertrieb“ zeichnet, uns – und reichlich andere Anwälte – mit Werbung für die „rehacare GmbH Köln“ zumüllt. Ich habe die eMail samt einigen MByte Anlagen gelöscht.
Um die Mittagszeit kam der Müll schon wieder hier an. Auch diese eMail des Herrn Jörg Halm von der rehacare GmbH Köln habe ich kommentarlos gelöscht.
Ein paar Stunden später schreibt mir dieser Herrn Jörg Halm von der rehacare GmbH Köln zum dritten Mal:
Bezüglich unserer Anerkennung durch die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein sahen wir es als unsere Pflicht an, Sie über Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren.
Darauf habe ich dann reagiert und Herrn Jörg Halm von der rehacare GmbH Köln aufgefordert, unsere eMail-Adresse endlich aus seinem Verteiler zu nehmen. Und ich habe Herrn Jörg Halm von der rehacare GmbH Köln dazu geraten, sich vor der Versendung von eMail-Werbung über deren Zulässigkeit zu informieren.
Nun schreibt mir Herrn Jörg Halm von der rehacare GmbH Köln ein viertes Mal, diesmal allerdings nicht mehr so höflich, wie in seinen ersten beiden eMails, mit denen er mir die Produkte der rehacare GmbH Köln anpries. Woher er unsere eMail-Adresse habe? Aus dem Internet! Aha.
Nun ja, so sind sie eben, diese Beglückungsterroristen. Vielleicht sollte ich ihn nun doch noch auffordern, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben?
Nebenjob: Finanzvertreter der Gesellschaft
Am heiligen Sonntag erreichte mich die folgende eMail von Lili Myrick (rtcentric@emdeemotorsports.org):
Zur Zeit stellen wir die Mitarbeiter in unsere Gesellschaft ein, um die Bedienungsqualität und die Geschwindigkeitserhöhung der Auftragsbearbeitung zu steigern. Es ist nicht wichtig, als was Sie arbeiteten oder zur Zeit arbeiten, wenn Sie eine Gelegenheit zum Vereinigen haben, wenn Sie kontaktfreudig, verantwortlich und streng zu sich selbst sind, haben Sie eine wunderbare Gelegenheit, unser Mitarbeiter zu werden und ein hohes Einkommen zu bekommen. Heute stellen wir besondere Forderungen an unsere Mitarbeiter, denn Sie repräsentieren das Image der Gesellschaft.
Gehalt:
3500 Euro pro Monat + 5% von jedem GeschäftAufgaben:
Zahlungserhalt von Kunden, Abrechnungslegung für die Zeiträume, zur Erreichung der finanziellen Ziele der Gesellschaft beizutragen.Anforderungen:
Alter von 21 Jahren, Erfahrung bei der Arbeit mit Menschen, Dokumenten, Erfahrung bei der Verwaltungsarbeit, der erfahrene PC-Benutzer, ein ständiger Zugang zum Internet für die Arbeit durch Internet, Vorhandensein von mindestens 3 Freistunden pro Tag, Vorhandensein der Empfehlungen (werden begrüßt).Zusammenfassung senden Sie an die E-Mail: dks.vacancy.sl@gmail.com
Ich würde mir das Gehalt monatlich im Voraus bezahlen lassen, damit ich dem Strafverteidiger meines geringsten Mißtrauens die Vergütung für die Verteidigung gegen den Vorwurf der Geldwäsche bezahlen kann. Das Risiko, bei solchen Transaktionen („Aufgaben“) entdeckt zu werden, liegt nahezu bei 100%.
Eigentlich kann ich mir nicht mehr vorstellen, daß jemand sich auf solche eMails meldet. Und sich an diesen Aktionen beteiligt. Trotzdem bekommen wir in unserer Kanzlei immer wieder neue Verfahren, in denen unsere Mandanten auf diese Versprechen hereingefallen sind. Hinterher sind unsere Mandanten klüger. Wie immer. Die Spezialprävention des Strafrechts funktioniert insoweit.
Erwischt – aber voll ins Schwarze
Es ging um die Kosten meiner Inanspruchnahme im Dezember 2005. Der Gegner meines Mandanten wollte erst gar nicht zahlen. Auch nachdem ihm das Gericht mitgeteilt hatte, daß er zahlen müsse, stellte er sich bockig. Aber richtig bockig, mit allem, was das Zivilprozeßrecht so hergibt.
Naja, nicht schlimm. Schließlich hatten mein Mandant und ich es auch gar nicht so eilig. Denn die Verzinsung der Forderung mit 5 % über dem Basiszins bekommt man auf keinem Bankenmarkt.
Der Gegner hatte auch einen Anwalt, dann sogar einen zweiten. Obwohl er mir wiederholt mitgeteilt hatte, daß er kein Geld habe. Richtig arm sei er, der Arme. Trotzdem legten sich beide Anwälte mächtig ins Zeug für den armen Hartz-IV-Empfänger. Nicht nur ins Zeug legte sich der eine, sondern dann auch noch mit mir an. Über diesen Kerl hatte ich dann hier bereits berichtet.
Immer wieder kam das freche Angebot, die Forderung in Höhe von über 2.000 Euro in Raten zu 20 Euro zahlen zu dürfen. Ich habe den Quatsch natürlich abgelehnt. Trotzdem begann der Gegner – zweieinhalb Jahre nach Entstehen der Forderung – mit der Ratenzahlung. 20 Euro monatlich tröpfelten hier ein.
Nun habe ich eine freundliche Bank, die mir nicht nur mitteilt, wer der Absender der Zahlung ist, sondern auch noch die Kontonummer und die Bankleitzahl „seiner“ Bank in die Gutschrift notiert. :-)

Eigentlich wollte ich ihn nur ärgern, deswegen habe ich bis zum 13. Dezember gewartet und dann „zugeschlagen“: Ein vorläufiges Zahlungsverbot per Gerichtsvollzieher an die Bank des Gegners. Damit der Arme von seinem schmalen Hartz-IV-Einkommen nicht so viel für Marzipan und Lebkuchen ausgibt.
Und was passiert? Die Bank überweist auf dieses Zahlungsverbot die volle Forderung. Bis auf den letzten Cent. 2.303,02 Euro! Whow!!
Der arme Kerl hat also irgendwo gelogen. Entweder bei mir mit der Angabe, er sei Hartz-IV-Empfänger. Oder beim Amt, das ihn sicherlich nach seinem Vermögen gefragt hat. Na, hoffentlich nicht auch noch bei seinen Anwälten, die sich für lau zum Affen gemacht haben.
… nun wird das ja doch noch was mit der Silvester-Party.


