Strafverteidiger

Jetzt erst Recht!

nevergiveupDie Kapitulationserklärung von Heinrich Schmitz, früherer Kolumnist des European, hat mich tief getroffen. Ein gestandener Strafverteidiger, mit ganz sicher einem sehr dicken Fell wie jeder Kollege, der es länger als ein paar Jahre in der Strafjustiz aushält, muß sich geschlagen geben.

Die hinterhältigen Fakeanrufe der „besorgten Bürger“ sind aus meiner Sicht aber nur die Symptome, die diese – leider richtige – Konsequenz des Kollegen ausgelöst haben. Die Ursachen liegen davor und dahinter.

Auf der einen Seite …
… stehen sogenannte Presse- und Medienerzeugnisse, die dazu entscheidend beigetragen haben und immer noch beitragen, daß der Lynchmob zunehmend an Selbstbewußtsein gewonnen hat und noch weiter gewinnt. Insbesondere die Blätter aus dem Hause Springer und die „schlechten Menschen, die Falsches tun“ und sich nicht zu schade sind, sich für die „Organe der Niedertracht“ zu prostituieren, sind für diese Stimmung in Freital und anderenorts entscheidend verantwortlich. Sie sind es, die solchen feigen Anrufern „Mut“ machen, sie antreiben.

Wenn die Autoren der reißerischen Überschriften wenigstens genau solche Dumpfbacken wären wie diejenigen, die sie zum Anzünden von Flüchtlingsheimen motivieren. Nein, das sind intelligente Menschen, die eine solide Ausbildung haben, teilweise in der Vergangenheit mit Preisen ausgelobt wurden. Und genau das macht sie so gefährlich. Sie setzen ihre Fähigkeiten ein, um knapp an der Grenze zur Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) ihre geistigen Brandsätze zu zünden.

Die Anrufe, über die der Kollege Schmitz und seine Familie zu Recht so entsetzt sind, sind das Ergebnis dieser abstoßenden Überschriften und menschenverachtenden Artikeln der Gossenblätter und ihrer Hetzschriftsteller.

Auf der anderen Seite …
… stehen die Ordnungshüter, die ihre Arme bis zu den Ellenbogen in den Hosentaschen gesteckt haben und dem Szenario den Rücken zudrehen. Damit meine ich jetzt nicht den uniformierten Polizeikommissar PK Redlich vor Ort. Sondern die Menschen, die wir gewählt haben, damit sie ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze […] wahren und verteidigen.

Was es zu Allererst bedeutet, „das Grundgesetz wahren und zu verteidigen„, kann man in ganz schlichten und einfach verständlichen Worten in zwei, drei Zeilen nachlesen: Art. 1 Absatz 1 GG und Art. 2 Absatz 2 GG. Für die Nichtjuristen: Die gelten auch für Menschen, die nicht „von hier“ sind, sondern für alle!

Wenn ich mir anschaue, mit welchem Equipment jedes Jahr in Kreuzberg der 1. Mai gefeiert wird. Tausende Polizeibeamte rücken aus allen Bundesländern ein in die Hauptstadt, um für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Das ist auch in Ordnung so. Aber – gottverdammich – wo sind diese gepolsterten Robocops, wenn in Freital, Hoyerswerda, Tröglitz, Mölln … der Lynchmob tobt?

Wegen zweier bedruckter Stücke Papier wird ein Riesenaufriss gemacht, weil ein paar Blogger sie ins Netz gestellt haben: Innenminister, Justizminister, Staatssekretär, Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und wasweißichwernichtnochalles regt sich auf.

Aber sind auch Ermittlungsverfahren eingeleitet worden gegen die Kommentatoren, die unter den Veröffentlichungen von solch (leider) einsamen prominenten Rufern in der Pegida-Wüste wie z.B. Anja Reschke und Till Schweiger den strafbaren Inhalt ihrer verbalen Kathederbeutel ausschütten?!

Wo ist das „Ressort Investigative Recherche“ aus dem Springehochhaus, das alles mit Kriminalität macht, wenn es um Beleidigungen, Bedrohungen, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten geht?!

Zwischen dieser menschenverachtenden Medien-Hetze, die auf der einen Seite steht, und der Untätigkeit der Verantwortlichen für die Sicherheit der Menschen, die uns um ihre Hilfe bitten, auf der anderen Seite, wurde dieser aufrechte Mann Heinrich Schmitz quasi zerdrückt.

Weil es der Staat nicht schafft, einen Strafverteidiger, der seine „Kraft dem Wohle des deutschen Volkes“ gewidmet hat, und seine Familie zu schützen, schreibt Heinrich Schmitz nun Rezensionen und Jugendbücher. Ich hoffe und wünsche es ihm und seiner Familie, daß es dabei nicht bleiben muß.

Sein Rücktritt ist mir eine Mahnung. Jetzt erst Recht!

Mein Weg von der Kanzlei in die Mittagspause führt vorbei an einer Synagoge, deren Hauptgebäude in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 niedergebrannt wurde. Wiederholt sich Geschichte?

Hier der Songtext zum Mitsingen.

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Presseerklärung – Und ein neues Verteidigungsziel?

Die drei „alten“ Verteidiger von Beate Zschäpe erklären in gebotener Kürze, was zu erklären ist:

Presseerklärung

Ich rechne nicht damit, daß die Staatsanwaltschaft tatsächlich ein Ermittlungsverfahren gegen die drei Kollegen einleiten wird. Denn das bedeutete die Rote Karte für die Strafverteidiger, den damit verbundenen Platzverweis und den Reset des gesamten Verfahrens.

Im Anschluß an eine Aussetzung des Verfahrens würde sich nämlich sofort auch die Frage nach der Haftfortdauer stellen, §§ 121, 122 StPO. Und die wäre auch nicht so einfach ex aermelo zu beantworten.

Ist das das Ziel des „neuen“ Verteidigers? Das wird man ja mal noch spekulieren dürfen …

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Coming out: Frank Hanebuth

Der „Steintorkönig“ und Präsident des mittlerweile aufgelösten Hells-Angels-Charters von Hannover soll aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Die Haftverschonung werde gewährt gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von 60.000 Euro. Nach ziemlich genau zwei Jahren soll er nun täglich auf einer spanischen Polizeidienststelle Buenos Dias wünschen.

Hanebuth wird beschuldigt der Bildung einer kriminellen Vereinigung, der Erpressung, der Förderung illegaler Prostitution, des Betrugs und der Geldwäsche.

Seine Verteidiger Götz von Fromberg und Gonzalo Boye Tuset waren also mit ihrer Beschwerde zum Obersten Spanischen Gerichtshof endlich erfolgreich. Dazu meine Glückwünsche, das war sicherlich kein Ponyhof.

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Der Unsinn dieses Richters

Ich hatte Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben, weil mein Kostenfestsetzungsantrag nicht bearbeitet wurde. Es ging um den Vorschuß, den ich als Pflichtverteidiger liquidieren durfte. Und weil der entsprechende Beschluß nicht kam, habe ich angekündigt, daß ich auch nicht kommen werde; zum Hauptverhandlungstermin. Naja, daß das heiße Luft war, mußte dem Kundigen klar sein. Aber es ist einem Verteidiger auch nicht verboten, unzulässige Anträge zu stellen und ein Gebläse anzuwerfen.

Es kam nach meiner Beschwerde – wie zu erwarten war – Bewegung in die Sache: Der Antrag wurde sauber bearbeitet und der Vorschuß ging anschließend zügig hier ein. Dann kam sogleich auch die Frage von der Aufsicht, ob sich damit meine Dienstaufsichtsbeschwerde erledigt hätte. Hat sie nicht, habe ich mitgeteilt:

Aufrechterhaltung der Beschwerde

Meine Begründung für die Nichterledigung scheint bei dem Richter aber gar nicht so gut angekommen zu sein:

Der Unsinn dieses Verteidigers

Ich fürchte, der arme Mann wird zu einem späteren – ihm ziemlich unpassenden – Zeitpunkt zu einem weiteren „Unsinn des Verteidigers“ Stellung nehmen müssen. Und ich bin mir ganz sicher, daß sich der Richter über den ganzen Unsinn, den er in diesem Verfahren bisher schon verzapft hat, ernsthaft ärgert. Aber so richtig!

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Verschlüsselte Einstellung

Ich hatte im Juni einen Blick in unser unverzichtbares Verteidigerwerkzeug geworfen. Damit war ich für eine zuverlässige Vorhersage ausgestattet, daß das mit der Entschlüsselung einer TrueCrypt-System-Partion eher schlecht aussieht.

Nun kam nicht nur die Ankündigung, daß man die System-Partition nebst Festplatte und Rechner wieder an den Mandanten herausgeben wird. Darüberhinaus wurde gleich der rote Deckel zugemacht:

Einstellungsgründe

Einmal abgesehen davon, daß auf dem Rechner ohnehin nichts drauf war, das den Anfangsverdacht hätte vertiefen können: Es gibt viele weitere Gründe, die dafür sprechen, seine Daten vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Eine Festplattenverschlüsselung mit geeigneten Mitteln ist dazu eine ziemlich sichere Möglichkeit.

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Akte verloren – und jetzt?

Es gibt immer wieder mal ein Problem, das ein Strafverteidiger nicht ad hoc lösen kann, obwohl er es vielleicht lösen könnte.

VerloreneAkte

Einmal angenommen, der Verteidiger hätte seine Kopien noch im Schrank oder auf der Festplatte:

Soll der Verteidiger seine Aktenkopie an die Staatsanwaltschaft herausgeben?


     

 

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Gern können die Antworten in den Kommentaren begründet werden. Es wäre dabei interessant, wenn Sie sich outen würden als „Mandant“ oder als Angehöriger der „Justiz“; ich denke, die Wahl wird vom jeweiligen Status des Wählenden abhängen, nur bei den „Verteidigern“ bin ich mir sicher, wohin das Ergebnis tendiert. Für mich selbst habe ich eine Entscheidung getroffen.

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Kurzer Prozeß im Amtsgericht Tiergarten

Es ist gut, wenn die Menschen Vertrauen haben in eine funktionierende Strafjustiz. Und wie die Strafjustiz in der Praxis funktioniert, wird an dieser Terminsrolle* deutlich.

Eilverfahren

In dem Termin um 9:00 Uhr haben Rechtsanwalt Tobias Glienke und ich verteidigt. Auch in dem Termin um 10:30 Uhr hatte der Angeklagte einen Verteidiger.

In den nachfolgenden Terminen – sieben Stück in einer Stunde – wurde ohne Verteidiger verhandelt. Aber mit einer erfahrenen Richterin und einem Staatsanwalt, der in unserem Verfahren Augenmaß zeigte.

Sieben Mal in dieser Vormittagsstunde sitzt also jeweils ein Angeklagter allein vor zwei professionellen Juristen und hofft, daß die beiden wissen, was sie tun – in einem kurzen Prozeß.

Es gibt Richter und Staatsanwälte, da ist das Vertrauen gerechtfertigt. Und es gibt andere. Es gibt Beschuldigte und Angeklagte, die glauben uneingeschränkt an „die Gerechtigkeit„; allen anderen empfehle ich den Gang zum Strafverteidiger.

Denn: Welchen Richter ein Angeklagter bekommt, hängt im Wesentlichen von Glück und Zufall ab (jedenfalls bei Erwachsenen).

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*: Als „Terminsrolle“ wird der Aushang am Eingang zum Gerichtssaal bezeichnet.

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Fortbildung: Neue Rechtsfolgen für Mord und Totschlag

Demnächst neu: Die Tötungsdelikte werden umsortiert. Und damit jeder weiß, was ihn alsbald erwartet, wenn er jemanden ins Jenseits befördert hat, veranstaltet die Vereinigung der Berliner Strafverteidiger eine Fortbildung:

Fortbildung 18.06.2015

Die Reform der Tötungsdelikte steht aktuell auf der politischen Agenda. Das Bundesministerium der Justiz hat eine Expertenkommission ins Leben gerufen, die Vorschläge für eine Neuregelung unterbreiten soll. Vertreter der Anwaltschaft ist u.a. der Vorsitzende des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer Rechtsanwalt Dr. Ignor, der uns seine Sicht der Dinge schildern und seinen eigenen Reformvorschlag zur Diskussion stellen wird.

Weitere Informationen gibt es hier (als PDF) und auf der Website der Berliner Strafverteidiger.

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Fortbildung: Entschädigung für rechtswidrige Haft

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger und der Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein bieten heute eine besondere dreistündige Fortbildung an:

Entschädigung für rechtswidrige Haft nach Art. 5 Abs. 5 EMRK
eine von Strafverteidigern nahezu ungenutzte Möglichkeit

Heute, am Donnerstag, den 4. Juni 2015 um 19.00 Uhr, in der Humboldt-Universität Berlin, Hörsaal 1072 im Hauptgebäude, Unter den Linden 6, 10117 Berlin

Aus dem Veranstaltungsflyer (pdf):

Die Hamburger Strafverteidigerin Dr. Iris-Maria Killinger wird zum Thema „Haftentschädigung für rechtswidrige Untersuchungshaft nach Art. 5 Abs. 5 EMRK“ vortragen. Die Referentin wird darlegen, dass Art. 5 Abs. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention das deutsche Haftentschädigungsrecht maßgeblich beeinflusst. Rechtswidrig inhaftierten Untersuchungsgefangenen stehen leicht durchsetzbare Haftentschädigungsansprüche zur Verfügung, die unabhängig vom BGB und vom StrEG sind. Diese Rechtslage wird vom Gesetzgeber seit Jahrzehnten bewusst ignoriert und die Praxis hat die Sprengkraft von Art. 5 Abs. 5 EMRK bislang nicht erkannt. Der Staat spart hierdurch jährlich Haftentschädigungen in Millionenhöhe! Der Vortrag behandelt die völker- und materiellrechtlichen Grundlagen und setzt einen Schwerpunkt auf die persönlichen Haftungsrisiken der beteiligten Justizorgane sowie der beteiligten Strafverteidiger.

Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung per E-Mail: info@strafverteidiger-berlin.de oder Fax: 030/347 812 66 erbeten.

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Dopende Sportler in den Knast?

388559_web_R_K_by_Joachim Berga_pixelio.deLeistungssportler, die sich mit Dopingmitteln auf’s Treppchen mogeln möchten, müssen künftig wohl mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen.

Das sieht ein von der Bundesregierung vorgelegter Entwurf vor. Wer „ein Dopingmittel oder eine Dopingmethode bei sich anwendet oder anwenden lässt“, kann dann im nett eingerichteten Fitnessraum einer JVA trainieren, wenn es nach dem Willen der Regierenden geht.

In der Begründung zu dem Gesetzentwurf heißt es:

Die Norm dient dem Schutz der Integrität des Sports. Sie stellt damit den Kern der Neuausrichtung in der strafrechtlichen Dopingbekämpfung dar.

Der Gesetzentwurf sieht u. a. Folgendes vor:

Überführung der bisher im Arzneimittelgesetz (AMG) geregelten Verbote
und Strafbewehrungen in das Anti-Doping-Gesetz;

Erweiterung der bisher im AMG geregelten Verbote durch neue Tatbegehungsweisen
sowie durch die ausdrückliche Erfassung auch von Dopingmethoden;

Schaffung eines strafbewehrten Verbots des Selbstdopings, mit dem erstmalig gezielt dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler erfasst werden, die beabsichtigen, sich mit dem Doping Vorteile in Wettbewerben des organisierten Sports zu verschaffen;

Einführung einer Strafbarkeit von Erwerb und Besitz von Dopingmitteln auch bei geringer Menge, sofern mit diesen Selbstdoping beabsichtigt ist;

Erweiterung der bisherigen besonders schweren Fälle und deren Ausgestaltung als Verbrechenstatbestände, was auch zur Folge hat, dass sie geeignete Vortaten für den Geldwäschetatbestand des § 261 des Strafgesetzbuchs werden;

Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Datenübermittlung von Gerichten und Staatsanwaltschaften an die Stiftung Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA);

Schaffung von Vorschriften für die NADA zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten;

Klarstellung der Zulässigkeit von Schiedsvereinbarungen in den Verträgen zwischen den Verbänden und den Sportlerinnen und Sportlern.

Am 22.05.2015 wird der Gesetzentwurf in erster Lesung durch den Bundestag beraten. Wie er am Ende aussehen wird, ist noch nicht abzusehen. Schau’n wir mal.

Den Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport (BT-Drs. 18/4898) findet sich hier (PDF). Die Informationen stammen aus „hib – heute im bundestag Nr. 253 v. 18.05.2015“

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Bild: © Joachim Berga / pixelio.de

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