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Strafrecht
Suizidversuch als Mittel zum Zweck?
Der 39-jährige Spandauer, der gestern im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den Stichverletzungen seiner 47-jährigen Mitbewohnerin am Brunsbütteler Damm festgenommen wurde, ist heute aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden.
Die bisherigen Ermittlungen der 4. Mordkommission beim Berliner Landeskriminalamt ergaben, dass sich die Frau die Verletzungen selbst zugefügt hat, in der Absicht sich umzubringen.
Die Spandauerin war gestern Mittag mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus gekommen. Eine Notoperation rettete ihr Leben. Die Verletzte hatte Zeugen gegenüber geäußert, dass ihr Mitbewohner sie bedroht und auf sie eingestochen habe.
Daraufhin nahmen Polizeibeamte den 39-Jährigen zunächst als Tatverdächtigen fest.Gegen die Frau wird nun wegen der Vortäuschung einer Straftat und falscher Verdächtigung ermittelt.
Quelle: Polizeiticker auf Berlin.de
Ob die Frau dem Mitbewohner auf diesem Wege irgend etwas mitteilen wollte? Ich denke, sie hat wohl nicht nur strafrechtliche Probleme.
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Der polnische Beweisantrag vor dem Rechtsgespräch
In der Strafsache gegen
Graf Gottfried von Gluffke
– 401 Ds 123/06 –
stelle ich den nachfolgenden Beweisantrag.
Zum Beweis der Tatsache, daß der Angeklagte zur Tatzeit im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, beantrage ich, die Ladung und Vernehmung als Zeugen
einen informierten Sachbearbeiter der für die Erteilung von Fahrerlaubnissen zuständig Behörde der Stadt Poznan (Polen).Der Zeuge wird bestätigen, daß der Angeklagte Anfang Mai 2005 einen Antrag auf Erteilung einer polnischen Fahrerlaubnis gestellt und dabei folgende Urkunden vorgelegt hat …
Bevor ich diese Antrag stellen wollte, lehnten Staatsanwaltschaft und Gericht unisono meine Bitte um ein „Gespräch außerhalb des Protokolls“ (das so genannte Rechtsgespräch) kategorisch ab:
Was gibt es denn jetzt noch zu besprechen? Der Sachverhalt ist doch glasklar, der Anklagevorwurf hat sich doch bestätigt!
Nachdem ich diesen Antrag dann gestellt hatte, regten Staatsanwalt und Richterin ein Rechtsgespräch an. Es wurde eine einvernehmliche Regelung gefunden, mit der der Angeklagte, der Staatsanwalt und das Gericht leben konnten. Den Beweisantrag habe ich zurückgenommen, 10 Minuten später war das Urteil rechtskräftig.
Geht doch! ;-)
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Keine Einleitung eines Strafverfahrens gegen 1 & 1 Internet AG
Ich hatte der 1 & 1 Internet AG die Ermächtigung entzogen, ihre Forderungen von meinem Konto abzubuchen. Darüber hatte ich hier berichtet. Gleichwohl griff das Unternehmen noch zweimal in meine Kasse.
Ich habe jeweils der Lastschrift widersprochen und wiederholt ausdrücklich auf den Entzug der Lastschriftermächtigung hingewiesen. Als die Westerwälder dann erneut eine Lastschrift versuchten, habe ich das Verhalten der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, weil mir bekannt geworden war, daß diese Ignoranz wohl zur Unternehmenspolitik in Montabaur gehört. Auch andere Kunden dieses Unternehmens haben diese Erfahrungen gemacht.
Leider hat die Staatsanwaltschaft Koblenz keinen Anlaß gesehen, Ermittlungen den die (feine) Gesellschaft einzuleiten; dies wurde mir mit diesem Schreiben vom 13. April 2006 mitgeteilt (das Schreiben ging dann am 18. Mai 2006 hier ein).
Die StA zitiert zur Begründung der Ablehnung einen Beschluß des BGH aus dem Jahre 2000 (5 StR 533/00 = BGHSt 46, 196). Diese Entscheidung des BGH trifft jedoch einen anderen Fall: Dort ging es um die Vorlage einer gefälschten Überweisung, hier geht es um die Frage einer (nicht) bestehenden Lastschriftermächtigung.
Vielleicht schreiben diejenigen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, der Staatsanwaltschaft Koblenz, beziehen sich auf das Aktenzeichen 2020 Js 017877/06 und teilen dort mit, wie die 1 & 1 Internet AG auf den Entzug der Lastschriftermächtigung zu reagieren pflegt.
Unter Umständen weckt das ja die Staatsanwaltschaft auf und regt zum Nachdenken an.
1 & 1 legt weitere anwaltliche Internet-Präsentationen lahm
Offenbar suchen die Westerwälder das Risiko.
Frau Kollegin Mareen Schneider aus Frankfurt / Main berichtet in einem Kommentar (Nr. 11) zu meinen Beitrag über das Unternehmen aus Montabaur, ihr sei die gesamte Kanzlei lahmgelegt worden, weil 1 & 1 auf irgendwelchen – vermeintlichen – Forderungen beharrt. Die Domain http://www.kanzlei-schneider.de ist jedenfalls heute nicht mehr erreichbar.
Der Verdacht, daß das Verhalten des Westerwälder Dienstleistungsverweigerers sowohl in meinem Falle als auch im Falle der Frau Rechtsanwältin Schneider einen Nötigungsversuch darstellen könnte, dürfte einem pfiffigen Ermittlungsrichter durchaus für den Erlaß eines Durchsuchungsbeschlusses ausreichen. Das wäre doch mal was für die Boulevard-Presse:
Staatsanwaltschaft Koblenz durchsucht Geschäftsräume von 1 & 1 wegen des Verdachts der Erpressung
Ich kann meinen Kollegen nur dringend davon abraten, mit der 1 & 1 Internet AG und ihrem zweifelhaften Ruf noch irgendwelche Verträge zu schließen. Und wie der Laden mit anderen Berufsgruppen, die nicht über professionelles juristisches Know How verfügen, umspringt, kann man sich sicherlich gut vorstellen.
Amokläufer ohne rechtsradikalen Migrationshintergrund
Bei der Einweihungsfeier zum neuen Berliner Hauptbahnhof: Ein 16-jähriger Berliner stach am späten Freitagabend wahllos auf Passanten ein. Mindestens 26 Menschen wurden verletzt. Der junge Mann habe gegen 23.30 Uhr bei einem regelrechten „Rundlauf“ zwischen Reichtstag und Luisenstraße wahllos auf die Passanten eingestochen, von denen viele gerade von der Einweihungsfeier des neuen Bahnhofs kamen.
Verletzt wurden mindestens 26 Männer und Frauen, einer der Opfer sei in Lebensgefahr, erklärte der Polizeisprecher am Morgen. 24 Menschen seien ins Krankenhaus gebracht worden, davon würden 15 stationär versorgt.
Nach ersten Erkenntnissen kommt der Teenager aus dem Stadtteil Neukölln, er habe „keinen Migrationshintergrund“, hieß es, sei aber bereits polizeilich mit einer Körperverletzung und mit Sachbeschädigung in Erscheinung getreten. Sei Motiv ist laut einem Polizeisprecher zunächst „völlig unklar“, ebenso, ob er unter Alkohol oder Drogen stand. Ein rechtsradikaler Hintergrund sei aber auszuschließen. Er bleibe vorerst in Haft.
Quelle: SPON
So geht die Presse also vor: Ist er ein Ausländer? Wenn nein: Ist er ein Nazi? Wenn nein: War er bedröhnt? Wenn nein: Was dann?
Danke an Kasandra für den Link
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Esel geschlachtet
Im Kampf gegen illegale Musik-Tauschbörsen im Internet hat die Polizei bundesweit 130 Wohnungen und Häuser durchsucht. Bei der Großrazzia seien zahlreiche Computer beschlagnahmt und Beweismittel sichergestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Köln mit. Insgesamt wurden 3500 Verdächtige identifiziert, die jeweils bis zu 8000 Dateien über die Tauschbörse „eDonkey“ angeboten haben sollen. Gegen alle Beschuldigten wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Quelle: tagesschau.de
Es ist wohl damit zu rechnen, daß auch noch weitere Wohnungen durchsucht werden. Der eine oder die andere mag sich schon ‚mal darauf einstellen, den Rechner aufräumen, externe Sicherungskopien anlegen und die Cannabis-Pflanzen aus dem Wohnzimmer entfernen.
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Fall Potsdam: Tatverdächtige freigelassen
Der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof hat die Haftbefehle gegen die beiden Verdächtigen aufgehoben.
Frank Jansen vom Tagesspiegel schreibt dazu:
Im Fall des in Potsdam schwer verletzten Deutschäthiopiers Ermyas M. gibt es eine überraschende Wende. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob am Dienstag den Haftbefehl gegen die beiden Tatverdächtigen auf. Björn L. und Thomas M. kamen frei.
Der Geschädigte kann sich nicht mehr an Vorfall erinnern.
Der Ermittlungsrichter teilte mit, in der „Gesamtschau“ auf den gegenwärtigen Ermittlungsstand könnten keine „ausreichend sicheren Schlüsse im Hinblick auf den dringenden Verdacht der Tatbeteiligung gezogen werden“. Ein einfacher Tatverdacht besteht jedoch weiter.
Ich weiß nicht, was sich seit dem Tattag zu Ostern in den Ermittlungen ergeben hat – mit Ausnahme der fehlenden Erinnerung des Geschädigten. Aber nach den mir vorliegenden Informationen, auf die ich meine Einschätzung begründe, hätte es bereits damals noch nicht für eine Untersuchungshaft reichen dürfen. Und nur weil der Boulevard es will?
Unzulässig: Lichtenberg ist keine „No-Go-Area“
Giyasettin Sayan hat gerade seinen VW-Golf-Mietwagen in der Margaretenstraße nahe dem Bahnhof Lichtenberg abgeschlossen, als plötzlich zwei Männer auf den Abgeordneten der Linkspartei/PDS hinzutreten. Es ist Freitag gegen 22 Uhr 30. Sayan denkt noch, „die wollen mich begrüßen“. Doch die beiden Männer schlagen zu – mit einer Flasche, wie Sayan später vermutet. Die Polizei hält einen Tag später allerdings einen „stumpfen Gegenstand“ für wahrscheinlicher. Denn Glasscherben findet sie nicht, und Sayans Kopfverletzungen sind so schwer, dass eine Flasche geborsten wäre. Unter der Beschimpfung „Scheißtürke“ geht der Politiker zu Boden, die beiden Männer, dunkel gekleidet, flüchten. Der aus der Türkei stammende 56-Jährige schleppt sich hundert Meter weiter bis zur Pizzeria „Bella Mare“ an der Ecke Weitlingstraße, der Wirt ruft sofort den Notarzt. Die Feuerwehr bringt den Politiker ins Oskar-Ziethen-Krankenhaus, die Polizei verzichtet wegen des schlechten Gesundheitszustands des Opfers auf eine längere Befragung. Sie sucht nun dringend Zeugen und Hinweise, hat 3000 Euro Belohnung ausgesetzt und eine Sonderkommission gegründet.
Quelle: Tagesspiegel
Polizeipräsident Glietsch sprach von einer „offenbar fremdenfeindlichen Tat“ in einem Kiez, der „ein bevorzugtes Wohngebiet der rechten Szene“ und ein „Einsatzschwerpunkt“ sei. 2005 geschahen immerhin zwei der berlinweit 18 fremdenfeindlichen Straftaten dort in der Nähe des Bahnhofs. Das Karree sei ständig im Blick von Spezialeinheiten des LKA, sagte Glietsch weiter. Dennoch sei es auch nach der Tat unzulässig, von einer „No-go-Area“ zu sprechen.
„Unzulässig“. Aha! Und wenn man trotzdem da nicht hin will? Weil Lichtenberg „wie Schöneweide als rechte Hochburg“ gilt??
Deswegen liest man im Tagesspiegel unter dem Anriß:
Wie der Weitlingkiez unter dem Nazi-Image leidet und doch nicht davon loskommt.
folgendes zum selben Thema:
Es scheint zwei Weitlingstraßen in einer zu geben. Guckt man durch die rosafarbene Brille, sieht man eine gemütliche bunte Einkaufsstraße, hübsch sanierte Häuser, viele Läden: Modeboutiquen, Schuhgeschäfte, Buch- und Schreibwarenladen, Frisör, Apotheke, Autotuning, Musikschule, Schönheitssalon, Blumengeschäft, Weinhandel, Supermarkt, Tierbestatter. Guckt man durch die braune, sieht man die Videokamera, die seit dem Überfall am vietnamesischen Blumenladen hängt, man sieht die „deutsche Küche“, die Restaurants anbieten, und denkt an Politik, man sieht den tätowierten Glatzkopf, der mit verschränkten Armen vor dem Hooligan-Laden Ostzone steht, die als Nazitreff berüchtigte Kneipe Kiste, an deren Fenster ein Foto von Papst Benedikt XVI. hängt mit der Aufschrift: Deutscher übernimmt Polenjob. Oder: Klagt nicht, kämpft. Man sieht die Preußenfahne, die aus dem Fenster über der Bäckerei hängt. Und abends gröhlende junge Betrunkene mit kurzen Haaren.
Unser persischer Freund sagte bereits Anfang der 90er Jahre, also kurz nach der „Wende“:
Seitdem die Mauer fiel, ist die Welt für mich kleiner geworden.
Das Loch von innen
Damit man sich einmal einen Eindruck verschaffen kann, wie eine Zelle im Knast von innen aussieht: Die Zeichnung einer Zelle eines ehemaligen Insassen der JVA Willich I in Mönchengladbach.
Nur für ein, zwei Tage möchte ich gern den Taxifahrer in dieses Loch sperren, der mir gestern bei der Fahrt zum Knast in Cottbus mitteilte, daß es den Häftlingen heutzutage doch viel zu gut gehe.
