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Strafrecht
Fahrkartenkontrolle: Ihre Fleischerbeile, bitte!

Ein unbekannter Fahrgast hat in der Nacht zu Sonntag in Spandau einen Fahrkartenkontrolleur in der Buslinie M 37 bedroht. Als der BVG-Mitarbeiter in Begleitung eines Kollegen den Mann in Höhe der Haltestelle an der Kreuzung Falkenseer Chaussee Ecke Siegener Straße ansprach, reagierte dieser aggressiv und zog aus seiner Jacke ein Fleischerbeil, wie ein Polizeisprecher mitteilte. Anschließend flüchtete der Täter.
berichtet der Tagesspiegel.
Das sind aber auch keine Umgangsformen, da oben in Spandau.
Strafverfahren gegen Bischof Mixa?
Das Bistum Augsburg hat Bischof Walter Mixa wegen Verdachts des sexuellen Missbrauchs angezeigt.
berichtet Philipp Gessler in der taz.
Die Staatsanwaltschaft Augsburg prüft, ob ein Ermittlungsverfahren gegen den Kirchenmann eingeleitet wird. Eine ziemlich einzigartige Geschichte das; es bewegt sich etwas in der katholischen Kirche.
Der BGH und das Brechmittel
Das Landgericht Bremen hat den zur Tatzeit 41-jährigen Angeklagten von dem Vorwurf freigesprochen, fahrlässig als Arzt den Tod des 35 Jahre alten C., eines Staatsangehörigen der Republik Sierra Leone, im Rahmen einer Exkorporation von Drogenbehältnissen (sog. „Brechmitteleinsatz“) am 27. Dezember 2004 verursacht zu haben.
So lautete die Pressemitteilung Nr. 86/10 vom 23.4.2010 des Bundesgerichtshofes, in der ein Hinweis auf den heutigen Verhandlungstermin gegeben wurde.
Frauke Böger schreibt dazu in der taz:
Im Dezember 2004 hatte der Arzt Igor V. dem Sierra-Leoner Laya Condé Brechmittel eingeflößt, weil Polizisten ihn verdächtigten, Kokainkügelchen verschluckt zu haben. Condés Zustand war während der Maßnahme so kritisch geworden, dass ein Notarzt hinzugerufen werden musste, um Condé zu stabilisieren. Anschließend flößte Igor V. dem 35-jährigen Afrikaner per Nasensonde Wasser ein, damit er seinen Mageninhalt restlos hervorwürgte. Condé fiel ins Koma und starb wenige Tage später.
Zwei Sachverständige hatten erklärt, Condés sei „still ertrunken“, weil das Wasser in die Lunge gelaufen war. Zwei weitere Gutachter hatten im Laufe des Prozesses vor dem Landgericht Bremen diese Diagnose bestätigt. Die Verteidigung brachte jedoch vier weitere Sachverständige ein, die einen „toxischen Herzmuskelschaden“ als Todesursache ausmachten. Staatsanwältin und der Verteidiger des Arztes forderten daraufhin einen Freispruch.
Zwar habe sich der Arzt „mehrerer objektiver Pflichtverletzungen“ schuldig gemacht, urteilten die Landesrichter im Dezember 2008, aber er habe diese wegen „mangelnder Ausbildung und Erfahrung mit Brechmittelvergabe subjektiv nicht erkennen“ können. Den Arzt treffe keine Schuld, weil er weder über klinische Erfahrung verfügt habe noch für die zwangsweise Brechmittelvergabe qualifiziert gewesen sei, sagte der Richter Bernd Asbrock damals zur Urteilsbegründung. Kritik übte Asbrock an der Leitung des rechtsmedizinischen Instituts der St.-Jürgen-Klinik: „Es war ein genereller organisatorischer Mangel, dass ein Arzt auf dem Ausbildungsstand des Angeklagten diese Behandlung vorgenommen hat.“
Ich kenne die Details nicht. Aber mich macht das Argument des Richters stutzig. Wenn ich keine Ahnung von dem habe, was ich machen soll, dann lasse ich es bleiben. Entscheide ich mich wider besseres Wissen, das – von wem auch immer – Verlangte trotzdem zu tun, muß ich für die Konsequenzen die Verantwortung übernehmen. Im Falle des Polizeiarztes bedeutet Verantwortung dann Verschulden.
Hoffentlich wurde da nicht mit zweierlei Maß gemessen. Nur weil es ein Polizeiarzt gewesen ist. Auf die Entscheidung des BGH bin ich gespannt.
Tja, wer Aids und kein Geld hat …
Der Tatvorwurf: Sechs Schwarzfahrten mit der U-Bahn. Anklage. Hauptverhandlung vor dem Strafrichter. Kein Verteidiger.
Aus dem Sitzungsprotokoll in 2008:
Ja, es war so, meine Personalien wurden auch festgestellt.
Ich mußte mich entscheiden, entweder Geld für die Fahrten zu zahlen oder das Geld für die Medikamente. Ich habe nicht genug Geld. Ich habe HIV, Aids im Endstadium. Ich war dreimal fast tot in diesem Jahr.
Bekomme meine Medikamente für die Schmerzmittel nicht mehr bezahlt. Bei zwei Fahrten war ich auf dem Weg zum Krankenhaus.
Die Staatsanwaltschaft hat sechs Monate Gesamtfreiheitsstrafe beantragt.
Aus dem Urteil:
Bei der Strafzumessung war zu Gunsten des Angeklagten zu berücksichtigen, dass dieser in vollem Umfange geständig war. Strafschärfend fielen hingegen die zahlreichen, auch einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten ins Gewicht. Nach Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände erachtete das Gericht für jede der sechs Taten jeweils eine Freiheitsstrafe von einem Monat für schuldangemessen und hat aus diesen sechs Einzelstrafen nach erneuter Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände die schuldangemessene Gesamtfreiheitsstrafe von drei Monaten gebildet. Aufgrund der intensiven Vorstrafensituation des Angeklagten kam eine Bewährungsaussetzung nicht mehr in Betracht.
So sieht das eben aus.
To be continued …
Doch keine Zivilstreife
Angebliche Zivilbeamte hielten mit einer Kelle aus einem Fahrzeug heraus einen Autofahrer an. Der 36-Jährige wurde aufgefordert, seine Papiere zu zeigen und stieg aus dem Wagen aus. In diesem Moment setzte sich einer der unbekannten Täter in das Auto des Mannes und fuhr davon. Gleichzeitig verschwand das zweite Fahrzeug.
Quelle: Tagesspiegel
Eine interessante Argumentationshilfe im Zusammenhang mit einer Verteidigung gegen den Vorwurf (§ 49 III 1 StVO)
entgegen § 36 Abs. 1 bis 4 ein Zeichen oder eine Weisung oder entgegen Abs. 5 Satz 4 ein Haltgebot oder eine Anweisung eines Polizeibeamten nicht befolgt, …
… zu haben.
Koks, kistenweise
Die Hamburger Polizei hat in einem Container im Hafen 1,33 Tonnen Kokain sichergestellt. Das ist der bisher größte Fund dieser Art in Deutschland. Das Rauschgift hat nach Angaben der Polizei einen Marktwert von fast 40 Millionen Euro.
Quelle: NDR online
Die festgenommenen sieben Verdächtigen dürften für die nächsten 10 bis 15 Jahre eine gesicherte Zukunft erwarten.
Justiz-Schätzung
Die Justiz hat den jungen Mann schätzen gelernt: Vedat S. hatte schon vor Tagen seine Komplizen verraten, die daraufhin mit internationalem Haftbefehl gesucht worden waren.
berichtet der Tagesspiegel.
Der geschätzte Wert des Verrats: Zwei bis drei Jahre Haft, statt vier bis fünf. Und Haftverschonung: Er ist draußen, seine – ehemaligen – Freunde sitzen.
Bild: Bernd Boscolo / pixelio.de
Kein echter Erfolg der Polizei
Nun sind sie alle vier in der Obhut des Staates. Der letzte der „Pokerräuber“ hat sich in der Nacht widerstandslos verhaften lassen.
Allerdings soll dies nicht die Folge klassischer Polizeiarbeit gewesen sein. Sondern das Ergebnis der Auseinandersetzung zwischen zwei arabische Großfamilien, die sich aktiv an der Ermittlungsarbeit beteiligt haben sollen: Zuerst verrät die eine Seite die andere und dann folgt die Retourkutsche.
Es gibt zwei weitere „Großfamilien“ in der Stadt, die sich auch nicht sonderlich lieb haben; aber miteinander im eisernen Schweigen gegenüber den Ermittlern verbunden sind. Aber die überfallen ja auch keine Pokertourniere.
Das schlechte Gewissen?
Der erste der vier Berliner Pokerräuber hat sich offenbar bereits am Montagabend gestellt. Die Polizei wollte diese Information am frühen Mittwochmorgen zunächst nicht offiziell bestätigen, stellte aber für die nächsten Stunden weitere Informationen zu dem Fall des spektakulären Raubzugs auf das Hyatt-Hotel in Aussicht.
berichtet unter anderem heute der Tagesspiegel.
Auf das Motiv des Verdächtigen sich selbst zu stellen, bin ich gespannt. Auf den Verräter-Lohn, den der Gesetzgeber verspricht, scheint er es nicht abgesehen zu haben:
Der Festgenommene habe bei der Polizei weder etwas über den Verbleib der Beute noch über seine Komplizen ausgesagt.
Daß sich ein Täter den Verfolgungsbehörden stellt, nur weil er ein schlechtes Gewissen hat, habe ich in all den Jahren, in denen ich als Strafverteidiger in Berlin unterwegs war, noch nicht erlebt.
Schade eigentlich, Herr Vetter
Gestern bekam ich Post aus Düsseldorf.
Ich hatte mich so darauf gefreut, endlich einmal am Heimatgericht des Kollegen Udo Vetter verteidigen und ihn mal persönlich kennen lernen zu dürfen; dann stellen die Strafverfolger das Verfahren ein. Und das nur, weil ich denen ein paar Blatt Papier vollgeschrieben und ein paar bunte Bildchen geschickt habe.
Aber wenigstens freut sich der Mandant. Der kennt in Düsseldorf nämlich niemanden. Und hier in Berlin ist der Caffè preiswerter, habe ich mir berichten lassen.

