Richter

Hohe Schwüre

Bei Ballmanns „Im Namen des Volkers“ war von einem Angeklagten die Rede der eine Art Beweisantrag stellte. Seine Beteuerung ist in einschlägigen Kreise durchaus bekannt:

Er bietet mir für seine Unschuld einen Schwur auf das Leben seiner Mutter, Maria und aller Heiligen an.

Dazu fällt mir der folgende Spruch ein:

Wo Du hörest hohe Schwüre, steht die Lüge vor der Türe.

Onkel Richter Ballmann hat den Angeklagten verurteilt.

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Fürsorglicher Richter

Der Mandant saß hinter mir. Vorgeführte Untersuchungshäftlinge sitzen nicht neben ihrem Verteidiger, sondern gehören hinter einen Zaun, sagt die Übung in Moabit.

Hinten habe ich keine Augen. Deswegen habe ich mich auch gewundert, daß der Vorsitzende Richter mitten in seiner Rede aufstand, ein Papiertaschentuch auspackte, damit hinter dem Richtertisch hervorkam, sich am Protokollführer vorbeizwängte, um dem leise weinenden Mandanten das Tuch zu geben.

Sowas zeigt Größe. Ich habe mich bei ihm für diese Geste bedankt.

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Dann doch lieber Richter

Das Wort zum Wochenende:

Ich selbst fühlte mich mal zum Rechtsanwalt berufen. Und habe dann festgestellt, dass ist ein richtig harter Job! Dann bin ich Richter geworden.

Quelle: VRiOLG Frankfurt Karlheinz Zeiher via Sauerlandverfahren

Sach ich ja: Strafverteidigung ist nichts für Weicheier! 8-)

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Auf Augenhöhe

Morgens um 9 Uhr beim Schöffengericht:

Verteidiger:
Ich beantrage die Aussetzung des Verfahrens, weil mir die Gerichstakten bislang nicht vollständig vorgelegen haben. Von den vier Bänden habe ich erst einen einsehen können.

Richterin:
Den Antrag lehne ich ab. Es wird heute verhandelt! Mir wurden die Akten auch erst vor einer halben Stunde vorgelegt.

Anmerkung:
Gegen die Verhandlung auf Augenhöhe habe ich grundsätzlich nichts einzuwenden. Die Sichtlinie eines Dackelwelpen muß es aber nicht sein.

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Ich habe nichts gemacht

Der Mandant verteidigte sich in der Hauptverhandlung durch Schweigen. Eine einfache Körperverletzung.

Beweisaufnahme: Die erste Zeugin, seine gutaussehende, sympathische Verlobte, wegen der es zur Auseinandersetzung zwischen dem Mandanten und dem Koch kam, sagte dramatisch, aber überzeugend aus. Dicke Tränen, beinahe auch bei der Richterin. Ich habe keine Fragen gestellt.

Dann kam der Koch. Der Ausbilder der Zeugin. Geschätzte, jedenfalls unförmige 110 kg, unflätiges Auftreten, fettige Haare und unrasiert. Der Unsympath in Person. Dem soll der Mandant eins auf die Zwölf gegeben haben, weil er seine Verlobte wiederholt gemobbt und begrapscht hat.

Die Richterin stellte die üblichen Fragen nach dem Tathergang. Nein, er, der Koch, habe die Petra nicht angefaßt. Aber wenn die in solchen Klamotten rumläuft, muß sie sich doch nicht wundern … Der Klassiker!

Der Staatsanwalt – mal wieder ohne Aktenkenntnis – fragte nur noch einmal nach, womit er denn geschlagen worden sei. Mit einem harten Gegenstand, den der Mandant in einer blauen Tüte mitgebracht haben soll. Zweimal, einmal von vorn, und einmal von hinten. Aha.

Von der Tüte und dem „harten Gegenstand“ war in den beiden Vernehmungen bei der Polizei noch keine Rede. Sondern nur von einem Schlag mit der flachen Hand und einem nachfolgenden Sturz gegen ein Regal.

Der Staatsanwalt nahm das gelassen – und ohne hektische Notizen zu machen – zur Kenntnis.

Ich hatte dem Koch bereits die Karten gelegt: Mir lagen Informationen von zwei weiteren Frauen vor, denen er an die Wäsche gegangen ist. Es gab einen unbeteiligten Zeugen von der Auseinandersetzung, der den Angriff des Kochs auf meinen Mandanten gesehen haben will. Ich bekam das Fragerecht und begann, höflich nach der Kleidung des Kochs und der anderen Mitarbeiter bei der Arbeit zu fragen. Der Staatsanwalt erkannte anscheinend sofort, worauf ich hinauswollte, und unterbrach mich noch vor meinem zweiten Satz.

Mein Protest hinderte ihn nicht; er setzte seinen Wunsch nach einem Rechtsgespräch durch. Und schlug die Einstellung des Verfahrens vor. Die Richterin signalisierte ihr Einverständnis und ich war geplättet. Sanktionsloses Ende eines für den Mandanten doch recht gefährlichen Verfahrens.

Die Familie der Verlobten und der „Fanclub“ meines Mandanten gratulierten mir überschwänglich am Ende zu meinem grandiosen Erfolg. Dabei hatte ich nun wirklich überhaupt keine Aktie an dieser Einstellung. Ich habe mich trotzdem über die Freude meines Mandanten und seinen Leuten gefreut.

Und das Lob buche ich um auf diejenigen Fälle, in denen ich gekämpft und zu Unrecht verloren habe.

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Rechtsbeugung durch Richter und Staatsanwalt?

Wegen Rechtsbeugung und schwerer Freiheitsberaubung sind zwei hochrangige Brandenburger Juristen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie hatten nach Überzeugung des Gerichts im April 2005 während einer Verhandlung am Amtsgericht Eisenhüttenstadt widerrechtlich drei Haftbefehle beantragt und erlassen. Ein Richter erhielt dafür zwei Jahre, ein Oberstaatsanwalt ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Quelle: Berliner Morgenpost

Das Verfahren gegen die beiden Schwarzkittel läuft bereits seit Anfang des Jahres und es ist sicher davon auszugehen, daß das Urteil des Landgerichts Potsdam erst einmal nicht rechtskräftig wird. Die Revision zum Bundesgerichtshof ist für die beiden Verurteilten wohl die einzige Möglichkeit, die endgültige Vernichtung ihrer beruflichen Existenz zu verhindern; zumindest wird sie um ein paar Monate verschoben.

Aber so ist das nun mal mit den Richtern Gnadenlos. Ich könnte mir gut vorstellen, daß es da den einen oder anderen Bürger gibt, der heute ein Kerzlein eingezündet hat.

Übrigens:
Urteile wegen Rechtsbeugung sind eher selten. Umso erfreulicher sind die deutlichen Worte des Richters, der das Urteil gegen seinen künftigen Exkollegen und den Ermittler verkündet hat.

Das vor dem Hintergrund, daß es auch in diesem Verfahren nicht ganz ohne Probleme abging, bis die beiden Verurteilten auf der Anklagebank Platz nehmen mußten. Bei der Eröffnung des Hauptverfahrens hatten die Angeschuldigten einen – vorübergehenden – Erfolg zu verzeichnen:

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Potsdam zunächst abgelehnt, wogegen diese umgehend Beschwerde einlegte. Daraufhin ordnete das Oberlandesgericht in Brandenburg/Havel umgehend die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Landgericht Potsdam an.

Quelle: Berliner Morgenpost vom 4.2.09

Man mußte das Verfahren wohl erst einmal aus dem Krähennest in Frankfurt (Oder) entfernen.

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Nach Beratung

Der (jetzige) Mandant war (damals) nicht zum Hauptverhandlungstermin beim Amtsgericht erschienen. Darüber waren weder der Strafrichter, noch der Staatsanwalt amüsiert. Deswegen hat der Strafverfolger auch einen Antrag auf Erlaß eines Haftbefehls gestellt. Aus dem Sitzungsprotokoll:

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft, nach Beratung:

Beschlossen und verkündet:

1. Die Hauptverhandlung wird ausgesetzt.
2. Gegen den … Angeklagten ergeht Haftbefehl gem. § 230 II StPO
3. Neuer Termin von Amts wegen.

Ich frage mich nun (wiederholt), wie sich ein einzelner Richter mit sich selbst berät.

Wenn dieser Strafrichter nicht Dr. Jekyll Hyde heißt, wirre Selbstgespräche führt, sonst irgendwie shizophren ist oder sich mit einer Handpuppe unterhält, dürfte es eigentlich mit der Beratung schwierig sein.

Nach einigem Nachdenken …

wäre an sich richtig(er). Oder sehe ich das mit unserer Sprache mal wieder zu streng?

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Empfindlich

Aus einem Haftbefehl:

Der Beschuldigte hat im Falle seiner Verurteilung mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe zu rechnen, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Das ist Quatsch. Sprachlich jedenfalls. Denn nicht die Freiheitsstrafe ist empfindlich, sondern allenfalls der Beschuldigte.

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Der Ruf der Barbara Salesch

Ich bin ja weiter Vorsitzende einer Strafkammer und habe einen Ruf zu verlieren.

wird Frau Salesch von der FAZ zitiert.

Ich finde nicht, daß Frau Vorsitzende Richterin am Landgericht Salesch noch einen Ruf zu verlieren hat.

FAZ-Artikel gefunden in der Handakte.

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Frustriert

Den Gesichtsausdruck („Marke: Boah ey, ich habe ja sowas von keeeinen Bock heute.„), das Aussehen (Schlabberjeans, kariertes Hemd, drei Knöpfe oben offen; Sandalen, Socken.) und das Auftreten („!! Kommense rein und setzen Sie sich gefälligst hin, der Dolmetscher da und der Verteidiger da!!“) des Herrn Haftrichters E. am Amtsgericht Tiergarten heute morgen hätte ich zum Anlaß genommen, ihm sofort seine Papiere zu geben und zum Arbeitsamt zu schicken – wenn ich sein Arbeitgeber wäre. Der muß echt ’ne schwere Kindheit gehabt haben, dieser unkündbare Richter auf Lebenszeit.

Gut tuend war die Fröhlichkeit des Dolmetschers und das breite Kreuz meines Mandanten.

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