Richter

Nazi-Richter?

Die rechtsextreme NPD will nach Informationen des ARD-Politmagazins «Fakt» gezielt Einfluss auf die Rechtsprechung gewinnen. Die Partei soll ihre Anhänger bundesweit dazu aufgerufen haben, sich an Schöffenwahlen zu beteiligen. Darin heiße es, ehrenamtliche Richter hätten die Möglichkeit, «das gesunde Volksempfinden in die Urteilsfindung einfließen» zu lassen. Zudem ließe sich «ein höheres Strafmaß etwa gegen kriminelle Ausländer und linksradikale Gewalttäter» durchsetzen. Brandenburg und Sachsen zeigten sich besorgt und wollen mit einer Gesetzesänderung reagieren.

Quelle: MDR.de via Beck Online

Die Verteidigung sollte stets wissen, wer genau denn da hinter dem Richtertisch sitzt. Die Strafkammern am Landgericht müssen (erstinstanzlich) rechtzeitig die Besetzung mitteilen. Bei den Schöffengerichten im Amtsgericht muß der Verteidiger sich kümmern.

In aller Regel hilft als erstes dann schon einmal die Google-Suche. Wenn man dann herausfindet, daß es sich um einen Nazi handelt, der da urteilen sollte, muß das eben thematisiert werden. Oft kennen die Vorsitzenden Richter die Hintergründe ihrer Schöffen nicht. Auch denen sollte man mitteilen, mit wem sie es gegebenfalls zu tun haben.

So ist etwa eine NPD-Kreistagskandidatin seit Anfang des Jahres als Schöffin am Amtsgericht Riesa tätig.

Solche Konsorten ermittelt man schnell: Ines Schreiber ist die Schöffin in Riesa (aber nicht die Ärztin aus MV)

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Richter K. und die Zeitung

Nun hat es Richter K. auch bis in die Berliner Zeitung geschafft:

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Ob Frau Deckwert die grundlegenden Informationen für diesen Artikel hier aus dem Blog hat oder den entsprechenden Beschluß vom Präsidenten des Amtsgerichts persönlich übergeben bekommen hat, ist mir nicht bekannt.

Richter K. wird den Vätern und Müttern des Grundgesetzes richtig dankbar sein für den Artikel 97 Absatz 2 Grundgesetz.

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Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde

Die Richterin hatte zum 27.7.2009 geladen. An dem Tag war ich verhindert. Meinen Antrag auf Verlegung des Termins hat die Richterin per Beschluß verworfen. Dagegen habe ich Beschwerde („Terminsbeschwerde“) eingelegt, ein Rechtsmittel, das nur unter engen Voraussetzungen überhaupt zulässig ist.

Geschickt, wie die Richterin ist, schickt sie die Beschwerde recht knapp zum Beschwerdegericht; dort traf das Rechtsmittel mit dem Aktenband einen Tag nach dem Termin ein. Damit war das Thema eigentlich erledigt.

Eine Idee hatte ich aber noch. Aus dem Verwaltungsrecht kannte ich die Fortsetzungsfeststellungsklage. Warum nicht auch hier – es ist nicht verboten, unzulässige Anträge zu stellen. Das Landgericht hat’s allerdings gemerkt:

Eine „Fortsetzungs-Feststellungsbeschwerde“ ist in der StPO in solchen Fällen unbekannt.

FF-Beschwerde

Auf diesem Wege habe ich nun erreicht, daß das Landgericht, das auch für die weiteren Rechtsmittel gegen die Entscheidungen dieser Richterin zuständig sein wird, von den Praktiken der Richterin Kenntnis erlangt hat. Zudem habe ich nun ein Schriftstück, in dem ein Richter bestätigt, daß die Terminsbeschwerde zu spät an das Landgericht abgegeben wurde. Sowas ist dann ganz hilfreich in der Revision, wenn kein Freispruch dabei rauskommt.

Das ist Moabit. wie es singt und lacht.

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Die Richterin und die Faxbedienung

Aus einer Gerichtsakte:

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Ist ja auch schwierig, diese neuartige Technik zu verstehen. Ich hab’s mir verkniffen, mit „feixenden Grüßen“ zu salutieren. Immerhin, sie hat’s ja noch rechtzeitig gemerkt. ;-)

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Richterliche Retourkutsche

Die Richterin B. wollte weder den Termin verlegen, (nur) weil ich wegen eines anderen Termins in Westdeutschland verhindert war, noch wollte sie mir die Akte übersenden. Ich solle mir die Akte auf der Geschäftsstelle abholen. Ich habe in meine Kiste mit den Textbausteinen gegriffen, Beschwerde erhoben und gleich mal das Ablehnungsgesuch mit auf’s Fax gelegt.

Zwei Tage später erhielt ich ein Fax von der Richterin:

werden Sie darauf hingewiesen, dass der Hauptverhsndlungstermin am 27. Juli 2009 solange Bestand hat, bis Sie seitens des Gerichts über eine Terminsaufhebung informiert werden.

Das westdeutsche Gericht hatte (wegen dieser Richterin?) Mitleid mit mir und hat den Termin aufgehoben, so daß ich heute morgen zur Richterin B. fahren konnte. Sie rief die Sache auf, stellte für’s Protokoll die Anwesenheit der Beteiligten fest, setzte das Verfahren aus und schloß die Sitzung sofort wieder. Erst müsse ja über den Befangenheitsantrag entschieden werden, teilte sie triumphierend mit.

Es waren zu diesem Termin nicht nur der Verteidiger, dem diese Unsinns-Veranstaltung offenbar als Maßregel dienen sollte, und sein Mandant geladen, sondern auch noch der Betreuer des Mandanten und vier berufstätige Zeugen.

Das Theater verspricht noch recht unterhaltsam zu werden.

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Richter K. und die Polizistin

In einer Bußgeldsache, die allein deswegen weltbewegende Bedeutung hat, weil sie vor Richter K. verhandelt wird, soll eine Polizistin als Zeugin aussagen. Sie wurde zu 12.00 Uhr geladen und sie ist auch rechtzeitig von ihrer Dienststelle losgefahren.

Es war nicht vorauszusehen, daß es auf der Strecke nach Moabit mal wieder einen Stau gab, weil irgend ein Polit-Promi in einem schwarzen Auto in Begleitung von reichlich Motorradpolizisten in der Stadt herumkutschiert wurde.

Die Polizistin telefonierte noch vor 12 Uhr mit der Geschäftsstelle und kündigte eine Verspätung von maximal 10 Minuten an. Um 12:05 Uhr war sie ihm Saal, also nur fünf Minuten zu spät.

Diese fünf Minuten reichten dann Herrn Richter K., um einen Ordnungsgeldbeschluß gegen die Polizeibeamtin zu erlassen: 150 Euro, ersatzweise drei Tage Ordnungshaft:.

Ordnungsgeldbeschluss

Richter K. ist übrigens der Richter mit dem Lutschbonbon, dem erst der Herr Direktor des Amtsgerichts mitteilen mußte, daß Verteidiger ihre Laptops ans Stromnetz des Gerichts anschließen dürfen.

Ich habe erstmal eine Beschwerde eingelegt und Akteneinsicht beantragt. Richter K. wird sich freuen, wieder einmal Post von mir zu bekommen. ;-) Und ich freue mich über dieses Mandat.

… to be continued.

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Teheran: Polizei verprügelt und verhaftet deutschen Rechtsanwalt

Gleich zweimal erfährt ein deutscher Anwalt die Willkür des iranischen Regimes: Erst wird er bei einer Demo nach der umstrittenen Präsidentschaftswahl von den Knüppeln der Polizei getroffen – dann verhaftet und der Verschwörung beschuldigt, weil er einen befreundeten Anwalt trifft.

Sven Röbel berichtet auf Spiegel Online, wie Rechtsanwalt Andreas Moser, Fachanwalt für Familienrecht, in Teheran von Polizisten grundlos zusammen geschlagen und anschließend fünf Tage inhaftiert wurde. Beeindruckend.

Mit glücklichem Ausgang:

Zum Abschluss sagt der Richter, dass es ja eine lange Verbindung zwischen dem deutschen und dem iranischen Volk gäbe: Beide seien ja „arisch“.

Willkommen zurück, Andreas Moser.

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Robenstreit im Kriminalgericht

Der Kollege Johannes Eisenberg hat über die taz angekündigt, er werde sich nackig machen ohne Robe vor der 12. Strafkammer auftreten. Ich habe hier bereits darüber berichtet.

Der Termin, der öffentlich ist und an dem jeder teilnehmen kann, findet nach Auskunft von Rechtsanwalt Andreas Jede statt im
Kriminalgericht, Turmstraße 91, Moabit
Saal 504 am Freitag, den 10.07.2009 um 09:00 Uhr

Ich schau’s mir dann mal an.

Mich hat heute in einer kleinen Strafsache eine kleine Amtsrichterin angefaucht, daß sie mich zurückweisen würde, wenn ich ohne Robe auftreten wolle. Ich hatte da die Robe bereits angezogen und habe dem Reflex widerstanden, sie wieder auszuziehen. Aber irgendwie scheint dieses Thema für manche Richterinnen ein (Selbstwert-)Problem zu sein.

Die Vereinigung der Berliner Strafverteidiger informierte heute Vormittag in einer Rundmail die Mitglieder:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Rechtsanwaltskammer Berlin teilt mit, dass nach § 20 BORA unabhängig von der Verwaltungsverfügung der Senatsverwaltung für Justiz der übliche Robenzwang besteht. Mithin ist nach Berufsrecht vor allen Strafgerichten eine Robe zu tragen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Der Vorstand

Ob das den Verteidiger Johannes Eisenberg kümmert?

Update vom 10.07.2009:
Herr Eisenberg verteidigte den Angeklagten heute ohne Robe, gemeinsam mit einer Verteidigerin, die konventionell in schwarzes Textil gehüllt war. Das Gericht hat den Robenverweigerer nicht zurückgewiesen.

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Vier-in-Eins-Richter

Aus dem Motorsport bekannt sind Vier-in-Eins-Anlagen: vier Zylinder puffen in einen Schalldämpfer aus. Weitgehend unbekannt sind Vier-in-Eins-Richter. Einer dieser Sorte ist mir heute über den Weg gelaufen, in einer Jugendstrafsache.

Der Mandant hat Betäubungsmittel spazieren getragen. Kleine Päckchen vom Dealer zum Konsumenten. Damit hat er sich das Taschengeld aufgebessert. Daß es sich dabei um eine recht heftig verbotene Tätigkeit handelt, die recht heftig bestraft werden kann, weiß er nun. Das hat er dem Richter nach seinen ausführlichen Ausführungen auch überzeugend deutlich gemacht. Damit war für den Richter die Verhandlung de facto beendet.

Er schloß die Beweisaufnahme, faßte die naheliegende Stellungnahme der Jugendgerichtshilfe zusammen, skizzierte den Schlußvortrag der Staatsanwaltschaft samt Antrag, beschrieb mit dürren Worten das Plädoyer des Verteidigers, teilte dem Angeklagten mit, daß er (der Angeklagte) sich den überzeugenden Ausführungen seines Verteidigers anschließe und zog sich „zur Beratung“ zurück, ohne daß die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe oder der Staatsanwalt oder der Verteidiger oder der Angeklagte auch nur ein Wort sagen konnten.

Das Urteil war für meinen Mandanten wesentlich besser als akzeptabel; wir haben – gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft – auf Rechtsmittel verzichtet.

Solange die Hemdsärmeligkeit eines Jugendrichters dem Mandanten nicht schadet, kann man das Strafprozeßrecht auch ‚mal beiseite lassen. Ich hatte nur meine liebe Not damit, dem Mandanten (und seiner anwesenden Mutter) klarzumachen, daß weder Barbara Salesch, noch dieser Vier-in-Eins-Richter etwas mit einem Strafprozeß zu tun haben, wie er eigentlich stattfinden sollte.

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Richterlicher Ratschlag

Ballmann zitiert das OLG Karlsruhe NZV 1999, 292-293:

Wenn der Fahrer eines Pkw bemerkt, daß sich ein Fahrzeuginsasse aus dem Fenster der hinteren Tür hinauslehnt und sich mit dem Körper durch die Fensteröffnung weiter herausarbeitet, trifft ihn die Verpflichtung, rechts ranzufahren und zu halten.

Ich denke, daß dieser Vorschlag – Rechtes Fenster, Herauswinden, rechts ranfahren – im Einzelfall zu ernsthaften Problemen führen könnte.

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