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Rechtsanwälte
Gericht hat die Faxen dicke
In aller Regel werden hier im Hause auch Schriftsätze an Gerichte lediglich gefaxt. Nur Klagen und Schriftsätze mit besonderen Anlagen, z.B. Farbausdrucken, werden per Post verschickt. Da alle Prozessbeteiligten wissen müssen was wir so schreiben, sind für jeden Abschriften beizufügen. Die erforderliche Anzahl an Abschriften faxen wir also mit.
Für uns hat das große Vorteile. Ohnehin erwartet das Gericht, dass Schriftsätze innerhalb bestimmter Fristen dort eingehen. Zweckmäßigerweise faxt man daher und hat einen Nachweis. Warum noch per Post verschicken? Es geht schnell und so ersparen wir uns das anschließende Ausdrucken, eintüten und natürlich die Briefmarke.
Einige Richter finden das gut, da Schriftsätze nicht einmal per Fax und danach noch einmal per Post kommen und die Akte unnötig aufblähen. Andere finden das gar nicht gut, weil die Abschriften ja beglaubigt werden müssen. Soll heißen, es wird bestätigt, dass die Abschrift den gleichen Inhalt hat wie das Original.
Unter den gefaxten Schriftsätzen findet sich daher so ein kleiner Textbaustein, in wir auf den gängigsten Kommentar zur Zivilprozessordnung verwiesen. In dem steht, dass eine Faxsendung völlig ausreichend ist und die Geschäftstelle bei Gericht die Beglaubigung der Abschriften bitte selbst vornehmen soll. Macht dort natürlich Arbeit, steht aber so in der ZPO.
Weil Rechtsanwälte, insbesondere Zivilisten, die viel mehr schreiben müssen als Strafrechtler, auch nur Menschen sind, passieren manchmal Fehler. Zum Glück nur kleine.
Bei den Klagen oder den bunten Schriftsätzen die wir per Post verschicken, beglaubigen wir die Abschriften selber und es steht auch ein anderer kleiner Textbaustein darunter. Nämlich, dass wir beglaubigte Abschriften beigefügt haben.
Es kam wie es kommen musste, in einem ausschließlich gefaxten Schriftsatz an das Amtsgericht Mitte standen am Ende beide Textbausteine untereinander.
Ja was soll das arme Gericht denn jetzt machen? Selbst beglaubigen oder mit dem Anwalt schimpfen.
Eigentlich eine überflüssige Frage. Es muss ein schreckliches Getöse gegeben haben, als aus dem Elfenbeinturm der Richterin eine Zinne brach und Staub in der Geschäftsstelle aufwirbelte. Sie ließ uns per Post (!) mitteilen:
Der Kläger wird um Mitteilung gebeten, warum er bei seinem Fax behauptet, dass beglaubigte Abschriften beigefügt werden, wenn er nicht einmal die Absicht hat, eine beglaubigte Abschrift beizufügen, wie aus dem Absatz darüber ergibt.
Jetzt hat sie es uns aber gegeben. Was schreiben wir nur zurück?
Man hätte natürlich auch einfach die Beglaubigung durch die Geschäftstelle vornehmen lassen können, dass hätte Zeit und Porto gespart.
In der nächsten Verhandlung, in der sich über mangelnde Ressourcen bei der Justiz beklagt wird, muss ich wohl arg an mich halten.
Persönlich-Vertraulich
Wir haben Post bekommen. Von einem freundlichen Kollegen, der etwas Persönliches vertraulich mitzuteilen hatte und zwar …
… nur per Telefax:
Nur gut, daß alle Leute bei uns, die an den Faxverteiler angeschlossen sind, wissen, was man mit einer – persönlich / vertraulichen – Mitteilung nicht machen darf. Davon ist der Kollege sicher auch ausgegangen.
Dziekuje
Wir hatten einige zu klärende Fragen zum Kauf einer Harley und wurden an den einzigen autorisierten Händler in Warschau verwiesen. Von dort kam ein knappes Rückfax, bei dem mam erahnen konnte, dass wir gefälligst in polnisch kommunizieren sollen.
Nun können wir wirklich eine Menge. Aber kein polnisch. Zum Glück gibt es aber Kollegen und einer davon hat unser Schreiben komplett übersetzt. Da kann sich Liberator in Warschau nicht beschweren. Vielen Dank für die schnelle Hilfe in die Kantstraße an den Kollegen Daniel Fischer.
Eine Ladung für den Rechtsanwalt

Vereinbart, mit Notarsurkunde und allen Spielereien besiegelt, war die Zahlung in Raten, jeweils eingehend am 20. eines jeden Monats. Bei Verzug mit nur einer Rate soll die Gesamtsumme in durchaus nennenswerter Höhe sofort fällig werden. Das ging auch zweimal glatt, d.h. der freundliche Name des Schuldners schmückte rechtzeitig die Kontoauszüge. Danach wurde es kritisch …
Am 24. haben wir daher mal nachgefragt, wo denn die dritte Rate bleibt und selbstredend das üblichen Szenario mitgeteilt, was jetzt bevor steht. Außergewöhnlich an der ganzen Geschichte ist in diesem Fall allerdings, daß im Hintergrund § 14 Absatz 2 Ziffer 7 BRAO steht.
Es hat nur wenige Stunden gedauert, bis die Reaktion auf unsere Nachfrage eintrudelte:
Sehr geehrter Herr Kollege,
Ich habe gerade erfahren, dass die 3.Rate nicht eingegangen ist. Ich befinde mich bis morgen im Ausland, konnte aber recherchieren, dass der am 16.6 angewiesene Betrag am 19.6. zurückgebucht wurde. Seit dem 18.6. bin ich verreist.
Ich darf Sie daher bitten, keine der angekündigten Maßnahmen einzuleiten. Ich werde morgen die 3.Rate überweisen und Ihnen den Beleg dafür zukommen lassen.
Bitte entschuldigen Sie die Verzögerung.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Von meinem iPhone gesendet
Da hat wohl jemand aus reichlich Entfernung das Durchladen einer Winchester gehört. Dann hoffen wir mal, daß hier bis morgen niemand einen Krampf im Zeigefinger bekommt.
Honorarzahlung für Hühnerbeine
Blogbeiträge über die Gegenleistung des Mandanten an seinen Rechtsanwalt werden gern gelesen. Und diskutiert. Ich bin mir nicht ganz sicher, in welche Schublade ich die meisten Kommentatoren packen soll, die die Ansicht vertreten, Rechtsanwälte seien zu teuer. Vielleicht auch nur zu teuer für sie. Jedenfalls gibt es oft anregende Diskussionen und fesselnde Statements von Menschen, die ohnehin im Lebtag keinen Strafverteidiger beauftragen werden.
Denen sei eine kleine Geschichte gewidmet, die ich einem Büchlein entnommen habe, das mir vor kurzem ein sehr freundlicher Zivilrechtler als Gastgeschenk überreicht hat.
Sinngemäß ging es um folgendes:
Beim Hühnchen-Essen auf der Grillparty verschluckt sich Gottfried Gluffke an einem Knochen. Gluffke hustet minutenlang und läuft dann irgendwann dunkelblau an, weil irgendwas da hinten im Hals querhängt, das ihn am Durchatmen hindert.
Ein „Lassen-Sie-mich-durch-ich-bin-Doktor-Bullmann“ weiß, an welcher Stelle er zupacken muß, und Gluffke freut sich erleichtert über die frische Luft in seinen Lungen.
Am nächsten Tag erscheint Gluffke bei Dr. Bullmann und fragt ihn nach der Höhe seines Honorars für diese lebensrettende Heilbehandlung. Dr. Bullmann möchte es seinem Patienten überlassen, die Höhe festzulegen. Nicht ohne Hintersinn antwortet er:
Lieber Herr Gluffke, ich möchte die Hälfte von dem, was Sie zu zahlen bereit gewesen wären, kurz bevor ich Ihnen das Hühnerbein aus dem Hals gezogen habe.
Wenn ich die Quintessenz richtig verstanden habe: Der richtige Zeitpunkt für Honorar-Verhandlungen scheint mir demnach der zu sein, der unmittelbar vor Beginn der Arbeit liegt. Dann fällt es den meisten Menschen am leichtesten, die Gegenleistung zu honorieren. Weil sie wissen, daß sie sie nicht bekommen, wenn sie nicht zahlen.
Warum fällt die Begleichung von hohen Rechnungen für dieselbe Leistung „hinterher“ manchen Kandidaten immer wesentlich schwerer als vorher? Wo der einzige Unterschied doch nur im Zeitpunkt der Zahlung besteht.
Übrigens:
Daß Richter, Staatsanwälte und Bezirksrevisoren nach demselben Prinzip entlohnt werden – nämlich monatlich am Ersten im Voraus -, hat jetzt hiermit gar nichts zu tun. Das hat ganz andere Gründe.
Massenverhaftung von Rechtsanwälten in der Türkei
Nachfolgend die gemeinsame Presseerklärung des DAV und des RAV vom heutigen Tag zu den erneuten Verhaftungen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in der Türkei.
Erneute Massenverhaftung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in der Türkei
DAV und RAV sehen anwaltliche Unabhängigkeit massiv bedroht
Die türkische Polizei hat am 18. Januar 2013 bei einer Operation gegen die Revolutionäre Volksbefreiungs-Front (DHKP/C) in mehreren Städten insgesamt 85 Verdächtige, darunter 12 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, festgenommen. Am 20. Januar 2013 hat die Staatsanwaltschaft begonnen, die Verdächtigen zu vernehmen, und am 21. Januar 2013 wurden gegen 9 von ihnen Haftbefehle erlassen. Laut den Medien wird den Verdächtigen vorgeworfen, Verbindungen zu der illegalen Vereinigung DHKP/C zu haben. Die Razzien fanden in den drei Großstädten Istanbul, Ankara, Izmir und in vier weiteren Städten statt.
Unter den verhafteten Anwältinnen und Anwälten sind Mitglieder des größten Anwaltsvereins des Landes „Çagdas Hukukçular Dernegi“ (Zeitgenössische Juristenvereinigung). Bei der Durchsuchung des Vereinsgebäudes war kein Staatsanwalt oder Vertreter der Rechtsanwaltskammer anwesend, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Zeitgenössische Juristenvereinigung hat aus Protest öffentlich gegen diese Maßnahmen demonstriert und in einer Presseerklärung auf die Verletzung der gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen hingewiesen sowie ein rechtsstaatliches Vorgehen bei Durchsuchungen angemahnt. Der Verein ist für die Vertretung in Menschenrechtsverfahren bekannt, und viele seine Mitglieder vertreten auch Kolleginnen und Kollegen, die im Rahmen der sogenannten KCK-Verfahren inhaftiert und angeklagt sind.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) beobachten das Vorgehen gegen die Menschenrechtsanwälte in der Türkei unter dem Deckmantel von Anti-Terror-Gesetzen mit großer Sorge. Die verhafteten Anwälte und Anwältinnen sind in zahlreichen Strafverfahren mit politischem Hintergrund und in Menschenrechtsverfahren in der Türkei und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aktiv. DAV und RAV befürchten, dass es zukünftig keine Anwältinnen und Anwälte mehr geben wird, die bereit sind, in der Türkei die Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu vertreten und in politischen Strafverfahren zu verteidigen.
Mit einer vorgestern veröffentlichten Pressemitteilung schloss sich der Vorstand der Istanbuler Anwaltskammer der Kritik der Zeitgenössischen Juristenvereinigung an. Der Präsident der Kammer, Dr. Ümit Kocasakal, verurteilte die Festnahmen von Anwältinnen und Anwälten wie auch die Durchsuchungen ihrer Büros scharf und sicherte den betroffenen Kollegen und Kolleginnen jede notwendige Unterstützung zu. Kocasakal machte deutlich, dass die Durchsuchungen der Anwaltsbüros und des Anwaltsvereins sowie die Beschlagnahme von Akten zum Teil rechtswidrig gewesen seien, und dass der Umfang der Durchsuchungen nicht zu dem Vorwurf der angeblichen Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation passe.
„Diese Verfahren sind ein Angriff auf die Anwaltschaft in der Türkei“ fasste Kocasakal die Sorge der gesamten Istanbuler Anwaltskammer zusammen und schloss: „Wir sind bereit, jeden Preis dafür zu zahlen, um den Rechtsstaat und die Rechte der Staatsbürger zu verteidigen und zu schützen.“
Bereits im November 2011 war es in der Türkei zu einer Massenfestnahme von 46 überwiegend kurdischen Anwältinnen und Anwälten gekommen, von denen sich noch heute 27 in Untersuchungshaft befinden. Dieses Verfahren wird seit Sommer 2012 vom DAV und dem RAV vor Ort beobachtet. Weitere kurdische Anwälte, wie der bekannte Menschrechtsverteidiger Muharrem Erbey, dem am 30. November 2012 der Ludovic-Trarieux-Preis von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger verliehen wurde, sind schon seit über drei Jahren inhaftiert. Mit den Verhaftungen vom 21. Januar 2012 befinden sich damit mindestens 37 Anwältinnen und Anwälte in der Türkei in Haft (s. zuletzt DAV/RAV-Pressemitteilung vom 5. Nov. 2012)
DAV und RAV fordern die Einhaltung der „UN-Grundprinzipien betreffend die Rolle der Rechtsanwälte“ vom 7. September 1990 und schließen sich der Solidaritätserklärung der Istanbuler Anwaltskammer mit den inhaftierten Kolleginnen und Kollegen an. Gemäß Artikel 16 der Grundprinzipien hat der Staat sicherzustellen, dass Anwältinnen und Anwälte in der Lage sind, alle ihre beruflichen Aufgaben ohne Einschüchterung, Behinderung, Schikanen oder unstatthafte Beeinflussung wahrzunehmen. Sie dürfen wegen Handlungen, die mit anerkannten beruflichen Pflichten, Verhaltensregeln und Ehrenpflichten im Einklang stehen, Verfolgung oder verwaltungsmäßige, wirtschaftliche oder andere Sanktionen weder erleiden noch damit bedroht werden.
Offenbar ist das Verständnis der türkischen Justiz dafür, daß ein Rechtsstaat ohne Rechtsanwälte nicht machbar ist, noch nicht vorhanden.
Menschenrechtsanwalt kämpft gegen seine Verurteilung wegen Widerstandes
Es ist eine bekannte Situation – der Konflikt zwischen einem Bürger und einem Polizeibeamten: Der Bürger fühlt sich zu Unrecht von dem Polizeibeamten behandelt und reklamiert dies, mal mehr, mal weniger deutlich. Der Polizeibeamte fühlt sich nun seinerseits von dem Bürger zu Unrecht behandelt. Und reagiert mit dem klassischen Dreisprung: Strafanzeige wegen Beleidigung, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Es kommt zur Einleitung eines Ermittlungsverfahren und zur Anklage – gegen den Bürger.
Vor einer Berufungskammer des Landgerichts Berlin findet zur Zeit ein Strafverfahren zu diesem Thema statt. Angeklagt und erstinstanzlich verurteilt ist der Kollege Hans-Eberhard Schultz. Über den Verteiler der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger bekam ich heute eine Pressemitteilung des Rechtsanwalts Schultz übermittelt, die ich nachfolgend weitergebe.
Ich halte es für sehr sinnvoll, daß dieses Verfahren von einer breiten Öffentlichkeit (z.B. am Montag, den 4.2.2013, Saal B 218 im Kriminalgericht) verfolgt wird. Es darf nicht sein, daß sich Bürger gegen Übergriffe von Polizeibeamten nicht mehr wehren, weil sie Angst haben müssen, ansschließend selbst selbst beschuldigt zu werden, eine Straftat begangen zu haben.
Mir sind die Details dieses konkreten Falls nicht bekannt. Aber dafür reichlich andere, die ich als Berliner Strafverteidiger bereits bearbeitet habe. Die Strukturen wiederholen sich. Leider.
Der Herr Lehmann und der Herr Wings
Bei meiner morgendlichen Lesereise durchs weltweite Netz bin ich über die Blogroll des Kollegen Wings – Fachanwalt für Strafrecht und Schalke-Fan – gestolpert. Unter der Überschrift „Ich lese“ liest man:

Erfreut stelle ich fest, daß dieses Blog hier zur Standard-Lektüre des Gladbecker Strafverteidigers gehört. Ganz besonders geehrt fühle ich mich aber, daß er neben anderen lieben Kollegen den auch von mir sehr geschätzten Kollegen Burhoff, immerhin ein ehemaliger Richter am Oberlandesgericht, schlicht als „Burhoff“ in seine Rolle auf genommen hat, vor meinem Namen aber ein höfliches „Herr“ zu lesen ist.
Das erinnert mich an einen sehr sehenswerten Film mit Christian Ulmen in der Hauptrolle:
Wir schreiben das Jahr 1989: Berlin-Kreuzberg SO36 ist ein kleiner Kosmos in einer riesigen Galaxie, schon das angrenzende Kreuzberg 61 ist befremdendes Ausland, Charlottenburg ein anderer Kontinent und die DDR ein fremder Planet. Kreuzberg SO36* ist der Kiez, in dem Herr Lehmann zu Hause ist. Er ist der Guru einer beschaulichen, übersichtlichen Welt voller Philosophen, Künstler, Biertrinker, Kokser, Heteros, Schwuler und anderer Lebenskünstler, die inmitten einer feindlich gesinnten Welt ihre Enklave und das Recht auf Stillstand gegen jede Form von Veränderung verteidigen. Herr Lehmann heißt eigentlich Frank, aber da er schon bald dreißig wird, nennen ihn alle nur noch »Herr Lehmann«. Doch unaufhaltsam schleichen sich Störungen in die lieb gewordenen Gewohnheiten seines Lebens: Ein aufdringlicher Hund, der Besuch seiner Eltern, die schöne Köchin Katrin, sein bester Freund Karl und ein bis dato unbekannter Kristallweizen-Trinker werden in kurzer Zeit für mehr als nur Unruhe sorgen. Während sich im Ostteil der Stadt und in der ganzen DDR große Umbrüche ankündigen, hat Herr Lehmann alle Hände voll zu tun, die an ihn herangetragenen Herausforderungen zu bewältigen.
Lieber Herr Wings, Du kannst mich aber trotzdem duzen. ;-)
Quiz: Wieviel Verteidiger pro Angeklagten?
Ziemlich eindeutig steht fest, daß ein Verteidiger in derselben Sache nur einen Mandanten vertreten darf; das regelt knackig der § 146 StPO.
Eine immer wieder diskutierte Frage ist aber der umgekehrte Fall:
Eine kommentierte (richtige 8-) ) Antwort und die Hintergründe für diese Frage folgt alsbald. Bis dahin darf geraten werden. :-)
Update:
Die Umfrage funktioniert derzeit leider nicht, da der Schutz gegen unberechtigten Zugriff auf die Administration des Blogs zugleich den Zugriff auf das Plugin WP-Poll verhindert. Das wiederum kann ich in der Kürze der mir zur Verfügung stehenden Zeit nicht verhindern. Sorry.
Eine erhaltungswürdige Kunst
Aus der Swisslawlist, einer Mailingliste aus der Oase:
Heute Morgen waren während etwa einer Stunde meine beiden PC unzugänglich (vor dem ein hockte der PC-Troubleshooter, vom anderen war das Passwort vergessen). Leichte Panik, weil heute eine noch unfertige Beschwerde abgehen muss.
Nichts blieb übrig als der Zugriff zu Textverarbeitungsinstrumenten und – techniken aus alten Zeiten: Kugelschreiber, Schere, Papier, Klebstreifen um den vorhandenen Text zu korrigieren und zu ergänzen, dann das Ganze zur Reinschrift an meine nette und effiziente Assistentin. Funktioniert auch so. Sich mit einfachen und oligotechnologischen Mitteln zu behelfen, ist eine erhaltungswürdige Kunst.
Con cordiali saluti
schreibt stilvollendet und zutreffend der von mir sehr geschätzte Kollege Avv. Roberto HAAB aus Lugano.
Es ist allein der Sprache wegen – aber auch wegen der anderen Rechtskultur – stets eine wohltuende Freude, den Austausch der Kollegen auf der Swisslawlist zu verfolgen.
