Quiz: Wieviel Verteidiger pro Angeklagten?

Ziemlich eindeutig steht fest, daß ein Verteidiger in derselben Sache nur einen Mandanten vertreten darf; das regelt knackig der § 146 StPO.

Eine immer wieder diskutierte Frage ist aber der umgekehrte Fall:

Wieviel Verteidiger darf ein Angeklagter eigentlich haben?


     

 

Ergebnis anschauen

Wird geladen ... Wird geladen ...

Eine kommentierte (richtige 8-) ) Antwort und die Hintergründe für diese Frage folgt alsbald. Bis dahin darf geraten werden. :-)

Update:
Die Umfrage funktioniert derzeit leider nicht, da der Schutz gegen unberechtigten Zugriff auf die Administration des Blogs zugleich den Zugriff auf das Plugin WP-Poll verhindert. Das wiederum kann ich in der Kürze der mir zur Verfügung stehenden Zeit nicht verhindern. Sorry.

Dieser Beitrag wurde unter Rechtsanwälte, Strafverteidiger, Vollmacht veröffentlicht.

9 Antworten auf Quiz: Wieviel Verteidiger pro Angeklagten?

  1. 1
    Zivilist says:

    § 137 Abs. 1 Satz 2 StPO begrenzt die Zahl der gewählten Verteidiger auf drei. Denkt man sich nun einen Pflichtverteidiger hinzu, müsste die richtige Antwort mehr als drei Verteidiger lauten.

  2. 2
    Zivilist says:

    Ein Abstimmen war mir nicht möglich, da ich zur Eingabe eines Passwortes aufgefordert wurde.

    • Das ist/war selbstverständlich nicht beabsichtigt; ich kann den Fehler aber (noch) nicht reproduzieren/beheben. crh
  3. 3
    Flughund says:

    Selbes Problem wie bei „Zivilist“.

    Allerdings kann ich den Pflichtverteidiger nicht nachvollziehen, da ich auch ihn vom benannten Paragrafen bereits abgedeckt sehe.

    Interessant ist jedoch der Absatz 2, nach dem auch der gesetzliche Vertreter des Angeklagten sich bis zu drei Verteidiger nehmen darf. Und diese müssen – so lese ich das raus – nicht zwangsläufig mit den vom Angeklagten gewählten identisch sein. ;-)

    Von daher auch „mehr als 3“.

  4. 4
    forgetit says:

    Selber Fehler hier. Webserver erfordert atu per username/pw. sieht aus wie [gelöscht – crh].

    • Ja, Sie vermuten richtig. crh
  5. 5
    matthiasausk says:

    Ich tippe auch mal mehr als 3.

  6. 6
    ??? says:

    Die berühmte „Busenwitwe“ Tatjana Gsell wurde im Fernsehen gezeigt, wie, pardon als, sie in Franken mit vier Advokanten essen ging. Man hatte ihr Mord am Gatten vorgeworfen.
    Was lernt uns das?
    RTL Sehen ersetzt jedes Jura Studium.
    Antwort drei ist richtig.

    Sie müssen keine Rotwein-Flasche schicken, da ich im neuen Jahr abnehmen will.
    Ansonsten Turnschuhe Größe 38.

  7. 7
    cruzzzi says:

    Mehr als drei scheint mittlweile klar. Kann man auch eine Höhstzahl festlegen? Nach § 137 I 2 StPO max. drei Verteidiger. Pflichtverteidiger zählt nicht mit, als den ggf. noch ontop. Macht 4. Nach Abs. 2 darf der gesetzliche Vertreter auch noch wählen. Wenn der Beschuldigte aber schon drei hat, bekommt der Vertreter nur noch max. einen Verteidiger. Mehr als fünf Vertreidiger wären dann nicht möglich, oder?

  8. 8

    3 plus unendlich viele Pflichtverteidiger

  9. 9
    Raoul says:

    „Wieviel Verteidiger darf ein Angeklagter eigentlich haben?“

    Als Angeklagter hat man kein Anrecht auf einen Verteidiger.

    Quelle: Polizei