Polizei

Was liegt der auch da rum?

Ein Amtsträger, der während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht oder begehen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Quelle: § 340 I 1 StGB.

Allerdings: Trotz hunderter Zeugen und dieses Videoclips wird der Amtsträger wohl nicht zu ermitteln sein.

Update:

Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt leitete die Polizei gestern Abend aufgrund eigener Beobachtungen gegen einen Mitarbeiter ein. Bei der polizeiinternen Videoübertragung und -dokumentation war zu sehen, wie ein Polizist gegen 20 Uhr 30 in der Wiener Straße während eines Einsatzes einer zu Boden gestürzten Person einen harten Tritt versetzte. Die für Amtsdelikte zuständige Fachdienststelle beim Landeskriminalamt hat noch gestern die Ermittlungen übernommen.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

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Der BGH und das Brechmittel

Das Landgericht Bremen hat den zur Tatzeit 41-jährigen Angeklagten von dem Vorwurf freigesprochen, fahrlässig als Arzt den Tod des 35 Jahre alten C., eines Staatsangehörigen der Republik Sierra Leone, im Rahmen einer Exkorporation von Drogenbehältnissen (sog. „Brechmitteleinsatz“) am 27. Dezember 2004 verursacht zu haben.

So lautete die Pressemitteilung Nr. 86/10 vom 23.4.2010 des Bundesgerichtshofes, in der ein Hinweis auf den heutigen Verhandlungstermin gegeben wurde.

Frauke Böger schreibt dazu in der taz:

Im Dezember 2004 hatte der Arzt Igor V. dem Sierra-Leoner Laya Condé Brechmittel eingeflößt, weil Polizisten ihn verdächtigten, Kokainkügelchen verschluckt zu haben. Condés Zustand war während der Maßnahme so kritisch geworden, dass ein Notarzt hinzugerufen werden musste, um Condé zu stabilisieren. Anschließend flößte Igor V. dem 35-jährigen Afrikaner per Nasensonde Wasser ein, damit er seinen Mageninhalt restlos hervorwürgte. Condé fiel ins Koma und starb wenige Tage später.

Zwei Sachverständige hatten erklärt, Condés sei „still ertrunken“, weil das Wasser in die Lunge gelaufen war. Zwei weitere Gutachter hatten im Laufe des Prozesses vor dem Landgericht Bremen diese Diagnose bestätigt. Die Verteidigung brachte jedoch vier weitere Sachverständige ein, die einen „toxischen Herzmuskelschaden“ als Todesursache ausmachten. Staatsanwältin und der Verteidiger des Arztes forderten daraufhin einen Freispruch.

Zwar habe sich der Arzt „mehrerer objektiver Pflichtverletzungen“ schuldig gemacht, urteilten die Landesrichter im Dezember 2008, aber er habe diese wegen „mangelnder Ausbildung und Erfahrung mit Brechmittelvergabe subjektiv nicht erkennen“ können. Den Arzt treffe keine Schuld, weil er weder über klinische Erfahrung verfügt habe noch für die zwangsweise Brechmittelvergabe qualifiziert gewesen sei, sagte der Richter Bernd Asbrock damals zur Urteilsbegründung. Kritik übte Asbrock an der Leitung des rechtsmedizinischen Instituts der St.-Jürgen-Klinik: „Es war ein genereller organisatorischer Mangel, dass ein Arzt auf dem Ausbildungsstand des Angeklagten diese Behandlung vorgenommen hat.“

Ich kenne die Details nicht. Aber mich macht das Argument des Richters stutzig. Wenn ich keine Ahnung von dem habe, was ich machen soll, dann lasse ich es bleiben. Entscheide ich mich wider besseres Wissen, das – von wem auch immer – Verlangte trotzdem zu tun, muß ich für die Konsequenzen die Verantwortung übernehmen. Im Falle des Polizeiarztes bedeutet Verantwortung dann Verschulden.

Hoffentlich wurde da nicht mit zweierlei Maß gemessen. Nur weil es ein Polizeiarzt gewesen ist. Auf die Entscheidung des BGH bin ich gespannt.

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Reißverschluss-Geräusch

Aus einer Ermittlungsakte:

Der Tatverdächtige befand sich vor dem Wohnhaus der Burgstr. 9 als einzige Person und überquerte sofort die Straße als er uns sah. Er verschwand in den Innenhof gegenüber, Burgstr. 14. Frollein F. wurde aufgefordert, am Funkwagen zu warten.

Wir nahmen dann sofort die Verfolgung auf und trafen ihn in einem Gebüsch an. Ich, POM’in Bullmann, nahm ein Reißverschluss-Geräusch war. Er hielt seine Hände am „Hosenstall“.

Ich bin mir nicht sicher, ob dieser Festnahme-Bericht dazu beitragen wird, den Tatverdächtigen einer versuchten Vergewaltigung zu überführen.

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Koks, kistenweise

Die Hamburger Polizei hat in einem Container im Hafen 1,33 Tonnen Kokain sichergestellt. Das ist der bisher größte Fund dieser Art in Deutschland. Das Rauschgift hat nach Angaben der Polizei einen Marktwert von fast 40 Millionen Euro.

Quelle: NDR online

Die festgenommenen sieben Verdächtigen dürften für die nächsten 10 bis 15 Jahre eine gesicherte Zukunft erwarten.

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Verfahren gegen Rechtsanwalt ruht

Ein Zivilrichter am Landgericht hatte eine Strafanzeige erstattet und dem Zivilanwalt einen Prozeßbetrug vorgeworfen, den er in einem Zivilprozeß begangen haben soll. Die Staatsanwaltschaft nimmt die Anregung gern an und bittet die Polizei um weitere Ermittlungen.

Selbstverständlich konnte sich der Landrichter es sich nicht verkneifen, dem Kollegen brühwarm zu berichten, daß er die Akte nach Moabit geschickt hat.

Das war im Oktober 2009.

Die Polizei nimmt die Akte von der Staatsanwaltschaft entgegen, füllt ein Formular aus und legt die Akte erstmal wieder beiseite. Nicht aber, ohne vorher ein weiteres Formblatt auszufüllen:

Drei Monate später erbarmt sich ein Polizeibeamter dem angestaubten Stück und ermittelt …

Weitere zwei Monate später bekomme ich die Ermittlungsakte und habe nun Gelegenheit, die Nerven des Kollegen zu beruhigen. Schönen Dank auch.

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Türdrücker

Die Kriminalpolizei empfiehlt: Schließen Sie die Fenster, wenn Sie die Wohnung verlassen.

Aus einer Ermittlungsakte:

Durch mehrere Einsatzkräfte (Brause, Bullmann, Gluffke) konnten aus der Wohnung Geräusche wahrgenommen werden. Durch die Tür war ein schwacher Lichtschein zu erkennen.

Trotz mehrfachem Klingeln, Klopfen und lautem Rufen „Aufmachen Polizei“ wurde die Wohnung nicht geöffnet.

Daraufhin wurde die Tür gewaltsam geöffnet. Durch den Einsatz massiver Gewalt löste sich der Metalltürrahmen aus dem Mauerwerk, so dass durch das Abkippen der Tür inklusive des Metallrahmens in die Wohnung ein Eindringen dann möglich war.

In der Wohnung wurde keine Person angetroffen. Im Flur brannte jedoch Licht und im Wintergarten waren die Fenster angekippt, so dass die aus der Wohnung wahrgenommenen Geräusche offensichtlich vom offenen Fenster stammten.

Türöffner

Es wurden nicht nur keine Personen vorgefunden in der Wohnung, auch sonst war der Einsatz – aus Sicht der Türöffner – erfolglos.

Der Wohnungsinhaber hatte seine helle Freude, als er nach einem 12-Stunden-Tag zuhause den Feierabend einleiten wollte.

Bild: aboutpixel.de / regen ruine © Christoph Ruhland

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Geruchstest

Das Rauschgiftdezernat ermittelt:

Am 03.09.2009 wurde die Anschrift durch Kräfte der hiesigen Dienststelle aufgesucht. Dabei wurde festgestellt, dass die Fenster der Wohnung des Beschuldigten zum größten Teil mit Milchglasfolie abgeklebt sind, sodass keine Einsicht von außen möglich ist.

An der Wohnungstür konnte durch die eingesetzten Beamten kein Cannabisgeruch wahrgenommen werden.

Daher wurde mit einem Mitarbeiter der Dir V gesprochen, um einen Termin für den Einsatz eines Rauschgiftspürhundes an der Wohnungstür zu vereinbaren. Dieser ist für die kommende Woche geplant.

Genützt hat es nichts:

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Kein echter Erfolg der Polizei

Nun sind sie alle vier in der Obhut des Staates. Der letzte der „Pokerräuber“ hat sich in der Nacht widerstandslos verhaften lassen.

Allerdings soll dies nicht die Folge klassischer Polizeiarbeit gewesen sein. Sondern das Ergebnis der Auseinandersetzung zwischen zwei arabische Großfamilien, die sich aktiv an der Ermittlungsarbeit beteiligt haben sollen: Zuerst verrät die eine Seite die andere und dann folgt die Retourkutsche.

Es gibt zwei weitere „Großfamilien“ in der Stadt, die sich auch nicht sonderlich lieb haben; aber miteinander im eisernen Schweigen gegenüber den Ermittlern verbunden sind. Aber die überfallen ja auch keine Pokertourniere.

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Die zwei Brüder bei der Polizei

Der Mandant hat die Unterlagen und die Passwörter „freiwillig“ an die Polizei herausgegeben.

Es hieß dies würde nur zu meiner Entlastung beitragen.

zitierte er die beiden Polizeibeamten.

Ohne in die Akte schauen zu müssen, bin ich mir sicher, die beiden Polizisten waren miteinander verwandt und tragen den Nachnamen „Grimm“.

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Wasserdichte Belehrung

Der Beschuldigte muß „belehrt“, also über seine Rechte informiert werden, die er hat, wenn er vernommen werden soll. Ob er und – wenn ja – dann auch richtig belehrt wurde, ist sehr oft sehr streitig.

Eine unterbliebene oder falsche Belehrung hat nämlich meist zur Folge, daß die Inhalte der Vernehmung nicht mehr verwertet werden dürfen. Und das ist für den Vernehmungsbeamten der Super-GAU. Die korrekte Belehrung kann für die Frage „Haft oder Nicht-Haft“ entscheidend sein.

Auch wenn die Polizeibeamten gut ausgebildet und entsprechend trainiert sind, unterlaufen ihnen Fehler, die von findigen Verteidigern ihrerseits entsprechend verwertet werden können. Dagegen hat die Polizei Berlin nun ein Kraut wachsen lassen – im Garten des § 114b StPO:

Wenn der Beschuldigte dieses Formular ausfüllt und unterschreibt, braucht sich sein Verteidiger keine Gedanken mehr zu machen. Der Zug mit dem Namen „Belehrungsrüge“ ist dann für alle Zeiten abgefahren.

Deswegen der Hinweis: Ein Beschuldigter muß weder aussagen, noch irgendwas bestätigen. Ausweis zeigen und Schweigen. Mehr muß er nicht. Einen Verteidiger anrufen, sollte er aber schon. Damit der Verteidiger ihn belehrt. Und nicht ein Ermittlungsbeamter.

 

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