Polizei

Vernehmungsbogen für Arbeitslose

Der Mandant bekam Post. Von der Polizei, aufgrund einer Strafanzeige. Keine große Geschichte, aber die Ermittler müssen tätig werden. Sie schicken ihm die vorgesehene „Anhörung“ mit den üblichen einleitenden Worten:

Gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren geführt, […]. Nach § 163 a der Strafprozessordnung ist Ihnen Gelegenheit zu geben, zu dieser Beschuldigung Stellung zu nehmen […]

Dieser Anhörung war ein Vernehmungsbogen beigefügt, den der beschuldigte Mandant ausfüllen und zurückschicken kann. Zuerst werden darin die Angaben zur Person abgefragt.

Es fällt auf, daß das Formular wie selbstverständlich einem Beschuldigten gleich in der ersten Zeile anbietet, sich arbeitslos zu „melden“. Offenbar steht die überwiegende Anzahl der Beschuldigten nicht in Lohn und Brot. Oder handelt es sich um das schlichte Weltbild einer verbeamteten Ermittlungsbehörde?

Nur nebenbei: Mein Mandant ist nicht arbeitslos, sondern aktiver Vorstand einer Kapitalgesellschaft. Und er hat sich darüber informiert, was man mit solchen Formularen am besten anstellt.

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Kein normaler Feuerwerkskörper

Zwei von insgesamt 12 verletzten Beamten mussten operiert werden. Ihnen seien Splitter aus den Beinen entfernt worden, die bis zu sechs Zentimeter ins Fleisch gedrungen waren, sagte Glietsch.

berichtet die taz über die gesprengte Demo am Samstag.

Auch in der linksautonomen Szene stößt der Vorfall auf Ablehnung. Für diese Demonstration und zu diesem Zeitpunkt sei die Aktion „sicher nicht das richtige Mittel gewesen“, sagte ein Aktivist.

Es scheint sich da etwas zu entwickeln, was nicht wünschenswert sein kann. Weder für die Szene und erst Recht nicht für die Polizeibeamten.

Gibt es eigentlich „normale“, d.h. auf Demonstrationen einsetzbare Feuerwerkskörper?

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Verdächtig leere Speicher im Telefon

Aus einer Ermittlungsakte:

Auffallend war das keinerlei SMS/MMS Nachrichten gespeichert waren. Es waren lediglich vom Hersteller installierte Standardnachrichten gespeichert.

Auch Listen der gewählten Rufnummern, angenommenen sowie verpassten Anrufen waren leer.

Dies kann aber über die Menüsteuerung des Mobiltelefons gewollt eingestellt werden.

So ähnlich sieht es in meinem Telefon auch auch. Insbesondere dann, wenn es das einzige Spielzeug ist, daß mir bei langweiligen Wartereien zur Verfügung steht. So macht man sich verdächtig.

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Sportlicher Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

So ähnlich lautet die amtliche Überschrift des § 113 StGB. Wer den leistet, wird

mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das halten die deutschen Innenminister für zu wenig. Drei Jahre sollten es schon sein, reklamierten wie berichtet die Pawlowschen Hunde Innenminister-Konferenz in der vergangenen Woche.

Ehrhart Körting, unser Berliner Minister, meinte sogar, es solle für Gewalt gegen Polizisten eine besondere Vorschrift geschaffen werden; Hauptkommissar Karlheinz Gaertner wird ihm wahrscheinlich beipflichten.

Zur Unterstützung seiner Forderung, lieferte Körting dann gleich auch ein wenig Zahlenmaterial. Er präsentierte die Verletzungsstatistik:

Von insgesamt 3.175 im Vorjahr verletzten Beamten wurden 397 bei Demoeinsätzen verletzt, 492 bei Widerstandshandlungen und 782 bei Sportunfällen.

Ich finde, man sollte sich für die Sportlehrer und Vorturner der Polizeisportvereine auch noch eine besondere Vorschrift einfallen lassen.

Weitere Infos zum Thema gibt es z.B. von Plutonia Plarre in der taz.

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Polizisten und der Pawlowsche Hund

82 Prozent der befragten Polizisten gaben an, im vergangenen Jahr im Dienst beleidigt oder bedroht worden zu sein, rund 27 Prozent wurden geschlagen oder getreten. Jeder 50. Polizist wurde mit einer Schusswaffe bedroht.

berichtet die taz über die Studie von Christian Pfeiffer, Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen.

Und? Wie verhindert man das? Ist doch klar:

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) verlangte am Mittwoch, die Höchststrafe für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte von zwei auf vier Jahre anzuheben: „Die höhere Strafe wäre ein wichtiges Signal.“

So sind sie, unsere Innenminister.

Glücklicherweise hat Pfeiffer auch ein paar sinnvolle Ideen, wie man diesem Phänomen begegnen kann.

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Strafrichter und Polizeibeamte

Vor einiger Zeit hatte ich Gelegenheit, mit einem auswärtigen Richter zu plaudern. Sein Betätigungsfeld ist das Bußgeldrecht, ein höchst anstrengender Job, wie mir er anschaulich mitteilte.

Anstrengend deswegen, weil er seine Arbeit eben sorgfältig und richtig machen möchte. Und dabei gebe es heftige Widerstände. Nicht so sehr von den Verteidigern, auch nicht von den Betroffenen, die ohne Verteidiger zur Hauptverhandlung erschienen. Diese Beteiligten bekomme er locker in den Griff.

Es seien oftmals Polizeibeamten, die ihm die Probleme bereiten. Polizeibeamte, die schlichtweg lügen, ohne daß man es ihnen nachweisen könne.

Nun lese ich erneut von den Erfahrungen eines Richters, der gleich zwei Polizeibeamte bei der Arbeit beobachten konnte und dabei gelernt hat, wie es in der Praxis zugehen kann:

Ich: “[…] ich frage mich, wann ich denn belehrt und angehört worden bin. Also §§ 55 OWi, 136 StPO”.

PB 2: “Hm, wie meinen Sie das denn?”

Ich:: “Ich kann mich nicht erinnern, dass Sie mich über mein Schweigerecht belehrt haben”.

PB 1: Aber, wir haben Ihnen doch gesagt, dass Sie zu schnell gefahren sind.”

Wenn diese Polizeibeamten PB 1 und PB 2 vom Verteidiger die Frage gestellt bekommen: „Haben Sie ihn denn ordnungsgemäß belehrt?“ ist die Antwort vorhersehbar. Ich stelle sie trotzdem immer wieder.

Schade ist nur, daß der Richter, der diese Erfahrung am eigenen Leib gemacht hat, sie in der Gerichtspraxis nicht mehr anwenden darf. Jedenfalls nicht mehr als Richter, denn Herr Burhoff hat die Seiten gewechselt und geht nun einem ehrbaren Beruf ;-) nach.

Zur Klarstellung: Ich kenne auch reichlich Polizeibeamte, die ihren Job sportlich fair und rechtschaffen machen. Aber es gibt eben auch andere. Und die machen eben Richtern und Verteidigern das Leben schwer.

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Sprechbewegungen

An der Kreuzung Danziger Str. / Prenzlauer Allee, wurde er durch einschalten des Blaulichts angehalten und überprüft. Der Besch. hielt dabei sein Handy in der rechten Hand und führte Sprechbewegungen durch.
[…]
Der Besch. hatte eine lallende Aussprache, seine Augen waren gerötet und seine Kleidung war geordnet und sauber.

Quelle: Strafanzeige des POK F.

Das Studium von Ermittlungsakten gehört zu den unterhaltsamen Tätigkeiten eines Strafverteidigers.

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Überflüssige Vernehmungen

Es hat eine unerfreuliche Begegnung auf dem Bürgersteig gegeben: Zwei Polizeibeamte und ein Bürger. Er wurde eine Strafanzeige gefertigt. Von den Polizeibeamten. Wegen Widerstands.

Der Bürger hat sich seine Nase im Krankenhaus richten lassen. Und ist ein paar Tage später der Ladung der Polizei gefolgt, hat sich dort vernehmen lassen.

Aus der Ermittlungsakte, Blatt 28:

Der Beschuldigte wurde zu den Tatvorwürfen gehört und hat sich eingelassen.

Er hat in seiner Einlassung die ihm zur Last gelegte Tat bestritten. Statt dessen sei er derjenige, der übelst von den Polizisten behandelt worden sei.

Weiter heißt es in dem Polizeiprotokoll:

Der hier Beschuldigte hat eine Gegenanzeige wegen Körperverletzung im Amt erstattet. Dieses Verfahren wird unter der Tgb.-Nr.: VT/0040062/2010 und dem staatsanwaltschaftlichen Aktenzeichen 123 UJs 123/09 bearbeitet.

Die Polizeibeamten wurden nicht zur Sache gehört, da o.g. Verfahren gegen sie eingeleitet wurde.

Vorgang wird zur Prüfung und weiteren Entscheidung an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder)
gesandt.

Blatt 29 der Akte:

Es kann ja gar nicht sein, daß die Polizeibeamten eine Körperverletzung zu Lasten des Bürgers begangen haben. Warum sollte man sie dann auch überhaupt anhören.

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Coming out

Der Polizist, der während der Mai-Demo auf eine am Boden liegende Person eintrat und dabei gefilmt wurde, hat sich gestellt. Nach Angaben der Polizei hat er sich am Montag seinen Vorgesetzten offenbart. Der Polizeiobermeister ist Angehöriger einer Berliner Einsatzhundertschaft. Er werde bis zum Abschluss der Ermittlungen nicht in der Einheit verwendet, heißt es. Der oder die Geschädigte habe sich bisher nicht gemeldet.

Quelle: taz

Die Motive des Beamten, sich zu outen, hätte ich gern erfahren. Daß sich der (oder die) Geschädigte nicht meldet, kann ich nachvollziehen.

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Üben, üben, üben!

So geht das jedenfalls noch nicht. ;-)

Danke an die feixende Donnerkatze für das nette Fotto.

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