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Polizei
Totschlagsversuch an Polizeibeamten?
Auf Youtube gibt es zwei Videos, die einen Konflikt zwischen Stuttgart-21-Demonstranten und einem (wohl) bewaffneten Polizeibeamten wiedergeben. Einmal hier und dann aus einer anderen Perspektive.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgarter behauptet, die Demonstranten hätten Polizeibeamten angegriffen und ihm behandlungsbedürftige Kopfverletzungen zugefügt. „Dabei hätten die Attackierer den Tod des Mannes billigend in Kauf genommen.“ Schwups, schon hat man ein Kap-Aktenzeichen und die Jagdsaison ist eröffnet.
Ein Rechtfertigungsgrund – versuchter Polizistenmord wird man sicher bald irgendwo lesen können – für weitere Eskalationen seitens der Staatsgewalt.
„Billigend in Kauf nehmen“ ist ein Merkmal bzw. eine Form des Vorsatzes. Die Staatsanwaltschaft geht also bereits jetzt davon aus, daß eine Tötung des (bewaffneten) Polizeibeamten das Motiv dieser Auseinandersetzung war.
Motive finden statt im Kopf. In den Kopf kann niemand hineinsehen. Außer der Staatsanwaltschaft und andere Beschäftigte bei der Justiz. Die können sowas. Mit links.
Nur nebenbei mal die Frage: Was hat dieser einsame zivile lederbejackte Ermittler auf einer Demonstration mit der Waffe vorgehabt?
Update
Die Videos sind auch noch bei der taz verlinkt.
Rosenmontag in München
An ihrer Stirn hat sie ein großes Hämatom. Es werden Fotos gemacht, ein Arzt stellt weitere Verletzungen fest: Schädelprellung, Verstauchung von Handgelenk und Knie, Schleudertrauma, Schürfwunden, Hämatome am Oberarm.
[…]
Was ist passiert am 7. März 2011 auf der Wache? Die Schilderungen weichen stark voneinander ab. Die Frau behauptet, sie sei ohne Grund misshandelt und erniedrigt worden von überforderten Beamten. Die Polizei wiederum wirft der Frau vor, sich Anweisungen widersetzt und sich selbst ihre Verletzung zugefügt zu haben.
Quelle: Süddeutsche Zeitung
Gegen die Frau, eine Dolmetscherin, werde ein Ermittlungsverfahren geführt, heißt es in dem Bericht. Wegen:
- § 133 StGB, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte,
§ 223 StGB, Körperverletzung,
§ 185 StGB, Beleidigung,
§ 258 StGB, Strafvereitelung.
Auch gegen die Polizeibeamten werde ermittelt. In Betracht kommen Straftaten im Amt, wie z.B.
- § 340 StGB, Körperverletzung im Amt.
Zunächst wolle man die Vorwürfe gegen die Frau klären, dann sich mit deren Beschuldigung gegen die Beamten beschäftigen, dies sei üblich.
Immer schön der Reihe nach. Ein Ermittlungsverfahren nach dem anderen. Wenn man dann mit dem Verfahren gegen die Frau fertig ist – zum Beispiel nach Rechtskraft des Urteils des Berufungsgerichts – werden die Verfahren gegen die Polizeibeamten fortgeführt.
Und dann wird alles geklärt sein. Wie üblich.
Methoden wie in der Sowjetzone!
Paul Wrusch berichtet Unglaubliches aus Dresden in der taz:
Die Dresdner Polizei hat bei den Antinaziprotesten im Februar dieses Jahres die Handyverbindungen von tausenden Demonstranten, Anwohnern, Journalisten, Anwälten und Politikern ausgespäht. Wie die Staatsanwaltschaft Dresden der taz bestätigte, wurde am 19. Februar weiträumig eine sogenannte Funkzellenauswertung (FZA) durchgeführt.
Dabei erfasste die Polizei über einen Zeitraum von mindestens viereinhalb Stunden sämtliche Anrufe und SMS-Nachrichten, die bei allen Personen ein- oder ausgingen, die sich in der Südvorstadt aufhielten. Gespeichert wurden auch die exakten Positionen der Telefonnutzer. 12.000 Menschen wohnen in dem überwachten Gebiet, hinzu kamen an diesem Tag tausende Demonstranten, etliche Journalisten, Anwälte und Politiker.
Ich fasse es nicht, daß es immer (schon?) wieder Leute gibt, die das „Einwecken“ von Geruchsproben in Einmachgläser mit modernen Mitteln für gut heißen. Was haben diese Oberspione, die so eine generelle Bespitzelung von Bürgern, die ihre aktiv ihre Freiheits- und Grundrechte wahrnehmen, anordnen, eigentlich aus der Geschichte gelernt? Wieso werden diese Demokratie-Saboteure nicht vom Hof gejagt?
Ich will von so einem Pack nicht regiert und auch nicht verwaltet werden!
Unabhängig untersuchte Polizei
Bei Straftaten von Polizisten sollen externe Kommissionen ermitteln, fordert der Kriminologe Martin Herrnkind. Nur so könnten Gewaltopfer eine Chance auf ein gerechtes Verfahren bekommen.
Ein Interview von Lukas Ondreka mit dem Kriminologe Martin Herrnkind in der taz.
„Kreuzberg war ne Scheißidee – nieder mit der NPD!“
Ein geplanter Aufzug von Nazis ist am Sonnabend in Kreuzberg von Gegendemonstranten verhindert worden. Das fehlte uns gerade noch, dieses Pack hier in Kreuzberg!
Berichte über die gescheiterte Veranstaltungen am Mehringdamm und später dann in Rudow im Netz gegen Nazis (von dem auch die Überschrift dieses Beitrags stammt) und in der Berliner Zeitung.
Nina Apin und Alke Wierth schreiben in der taz:
Bei einem Naziaufmarsch in Kreuzberg schlagen Teilnehmer auf Passanten und Gegendemonstranten ein.
Eigentlich sollte die Demo geheim bleiben:
Die Route der Nazis war von der Polizei bis zuletzt geheimgehalten worden. Zunächst hatte der Platz der Luftbrücke in Tempelhof als Startort gegolten. Gegen Mittag verbreitete sich dann die Neuigkeit, dass ein Lautsprecherwagen mit Demo-Anmelder Sebastian Schmidtke und dem Neuköllner NPD-Mann Jan Sturm am Hermannplatz unterwegs sei. […] Später stiegen dann etwa 120 Rechtsextreme aus dem U-Bahnhof Mehringdamm, wo sie von den GegendemonstrantInnen erwartet wurden.
Ob die Geheimhaltungs-Taktik der Polizei die richtige war, wird nun wohl im Innenausschuß des Abgeordnetenhauses diskutiert. Die unvorbereiteten Passanten hatten sicher keine Freude an dieser Überraschung.
Beim Tagesspiegel gibt es eine Bilderstrecke, die die Aufmarsch der Dumpfbacken dokumentiert.
Bemerkenswerte Dienstzeiten
Die Mitbeschuldigten haben sich dazu entschieden, ihre Kenntnisse den Ermittlern zur Verfügung zu stellen. Sie wurden umfangreich vernommen und haben sich ausführlich geäußert.
Ich hatte den Staatsanwalt gebeten, mir die Protokolle der Vernehmungen möglichst kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Einen Tag später kündigte der Polizeibeamte die Faxübersendung der ca. 60 Protokollseiten an. Ich habe ihm den Eingang per eMail bestätigt, eine Kopie der Bestätigung ging per „CC“ an den Staatsanwalt.
Heute morgen fand die ich Lesebestätigungen in der Mailbox:
Zuerst die des Staatsanwalts:
Dann die des Polizeibeamten:
Der eine arbeitet länger, dafür steht der andere früher auf.
Alte Demonstranten am Kotti
Eine nette filmische Zusammenfassung der diesjährigen Ereignisse am Kottbusser Tor:
Dazu zwei Stellungnahmen:
Was bin ich froh, daß ich aus dem Alter raus bin.
Quelle: Alf, 36
Außerdem fand ich beachtlich dass auch viele ältere Menschen unter den Verletzten waren – nicht nur typisches Demo-Volk.
Quelle: Christian Ströbele via taz.
Gut getarnte Zivilpolizisten
Am 1. Mai wurden offenbar an mehreren Orten Polizisten durch Polizisten verletzt. LKA-Mitarbeiter beklagt Faustschlag. Zivilbeamte zeigen Pfeffersprayeinsatz an. Demosanitäter spricht von wahllosem Reizgaseinsatz.
berichtet Gereon Asmuth in der taz.
Namensschilder für Polizisten wären auch unter diesem Aspekt eine schlaue Idee. Insbesondere für die Zivilpolizisten, damit sie von ihren Kollegen erkannt werden, bevor sie eins auf die Glocke bekommen.
Gefilmt in der Mausefalle
Immer wieder gern gesehen sind die Mausefallen in der Stadt. Da stehen dann reichlich Polizeibeamte auf der Straße, einer von ihnen winkt mit der schwarzen Fahne roten Kelle und verordnet einen Boxenstop.
„Guten Abend, allgemeine Verkehrskontrolle, Ihre Fahrzeugpapiere bitte.“ So lautet dann in der Regel die Standard-Begrüßung der Rennleitung.
Offenbar hat die Unterbrechung des Rennen nicht überall Anklang gefunden. Darauf reagierten die Veranstalter bereits 2007 mit einer Anpassung der Teilnahmebedingungen.
Aus der Sitzung des Berliner Senats am 21. August 2007, der auf Vorlage des Senators für Inneres und (Motor-?)Sport, Dr. Ehrhart Körting, beschlossen hat, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und des Berliner Datenschutzgesetzes beim Abgeordnetenhaus einzubringen:
Bei Personen- und Fahrzeugkontrollen gab es in der Vergangenheit mehrere Vorfälle mit tödlichem Ausgang für Polizeibedienstete. Zur Verbesserung der Eigensicherung wird die Polizei ermächtigt, bei Personen- und Fahrzeugkontrollen Videoaufzeichnungen zu fertigen, wenn dies in der konkreten Situation zur Abwehr einer Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.
Quelle: Pressemitteilungen des Landes Berlin
Ist ja nicht so schlimm. Wer nichts zu verbergen hat, kann sich ja filmen und archivieren lassen.
Die DNA-Probe, wie sie leibt und lebt
Vor ein paar Jahren wurde der Mandant ED-behandelt, also einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen. Mit allem Drum und Dran. Als es im aktuellen Fall um die Frage einer DNA-Probe ging, notierte der Ermittlungsbeamte folgenden Hinweis:
Der Mandant wurde in der Folge unbehandelt entlassen. Man hatte seine DNA und alles weitere ergab sich aus der Spurensicherung der Polizei:
Für den Ermittler war der Fall klar. Er schloß die Akte und gab sie weiter an die Staatsanwaltschaft, die dann Anklage erhob.
Etwa 18 Monate nach der angeblichen Tat fand der Hauptverhandlungstermin statt. Reichlich Zeugen waren geladen, der Mitangeklagte war auch erschienen und aussagebereit. Die Zeugen konnten zu dem Mandanten nichts sagen, der Mitangeklagte bekundete, daß der Mandant nichts mit der Sache zu tun hatte. Es kam also darauf an, was der DNA-Vergleich ergab.
Das Ergebnis der kriminaltechnischen Auswertung fehlte in der Akte. Beziehungsweise es konnte noch nicht „nachberichtet“ werden:
18 Monate lang hatte man also noch keine Gelegenheit, ein paar Moleküle miteinander zu vergleichen.
Das ist der öffentliche Dienst, wie er leibt und lebt. Auf der eine Seite werden Speichel- und sonstige Proben auf Teufel komm raus gesammelt und auf der anderen Seite ersticken die Ermittler in den auf diesem Weg angelegten Datensammlungen, die in ihrer Menge einfach nicht mehr bearbeitet werden können.
Das Verfahren mußte ausgesetzt werden, damit die DNA-Auswertung als Beweismittel in das Verfahren eingeführt werden kann. Dazu wird dann ein „neuer Termin von Amts wegen“ bestimmt, zu dem dann wieder alle Zeugen geladen werden. Das Mißmanagement in der einen Abteilung verbraucht die Ressourcen in der anderen Abteilung. Öffentlicher Dienst eben.
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