Politisches

VRiBGH Fischer zum Rechtsextremismus

Zwei Fragen des österreichischen Standard, zwei Antworten von Thomas Fischer:

STANDARD:
Woran ist die Aufklärung der rechtsextremen NSU-Morde gescheitert?

Fischer:
Die Bereitschaft, Rechtsextreme zu verfolgen, geht gegen Null. Weil das in der Wahrnehmung der Menschen ja ordentliche Jungs sind. Denken Sie, was in den Siebzigerjahren zur Zeit des RAF-Terrorismus in Deutschland los war, wie die gesamte Gesellschaft mobilisiert war, um diese paar Hansln zu finden. Es gab Straßeninterviews, da waren die Leute bereit, die Terroristen an jeder Straßenlaterne Deutschlands aufzuhängen. Was da für Todesstrafenarten vorgeschlagen wurden – unglaublich.

STANDARD:
Bei den aktuellen Brandanschlägen auf Asylheime ist weniger Empörung zu merken?

Fischer:
Die ganz große Mehrheit ist zwar gegen solche Anschläge – aber sie distanzieren sich nicht von den Menschen. Da gibt es diese merkwürdige Vorstellung, dass das schon ordentliche Jungs sind, die ja das richtige wollen, nur halt mit ein bisschen jugendlichem Übereifer. Das ist eine hochgefährliche Situation, weil dadurch Gewaltstraftäter extremen Rückhalt in der Gesamtbevölkerung, in der normativen Kultur der Gesellschaft finden.

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Bachmanns „Gelumpe“ und „Viehzeug“ und seine Fangroup

640px-Dresden_Amtsgericht_2Medienberichten zufolge wurde gegen den Pegida-Gründer Lutz Bachmann Anklage erhoben. Wie die Dresdener Staatsanwaltschaft mitteilte, wird Bachmann vorgeworfen, am 19. September 2014 auf seiner Facebook-Seite Kriegsflüchtlinge und Asylbewerber unter anderem als „Gelumpe“ und „Viehzeug“ beschimpft zu haben.

Schaut man sich mal den § 130 Abs. 1 StGB an, der die Rechtsfolgen einer Volkverhetzung regelt, passen die Tatbestandsvoraussetzungen recht gut auf den verbalen Abwasserrohrruch dieses Pegidioten:

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, […] die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er [Kriegsflüchtlinge und Asylbewerber] […] beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Ich kenne das Vorstrafenregister dieses Herrn nicht aus eigener Anschauung. Gerüchten zufolge soll der Auszug aus seinem Bundeszentraglregister durchaus aber nicht auf nur einem Blatt Papier gedruckt werden können. Schaut man sich die entsprechenden Informationen auf Wikipedia an …

Kriminelle Tätigkeiten und Strafverfahren, Flucht ins Ausland und Abschiebung nach Deutschland

Bachmann beging seit den Neunziger Jahren mehrfach unterschiedliche Straftaten (u. a. Körperverletzung, Einbruch und Diebstahl, Drogenhandel) und wurde unter anderem 1998 zu drei Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt. Kurz nach der Verurteilung entzog er sich durch Flucht nach Südafrika dem Strafvollzug und lebte dort zwei Jahre lang unter falschem Namen, wurde aber schließlich von der Einwanderungsbehörde identifiziert und nach Deutschland abgeschoben.

Haftstrafe in Deutschland; erneute Straffälligkeit und Haftstrafe auf Bewährung

Nach 14-monatiger Haft in der JVA Dresden wurde er vorzeitig auf Bewährung entlassen. 2008 wurden bei ihm 40 Gramm Kokain und ein weiteres Mal 54 Gramm gefunden. Dieser Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung, die im Februar 2015 auslief, geahndet. Im Mai 2014 wurde Bachmann vom Amtsgericht Dresden zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt, weil er keinen Unterhalt für seinen Sohn gezahlt hatte.

… kann ich mir sehr gut vorstellen, daß man ihn diesmal für ein paar längere Monate als nur ein Vierteljahr in den wohlverdienten Kerker schickt. Vor allem auch deswegen, weil der mutmaßliche Volksverhetzer noch während einer laufenden Bewährung strafrechtsrelevant umtriebig gewesen sein soll. Na denn …

Wobei … wenn ich mir die Höhe der Strafen für BtM-Delikte in den Sachen anschaue, die ich in Dresden verteidigt habe, und sie mit den Strafen, die Bachmann für vergleichbare Straftaten bekommen und abgesessen hat, scheint er ja ein paar ernsthafte Fans auf den Richterbänken zu haben. Aber vielleicht bin ja nur ich auf einem Auge blind.

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Bildquelle: Dresden Amtsgericht 2“ von X-WeinzarEigenes Werk (Taken by myself). Lizenziert unter CC BY-SA 2.5 über Wikimedia Commons.

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Nie gelernt, Dich artizukulieren

Aus Gründen:

Die Hintergründe:

Darum geht’s: „Schrei nach Liebe“ von Die Ärzte soll wieder in die Charts und ins Radio.

Via Aktion-Arschloch.de

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Sachsens neue Ministerpräsidentin

Sachsen hat eine neue Ministerpräsidentin und eine neue Innenministerin. Sie wendet sich in ihrer Antrittsrede an das sächsische Volk:

Liebe Sächsinnen und Sachsen, leider haben manche von Ihnen ein Rad ab.

So kann es nicht weitergehen.

Jetzt hört einfach mal auf.

Sechs Minuten, für die man sich Zeit nehmen sollte. Ich wünschte, es wäre kein Spoof.

Quelle und weiterführende Hinweise im blog.zeit.de

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Jetzt erst Recht!

nevergiveupDie Kapitulationserklärung von Heinrich Schmitz, früherer Kolumnist des European, hat mich tief getroffen. Ein gestandener Strafverteidiger, mit ganz sicher einem sehr dicken Fell wie jeder Kollege, der es länger als ein paar Jahre in der Strafjustiz aushält, muß sich geschlagen geben.

Die hinterhältigen Fakeanrufe der „besorgten Bürger“ sind aus meiner Sicht aber nur die Symptome, die diese – leider richtige – Konsequenz des Kollegen ausgelöst haben. Die Ursachen liegen davor und dahinter.

Auf der einen Seite …
… stehen sogenannte Presse- und Medienerzeugnisse, die dazu entscheidend beigetragen haben und immer noch beitragen, daß der Lynchmob zunehmend an Selbstbewußtsein gewonnen hat und noch weiter gewinnt. Insbesondere die Blätter aus dem Hause Springer und die „schlechten Menschen, die Falsches tun“ und sich nicht zu schade sind, sich für die „Organe der Niedertracht“ zu prostituieren, sind für diese Stimmung in Freital und anderenorts entscheidend verantwortlich. Sie sind es, die solchen feigen Anrufern „Mut“ machen, sie antreiben.

Wenn die Autoren der reißerischen Überschriften wenigstens genau solche Dumpfbacken wären wie diejenigen, die sie zum Anzünden von Flüchtlingsheimen motivieren. Nein, das sind intelligente Menschen, die eine solide Ausbildung haben, teilweise in der Vergangenheit mit Preisen ausgelobt wurden. Und genau das macht sie so gefährlich. Sie setzen ihre Fähigkeiten ein, um knapp an der Grenze zur Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) ihre geistigen Brandsätze zu zünden.

Die Anrufe, über die der Kollege Schmitz und seine Familie zu Recht so entsetzt sind, sind das Ergebnis dieser abstoßenden Überschriften und menschenverachtenden Artikeln der Gossenblätter und ihrer Hetzschriftsteller.

Auf der anderen Seite …
… stehen die Ordnungshüter, die ihre Arme bis zu den Ellenbogen in den Hosentaschen gesteckt haben und dem Szenario den Rücken zudrehen. Damit meine ich jetzt nicht den uniformierten Polizeikommissar PK Redlich vor Ort. Sondern die Menschen, die wir gewählt haben, damit sie ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze […] wahren und verteidigen.

Was es zu Allererst bedeutet, „das Grundgesetz wahren und zu verteidigen„, kann man in ganz schlichten und einfach verständlichen Worten in zwei, drei Zeilen nachlesen: Art. 1 Absatz 1 GG und Art. 2 Absatz 2 GG. Für die Nichtjuristen: Die gelten auch für Menschen, die nicht „von hier“ sind, sondern für alle!

Wenn ich mir anschaue, mit welchem Equipment jedes Jahr in Kreuzberg der 1. Mai gefeiert wird. Tausende Polizeibeamte rücken aus allen Bundesländern ein in die Hauptstadt, um für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Das ist auch in Ordnung so. Aber – gottverdammich – wo sind diese gepolsterten Robocops, wenn in Freital, Hoyerswerda, Tröglitz, Mölln … der Lynchmob tobt?

Wegen zweier bedruckter Stücke Papier wird ein Riesenaufriss gemacht, weil ein paar Blogger sie ins Netz gestellt haben: Innenminister, Justizminister, Staatssekretär, Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und wasweißichwernichtnochalles regt sich auf.

Aber sind auch Ermittlungsverfahren eingeleitet worden gegen die Kommentatoren, die unter den Veröffentlichungen von solch (leider) einsamen prominenten Rufern in der Pegida-Wüste wie z.B. Anja Reschke und Till Schweiger den strafbaren Inhalt ihrer verbalen Kathederbeutel ausschütten?!

Wo ist das „Ressort Investigative Recherche“ aus dem Springehochhaus, das alles mit Kriminalität macht, wenn es um Beleidigungen, Bedrohungen, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten geht?!

Zwischen dieser menschenverachtenden Medien-Hetze, die auf der einen Seite steht, und der Untätigkeit der Verantwortlichen für die Sicherheit der Menschen, die uns um ihre Hilfe bitten, auf der anderen Seite, wurde dieser aufrechte Mann Heinrich Schmitz quasi zerdrückt.

Weil es der Staat nicht schafft, einen Strafverteidiger, der seine „Kraft dem Wohle des deutschen Volkes“ gewidmet hat, und seine Familie zu schützen, schreibt Heinrich Schmitz nun Rezensionen und Jugendbücher. Ich hoffe und wünsche es ihm und seiner Familie, daß es dabei nicht bleiben muß.

Sein Rücktritt ist mir eine Mahnung. Jetzt erst Recht!

Mein Weg von der Kanzlei in die Mittagspause führt vorbei an einer Synagoge, deren Hauptgebäude in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 niedergebrannt wurde. Wiederholt sich Geschichte?

Hier der Songtext zum Mitsingen.

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Sie sind gefeuert!

Einmal im Monat kündige ich meinem Buchhalter. Nämlich immer dann, wenn er mir das Ergebnis der Umsatzsteuer-Voranmeldung vorlegt und ich wieder einmal einen dicken vierstelligen Betrag an das Finanzamt zahlen muß. Wir vertragen uns dann aber ein paar Tage später wieder, wenn er die Löhne und Gehälter unserer Mitarbeiter abrechnet – da sehe ich wenigstens die Leistung, die ich gern bezahle. Anders ist das mit den Steuern. Da sehe ich nur, wie irgendwelche öffentlich-rechtlich alimentierte Leute die Kohle verbrennen, die wir an den Fiskus abführen.

Ein schönes Beispiel für das Fenster, aus dem die Steuergelder zur Zeit geworfen werden, ist die Causa „netzpolitik.org“ bzw. „Range“.

Der 67-jährige Harald Range war „im dienstlichen Interesse“ noch nicht in den Ruhestand geschickt worden. Man braucht ihn noch für die Einstellung des Verfahrens in der Kanzlerinnenabhöraffäre. Dieses Interesse ist heute Vormittag aber irgendwie abhanden gekommen.

Herr Range hat nämlich ein Stück Papier vorgelesen (die freie Rede ist nicht so das Ding von Staatsanwälten, habe ich den Eindruck). Zuhörer war so ziemlich alles, was Rang und Namen in der Medienwelt hat. Den Wortlaut dieser Presseerklärung hat das Interesse des Bundesjustizministers an der Fortsetzung dschlagartig schwinden lassen.

Im Streit über umstrittene Ermittlungen gegen den Internetblog netzpolitik.org entlässt Bundesjustizminister Heiko Maas Generalbundesanwalt Harald Range. […] Range habe in seiner Pressekonferenz am Dienstag Tatsachen verdreht, sagte Maas.

So lautet eine Agenturmeldung in der taz.

Sich gegenseitig über die Medien irgendwelche Grobheiten um die Ohren zu hauen, gehört nur wirklich nicht zu dem, was ich gern mit meinen Steuerzahlungen finanziere. Auch die Aufwendungen für strafrechtliche Ermittlungen, an deren Ende von Anfang an nichts hinten raus kommen wird und kann, könnten besser diejenigen finanzieren, die Spaß an solchen sinnlosen (aber gefährlichen) Tätigkeiten haben. Den gemeinen Steuerzahler hingegen sollte man vor so einem Unsinn verschonen.

Aber was rede ich hier, auf einen kleinen Kreuzberger Strafverteidiger hört ja sowieso keiner …

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Falschparker, dB-Eater und grüne Wiesen

Der „Kleinen Anfrage“ von Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an die Bundesregierung ist die Tendenz zu entnehmen, daß die „Bußgelder für Parken auf dem Geh- und Radweg, in „zweiter Reihe“ und auf Behindertenparkplätzen angehoben werden sollen.

Mit derselben Anfrage quält die grüne Fraktion die arme Bundesregierung mit diesem Thema:

Hält die Bundesregierung die Bußgeldhöhe für einen fehlenden „dB-Eater“ (demontierte „Dezibel-Killer“) bei einem Motorrad für angemessen angesichts der Tatsache, dass der Lärm von vielen Motorrädern als sehr belästigend empfunden wird und Fachleute davon ausgehen, dass rund 30 Prozent aller Motorräder dahingehend manipuliert werden, dass sie höhere Fahrgeräusche erzeugen (www.motorradlaerm.de/sachinformationen/technischemanipulation/) und außerdem Kontrollen nur mit sehr hohem Aufwand möglich sind?

Wenn ja, weshalb?

Wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen?

Ich frage klein an, ob man nicht irgendwo, z.B. da oben in Nord-Ost-Deutschland (da wo sowieso kaum noch Menschen wohnen), ein Reservat für die grüne Fraktion und deren Fangruppen einrichten kann, damit sie DORT in Ruhe ihre Blumenwiesen pflegen, Müsli essen und glückliche Kälbchen züchten können.

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Elmau und Heiligendamm

Zu dem Riesenwirbel, der zur Zeit in der Bayerischen Provinz veranstaltet wird, weil ein paar Großkopferte auf „Wellness in Bayern mit Stil, Sport & Kultur“ machen, hat der Republikanische(r) Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) am 3.6.2015 eine Pressemitteilung veröffentlicht:

Geschichte wiederholt sich immer zweimal, als Tragödie und als Farce
2007 Heiligendamm – 2015 Schloss Elmau

Der G7-Gipfel auf Schloss Elmau rückt näher und so auch die Medienmaschine der Polizei. Legitimer Protest wird im Vorfeld kriminalisiert – von der Anreise gewaltbereiter Personen ist die Rede. 20.000 Polizisten, 5.000 mehr als in Heiligendamm, sind mobilisiert, 200 Polizeigewahrsamplätze eingerichtet, 100 Richter und 15 Staatsanwälte abgestellt. Die Polizeipressestellen sind Teil des Versuchs, Demonstrierende im Vorfeld einzuschüchtern. Ein Blick zurück zeigt, wie die Demontage von Bürger- und Menschenrechten funktioniert.

Nach dem G8-Gipfel 2007 wurde klar: Die Mehrheit der Ingewahrsamnahmen war rechtswidrig, Ermittlungsverfahren wurden ohne Verdacht geführt, die Praxis von Polizei und Staatsanwaltschaft verlief vielfach am Rande der Rechtstaatlichkeit, und ›unverhältnismäßig‹ war noch das höflichste Wort. Zur Erinnerung einige Zahlen:

»Von den ca. 1.600 Ermittlungsverfahren, die wegen der Proteste im Juni 2007 eingeleitet worden waren, waren am 15.11.2007 bereits 1.086 eingestellt. Von 176 Verfahren, die bis Ende Mai 2008 gerichtsanhängig waren, führten 84 Fälle zu einem Urteil: eine Urteilsrate von rund fünf Prozent«. »Von den gut 1.000 Freiheitsentziehungen im Juni 2007 waren 586 Gegenstand gerichtlicher Überprüfungsverfahren. Lediglich 158 von der Polizei gestellte Anträge auf Gewahrsamsverlängerung wurden angenommen. Gegen 102 genehmigte Gewahrsamsverlängerungen wurde Beschwerde eingelegt, in 45 Fällen wurden die Gefangenen danach entlassen, lediglich 15mal ein Gewahrsam bestätigt«. (1)

Ein Fazit aus Heiligendamm: Menschenrechtsverstöße

Kaum ein Ermittlungsverfahren führte zu einer Anklage, gerichtlich überprüfte Ingewahrsamnahmen führten zu Freilassungen, Schadensersatzklagen hatten Erfolg. »Die Polizei sollte aus solchen Statistiken lernen«, so Verina Speckin, Rechtsanwältin und Mitglied des RAV und Legal Teams in Elmau, »sonst ist es wieder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der, wie in seiner Heiligendamm-Entscheidung von 2011, im Nachhinein Menschenrechtsverstöße der Polizei feststellt«. Der Gerichtshof hatte vier Jahre nach Heiligendamm geurteilt, dass G8-Freiheitsentziehungen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstießen – und Berlin zu Geldstrafen verurteilt.(2)

Die Stimmungsmache etwa des DPolG-Vorsitzenden Rainer Wendt spricht gegen jeden Lernprozess: Man werde gegen gewaltbereite Personen »konsequent und mit niedriger Einschreitschwelle vorgehen«, lässt der sich zitieren. »Mein Eindruck ist, ein Ereignis wie der G7-Gipfel wird gern genutzt, um Bürgerrechte einzuschränken«, so Speckin. »Dabei muss sich der Rechtsstaat gerade in diesen besonderen Situationen als Rechtsstaat bewähren«.

(1) Vgl. Prozessbeobachtungsgruppe Rostock sowie die Zahlen in Neue Justiz, 12/07: 529ff.

(2) 2007 mussten zwei junge Männern sechs Tage im Gefängnis verbringen, weil die Polizei zwei Transparente (›Freedom for all Prisoners‹/Freiheit für alle Gefangenen und ›Free all now‹/Befreit alle jetzt) als Aufforderung zur Gefangenenbefreiung bewertete, vgl. EGMR, 01.12.2011 (8080/08, 8577/08).

Eines muß man den Veranstaltern dieses G7-Gipfels allerdings lassen: Die Gegend um den Veranstaltungsort zwischen Wetterstein- und Karwendelgebirge, den die location scouts ausgegraben haben, ist ein wunderschönes Fleckchen Erde. Ich hoffe, die Herrschaften lassen sich ein wenig von der Landschaft inspirieren.

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30. Mai: Demo gegen Totalüberwachung vor dem Kanzleramt

stop_prism_logo_01.3a4d51269259Anlässlich des 2. Jahrestages der ersten Enthüllungen von Edward Snowden am 6. Juni 2015 ruft die Hamburger Initiative „Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung“ 1) zu einer Demonstration am Samstag, 30. Mai 2015 ab 14:00 Uhr in Berlin vor dem Bundeskanzleramt auf.

Es wird eine Reihe prominenter Redner erwartet, darunter Dr. Burkhard Hirsch (Vizepräsident des Deutschen Bundestages a.D.), Peter Schaar (Bundesdatenschutzbeauftragter a.D.), Hans-Christian Ströbele (MdB) sowie RA Dr. Marcus Mollnau (Präsident der Berliner Rechtsanwaltskammer). Außerdem soll ein persönliches Grußwort von Edward Snowden an die Teilnehmer übermittelt werden.

Weitere Informationen kann man auf der Webseite der Hamburger Kollegen abrufen. Die entsprechende Pressemitteilung der Initiative gegen die Totalüberwachung kann man hier downloaden (PDF).
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Bild: ©Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung

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Presseerklärung der Strafverteidiger Berlin zum „Global Marijuana March“

Der „Global Marijuana March Berlin“ steht unter dem Motto „Mehr Hanf wagen„.

  • Am Samstag, den 16. Mai 2015, geht es los
  • um 13:00 Uhr
  • auf der Warschauer Brücke in Friedrichshain.

Weitere Infos finden Interessierte auf Facebook.

Anläßlich dieser Demo hat die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. eine Presseerklärung veröffentlicht:

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. befürwortet Bestrebungen, welche sich für eine Legalisierung von Cannabis für Zwecke des Eigenbedarfs aussprechen.

Ab 31. März haben die drei Berliner CDU-Senatoren Frank Henkel (Inneres), Thomas Heilmann (Justiz) und Mario Czaja (Soziales) den Görlitzer Park in Kreuzberg zur Null-Toleranz-Zone für Cannabis erklärt. Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V. steht dieser Entscheidung außerordentlich kritisch gegenüber. Diese will die allgemeine Verfügung zum § 31a BtMG (PDF), eine Umsetzung des Gesetzgebers aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 9. März 1994, für den Bereich des Görlitzer Parks in Kreuzberg außer Kraft setzen. § 31a BtMG im Zusammenspiel mit der Verfügung verlangt von der Exekutive und der Justiz, dass der Besitz geringer Mengen zum Eigenbedarf in der Regel nicht verfolgt wird.

Die allgemeine Verfügung soll die Einstellungspraxis vereinheitlichen. Eine Relativierung dieser – einheitlichen – Einstellungspraxis je nach Tatort im städtischen Bereich ist weder nachvollziehbar noch geeignet, Drogenhandel einzudämmen.

Der Versuch der Berliner Innen- und Justizpolitik, den Drogenhandel im Görlitzer Park dadurch einzudämmen, dass bereits der Besitz und Ankauf geringer Mengen Cannabis zum Eigenbedarf strafrechtlich verfolgt wird, kann nur zum Scheitern verurteilt sein. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass der Drogenhandel nun vor den Toren des Görlitzer Parks statt innerhalb desselben stattfindet. Zudem stellt die Verfolgung von so genannter Bagatellkriminalität eine unverhältnismäßige Belastung der Strafverfolgungsbehörden wegen vergleichsweise unbedeutender Kleinstkriminalität dar.

Darüber hinaus ist die politische Vorgabe der Senatoren für Inneres, Justiz und Soziales verfassungsrechtlich bedenklich, denn sie negiert die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994, BVerfGE 90, 145 und verlangt von der Staatsanwaltschaft, Gesetz und Recht aus politisch-populistischen Erwägungen hinten anstehen zu lassen.

Das ausgegebene Ziel, „den Kreuzbergern ihren Park zurückzugeben„, legitimiert keine Änderung der verfassungsrechtlich gebotenen Einschränkung strafrechtlicher Verfolgungspraxis beim Besitz kleiner Mengen von Cannabisprodukten zum Eigenverbrauch.

Im Übrigen teilt die Vereinigung die Auffassung der Resolution der deutschen Strafrechtsprofessorinnen und -professoren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages vom November 2013 (vgl. hier).

Darin heißt es:

  • Die strafrechtliche Drogenprohibition ist gescheitert, sozialschädlich und unökonomisch.
  • Mit der Drogenprohibition gibt der Staat seine Kontrolle über Verfügbarkeit und Reinheit von Drogen auf.
  • Der Zweck der Prohibition wird systematisch verfehlt.
  • Die Prohibition ist schädlich für die Gesellschaft.
  • Die Prohibition ermöglicht erst die Gewinnspannen und bereichert die Hintermänner.
  • Die Prohibition ist unverhältnismäßig kostspielig.
  • Die Prohibition ist schädlich für die Konsumenten.

Anm.: Die Verlinkungen in der zitierten Erklärung stammen vom Blogautor.

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