Bachmanns „Gelumpe“ und „Viehzeug“ und seine Fangroup

640px-Dresden_Amtsgericht_2Medienberichten zufolge wurde gegen den Pegida-Gründer Lutz Bachmann Anklage erhoben. Wie die Dresdener Staatsanwaltschaft mitteilte, wird Bachmann vorgeworfen, am 19. September 2014 auf seiner Facebook-Seite Kriegsflüchtlinge und Asylbewerber unter anderem als „Gelumpe“ und „Viehzeug“ beschimpft zu haben.

Schaut man sich mal den § 130 Abs. 1 StGB an, der die Rechtsfolgen einer Volkverhetzung regelt, passen die Tatbestandsvoraussetzungen recht gut auf den verbalen Abwasserrohrruch dieses Pegidioten:

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, […] die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er [Kriegsflüchtlinge und Asylbewerber] […] beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Ich kenne das Vorstrafenregister dieses Herrn nicht aus eigener Anschauung. Gerüchten zufolge soll der Auszug aus seinem Bundeszentraglregister durchaus aber nicht auf nur einem Blatt Papier gedruckt werden können. Schaut man sich die entsprechenden Informationen auf Wikipedia an …

Kriminelle Tätigkeiten und Strafverfahren, Flucht ins Ausland und Abschiebung nach Deutschland

Bachmann beging seit den Neunziger Jahren mehrfach unterschiedliche Straftaten (u. a. Körperverletzung, Einbruch und Diebstahl, Drogenhandel) und wurde unter anderem 1998 zu drei Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt. Kurz nach der Verurteilung entzog er sich durch Flucht nach Südafrika dem Strafvollzug und lebte dort zwei Jahre lang unter falschem Namen, wurde aber schließlich von der Einwanderungsbehörde identifiziert und nach Deutschland abgeschoben.

Haftstrafe in Deutschland; erneute Straffälligkeit und Haftstrafe auf Bewährung

Nach 14-monatiger Haft in der JVA Dresden wurde er vorzeitig auf Bewährung entlassen. 2008 wurden bei ihm 40 Gramm Kokain und ein weiteres Mal 54 Gramm gefunden. Dieser Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung, die im Februar 2015 auslief, geahndet. Im Mai 2014 wurde Bachmann vom Amtsgericht Dresden zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt, weil er keinen Unterhalt für seinen Sohn gezahlt hatte.

… kann ich mir sehr gut vorstellen, daß man ihn diesmal für ein paar längere Monate als nur ein Vierteljahr in den wohlverdienten Kerker schickt. Vor allem auch deswegen, weil der mutmaßliche Volksverhetzer noch während einer laufenden Bewährung strafrechtsrelevant umtriebig gewesen sein soll. Na denn …

Wobei … wenn ich mir die Höhe der Strafen für BtM-Delikte in den Sachen anschaue, die ich in Dresden verteidigt habe, und sie mit den Strafen, die Bachmann für vergleichbare Straftaten bekommen und abgesessen hat, scheint er ja ein paar ernsthafte Fans auf den Richterbänken zu haben. Aber vielleicht bin ja nur ich auf einem Auge blind.

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Bildquelle: Dresden Amtsgericht 2“ von X-WeinzarEigenes Werk (Taken by myself). Lizenziert unter CC BY-SA 2.5 über Wikimedia Commons.

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9 Antworten auf Bachmanns „Gelumpe“ und „Viehzeug“ und seine Fangroup

  1. 1
    V.S. says:

    scheint er ja ein paar ernsthafte Fans auf den Richterbänken zu haben.

    Am Ende ist Bachmann ein Heini vom Verfassungsschmutz?

  2. 2
    maaaax says:

    Spannend wird doch eigentlich eher die Berufung, oder? Da ist dann die Frage, welche Sehkraft die beiden Schöffen haben.

  3. 3
    HD says:

    So richtig schlüssig scheinen mir ja die Informationen aus der Wikipedia nicht. 3 Jahre 8 Monate und Entlassung nach 14 Monaten – das passt nicht zusammen. Bei 3 Jahren 8 Monaten ist Halbstrafe mindestens 22 Monate. Da müsste vorher auf jeden Fall Untersuchungshaft verbüßt worden sein. Ganz abgesehen davon, dass eine Halbstrafenentlassung nach vorheriger Flucht eher illusorisch ist. Denkbar ist, dass Haftzeit in Südafrika mit einem Faktor angerechnet worden ist.

    Ansonsten: vielleicht ist er ja einfach nur exzellent verteidigt worden? ;-)

  4. 4

    v.s.: Angesichts der durch zahlreiche Vorstrafen, Auslandserfahrung und konspirative Vorgehensweise belegten Qualifikation wäre er doch hervorragend geeignet als Provokateur für den Verfassungsschutz. Das würde sicher auch erklären, warum die Haftstrafen vergleichsweise milde ausgefallen sind.

  5. 5
    mööp says:

    Hey, sogar über Herrn Bachmann gibt es schon einen Beitrag in Wikipedia ;-)

  6. 6
    matthiasausk says:

    @V.S.: Das würde irgendwo ins Gesamtbild passen.

  7. 7
    Christian Dahlmann says:

    Mit einem relativ guten Strafverteidiger ist ein Tatnachweis fast ausgeschlossen. Fakt ist doch, dass jeder auf Facebook auch Profile im Namen von anderen eröffnen kann. Zudem ist es äußerst selten der Fall, dass Facebook die IP-Adresse des Nutzers herausgibt aber selbst wenn die IP-Adresse vorliegen sollte wird dadurch noch lange nicht der Tatnachweis erbracht, denn es ist doch auch möglich, dass der mutmaßliche Täter das FB-Profil in einem Internetcafe erstellt hat und selbst wenn die IP-Adresse zu der privat Wohnung des Herrn Bachmann gehört können ja andere im Haushalt lebende Personen das streitgegenständige FB-Profil erstellt haben oder eine unbekannte Dritte Personen oder vielleicht betreibt Herr Bachmann ein WLAN Netz dann ist es durchaus möglich, dass ein Unbekannter das streitgegenständige FB-Profil erstellt hat.

    Mit einem relativ guten Strafverteidiger sollte daher ein Freispruch durchaus machbar sein.

  8. 8
    OhMann says:

    „Pegidioten“

    Und Sie sind wohl ein Sozialistentrottel, hm?

  9. 9

    […] Ein besorgter Bürger formuliert […]