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Politisches
1.000.000 neue Straftäter
Rentner werden nicht verschont
titelt der Tagesspiegel
Viele Rentner haben keine Steuererklärung abgegeben, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären. Schätzungen gehen von rund einer Million Betroffener aus.
Gnadenlose Steuergerechtigkeit.
Allgemeine Nichtaufgriffsgrenzen wären aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu rechtfertigen“, betonte das Bundesfinanzministerium.
Wo kommen wir denn sonst hin, wenn die alten Säcke machen könnten, was sie wollen. Da könnte ja jeder kommen. Das haben wir ja noch nie so gemacht.
Bundesrat befürwortet notwendige Verteidigung
Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 10. Juli 2009 entgegen der Empfehlung seines Rechtsausschusses das „Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts“ passieren lassen. Gemäß den Regelungen liegt ein Fall notwendiger Verteidigung auch dann vor, wenn der Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen wird. Hat er noch keinen Verteidiger, so ist ihm unverzüglich nach Inhaftierung ein Pflichtverteidiger zu bestellen. Ursprünglich wollte eine Mehrheit der Länder im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen, da die frühere Pflichtverteidigerbestellung auf rein fiskalische Bedenken gestoßen ist.
Quelle: DAV-Depesche
Fiskalische Bedenken. Aha. Geld wiegt eben mehr als Rechtsstaat. Es ist erfreulich, daß es doch Mehrheiten gibt, die das anders sehen.
Damit haben ab dem 1. Januar des kommenden Jahres diese entwürdigenden Eiertänze der Staatsanwälte ein Ende, die stur und bar jeden Verstands an der Regel festhielten, die Anträge auf Bestellung eines Pflichtverteidigers erst nach drei Monaten oder mit Anklageerhebung zu stellen.
Daß es aus diesen Reihen Widerstände gegen die neue Regelung gibt, war zu erwarten. Nun scheint es vorbei zu sein mit dem Schonraum, in dem Staatsanwälte vor sich hinwerkeln können, ohne von außen kontrolliert zu werden, weil der Beschuldigte sich einen Verteidiger schlicht nicht leisten konnte.
Die neue Vorschrift ist dann auch ein Beitrag zur Abschaffung der Zweiklassenjustiz. Eine Verteidigung im Ermittlungsverfahren wird auf diesem Wege nun auch den weniger gut betuchten Untersuchungshäftlingen gewährleistet.
Robenstreit im Kriminalgericht
Der Kollege Johannes Eisenberg hat über die taz angekündigt, er werde sich nackig machen ohne Robe vor der 12. Strafkammer auftreten. Ich habe hier bereits darüber berichtet.
Der Termin, der öffentlich ist und an dem jeder teilnehmen kann, findet nach Auskunft von Rechtsanwalt Andreas Jede statt im
Kriminalgericht, Turmstraße 91, Moabit
Saal 504 am Freitag, den 10.07.2009 um 09:00 Uhr
Ich schau’s mir dann mal an.
Mich hat heute in einer kleinen Strafsache eine kleine Amtsrichterin angefaucht, daß sie mich zurückweisen würde, wenn ich ohne Robe auftreten wolle. Ich hatte da die Robe bereits angezogen und habe dem Reflex widerstanden, sie wieder auszuziehen. Aber irgendwie scheint dieses Thema für manche Richterinnen ein (Selbstwert-)Problem zu sein.
Die Vereinigung der Berliner Strafverteidiger informierte heute Vormittag in einer Rundmail die Mitglieder:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Rechtsanwaltskammer Berlin teilt mit, dass nach § 20 BORA unabhängig von der Verwaltungsverfügung der Senatsverwaltung für Justiz der übliche Robenzwang besteht. Mithin ist nach Berufsrecht vor allen Strafgerichten eine Robe zu tragen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Der Vorstand
Ob das den Verteidiger Johannes Eisenberg kümmert?
Update vom 10.07.2009:
Herr Eisenberg verteidigte den Angeklagten heute ohne Robe, gemeinsam mit einer Verteidigerin, die konventionell in schwarzes Textil gehüllt war. Das Gericht hat den Robenverweigerer nicht zurückgewiesen.
Randale im Kieferngrund
In der Untersuchungshaftanstalt Kieferngrund in Lichtenrade haben mehrere Jugendliche am Samstagabend randaliert.
berichtet der Tagesspiegel.
Den Jungs sei zu warm gewesen, analysierte die Justizsenatorin Gisela von der Aue.
Muß wohl so richtig warm gewesen sein, jedenfalls hat man 2 Stunden gebraucht, um wieder Ruhe in den Karton zu bekommen.
Verletzt wurde niemand.
Aber vielleicht hat es auch an der Überbelegung mit Häftlingen und Unterbesetzung beim Personal gelegen. Oder so.
Keine Chance für Auslandsknollen
Vorläufig keine Vollstreckung ausländischer Bußgelder in Deutschland
Das Umsetzungsgesetz zum Rahmenbeschluss über die Vollstreckung ausländischer Geldbußen und Geldstrafen wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Dies bestätigte die Bundesjustizministerin Zypris bei einer ADAC Rechtskonferenz am 22.06.2009 in Berlin. Gleichzeit bekräftigte sie, dass es keine Rückwirkung geben wird und keine Vollstreckung von Bescheiden, bei denen kein Verschulden des Betroffenen festgestellt wurde. Damit werden Vergehen von deutschen Verkehrsteilnehmern im Ausland, die in diesem Jahr begangen werden, in Deutschland folgenlos bleiben, soweit es keine bilateralen Vollstreckungsabkommen gibt, wie dies mit Österreich der Fall ist. Bescheide, die gegen den Halter ergehen, ohne dass dessen Fahrereigenschaft festgestellt wird, werden gänzlich von der Vollstreckung ausgenommen werden.
Quelle: Verkehrsanwälte Info – 08/2009
Manchmal hat es ja auch Vorteile, wenn es ein wenig dauert, bis die Herrschaften, die von unseren Steuergelder leben, mal in Bewegung kommen.
Groß im Kommen: Rentner als Straftäter
Unsere Finanzverwaltung macht wohl ernst mit der Drohung, unbescholtene Rentner und Pensionäre zu Kriminellen zu machen:
Von Ende September an gilt: Alle privaten und gesetzlichen Renten sowie Pensionen bis ins Jahr 2005 zurück sind dem Finanzamt zu melden. Wer für die fraglichen Jahre keine oder keine vollständige Steuererklärung abgegeben hat, muss daher unbedingt klären, ob er dazu verpflichtet war und Steuern hätte zahlen müssen. Falls ja, sollte er die Steuererklärung nachholen oder korrigieren, bevor die Kontrollen beginnen. Er bleibt dann auf jeden Fall straffrei. Sobald die Finanzämter sich von sich aus melden, ist die Chance vorbei.
Quelle: Stiftung Warentest
Es ist immer wieder ein helle Freude, den Finanzverwaltungen bei der Arbeit zuzuschauen, mit der am Ende immer mehr Bürgern ihre Loyalität zu diesem Rechtsstaat gnadenlos ausgetrieben wird.
Sparen statt Störsender
Mit Störsendern wollte die Senatsjustizverwaltung den illegalen Handytelefonaten von Häftlingen in Strafanstalten möglichst schnell einen Riegel vorschieben.
Der aktuelle Haushaltsentwurf des Landes Berlin für die Jahre 2010/11 durchkreuzt diesen Plan jedoch: Statt der veranschlagten 2,5 Millionen Euro stehen in den kommenden beiden Jahren nur noch 600 000 Euro für diesen Posten bereit. Eigentlich sollten die Handyblocker in einem Pilotprojekt auf dem Gelände der Jugendstrafanstalt Plötzensee bereits Anfang 2010 in Betrieb gehen. Jetzt fallen die Störsender dem Sparzwang zum Opfer.
berichtet die Berliner Morgenpost.
Mich haben die Anrufe der Mandanten in unserer Kanzlei aus dem Knast bisher noch nicht gestört; aus dieser Sicht besteht also keine Eile.
Werbung für einen Rechtsanwalt
H. Holzhaider, Journalist bei der Süddeutschen Zeitung, gibt das Sensibelchen. Jedenfalls scheint ihn der Kreuzberger Rechtsanwalt Jony Eisenberg nachhaltig beeindruckt zu haben. Oder warum sonst schreibt er einen langen Artikel und outet sich dabei als Boulevard-Journalist?
Wer Herrn Eisenberg kennt, weiß, daß er laut und böse bellen kann. Na, und? Er wird sich für diese geniale Werbung bei Herrn Holzhaider bedanken.
Vielleicht erklärt er dem Journalisten bei dieser Gelegenheit dann auch, was hinter dem Begriff „Persönlichkeitsrecht“ steht; Herr Holzhaider hat da augenscheinlich noch Informationsbedarf.
Flughafen Tempelhof von Bayern bewacht
Die Berliner Polizei schafft’s nicht allein. Polizisten aus dem Bund und solche aus Bayern unterstützen die Berliner, war heute morgen im Info Radio zu hören.
Bereits in der vergangen Nacht haben die Tempelhof-Beschützer Stellung bezogen, berichtet der „Aktionstage Ticker im Netz„. Um 23:57 Uhr heißt es:
Auf dem Feld patrouillieren in kurzen intervallen Securitys entlang des Zauns. Auf der Oderstraße (auch auf den eigentlich nur für Fahrräder/Fußgänger_innen zugänglichen Stellen) und auf dem Columbiadamm stehen und fahren mehrere Wannen herum. Das THW hat mehrere Flutlichter aufgebaut, die den Zaun an fast allen zugänglichen Stellen beleuchten.
Es sind sehr viele Zivten unterwegs! Jeweils Zweierteams in neuen schwarzen und silbernen Kombis; auch ein paar zu Fuß. Vereinzelt werden Personenkontrollen durchgeführt
Es ist nachvollziehbar, daß sich die Staatsgewalt auf die angekündigte Veranstaltung vorbereitet:
Die Initiative „Squat Tempelhof“ will mit 10.000 Teilnehmern die Stacheldrahtzäune überwinden und das riesige leere Gelände besetzen, um die schnelle Öffnung für die Bevölkerung durchzusetzen.
ist in der Berliner Morgenpost zu lesen.
Es ist damit zu rechnen, daß es auch Sonderschichten beim Bereitschaftsgericht gefahren werden. Das liegt gleich nebenan, verhaftete Besetzer müssen nur mal eben über den T-Damm zum Haftrichter gebracht werden.
Demnächst: Untersuchungshaftvollzugsgesetz
Erstmals sollen in Berlin alle Belange rund um die Untersuchungshaft in einem eigenen Gesetz zusammengefasst werden. […]
Bislang ist die Untersuchungshaft lediglich in Einzelbestimmungen in der Strafprozessordnung, dem Strafvollzugsgesetz und dem Jugendgerichtsgesetz sowie in der Untersuchungshaftvollzugsordnung geregelt. Dieser Zustand ist, gemessen an den weitreichenden Auswirkungen der Untersuchungshaft für die Betroffenen, unbefriedigend.
Der Gesetzentwurf unterstreicht, dass die Untersuchungshaft keine Strafhaft ist, sondern allein der Sicherung des Strafverfahrens dient. Für die Untersuchungsgefangenen gilt die Unschuldsvermutung. Gerade der Beginn der Haftzeit ist für viele Inhaftierte erfahrungsgemäß besonders belastend. Diesem Umstand trägt der Gesetzentwurf Rechnung, indem die Anstalt darauf hinzuwirken hat, dass der Untersuchungsgefangene frühzeitig Kontakt zu einem Verteidiger aufnehmen kann. Darüber hinaus betont er die Bedeutung von Maßnahmen zur Vermeidung von Selbsttötungen.
Außerdem stärkt das Gesetz die Position des Untersuchungsgefangenen in weiteren Punkten:
Während der Ruhezeit sollen die Untersuchungsgefangenen einzeln in den Hafträumen untergebracht werden. Die Untersuchungsgefangenen sollen nach Möglichkeit eine Arbeit aufnehmen können. Ihr Arbeitslohn soll an den der Strafgefangenen angeglichen werden. Strafgefangene verdienen durchschnittlich 11,00 EUR pro Tag.
Weiter ist vorgesehen, die monatliche Besuchszeit bei erwachsenen auf zwei, und bei jungen Untersuchungsgefangenen auf vier Stunden zu erhöhen. Schließlich werden alle vollzuglichen Entscheidungen auf die Verantwortlichen vor Ort übertragen.
Quelle: Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz
Das Berliner Untersuchungshaftvollzugsgesetz soll zum 1. Januar 2010 in Kraft treten.
Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger hat dazu bereits am 23. April 2009 Stellung genommen.
Wegen der Unschuldsvermutung bedeutet U-Haft Freiheitsentzug für Unschuldige. Ob der Berliner Gesetzentwurf den sich daraus ergebenden Anforderungen gerecht wird, diskutieren am 22. Juni 2009, 18 Uhr, auf einer Veranstaltung der Rechtsanwaltskammer Berlin und der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
Mit diesen Worten kündigt die Rechtsanwaltskammer Berlin eine Veranstaltung in ihren Räumen an.
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