Politisches

Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG – auch für Nazis?

Richter Ballmann veröffentlicht heute ein Flugblatt der NPD, das die Rückführung von Ausländern in ihre Heimatländer zum Thema hat. Die NPD scheint tatsächlich die Urheberin dieses Pamphlets zu sein; Jörg Hähnel, einer der Obernazis, meint dazu auf der WebSite der NPD, das sei Sarkasmus und ein Mittel der politischen Auseinandersetzung.

In den Kommentaren zu dem Blogbeitrag von Richter Ballmann und anderenorts (z.B. unser Regierender Bürgermeister in Berlin) wird einmal mehr das Verbot der NPD gefordert. Das Flugblatt könnte dabei dienlich sein, wenn es denn tatsächlich den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen sollte.

Mich macht diese Diskussion nachdenklich. Ich erinnere mich an zwei Zitate von Größen aus der Geschichte:

„Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden!“ schrieb Rosa Luxemburg Anfang des 20 Jahrhunderts. Gilt das nicht auch, wenn man unter Freiheit die Meinungs-(Äußerungs)-Freiheit versteht und die anderen eben dumpfe Nazis sind?

Und noch einer: Auch wenn ich Ihre Meinung verabscheue, ich würde immer dafür kämpfen, daß Sie sie veröffentlichen dürfen. sage Voltaire, der Aufklärer des 18. Jahrhunderts und ein Wegbereiter der Französischen Revolution. Dem schließe ich an.

Ich mag die Dumpfbacken auch nicht. Aber das Problem mit diesen hirnlosen Idioten bekommt man nicht in den Griff, wenn man ein Verbotsschild aufstellt. Das nützt genausowenig wie bei der Kinderpornographie.

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Todesstrafe auch in Hessen

Zu meinem Beitrag über die amerikanische Mörderbande paßt das hier ganz gut:

Artikel 21 der Landesverfassung Hessen lautet:

[Freiheitsstrafe; Todesstrafe]
(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen und beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
(2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.
(3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.

Spannend ist hier zunächst einmal der Vergleich zwischen Absatz 1, Satz 2 und Absatz 3. Das muß mir mal ein Verfassungsrechtler erklären, wie das zusammen geht.

Das hessische Landesverfassungsrecht ist seit dem 1. Dezember 1946 in Kraft. Bislang hat es dort niemand für nötig gehalten, diese in eine Verfassung gegossene Widerlichkeit ersatzlos zu streichen.

Glücklicherweise haben sich aber ein paar kluge Köpfe am 8. Mai 1949 sinnvolle Gedanken gemacht und zwei äußerst knappe, aber bedeutsame Vorschriften geschaffen: Art. 102 GG und Art. 31 GG.

Trotzdem: Der Hessische Verfassungsgeber sollte in seinem Saustall vielleicht mal aufräumen! Es wäre endlich an der Zeit, zumal die Bayern vor elf Jahren vorgemacht haben, wie das geht.

(Danke an den Knilch für diese Erinnerung.)

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Entsetzliche Barbaren!

Ein Todeskandidat ist […] der Giftspritze vorläufig entgangen, weil die [Vollstrecker] keine Vene fanden. Zeitweise half der Delinquent bei der Suche.

Der Delinquent versuchte laut Medienberichten eine Stunde nach Beginn der Prozedur […] sogar, dem Team zu helfen, indem er den linken Arm auf und ab bewegte und die Muskeln anspannte. Schließlich ließ sich die Nadel auch einführen, dann kollabierte jedoch die Vene. Wie es in dem Bericht hieß, brach auf Brooms Stirn Schweiß aus, sein Oberkörper hob und senkte sich heftig, und die Füße zuckten.

Nein, das ist kein Bericht über einen Totschlags- oder Mordversuch durch eine kriminelle Vereinigung. Sondern der mißglückte Versuch der Vollstreckung der Todesstrafe in einem Land, daß sich berühmt, sich für die Menschenrechte einzusetzen.

Quelle: Tagesspiegel

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Wolfgang Schäuble. Der Prozeß

Die Geheimdienstakten zum Mordfall Siegfried Buback bleiben gesperrt. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) lehnte den Antrag der Bundesanwaltschaft ab, den Sperrvermerk aufzuheben, teilte das Ministerium am Dienstag in Berlin mit.

Das Ministerium will aber der Bundesanwaltschaft die erbetenen Akten übersenden. Darüber hinaus bot das Ministerium der Bundesanwaltschaft an, alle für das Ermittlungsverfahren gegen die Ex-Terroristin Verena Becker relevanten Unterlagen der Bundesverfassungsschutzes aus dem RAF-Komplex einzusehen und zu sichten.

berichtet der Tagesspiegel

Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesanwaltschaft mit den Rechten der Verteidigung in diesem Verfahren umgehen wird. Nach § 147 StPO ist der Verteidiger befugt, die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der Anklage vorzulegen wären, einzusehen.

Durch die Sperrung der Verfassungsschutzakte kann sie auch weiterhin nicht vor Gericht verwendet werden. Damit hat die Verteidigung eben auch keinen gesetzlichen Anspruch auf Einsichtnahme. Und dann sind wir wieder an der Stelle, die vor fast hunter Jahren von einem gewissen Herrn Kafka beschrieben wurde.

Die Umstände sind grotesk, niemand kennt das Gesetz, und das Gericht bleibt anonym. Die „Schuld“, erfährt Verena B. Josef K., hafte ihm an, ohne dass er etwas dagegen tun könne.

Quelle: Aus dem Umschlagstext des im Anaconda-Verlag erschienenen Buchs „Der Prozess“

Am Ende lässt er sich, ein Jahr nach der ersten Verhaftung, ohne je zu erfahren, welche Schuld ihm zur Last gelegt wurde, widerstandslos hinrichten.

Quelle: Wikipedia

Vielleicht wird sich dieses Verfahren und das konspirative Verhalten der Bundesbehörden später einmal ein unabhängiges und internationales Gericht anschauen. Wir werden sehen …

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Verständigung und Sichtverhältnisse

Wegen „Sprachproblemen“ und „schlechter Nachtsichtbilder“ löst die Bundeswehr einen verheerenden tödlichen Nato-Luftangriff aus.

Ich will nicht wissen, was die bei guter Verständigung und besseren Fotos anrichten.

Quelle: Friedrich Küppersbusch in der taz.

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Zitat des Tages

Würde ich meiner Frau einen Brillantring kaufen und sie würde ihn unter einer Laterne liegen lassen, würde ich mich auch wundern.

Quelle: Der Leiter des Landeskriminalamtes Peter-Michael Haeberer zum Thema „Luxus-Limousinen, die nachts in den Stadtteilen Friedrichshain oder Kreuzberg angezündet werden“.

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Skandal

Ich bin gespannt, wie lange es dauern wird, bis sowas hier:

hsb-01-443

endlich verboten wird. Genauso wie die Heizpilze in Kreuzberg!

hsb-02-443

Wo kommen wir denn hin, wenn wir sowas heutzutage noch hinnehmen würden! Unglaublich. Die arme Umwelt!

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Nazi-Richter?

Die rechtsextreme NPD will nach Informationen des ARD-Politmagazins «Fakt» gezielt Einfluss auf die Rechtsprechung gewinnen. Die Partei soll ihre Anhänger bundesweit dazu aufgerufen haben, sich an Schöffenwahlen zu beteiligen. Darin heiße es, ehrenamtliche Richter hätten die Möglichkeit, «das gesunde Volksempfinden in die Urteilsfindung einfließen» zu lassen. Zudem ließe sich «ein höheres Strafmaß etwa gegen kriminelle Ausländer und linksradikale Gewalttäter» durchsetzen. Brandenburg und Sachsen zeigten sich besorgt und wollen mit einer Gesetzesänderung reagieren.

Quelle: MDR.de via Beck Online

Die Verteidigung sollte stets wissen, wer genau denn da hinter dem Richtertisch sitzt. Die Strafkammern am Landgericht müssen (erstinstanzlich) rechtzeitig die Besetzung mitteilen. Bei den Schöffengerichten im Amtsgericht muß der Verteidiger sich kümmern.

In aller Regel hilft als erstes dann schon einmal die Google-Suche. Wenn man dann herausfindet, daß es sich um einen Nazi handelt, der da urteilen sollte, muß das eben thematisiert werden. Oft kennen die Vorsitzenden Richter die Hintergründe ihrer Schöffen nicht. Auch denen sollte man mitteilen, mit wem sie es gegebenfalls zu tun haben.

So ist etwa eine NPD-Kreistagskandidatin seit Anfang des Jahres als Schöffin am Amtsgericht Riesa tätig.

Solche Konsorten ermittelt man schnell: Ines Schreiber ist die Schöffin in Riesa (aber nicht die Ärztin aus MV)

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Dem Volk auf’s Maul geschaut

Nun hat es einen weiteren Randalierer erwischt:

Ein Moabiter Schöffengericht hat am Dienstag einen 26-jährigen Berliner, der bei den schweren Ausschreitungen am 1. Mai Flaschen auf Polizisten geworfen hatte, wegen schweren Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt.

berichten M. Mielke, M. Wittge und S. Pletl stimmungsvoll in der Berliner Morgenpost.

In ihrem eigenen Bericht korrigieren sie später allerdings diese unzutreffende Zusammenfassung:

Für die Taten am 1. Mai verhängte das Schöffengericht zwei Jahre und sechs Monate wegen schweren Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung.

Zusätzlich gab es noch eine Bestrafung für einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und für eine Brandstiftung. Und einen Zuschlag für ein paar Vorstrafen. Keinen Rabatt gab es aber im Zusammenhang mit der „Randale“ für die erhebliche Alkoholisierung des Verurteilten zur Tatzeit.

So sieht die Sache also schon wieder ganz anders aus: 30 Monate für 12 nachgewiesene Flaschenwürfe auf Polizeibeamte und den Versuch, sich nicht verhaften zu lassen. Der Rest hatte mit dem 1. Mai nichts zu tun.

18 Monate Haft ohne Bewährung. Für einen folgenlosen Wurf mit einer Flasche gegen ein protektoren-geschütztes Polizistenbein, im Zustand eines Vollrauschs.

Das war das Ergebnis eines anderen Falls, über den ich bereits berichtet hatte.

Weitere Berichte über dieses neue Verfahren finden sich auch in der taz, in Berliner Zeitung und im Tagesspiegel. Dummes undifferenziertes Zeug darüber steht hingegen mal wieder in der B.Z..

Insgesamt erkennbar ist aber die Tendenz, daß hier aus generalpräventiven Gründen mit heftigen Strafen reagiert werden soll, was dann natürlich auch von den Politikern, die wiedergewählt werden wollen, beapplaudiert wird.

Ich bin gespannt, was in den weiteren Verfahren noch herauskommt. Und: Ob die Richter am Land- und Kammergericht diese Strafzumessungen im Rechtsmittel halten werden. Nicht nur angesichts dessen, daß in beiden Fällen eine Verletzung von Polizeibeamten nicht nachgewiesen werden konnten, halte ich das Strafmaß jeweils für überzogen. Die Amtsgerichte orientieren sich eben lieber an Volkes Stimme als am Gesetz.

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Vorsicht Glas!

Es geht dabei nicht um den gläsernen Steuerbürger. Im Interesse der ehrlichen Steuerzahler und wegen der erheblichen Steuerausfälle durch grenzüberschreitende Steuerhinterziehung ist entschlossenes Handeln dringend notwendig.

Quelle: Unsere Bundesregierung

Wenn man einmal hinter die Kulissen sieht, zum Beispiel in einer Wirtschaftsstrafsache, und beobachtet, welche Informationen den Ermittlern auf schlichtem Zuruf zur Verfügung gestellt werden, wird einem jetzt schon schwindelig.

Demnächst stört noch nicht einmal mehr das heutige Klar-Glas den Einblick. Nein, um den gläsernen Steuerbürger geht es denen nicht mehr.

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